BT-Drucksache 17/13194

Bildung und Teilhabe für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland sicherstellen - Das Bildungs- und Teilhabepaket reformieren

Vom 23. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13194
17. Wahlperiode 23. 04. 2013

Antrag
der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Angelika Krüger-Leißner, Anette Kramme,
Klaus Brandner, Elke Ferner, Hubertus Heil (Peine), Petra Ernstberger, Iris Gleicke,
Petra Hinz (Essen), Josip Juratovic, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller,
Kirsten Lühmann, Caren Marks, Katja Mast, Thomas Oppermann, Anton Schaaf,
Bernd Scheelen, Silvia Schmidt (Eisleben), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der
Fraktion der SPD

Bildung und Teilhabe für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
in Deutschland sicherstellen – Das Bildungs- und Teilhabepaket reformieren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Gewährung von Leistungen durch das Bildungs- und Teilhabepaket ist auf-
wendig und bürokratisch. Es kommt bei vielen der rund 2,5 Millionen an-
spruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht an:
Nur etwa die Hälfte erhalten Leistungen1. Die Zielsetzung, mit dem Bildungs-
und Teilhabepaket zur Sicherstellung des grundgesetzlich garantierten soziokul-
turellen Existenzminimums beizutragen, wird daher nicht erfüllt.

Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (Az. 1
BvL 1/09) wurden im Frühjahr 2011 rückwirkend zum 1. Januar 2011 die
rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistun-
gen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeits-
losengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozial-
hilfe-Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes2 beziehen,
in Kraft gesetzt. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Aufwendungen für
Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem
Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Teilnahme an einer gemein-
schaftlichen Mittagsverpflegung und Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor,
dass die Leistungen fast ausschließlich in Form von Sach- und Dienstleistungen
erbracht werden.

1 Nach Umfragen des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Landkreistages (DLT) lag die
Inanspruchnahme bis zum 1. März 2012 im Durchschnitt bei etwa 56 Prozent (DST) bzw. 53 Prozent

(DLT) der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen. Eine Befragung des Instituts für Sozialfor-
schung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) kam Anfang 2012 auf eine Inanspruchnahme von 54 Pro-
zent. Offizielle Angaben aus amtlichen Statistiken liegen bisher nicht vor.

2 Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (Az. 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11,
Rn. 122) zu den Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes muss zukünftig der Rechtsanspruch auf
das Bildungs- und Teilhabepaket für alle Leistungsberechtigten gesichert werden, wie es die Fraktion
der SPD bereits Mitte 2011 in ihrem Antrag „Ausgrenzung stoppen – Alle Kinder, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes in das Bildungs- und Teil-
habepaket einbeziehen“ auf Bundestagsdrucksache 17/6455 gefordert hatte.

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Die Bundesregierung hat sich seinerzeit dagegen entschieden, die Bedarfe über
einen Ausbau der Bildungs- und Betreuungsinfrastrukturen abzusichern. Dies
wurde und wird von verschiedenen Expertinnen und Experten und Verbänden wie
dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), den Wohlfahrtsverbänden und kom-
munalen Verbänden kritisiert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in dem Antrag
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch eine transparente Bemessung
der Regelsätze und eine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen“ (Bundes-
tagsdrucksache 17/3648) frühzeitig auf die zu erwartenden Probleme und Risiken
hingewiesen. Diese resultieren vor allem aus dem individualisierten Zugang zu
Bildungs- und Teilhabeleistungen, die an Einkommensbedürftigkeit gebunden
sind sowie aus der Fokussierung auf das Sach- und Dienstleistungsprinzip.

Das Bildungs- und Teilhabepaket hat sich in der Praxis – wie erwartet – als sehr
kompliziert und verwaltungsaufwändig herausgestellt. Die Umsetzung belastet
die Akteure und Träger und bindet dadurch unnötig Ressourcen. Die Erbringung
in Form von Sach- und Dienstleistungen wirkt stigmatisierend auf die Leis-
tungsberechtigten, spiegelt eine Misstrauenskultur gegenüber den Eltern wider
und schränkt die Elternautonomie ein. Die Betroffenen sind gezwungen, sich als
bedürftig zu erkennen zu geben. Förderbare Angebote sind zudem nicht überall
in Deutschland vorhanden und können somit nicht von allen Anspruchsberech-
tigten genutzt werden. Die Leistungshöhe wird vielfach als unzureichend und
der Leistungskatalog als lückenhaft erachtet. Teilweise wurden zudem bereits
bestehende kommunale Leistungen lediglich kompensiert. Das bedeutet, dass
der Bund statt der Kommunen die Kosten trägt, ohne dass sich für die Leistungs-
berechtigten etwas ändert oder mehr Bildung und Teilhabe ermöglicht würde.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist daher dringend zu überarbeiten, damit mehr
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erreicht werden.

Begrüßt werden die auf Initiative der Bundesländer beschlossenen gesetzlichen
Änderungen des Bildungs- und Teilhabepakets durch das „Gesetz zur Änderung
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (Bundestagsdruck-
sache 17/12036), die zum 1. August 2013 in Kraft treten werden. Diese führen
zu einem geringeren Verwaltungsaufwand, wovon auch die Leistungsberechtig-
ten profitieren: So kann künftig der monatliche Teilhabebetrag von derzeit
10 Euro flexibler gewährt werden. Zudem können Ansparungen (z. B. für nicht
monatlich fällige Mitgliedsbeiträge oder Freizeiten) vorgenommen und die
monatliche Teilhabeleistung so als Budget für größere Ausgaben verwendet
werden. Ermöglicht wird außerdem die nachträgliche Erstattung verauslagter
Gelder für Bildungs- und Teilhabeleistungen in Fällen begründeter Selbsthilfe.
Auch Geldleistungen für Klassenfahrten oder Ausflüge sind künftig in Ausnah-
mefällen möglich.

Diese Änderungen sind ein Schritt hin zu weniger Bürokratie und erleichtern da-
her den Zugang zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die grundsätzlichen
Konstruktionsfehler bleiben jedoch bestehen und werden lediglich in ihren Aus-
wirkungen ein wenig abgemildert. Grundlegender Reformbedarf besteht weiter-
hin. Nur über zusätzliche Veränderungen lassen sich Verbesserungen dahinge-
hend sicherstellen, dass die Leistungen bei den Kindern und Jugendlichen
ankommen und ein bestehender Bedarf auch gedeckt wird. Zudem sind durch
die weitere Verringerung des Verwaltungsaufwands Einsparungen zu erwarten.

Um allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleiche Chancen auf
gute Bildung und Teilhabe zu ermöglichen, muss vor allem die Infrastruktur vor
Ort an Schulen und Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und
Horten ausgebaut werden. Den Weg des Ausbaus der Bildungsinfrastruktur hat
die ehemalige rot-grüne Bundesregierung erfolgreich eingeschlagen. Der
Anfang wurde mit dem Ganztagsschulprogramm, für das der Bund 4 Mrd. Euro

zur Verfügung stellte, sowie mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
gemacht. Seine Fortsetzung fand dieser Paradigmenwechsel in der großen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13194

Koalition mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung durch das Kinderför-
derungsgesetz (KiföG), insbesondere mit der Bereitstellung von zusätzlichen
Bundesmitteln in Milliardenhöhe für diesen Ausbau sowie der Einführung eines
Rechtsanspruchs auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der
Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres, der zum
1. August 2013 in Kraft tritt.

Von der amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung gibt es bisher keine nen-
nenswerten Ansätze zum Ausbau der Bildungsinfrastruktur und sind in dieser
Legislaturperiode auch nicht mehr zu erwarten. Stattdessen soll ein Betreuungs-
geld an diejenigen Eltern gezahlt werden, deren Kinder keine öffentlich ge-
förderte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen. Dies ist
bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitisch verfehlt und verfassungs-
rechtlich problematisch. Der Gesetzgeber setzt damit Anreize, dass Kinder Bil-
dungsangebote nicht nutzen und Eltern ihre Erwerbstätigkeit einschränken. An-
gesichts des hohen Investitionsbedarfs im Bereich der frühkindlichen Bildung
und Betreuung muss statt der Einführung eines Betreuungsgelds mehr in die
Infrastruktur für Kleinkinder investiert werden. Nur so kann die Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kinder-
tagespflege für alle Kinder sichergestellt werden. Ziel muss es sein, ein bedarfs-
gerechtes Angebot an qualitativ hochwertigen Plätzen für Kinder unter drei Jah-
ren zu schaffen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket schreckt mit seinen bestehenden bürokra-
tischen Hürden Anspruchsberechtigte ab. Dass viele Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene ihren grundgesetzlich garantierten Anspruch auf Bildung und
Teilhabe nicht wahrnehmen können, widerspricht den Vorgaben des Bundes-
verfassungsgerichts (Az. 1 BvL 1/09). Wichtig ist daher nicht nur eine Über-
arbeitung des Bildungs- und Teilhabepakets, sondern auch ein zügiger Infra-
strukturausbau, um Bildungsgerechtigkeit für alle zu erreichen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Initiativen zu er-
greifen, die die folgenden Regelungen und Maßnahmen zum Gegenstand haben:

A)

Zur Sicherung bundesweit gleicher Chancen auf Bildung, Betreuung und so-
ziokulturelle Teilhabe ist eine gemeinsame und nachhaltige Anstrengung von
Bund, Ländern und Kommunen erforderlich. Ein bedarfsgerechter Ausbau der
Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur kann sinnvoll nur im Rahmen eines
nationalen Bildungspakts verwirklicht werden. Hierzu werden unverzüglich
verbindliche Vereinbarungen zu dessen Umsetzung bis zum Jahr 2020 getroffen.

Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, das Kooperationsverbot im Grundgesetz
aufzuheben und Hilfen des Bundes für alle Bildungsfelder zu ermöglichen, wie
die SPD-Bundestagsfraktion dies im Antrag „Kooperativen Bildungsfödera-
lismus mit einem neuen Grundgesetzartikel stärken“ (Bundestagsdrucksache
17/8455) fordert.

Wichtig sind dabei zur Stärkung der Bildungsinfrastruktur verbindliche Verein-
barungen

• für den flächen- und bedarfsdeckenden Ausbau von qualitativ hochwertigen
Ganztagsangeboten der frühkindlichen Bildung und Betreuung für ein- bis
sechsjährige Kinder mit guten Förder- und Freizeitangeboten sowie einer
besseren Personal- und Sachmittelausstattung in Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege und Horten,

• für den flächen- und bedarfsdeckenden Ausbau von Ganztagsschulen mit

guten Förder- und Freizeitangeboten sowie einer besseren Personal- und
Sachausstattung,

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• für die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems sowie die Deckung des
förderpädagogischen Bedarfs in den Regelschulen sowie

• für den bedarfsgerechten Ausbau von Schulsozialarbeit möglichst an allen
Schulen.

Darüber hinaus sind weitere Anstrengungen zum Ausbau des öffentlichen Bil-
dungswesens notwendig

• für die schrittweise Einführung gebührenfreier Betreuungsangebote,

• für Lernmittelfreiheit,

• für einen in den Bildungseinrichtungen integrierten kostenlosen Förder- und
Leistungsunterricht,

• für eine Einrichtung von Lehrerpools zur kostenlosen Lernförderung,

• für ein gesundes, qualitatives und diskriminierungsfrei für alle zugängliches
Mittagsessen in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und
Horten sowie

• für die notwendige finanzielle Absicherung der zusätzlichen Bildungs-
anstrengungen von Bund und Ländern.

Hierfür ist sukzessive unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedin-
gungen ein Rechtsanspruch für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen. An-
gesichts der Haushaltslage der Länder wie von Städten, Gemeinden und Kreisen
sind diese Aufgaben nur durch gemeinsame Anstrengungen zu erreichen. Die
Länder wie die Kommunen sind durch geeignete Maßnahmen in die Lage zu
versetzen, diese Aufgaben auch erfüllen zu können.

B)

Es sind verstärkte Anstrengungen und zusätzliche Mittel für die frühkindliche
Bildung und insbesondere zur Verwirklichung des zum 1. August 2013 in Kraft
tretenden Rechtsanspruchs auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder
in Kindertagespflege notwendig. Durch gemeinsame Anstrengungen von Bund,
Ländern und Kommunen ist dafür Sorge zu tragen, dass der Rechtsanspruch für
Kinder auf Förderung nach § 24 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
umgesetzt wird. Zur Gegenfinanzierung soll auf die Einführung eines bildungs-
und integrationsfeindlichen Betreuungsgelds verzichtet werden und stattdessen
die dafür vorgesehenen Mittel für den bedarfsgerechten Ausbau von Angeboten
der frühkindlichen Bildung und Betreuung für Kinder unter drei Jahren entspre-
chend dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Kita-Ausbau statt Betreuungs-
geld“ auf Bundestagsdrucksache 17/9572 zur Verfügung gestellt werden.

C)

Da das Bildungs- und Teilhabepaket in seiner derzeitigen Form für viele Leis-
tungsberechtigte den verfassungsrechtlich garantierten Teilhabeanspruch nicht
gewährleisten kann, sind kurzfristig bis zur Umsetzung des nationalen Bildungs-
pakts dringend Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), § 6a des Bundeskindergeldgeset-
zes (BKGG – Kinderzuschlag), Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungs-
gesetz sowie gegebenenfalls anderen Gesetzen notwendig, um die Bildungs-
und Teilhabeleistungen weniger bürokratisch und verwaltungsaufwändig aus-
zugestalten und die Inanspruchnahme zu erhöhen. Das bedeutet im Detail:

1. Bis zur nächsten regulären Neufestsetzung der Regelbedarfe auf der Basis
der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist die Höhe des Betrags für
Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemein-

schaft auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien neu zu ermitteln, um
so die Deckung des Existenzminimums sicherzustellen. Übergangsweise ist

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13194

statt des so ermittelten Betrags der bisherige Betrag von 10 Euro pro Monat
in den Regelbedarf zu integrieren und zusammen mit diesem auszuzahlen,
ohne dass es hierfür eines gesonderten Antrags bedarf. Der Betrag ist entspre-
chend der Entwicklung des „Mischindexes“ zur Anpassung der monatlichen
Regelbedarfe zu dynamisieren. Damit wird wesentlich mehr Flexibilität er-
möglicht (z. B. für einen Schwimmbadbesuch außerhalb eines Vereins) und
auch die Deckung von Sachaufwendungen zur Sicherstellung der Teilhabe
am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Ausrüstungsgegenstände oder an-
dere Aufwendungen im Zusammenhang mit Teilhabeaktivitäten) verbessert.
Zudem können so Verwaltungskosten eingespart werden.

2. Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf soll allen leistungsberech-
tigten Schülerinnen und Schülern zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar
eines jeden Schuljahres 30 Euro zusätzlich zum Regelbedarf zusammen mit
diesem ausgezahlt werden, ohne dass es hierfür eines Antrags bedarf. Derzeit
ist dies nur für Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und dem
Asylbewerberleistungsgesetz der Fall, während Wohngeld- und Kinder-
zuschlagsberechtigte hierfür einen gesonderten Antrag stellen müssen. Die
Höhe des Betrags für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ist eben-
falls anhand wissenschaftlicher Studien nachvollziehbar festzusetzen sowie
anhand der Entwicklung des „Mischindexes“ zur Anpassung der monatlichen
Regelbedarfe zu dynamisieren.

3. Die Schulen sollen kurzfristig so ausgestattet werden, dass jedes Kind die
nötige individuelle Lernförderung erhält. Auch lernstarke Schülerinnen und
Schüler sollen von der Förderung profitieren können, wenn dadurch bei-
spielsweise ein höherer Schulabschluss erreicht werden kann. Die Lernför-
derung wird auf Grundlage einer Empfehlung der Lehrerin bzw. des Lehrers
ermöglicht. Die Deckung des Lernförderbedarfs außerhalb der Schule ist
künftig nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und erfolgt auf Antrag
durch Übernahme angemessener Kosten. Der Bund erbringt hierfür weiterhin
seinen Finanzierungsbeitrag im Rahmen der Bundesbeteiligung an den
Kosten der Unterkunft (KdU).

4. Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Horte
sollen flächendeckend eine gemeinsame, gesunde, qualitative und diskri-
minierungsfreie Essensverpflegung anbieten. Ziel ist es auf die Erhebung
eines Eigenanteils zu verzichten und dadurch Verwaltungskosten einzu-
sparen. Der Bund erbringt hierfür weiterhin seinen Finanzierungsbeitrag im
Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) orien-
tiert an der Zahl der Leistungsberechtigten. Die Essensverpflegung kann so
flexibel vor Ort organisiert und gegebenenfalls mit weiteren Programmen
verbunden werden.

5. Nur schwer pauschalierbare Aufwendungen für Ausflüge, Klassenfahrten
oder Beförderungskosten werden ebenso wie Einmal- und Härtefallleistun-
gen weiterhin auf Antrag in Höhe der tatsächlichen Kosten übernommen. Zur
Vermeidung des erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwands für die Aus-
gabe und Einlösung von Gutscheinen bzw. die Sachleistungsabwicklung für
die Akteure und Träger soll die Direktzahlung an die Leistungsberechtigten
bzw. deren gesetzliche Vertreter erfolgen.

6. Der Bund wirkt in Kooperation mit den Ländern und Kommunen darauf hin,
dass anhand von guten Praxisbeispielen („best practice“) Verwaltungs- und
Verfahrensstandards entwickelt werden, um den Verwaltungsaufwand auf ein
Minimum zu reduzieren und das Antragsverfahren beim Bildungs- und Teil-
habepaket weiter zu vereinfachen.

7. Der Bund gibt eine Expertise mit dem Ziel in Auftrag, effizientere Wege der

Bereitstellung für die Bildungs- und Teilhabeleistungen zu erarbeiten.

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8. Der Bund wirkt auch bereits kurzfristig im Rahmen der bestehenden Mög-
lichkeiten darauf hin, dass Schulen mit besseren, möglichst umfassenden
Betreuungs-, Freizeit- und Lernförderangeboten, dauerhaft mit Schulsozial-
arbeiterinnen und -arbeitern ausgestattet sowie Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflegestellen und Horte ausgebaut werden.

Berlin, den 23. April 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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