BT-Drucksache 17/13466

Netzneutralität gesetzlich festschreiben

Vom 14. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13466
17. Wahlperiode 14. 05. 2013

Antrag
der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Herbert Behrens,
Steffen Bockhahn, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Caren Lay, Jens
Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Frank Tempel und der Fraktion
DIE LINKE.

Netzneutralität gesetzlich festschreiben

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Gewährleistung der Netzneutra-
lität im Telekommunikationsgesetz entsprechend folgender Kriterien festge-
schrieben wird:

• grundsätzlich sollen IP-Datenpakete im Internet gleichberechtigt und diskri-
minierungsfrei behandelt werden,

• die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen im Internet ihre Inhalte senden
und empfangen und Dienste und Anwendungen sowie Hard- und Software
ihrer Wahl nutzen,

• eine Priorisierung unterschiedlicher Dienste- bzw. Inhalteklassen im Internet
ist nur bei zeitkritischen Diensten und ausschließlich zur technischen Effi-
zienzsteigerung zulässig, wenn dabei der Zugang und die Verbindungsqualität
zu anderen Inhalten, Anwendungen und Geräten weder blockiert noch behin-
dert oder verschlechtert werden,

• zum störungsfreien Betrieb der Netze sind unverzichtbare Netzmanagement-
maßnahmen zulässig,

• alle ergriffenen Netzmanagementmaßnahmen der Netzbetreiber müssen ge-
genüber den Nutzerinnen und Nutzern begründet werden und sind ihnen ge-
genüber transparent und nachvollziehbar darzustellen,

• die von Internetzugangsanbietern beworbenen Verfügbarkeiten und Ge-
schwindigkeiten von Internetanschlüssen müssen den Kundinnen und Kun-
den in vollem Umfang zur Verfügung stehen.

Berlin, den 14. Mai 2013
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 17/13466 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ stellte im Kon-
sens fest: „Das Internet bietet enorme Potenziale für die gesellschaftliche und
wirtschaftliche Entwicklung. Seine Attraktivität und Innovationskraft verdankt
es maßgeblich dem offenen und vergleichsweise einfachen Zugang für Nutzer
und Anbieter sowie der Übermittlung von Datenpaketen ohne Diskriminierung
unabhängig von Sender und Empfänger.“ (Bundestagsdrucksache 17/8536,
S. 33). Allerdings konnte sich die Enquete-Kommission im Oktober 2011 nicht
auf die Forderung der gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität verstän-
digen. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP vertraten zu diesem
Zeitpunkt die Auffassung: „Derzeit ist in Deutschland keine akute Gefährdung
der Netzneutralität erkennbar.“ (ebd., S. 42).

Diese Einschätzung ist durch die kürzlich erfolgte Ankündigung der Telekom
Deutschland GmbH, ab 2. Mai 2013 nur noch Flatrate-Tarife mit Inklusiv-Da-
ten-Volumen anzubieten, wobei eigene Dienste und Dienste ausgewählter An-
bieter darauf nicht angerechnet werden, überholt. Der offene und diskriminie-
rungsfreie Zugang zum Internet wird damit ernsthaft in Frage gestellt. Der Weg
zu einem Zwei- Klassen-Internet wird weiter geebnet. In der ersten Klasse kön-
nen Besserverdienende alle gewünschten Dienste nutzen. In der zweiten Klasse
gibt es für Einkommensschwache, und vor allem deren Kinder, nur noch das,
was Internetprovider für wenig Geld anzubieten haben. Damit wird ganz ne-
benbei und zum wiederholten Male der Zugang zu Wissen und Teilhabe abhän-
gig vom Geldbeutel gemacht. Das freie und offene Internet wird den Profitinte-
ressen großer Internet-Provider geopfert.

Die Oppositionsfraktionen haben im Rahmen der Enquete-Kommission die
Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität in einem
Sondervotum gefordert. Dort heißt es: „Zur Sicherung der Netzneutralität be-
darf es auf nationaler und internationaler Ebene eines rechtlichen Rahmens, mit
dem der freie und gleichberechtigte Zugang zum Internet nachhaltig gewähr-
leistet wird. Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission
Forschung und Innovation hat in ihrem Jahresgutachten 2011 eindeutig dazu
aufgefordert, hierzu im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes
(TKG) eine gesetzliche Regelung vorzunehmen.“ (ebd., S. 45).

Vor dem Hintergrund der aktuellen Angriffe auf das Prinzip der Netzneutralität
ist eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität unumgänglich.

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