BT-Drucksache 17/13291

Zielvereinbarungen im deutschen Spitzensport

Vom 24. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13291
17. Wahlperiode 24. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Gerster, Dagmar Freitag, Sabine Bätzing-Lichtenthäler,
Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Fograscher, Ute Kumpf, Christine
Lambrecht, Caren Marks, Thomas Oppermann, Axel Schäfer (Bochum), Ute Vogt,
Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Zielvereinbarungen im deutschen Spitzensport

Der Bund fördert den deutschen Spitzensport mit jährlich ca. 250 Mio. Euro.
Davon werden allein gut 132 Mio. Euro aus dem Etat des Bundesministeriums
des Innern (BMI) dem Sport zur Verfügung gestellt. Ein Teil dieser Mittel wird
für die Grund- und Projektförderung der olympischen Spitzenverbände bereit-
gestellt. Als Grundlage für ein möglichst erfolgreiches Abschneiden bei den
Olympischen Spielen sollen Zielvereinbarungen dienen, die zwischen dem
Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den olympischen Verbänden
für den Vierjahreszeitraum einer Olympiade geschlossen werden. Auch das BMI
ist an den Gesprächen beteiligt. Den Zielvereinbarungen kommt in der Spitzen-
sportförderung eine hohe Bedeutung zu, im 12. Sportbericht der Bundesregie-
rung heißt es dazu: „Um die Chancengleichheit bei internationalen Wettkämp-
fen zu gewährleisten, braucht der Sport geeignete Rahmenbedingungen.
Grundlage hierfür ist die am 8. November 2007 zwischen dem BMI und dem
DOSB unterzeichnete Zielvereinbarung hinsichtlich der Zusammenarbeit im
Rahmen der Spitzensportförderung. Gegenstand der Zielvereinbarung ist die
Abstimmung sportlicher Gesamtzielstellungen, die Aufteilung der vorhandenen
Ressourcen und die Festlegung der notwendigen Verfahren“ (Bundestagsdruck-
sache 17/2880, S. 24).

Der Öffentlichkeit sind bis dato lediglich grobe Bemessungskriterien bekannt
(Anzahl der Wettbewerbe im olympischen Wettkampfprogramm, Anzahl der
tatsächlich nominierten Athletinnen und Athleten bei den letzten beiden Olym-
pischen Spielen sowie Anzahl erreichter Medaillen je Spitzenverband bei den
letzten beiden Olympischen Spielen). Auch die Inhalte der so genannten
Meilensteingespräche sind nicht bekannt. Erst nach Ablauf der Olympiade
2008 bis 2012 erhielten Mitglieder des Deutschen Bundestages erstmals einen
Einblick in die Zielvereinbarungen. Die Medaillenziele veröffentlichte das
BMI nur nach der Klage durch zwei Journalisten aufgrund eines Beschlusses
des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. Juli 2012. Demnach wurden für die
letzten Spiele 86 Medaillen als Ziel ausgegeben, davon 28 in Gold. In London

gab es tatsächlich 44 Medaillen, davon 11 in Gold.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was ist das Ziel bzw. der Zweck der Zielvereinbarungen zwischen dem
DOSB und den Sportspitzenverbänden?

2. Für wen werden diese Zielvereinbarungen formuliert?

Drucksache 17/13291 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Wessen Interessen sollen mit dem Abschluss der jeweiligen Zielvereinba-
rungen entsprochen werden?

4. Welchen Inhalt haben die Zielvereinbarungen allgemein?

5. Welche Vorteile hat das Instrument der Zielvereinbarungen gegenüber an-
deren Fördermethoden?

6. Welche Vorteile hat das Instrument der Zielvereinbarungen, um Wege des
sportlichen Erfolges festzuhalten?

7. Warum werden Zielvereinbarungen nur mit olympischen Spitzenverbänden
abgeschlossen?

8. Was sind die Konsequenzen, wenn ein Sportfachverband die in den Zielver-
einbarungen festgehaltenen Medaillenziele bei den Olympischen Spielen
verfehlt bzw. übertrifft?

9. Wie stellt das BMI sicher, dass die in den Zielvereinbarungen festgehalte-
nen Projekte durchgeführt und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel
korrekt verwendet werden?

10. Was geschieht mit Mitteln, die ein Sportfachverband am Ende eines Jahres
bzw. einer Olympiade nicht verwendet hat?

11. Für welche Bereiche werden mögliche Boni zur Verfügung gestellt?

12. Wer ist an den Zielvereinbarungs- und Meilensteingesprächen jeweils be-
teiligt?

13. Welche Rolle hat das BMI in diesen Gesprächen?

14. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Nichtveröffentlichung der Ziel-
vereinbarungen?

15. Welche Kosten sind dem BMI durch die juristische Beratung im Vorgehen
gegen die Veröffentlichung der Zielvereinbarungen sowie der Medaillen-
ziele entstanden?

16. Welche Kosten sind dem BMI und damit den Steuerzahlerinnen und Steuer-
zahlern durch Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Veröffentlichung der Ziel-
vereinbarungen sowie der Medaillenziele entstanden?

17. Hat das BMI jemals versucht, sich gegenüber den Sportfachverbänden und
dem DOSB dafür einzusetzen, dass die Zielvereinbarungen veröffentlicht
werden?

18. Wenn ja, wann, und in welcher Form?

19. Prüft der Bundesrechnungshof zurzeit die Abteilung Sport im BMI?

20. Falls ja, was ist nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand der Unter-
suchungen, und sind die Zielvereinbarungen Bestandteil der Überprüfun-
gen durch den Bundesrechnungshof?

21. Prüfte der Bundesrechnungshof in der Vergangenheit die Abteilung Sport
im BMI?

22. Falls ja, was war nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand der
Untersuchungen, und waren die Zielvereinbarungen Bestandteil der Über-
prüfungen durch den Bundesrechnungshof?

23. Wurde nach den Olympischen Spielen 2012 eine Evaluierung über das Ins-
trument der Zielvereinbarungen angefertigt?

24. Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Evaluierung?
25. Wie werden die künftigen Zielvereinbarungen aufgebaut sein?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13291

26. Was sind die Kriterien und Anforderungen der künftigen Zielvereinbarun-
gen?

27. Wird es auch weiterhin eine 1:1:3-Gewichtung bei den Zielvereinbarungen
geben?

28. Wenn nein, wie soll eine zukünftige Gewichtung aussehen?

29. Plant das BMI im Sinne der Transparenz die Veröffentlichung der aktuellen
und zukünftigen Zielvereinbarungen?

30. Warum haben zunächst ausschließlich die BMI-Berichterstatterinnen und
-Berichterstatter des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
Einsicht in die Zielvereinbarungen erhalten und dies auch nur im vom BMI
angebotenen Zeitfenster?

31. Weshalb wurde es den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern
aus dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages nicht ermöglicht, an
dem Termin zur Einsichtnahme der BMI-Berichterstatterinnen und -Be-
richterstatter aus dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages teil-
zunehmen?

32. Weshalb kann die Einsichtnahme in Zielvereinbarungen durch Abgeord-
nete des Deutschen Bundestages nur in Anwesenheit des BMI erfolgen?

33. Warum werden die Prüfberichte des Bundesverwaltungsamtes zur Sport-
förderung den Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht zur Verfü-
gung gestellt?

Berlin, den 24. April 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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