BT-Drucksache 17/13293

Fluglärmzone um Neuburg-Zell

Vom 24. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13293
17. Wahlperiode 24. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Sabine Stüber, Herbert Behrens, Klaus
Ernst, Nicole Gohlke, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Kornelia
Möller, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Fluglärmzone um Neuburg-Zell

Von der Novelle des Fluglärmschutzgesetzes (FlugLSG) im Jahr 2007 gingen
unterschiedliche Erwartungen aus. Fluglärmbetroffene hofften, dass mit ihr ein
besserer Schutz verbunden sei; einige Flughäfen hofften hingegen, Kosten für
Schallschutzmaßnahmen zu sparen. Nach Verabschiedung des untergesetz-
lichen Regelwerkes wurden und werden nun u. a. Lärmschutzzonen an Flug-
häfen an die neuen Bestimmungen angepasst. Das Verfahren zur Änderung der
Lärmschutzzonen an Flughäfen in Bayern soll durch das Bayerische Staats-
ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Ende April
2013 abgeschlossen sein. Dabei wird auch die Lärmschutzzone um den NATO-
Flugplatz Zell (Bayern) verändert. Nach Angaben der „Neuburger Rundschau“
vom 9. April 2013 sollen sich dabei Kommunen im Umfeld des Flughafens
berechtigte Hoffnung machen können, künftig mehr Spielraum bei der Aus-
weisung von Industrie-, Gewerbe- und Wohnbaugebieten zu haben. Der Grund
dafür sei, dass die Kommunen nun trotz gleichbleibender Lärmbelastung leich-
ter an Ausnahmeregelungen kommen könnten. Zudem fielen nach dem Artikel
dort, wo Gebiete aus Lärmschutzzonen herausfallen würden, nicht nur Schran-
ken beim Ausweisen neuer Baugebiete, sondern auch die Bezuschussung von
Lärmschutzfenstern.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Änderung von Lärmschutzzonen um Flughäfen eine zwingende Folge
der Novelle des Fluglärmschutzgesetzes im Jahr 2007?

2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass für den NATO-Flugplatz Neuburg-
Zell (Bayern) ein Verfahren zur Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs
durchgeführt wird?

3. Wer kann die Änderungen von Lärmschutzzonen beantragen, und ist der
Bundesregierung bekannt, wer die Änderung um den Flughafen Neuburg-
Zell beantragt hat, und wenn ja, weshalb wurden diese nach Kenntnis der
Bundesregierung beantragt?
4. Warum wird dieses Verfahren zur Änderung der Lärmschutzzonen nach
Kenntnis der Bundesregierung vom Bayerischen Wirtschaftsministerium
durchgeführt, und nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt
und Gesundheit?

5. Wird in Deutschland auch an anderen Militärstandorten eine Änderung bzw.
Reduzierung von Lärmschutzzonen geplant?

Drucksache 17/13293 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Wie kann es nach Auffassung der Bundesregierung sein, dass bei derzeit
etwa gleicher Flugleistung in Neuburg-Zell die Lärmschutzzonen verrin-
gert werden?

7. Hängt die Änderung der Lärmschutzzonen um Neuburg-Zell nach Auffas-
sung der Bundesregierung mit dem Wunsch nach Wohnbauausweisung in
der boomenden Region 10 zusammen?

8. Gibt es eine spezifische, wissenschaftlich anerkannte Methode zur Prog-
nose des militärischen Flugbetriebs und seiner Lärmauswirkungen?

9. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Änderungen um Neuburg-
Zell berücksichtigt, dass sich durch das Flugverhalten des Eurofighters mit
seinem schnellen Aufsteigen der Lärm in den bisher nicht so belasteten
Bereichen deutlich erhöht hat?

10. Wie kann bei tatsächlich gleichbleibendem Fluglärm bei einer Einschrän-
kung der Schutzzonen und einer zusätzlichen Wohnbebauung in diesen
Flächen die gesundheitliche Vorsorge, besonders für Kinder, Kranke und
Senioren, bei Spitzenwerten gewährleistet werden?

Berlin, den 24. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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