BT-Drucksache 17/13454

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/12636, 17/13452 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Vom 13. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13454

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bericht der Abgeordneten Roland Claus, Bartholomäus Kalb, Johannes Kahrs,
Dr. h. c. Jürgen Koppelin und Sven-Christian Kindler

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die bislang kom-
plizierten, unübersichtlichen und wenig transparenten Rege-
lungen zum Punktsystem und Verkehrszentralregister durch
einfachere und transparentere Regelungen zu ersetzen und
somit auch einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrs-
sicherheit zu leisten.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beschlossenen Änderun-
gen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

Erfüllungsaufwand

Jahr. Ursache für die jährliche Mehrbelastung der Bevölke-
rung ist insbesondere der prognostizierte Anstieg der Fall-
zahlen in den einzelnen Maßnahmenstufen des neuen
Fahreignungs-Bewertungssystems.

Der einmalige Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen
und Bürger zur Umstellung auf die neuen rechtlichen
Rahmenbedingungen wird auf 9,5 Millionen Stunden und
195 000 Euro Sachkosten geschätzt.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Aufgrund der Überführung der Aufbauseminare und ver-
kehrspsychologischen Beratungen in das neue Fahreig-
nungsseminar entsteht für die Wirtschaftsbereiche Fahrschu-
len und verkehrspsychologische Berater ein zusätzlicher
und anderer Gesetze
17. Wahlperiode 13. 05. 2013

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/12636, 17/13452 –
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Der jährliche Erfüllungsaufwand für diejenigen Bürgerinnen
und Bürger, die gegen verkehrssicherheitsrelevante Vor-
schriften verstoßen, führt durch die VZR-Reform (Verkehrs-
zentralregister-Reform) zu einem Mehraufwand von
ca. 132 000 Stunden und ca. 20,1 Mio. Euro Sachkosten pro

Mehraufwand pro Jahr i. H. v. ca. 6,4 Mio. Euro für Personal
und ca. 1,3 Mio. Euro für Sachkosten. Einmaliger Erfül-
lungsaufwand aufgrund von Schulungsmaßnahmen fällt für
die Wirtschaft i. H. v. 5,3 Mio. Euro für Personal und ca.
2 Mio. Euro für Sachkosten an. Die Änderungen des Perso-
nal- und Sachaufwands werden auch durch Einnahmeände-
rungen begleitet, die unter „Weitere Kosten“ dargestellt sind.

Drucksache 17/13454 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Bund

Die Umsetzung der VZR-Reform führt auf Bundesebene zu
einmaligem Erfüllungsaufwand von ca. 2,3 Mio. Euro Per-
sonalaufwand und Sachkosten von ca. 1 Mio. Euro im Kraft-
fahrt-Bundesamt (KBA). Darüber hinaus werden für die
Umsetzung der Vollautomatisierung und elektronischen
Registerführung im KBA einmalig ca. 4 Mio. Euro Per-
sonalaufwand notwendig sowie Einsparungen von
ca. 200 000 Euro an Sachaufwand generiert. Die ggf. erfor-
derlichen Mehrausgaben werden im Kapitel des KBA ge-
genfinanziert. Nach Abschluss der Umstellung zur Vollauto-
matisierung und elektronischen Registerführung können
beim KBA jährlich ca. 1,5 Mio. Euro an Personalaufwand
und 550 000 Euro Sachaufwand eingespart werden.

Länder/Kommunen

Soweit aufgrund landesrechtlicher Zuständigkeitsregelun-
gen Gemeinden oder Gemeindeverbände zuständige Behör-
den sind, fallen auf kommunaler Ebene einmalig zu Schu-
lungs- und Prozessanpassungszwecken bei den zuständigen
Behörden Kosten i. H. v. ca. 1,94 Mio. Euro und bei den
Bußgeldbehörden i. H. v. ca. 97 000 Euro an.

Darüber hinaus resultiert aus dem Saldo aus Vereinfachun-
gen und Änderungen durch die Einführung des Fahreig-
nungsregisters sowie ansteigenden Fallzahlen ein Anstieg
des Aufwands für Personal von ca. 1,1 Mio. Euro pro Jahr
sowie für Sachkosten von ca. 285 000 Euro pro Jahr bei den

Weitere Kosten

Die Gebührenzahlungen der Bürger für zusätzliche Vor-
gänge des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems (Ermah-
nungen, Verwarnungen, Entziehungen der Fahrerlaubnis,
Neuerteilungen) erhöhen sich um ca. 2,3 Mio. Euro jährlich.
Der Anteil der Gebühreneinnahmen für die zuständigen Be-
hörden beläuft sich auf ca. 2 Mio. Euro.

Für die Wirtschaft (Fahrschulen und verkehrspsychologi-
sche Berater) kommt es durch die Änderungen aufgrund der
VZR-Reform zu jährlichen Einnahmensteigerungen. Die
Fahrschulen verzeichnen ca. 2,9 Mio. Euro und die ver-
kehrspsychologischen Berater ca. 9,1 Mio. Euro mehr an
Einnahmen pro Jahr. Auswirkungen auf die sozialen Siche-
rungssysteme sowie die Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu er-
warten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten
Beschlussempfehlung.
zuständigen Behörden.

Berlin, den 24. April 2013

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Roland Claus
Berichterstatter

Bartholomäus Kalb
Berichterstatter

Johannes Kahrs
Berichterstatter

Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter

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