BT-Drucksache 17/13275

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/12956, 17/13255 - Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund

Vom 24. April 2013


Bericht der Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Klaus-Peter Willsch, Bernhard
Brinkmann (Hildesheim), Dr. Gesine Lötzsch und Dr. Tobias Lindner

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Aufgaben im
Zuständigkeitsbereich der Länder auf dem Gebiet der Be-
schädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Drit-
ten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes ab dem 1. Januar
2015 schrittweise auf den Bund zu übertragen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Mit der Übertragung der Zuständigkeiten der Länder auf den
Bund ist keine Erhöhung der Versorgungs- und Fürsorgeaus-
gaben verbunden. Die erforderlichen Haushaltsmittel wer-
den innerhalb des Bundeshaushalts aus dem Einzelplan 11 in
den Einzelplan 14 verlagert.

zu einer Sanitätsdienststelle der Bundeswehr ein zusätzlicher
Zeitaufwand erforderlich, wenn sie hierzu künftig nicht
mehr die regionale zivile Versorgungsbehörde des Landes
aufsuchen können.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft werden keine Vorgaben oder Informa-
tionspflichten eingeführt, verändert oder abgeschafft.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Bund

Der Erfüllungsaufwand dieses Gesetzes wird mit den vor-
handenen Haushaltsstellen und Haushaltsmitteln des Einzel-
im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung
nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13275
17. Wahlperiode 24. 04. 2013

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/12956, 17/13255 –

Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder
Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Soweit eine medizinische Untersuchung oder eine Beratung
der Versorgungsberechtigten nicht vor Ort sichergestellt
werden kann, ist im Einzelfall für Anfahrten zu einer ent-
fernter liegenden Behörde der Bundeswehrverwaltung oder

plans 14 abgedeckt. Er besteht aus den folgenden Positionen:

Infolge der Zuständigkeitsübertragung werden für die Wahr-
nehmung der neuen Aufgaben circa 100 Dienstposten im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
benötigt. Bei deren vollständiger Besetzung sind Personal-
ausgaben in Höhe von circa 4,2 Mio. Euro jährlich zu veran-
schlagen.

Drucksache 17/13275 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Aus den Betriebsausgaben für die IT-Unterstützung ergeben
sich laufende Kosten in Höhe von circa 0,2 Mio. Euro jähr-
lich.

Aus der für die Aufgabenübernahme erforderlichen IT-Un-
terstützung und dem Schulungsbedarf der betroffenen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter entsteht ein Umstellungsauf-
wand in Höhe von circa 6,1 Mio. Euro.

Länder und Kommunen

Bei den Ländern führt die Aufgabenübertragung zu einer
Entlastung. Der Entlastungsumfang ist jedoch nicht beziffer-
bar, da die Bearbeitung der Beschädigtenversorgung in un-
terschiedlichen organisatorischen Strukturen erfolgt und die
Bearbeiterinnen und Bearbeiter in der Regel nicht aus-
schließlich mit dieser Aufgabe befasst sind.

Weitere Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unter-
nehmen, entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Die vorgesehenen Regelungen haben keine Änderungen von
Angebots- und Nachfragestrukturen zur Folge. Auswirkun-
gen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf
das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.

Mit dem gleichen Stimmenverhältnis hat der Haushaltsaus-
schuss seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die im
Gesetzentwurf erwähnten 100 Dienstposten keine zusätz-
lichen Plan-(Stellen) begründen. Die erforderlichen Haus-
haltsstellen und Haushaltsmittel sind im Einzelplan 14 zu er-
wirtschaften und dürfen nicht plafonderhöhend („on-top“)
zur Verfügung gestellt werden.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Verteidi-
gungsausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 24. April 2013

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Klaus-Peter Willsch
Berichterstatter

Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Dr. Tobias Lindner
Berichterstatter

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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