BT-Drucksache 17/13315

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher, Wolfgang Gunkel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/9187 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht

Vom 25. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13315
17. Wahlperiode 25. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher,
Wolfgang Gunkel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9187 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Situation Minderjähriger
im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht

A. Problem

Im Juli 2010 hat die Bundesregierung die Vorbehalte zur UN-Kinderrechts-
konvention zurückgenommen. Um die deutsche Rechtslage an die Maßstäbe der
UN-Kinderrechtskonvention anzupassen, bedürfen mehrere Regelungen des
Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Achten Buches
Sozialgesetzbuch der Änderung.

B. Lösung

Eine dem Alter angemessene Behandlung von Minderjährigen wird durch fol-
gende Maßnahmen sichergestellt:

– Im Aufenthalts- und im Asylverfahrensgesetz wird klargestellt, dass bei der
Rechtsanwendung das Wohl des Kindes ein vorrangig zu berücksichtigender
Gesichtspunkt ist.

– Die aufenthalts- und asylrechtliche Verfahrensfähigkeit wird von bisher
16 auf 18 Jahre angehoben. So wird allen unbegleiteten Minderjährigen bis
zur Volljährigkeit im Asylverfahren ein gesetzlicher Vertreter (Vormund) zur
Seite gestellt.

– Zudem wird gewährleistet, dass das Jugendamt als Vormund regelmäßig eine
Ergänzungspflegschaft für die fachlich kompetente Vertretung des Minder-
jährigen in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren beantragt.
– Auch für 16- und 17-jährige Personen entfällt die Pflicht, in einer Aufnahme-
einrichtung zu wohnen. Stattdessen werden sie regelmäßig durch das Jugend-
amt in Obhut genommen. Damit entfällt auch ihre länderübergreifende Um-
verteilung auf Aufnahmeeinrichtungen.

– Ebenso wird klargestellt, dass unbegleitete Minderjährige nicht in Gemein-
schaftsunterkünften untergebracht werden, sondern in Obhut zu nehmen
sind.

Drucksache 17/13315 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– Das Flughafenverfahren findet keine Anwendung auf unbegleitete Minder-
jährige. Stattdessen sind sie durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen, um so
die Durchführung eines Clearingverfahrens zu gewährleisten. Dadurch ent-
fällt auch der umstrittene Aufenthalt im Flughafentransit für diese Personen-
gruppe.

– Zur Gewährleistung eines Clearingverfahrens wird die Zurückweisung an der
Grenze für unbegleitete Minderjährige ausgeschlossen.

– Bei der Altersfestsetzung wird die Beteiligung des Jugendamtes für solche
Fälle sichergestellt, in denen nach einer medizinischen Untersuchung Zwei-
fel fortbestehen. So wird sichergestellt, dass von der Behörde vorgenommene
Altersfestsetzungen bei verbleibenden Zweifeln nicht allein auf Grundlage
medizinischer, sondern auch auf Grundlage pädagogischer und psycho-
logischer Erkenntnisse vorgenommen werden.

– Bei der Altersfestsetzung werden medizinische Untersuchungen zudem zur
Umsetzung der Richtlinie 2005/85/EG von der Einwilligung des Ausländers
abhängig gemacht.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Die stets vorzunehmende Inobhutnahme Minderjähriger kann zu Mehrkosten
für die kommunalen Träger der Jugendhilfe führen. Ebenso können durch die
Vertretung der 16- und 17-Jährigen sowie die in der Regel zu beantragende
Ergänzungspflegschaft wegen der Kostentragung durch die Staatskasse auf
Grundlage von § 1915 Absatz 1 in Verbindung mit § 1835 Absatz 3 und 4 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs zusätzliche Kosten entstehen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13315

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9187 abzulehnen.

Berlin, den 24. April 2013

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Josef Philip Winkler
Berichterstatter

der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 84. Sitzung am 24. April 2013 mit den

105. Sitzung am 24. April 2013 abschließend beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Berlin, den 24. April 2013

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Josef Philip Winkler
Berichterstatter
Drucksache 17/13315 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Rüdiger Veit,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Ulla Jelpke und Josef Philip Winkler

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9187 wurde in der
201. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Oktober
2012 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe und den Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 128. Sitzung am
24. April 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 95. Sitzung am 24. April 2013 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen

Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs emp-
fohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 89. Sitzung am 24. April 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 94. Sitzung am 27. Februar
2013 beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu der Vorlage
durchzuführen. Die öffentliche Anhörung hat der Innenaus-
schuss in seiner 101. Sitzung am 15. April 2013 durchgeführt.
Auf das Protokoll 17/101 der Anhörung, an der sich sechs
Sachverständige beteiligt haben, wird hingewiesen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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