BT-Drucksache 17/13177

zu dem Antrag der Abgeordneten Franz Thönnes, Dr. Rolf Mützenich, Christoph Strässer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12467 - Umfassende Modernisierung und Respektierung der Menschenrechte in Aserbaidschan unabdingbar machen

Vom 18. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13177
17. Wahlperiode 18. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Franz Thönnes, Dr. Rolf Mützenich,
Christoph Strässer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln),
Ute Koczy und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12467 –

Umfassende Modernisierung und Respektierung der Menschenrechte
in Aserbaidschan unabdingbar machen

A. Problem

Zwischen der Europäischen Union und Aserbaidschan bestehen vielfältige Be-
ziehungen, seit 2009 finden weite Teile der Zusammenarbeit im Rahmen der
Östlichen Partnerschaft (ÖP) der EU statt, deren Gründungsmitglied Aserbaid-
schan ist. Die Europäische Nachbarschaftspolitik verfolgt mit der ÖP das Ziel
einer weitreichenden Annäherung zwischen den Partnerländern und der EU, sie
unterstützt in diesem Kontext umfassende politische, wirtschaftliche und gesell-
schaftliche Reformen in den jeweiligen Ländern. Seit 2010 führt die EU mit
Aserbaidschan Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen.

Trotz der intensiven Beziehungen hätten in den vergangenen Jahren kaum Fort-
schritte Aserbaidschans in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
verzeichnet werden können. Seit 20 Jahren habe es in dem Land keine freien
Wahlen gegeben, die Unabhängigkeit des Justizwesens sei nicht gewährleistet
und die Medien würden massiv behindert. Die Menschenrechtslage habe sich in
den letzten Jahren weiter verschlechtert. Besorgniserregend sei insbesondere die
Zunahme der Inhaftierungen von häufig jugendlichen Menschenrechtsaktivis-
tinnen und -aktivisten. Immer wieder komme es zu Misshandlungen und Folter
von Inhaftierten.

Der andauernde Konflikt mit Armenien um die Region Berg-Karabach stelle für
den Modernisierungsprozess Aserbaidschans eine große Belastung dar. Die
massive militärische Aufrüstung sowie die Kriegsrhetorik der Konfliktparteien

gefährdeten das Zusammenleben in der Region. Der Deutsche Bundestag unter-
stütze die Arbeit der Minsk-Gruppe der Organisation für Sicherheit und Zusam-
menarbeit in Europa (OSZE). Sie müsse gemeinsam mit der EU mehr Druck
ausüben, um die Verhandlungen in diesem Konflikt mit neuem Leben zu füllen,
so die Antragsteller.

Wirtschaftlich setze Aserbaidschan nach wie vor einseitig auf fossile Rohstoffe.
Die wirtschaftlichen und politischen Eliten zeigten kein Interesse an wirtschaft-

Drucksache 17/13177 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

licher Diversifizierung, obwohl dies für eine nachhaltige und zukunftsfähige
Entwicklung des Landes unabdingbar sei. Klientelismus und Korruption seien
weit verbreitet und würden nicht bekämpft, entsprechend profitiere die breite
Bevölkerung kaum von den Einnahmen aus dem Rohstoffsektor. Die Qualität
des öffentlichen Bildungssektors sinke weiter.

Der Deutsche Bundestag habe den Beitritt Aserbaidschans zum Europarat 2001
begrüßt. Es bestünden angesichts der andauernden Repressionen aber Zweifel
daran, ob die Führung Aserbaidschans die Grund- und Menschenrechte tatsäch-
lich gewährleisten und demokratische und rechtsstaatliche Standards einhalten
wolle, wie es die Mitgliedschaft im Europarat verlange. Der derzeitige politische
Kurs der aserbaidschanischen Regierung unter Präsident Ilham Aliyev stehe
dem weiteren Ausbau der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union im
Weg.

Mit dem Antrag soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern,
im bilateralen wie im europäischen Dialog mit der aserbaidschanischen Staats-
führung entschiedener die Wahrung von Grund- und Menschenrechten sowie
demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien einzufordern und sich für ein
abgestimmtes Handeln der EU diesbezüglich einzusetzen. Hierzu enthält der
Antrag eine Reihe von Vorschlägen auf den unterschiedlichen Politikebenen.
Bezogen auf die Zusammenarbeit zwischen EU und Aserbaidschan wird vor-
geschlagen, transparente, überprüfbare und zeitlich fixierte Zielvorgaben zum
Schutz und zur Förderung der Menschenrechte, insbesondere hinsichtlich Me-
dien-, Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, in das Assoziierungs-
abkommen mit Aserbaidschan aufzunehmen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13177

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12467 abzulehnen.

Berlin, den 17. April 2013

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Joachim Hörster
Berichterstatter

Franz Thönnes
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Drucksache 17/13177 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rung, obwohl dies für eine nachhaltige und zukunftsfähige
Entwicklung des Landes unabdingbar sei. Klientelismus und

87. Sitzung am 17. April 2013 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE.
Korruption seien weit verbreitet und würden nicht bekämpft,
entsprechend profitiere die breite Bevölkerung kaum von

gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Bericht der Abgeordneten Joachim Hörster, Franz Thönnes, Marina Schuster,
Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/12467 in seiner 225. Sitzung am 28. Februar 2013 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innenaus-
schuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung und dem Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Zwischen der Europäischen Union und Aserbaidschan beste-
hen vielfältige Beziehungen, seit 2009 finden weite Teile der
Zusammenarbeit im Rahmen der Östlichen Partnerschaft
(ÖP) der EU statt, deren Gründungsmitglied Aserbaidschan
ist. Die Europäische Nachbarschaftspolitik verfolgt mit der
ÖP das Ziel einer weitreichenden Annäherung zwischen den
Partnerländern und der EU, sie unterstützt in diesem Kontext
umfassende politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Reformen in den jeweiligen Ländern. Seit 2010 führt die EU
mit Aserbaidschan Verhandlungen über ein Assoziierungs-
abkommen.

Trotz der intensiven Beziehungen hätten in den vergan-
genen Jahren kaum Fortschritte Aserbaidschans in den
Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verzeichnet
werden können. Seit 20 Jahren habe es in dem Land keine
freien Wahlen gegeben, die Unabhängigkeit des Justiz-
wesens sei nicht gewährleistet und die Medien würden
massiv behindert. Die Menschenrechtslage habe sich in den
letzten Jahren weiter verschlechtert. Besorgniserregend sei
insbesondere die Zunahme der Inhaftierungen von häufig
jugendlichen Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten.
Immer wieder komme es zu Misshandlungen und Folter
von Inhaftierten.

Der andauernde Konflikt mit Armenien um die Region Berg-
Karabach stelle für den Modernisierungsprozess Aserbaid-
schans eine große Belastung dar. Die massive militärische
Aufrüstung sowie die Kriegsrhetorik der Konfliktparteien
gefährdeten das Zusammenleben in der Region. Der Deutsche
Bundestag unterstütze die Arbeit der Minsk-Gruppe der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE). Sie müsse gemeinsam mit der EU mehr Druck
ausüben, um die Verhandlungen in diesem Konflikt mit
neuem Leben zu füllen, so die Antragsteller.

Wirtschaftlich setze Aserbaidschan nach wie vor einseitig
auf fossile Rohstoffe. Die wirtschaftlichen und politischen
Eliten zeigten kein Interesse an wirtschaftlicher Diversifizie-

den Einnahmen aus dem Rohstoffsektor. Die Qualität des
öffentlichen Bildungssektors sinke weiter.

Der Deutsche Bundestag habe den Beitritt Aserbaidschans
zum Europarat 2001 begrüßt. Es bestünden angesichts der
andauernden Repressionen aber Zweifel daran, ob die Füh-
rung Aserbaidschans die Grund- und Menschenrechte tat-
sächlich gewährleisten und demokratische und rechtsstaat-
liche Standards einhalten wolle, wie es die Mitgliedschaft
im Europarat verlange. Der derzeitige politische Kurs
der aserbaidschanischen Regierung unter Präsident Ilham
Aliyev stehe dem weiteren Ausbau der Zusammenarbeit mit
der Europäischen Union im Weg.

Mit dem Antrag soll der Deutsche Bundestag die Bundes-
regierung auffordern, im bilateralen wie im europäischen
Dialog mit der aserbaidschanischen Staatsführung entschie-
dener die Wahrung von Grund- und Menschenrechten sowie
demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien einzufor-
dern und sich für ein abgestimmtes Handeln der EU diesbe-
züglich einzusetzen. Hierzu enthält der Antrag eine Reihe
von Vorschlägen auf den unterschiedlichen Politikebenen.
Bezogen auf die Zusammenarbeit zwischen EU und Aser-
baidschan wird vorgeschlagen, transparente, überprüfbare
und zeitlich fixierte Zielvorgaben zum Schutz und zur Förde-
rung der Menschenrechte, insbesondere hinsichtlich Medien-,
Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, in das
Assoziierungsabkommen mit Aserbaidschan aufzunehmen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
12467 in seiner 103. Sitzung am 17. April 2013 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 17/12467 in seiner 83. Sit-
zung am 17. April 2013 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. ge-
gen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/12467 in
seiner 78. Sitzung am 17. April 2013 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag auf Drucksache 17/12467 in seiner

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13177

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/12467 in seiner 83. Sitzung am 17. April 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Berlin, den 17. April 2013

Joachim Hörster
Berichterstatter

Franz Thönnes
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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