BT-Drucksache 17/13169

Gezielte Tötungen durch US-Drohnen und Aktivitäten sowie die Verwicklung deutscher Behörden

Vom 11. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13169
17. Wahlperiode 11. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Annette Groth,
Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel,
Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Gezielte Tötungen durch US-Drohnen und Aktivitäten sowie die Verwicklung
deutscher Behörden

In mehreren Fällen waren und sind deutsche Behörden in „gezielte Tötungen“
durch US-Drohnen involviert. Am 4. Oktober 2010 wurde der deutsche Staats-
angehörige Bünyamin E. durch einen US-Drohnenangriff im pakistanisch-
afghanischen Grenzgebiet von einem bewaffneten Flugroboter getötet (Bundes-
tagsdrucksache 17/8088). Viele Antworten, die zur öffentlichen Aufklärung
einer möglichen Beteiligung deutscher Stellen beitragen könnten, wurden in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Jedoch verwies die
Bundesregierung darauf, dass seitens der USA sowie der pakistanischen Regie-
rung ebenfalls entscheidende Informationen zurückgehalten werden. So habe
die deutsche Botschaft in Islamabad die pakistanischen Behörden ergebnislos
„per Verbalnote wiederholt“ um Auskunft gebeten. Auch mit der Botschaft
Washington sei umgehend „Kontakt mit US-Behörden aufgenommen und um
Aufklärung gebeten“ worden. Selbst mithilfe des Bundesnachrichtendienstes
(BND), der sich „aller ihm zur Verfügung stehenden Informationsstränge“
bediente, habe aber nicht einmal der Tod von Bünyamin E. bestätigt werden
können. Dies ist aber erforderlich, damit die Bundesanwaltschaft ein Ermitt-
lungsverfahren, etwa wegen Totschlag oder Mordes, aufnehmen kann. Mit-
geteilt wurde seitens der Bundesregierung aber auch, dass die Bundesregierung
die USA mit Angaben zu Reisebewegungen des Getöteten versehen hatte. Zwar
wurde klargestellt, dass deren Übermittlung „keine (geographisch lokali-
sierungsfähigen) Anhaltspunkte“ liefern könnte, um den Aufenthaltsort von
Bünyamin E. zu ermitteln. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
reicht hierfür aber auch bereits die Überlassung einer Mobiltelefonnummer, das
Gerät kann daraufhin leicht geortet werden. Ob dies stattgefunden hat, wurde
geheim gehalten, da eine Veröffentlichung „laufende Ermittlungen und die
erforderliche Vertraulichkeit des Informationsaustauschs beeinträchtigen“ wür-
den. Erst ein Jahr später (16. Mai 2011) lieferte „DER SPIEGEL“ weitere
Details zu dem Vorfall. Das Bundesministerium des Innern habe demnach
„neue, restriktive Regeln erlassen und das Bundesamt für Verfassungsschutz
angewiesen, keine aktuellen Daten mehr zu übermitteln, die eine Lokalisierung

von Deutschen ermöglichen können“. Im Artikel wird die „allgemeine Rechts-
auffassung“ wiedergegeben, wonach in Pakistan kein bewaffneter Konflikt vor-
liege. Demnach würde für die Aufklärung des Bombardements das normale
Strafrecht gelten. Die Bundesanwaltschaft hat diese Frage an das Auswärtige
Amt, den Bundesnachrichtendienst und zwei Institute weitergereicht, die hierzu
Gutachten anfertigen sollten. Am 20. Juli 2012 berichtete die „taz. die tageszei-

Drucksache 17/13169 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tung“, die Generalbundesanwaltschaft ermittele seit dem 10. Juli 2012 „gegen
Unbekannt“ wegen eines möglichen Vergehens gegen das Völkerrecht.

Der nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller mangelnde Aufklä-
rungswille wiederholte sich im Falle der Tötung des deutschen Staatsangehöri-
gen Samir H. aus Aachen am 9. März 2012. Mehrfach hatte der Abgeordnete
Andrej Hunko nachgefragt, über welche Informationen zu Ort und Zeitpunkt
seines Todes, Tatwerkzeuge, Tatumstände etc. die Bundesregierung verfüge
(Plenarprotokoll 17/177 und Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache
17/9615). Die Bundesregierung konnte die „mutmaßliche Tötung des deutschen
Staatsangehörigen“ aber weder bestätigen noch widerlegen. Der Bundesnach-
richtendienst würde sich „im Rahmen des nachrichtendienstlichen Informations-
austausches“ bemühen, Erkenntnisse über den „angeblichen Tod von Samir H.“
zu gewinnen. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat „wegen
des Vorfalls vom 9. März 2012“ einen Prüfvorgang angelegt. Festgestellt wer-
den sollte, ob ein Ermittlungsverfahren in die Zuständigkeit des Generalbundes-
anwalts fallen würde. Hierzu seien „Erkenntnisanfragen“ an mehrere Behörden
gerichtet worden. Wieder wurden weitere, für die Bundesregierung möglicher-
weise belastende Informationen als Verschlusssache eingestuft.

Inzwischen wurde bekannt, dass die Bundeswehr in mindestens zwei Fällen
selbst US-Drohnen „bestellte“, um in Afghanistan Tötungen durchzuführen
(DER SPIEGEL vom 17. März 2013). Unter Berufung auf eine nichtöffentliche
Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung seien am 11. Novem-
ber 2010 „auf Anforderung deutscher Isaf-Kräfte“ beim Einsatz einer Drohne
von US-Streitkräften im afghanischen Distrikt Chahar Darreh „vermutlich vier
Angehörige der regierungsfeindlichen Kräfte getötet“ worden. In der Provinz
Kunduz sei 2009 eine Sprengfalle aus der Luft zerstört worden. Es ging beim
Vorfall 2010 aber offensichtlich nicht darum, gefährdeten Soldaten in einer ver-
meintlich bedrohlichen Situation zu helfen; vielmehr wurde ein gezielter Luft-
schlag angefordert und ausgeführt (www.augengeradeaus.net/2013/03/die-
deutschen-und-die-killer-drohnen-in-afghanistan).

Nach den beschriebenen Tötungen sind bis zu drei Jahre vergangen, aufgeklärt
und politisch aufgearbeitet sind sie bis heute nicht. Nach Ansicht der Fragestel-
lerinnen und Fragesteller muss die Bundesregierung hierzu Öffentlichkeit her-
stellen, zumal „laufende Ermittlungen“ offensichtlich kaum noch gefährdet wer-
den können. Die „erforderliche Vertraulichkeit des Informationsaustauschs“
gegenüber Behörden der USA und Pakistans muss hinter dem Interesse der Öf-
fentlichkeit zurückstehen. Dies insbesondere angesichts der Pläne der Bundes-
regierung, selbst Kampfdrohnen zu beschaffen.

Deutlich wird die Brisanz des Themas auch deshalb, da die regierende Koalition
der CDU/CSU und FDP es nach undurchsichtigen Beratungen des Verteidi-
gungsministeriums mit „Top-Politikern“ (DER SPIEGEL vom 21. März 2013)
vorzog, eine Entscheidung zum Kauf eigener Kampfdrohnen auf die Zeit nach
der Bundestagswahl zu verschieben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern hat die Bundesregierung inzwischen neuere Kenntnisse zu Ort und
Zeitpunkt, Tatwerkzeuge, Tatumstände etc. zum Tod von Bünyamin E. und
Samir H.?

a) Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung in den letzten beiden
Jahren welche Anstrengungen unternommen, um neue Erkenntnisse über
den Tod von Bünyamin E. und Samir H. zu erlangen?

b) Waren Bünyamin E. und Samir H. nach derzeitigen Erkenntnissen Ziele

der Drohnenangriffe?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13169

2. Wie oft, und in welcher Form hat die Bundesregierung bei amerikanischen
und pakistanischen Stellen wegen des Einsatzes von Drohnen gegen die deut-
schen Staatsbürger Bünyamin E. und Samir H. interveniert?

3. Inwiefern werden aus Sicht der Bundesregierung seitens der USA sowie der
pakistanischen Regierung entscheidende Informationen zurückgehalten?

4. Ist – nachdem die Bundesregierung erklärt, über die mutmaßliche Tötung von
Samir H. erst über „Berichterstattungen der Presse zu dem Vorfall“ erfahren
haben zu wollen (Plenarprotokoll 17/177) – der Rückschluss zulässig, dass
die deutschen Behörden zwar entsprechende Informationen an US-Dienste
weitergeben, aber sie umgekehrt keine nachrichtendienstlichen und militä-
rischen Erkenntnisse der USA erhalten, wenn Vorfälle auch die Bundesrepu-
blik Deutschland tangieren?

5. Inwiefern erhält die Bundesregierung Informationen der USA, wenn durch
ihre Militäreinsätze (auch nur vermutlich) deutsche Staatsbürger gezielt ge-
tötet werden oder bei den Operationen als weitere zivile Opfer ums Leben
kommen?

a) Sofern die Bundesregierung hierzu keine reziproken Informationen erhält,
wie bewertet sie diesen Umstand auch hinsichtlich einer zukünftigen Zu-
sammenarbeit mit den USA?

b) Hat die Bundesregierung Informationen über Samir H. oder Bünyamin E.
von US-Behörden erhalten?

c) Über welche Hinweise (auch Vermutungen) verfügt die Bundesregierung,
ob weitere deutsche Staatsangehörige oder aus Deutschland ausgereiste
Ausländerinnen und Ausländer in Pakistan, Afghanistan oder anderen
Ländern durch gezielte Tötungen der USA ums Leben kamen, und inwie-
fern hatten deutsche Behörden hierzu vorher Hinweise geliefert?

6. Welche deutschen Behörden waren oder sind mit welchen Initiativen hin-
sichtlich der Tötung von Bünyamin E. und Samir H. befasst?

a) Welche Maßnahmen zur Aufklärung vermutlicher Tatorte und Tatum-
stände haben welche Behörden ergriffen?

b) Inwiefern wurden vom Bundeskriminalamt (BKA) oder anderen Behörden
auch Bilder aus der Satellitenaufklärung angefordert, wie es die Bundes-
regierung für Tötungsdelikte „zum Nachteil deutscher Staatsangehöriger
in Afghanistan“ beauskunftete (Bundestagsdrucksache 17/11582), und
wenn nein, warum nicht?

7. Welche (neueren) Mitteilungen kann die Bundesregierung zu Adressaten,
Häufigkeit, Zeitpunkt und genauem Inhalt der Daten, die deutsche Behörden
nach deren Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland über Bünyamin E.
und Samir H. an US-Behörden weitergegeben haben, machen?

a) Welche Daten wurden jeweils an US-Behörden übergeben (bei mehreren
Übermittlungen von Informationen bitte eine genaue Auflistung über die
jeweiligen Lieferungen, insbesondere Reisetätigkeiten der Betroffenen
und ihrer Familien, Geldtransfers, Kontaktpersonen, vermutete Tätigkei-
ten, weitere geheimdienstliche Erkenntnisse etc.)?

b) Welche deutschen Behörden haben die Information jeweils zur Verfügung
gestellt?

c) Welche US-Dienste haben die Informationen erhalten?

d) Welche Dienste anderer Länder haben die Informationen, soweit der Bun-
desregierung bekannt, ebenfalls erhalten?

Drucksache 17/13169 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e) Haben die US-Behörden die Daten aktiv angefordert oder haben die
deutschen Beteiligten die Informationen nach Erlangung der Erkennt-
nisse „proaktiv“, also von sich aus weitergegeben?

f) Existiert für einen derartigen Informationsaustausch ein automatisiertes
Verfahren, und wie ist dieses organisiert?

8. Inwiefern wurden im Sinne dieser Kleinen Anfrage seit dem Jahr 2008
personenbezogene Informationen auch über in Deutschland wohnhafte
Ausländerinnen und Ausländer, die mit dem Reiseziel Pakistan oder Afgha-
nistan Deutschland verließen, an amerikanische bzw. pakistanische oder
afghanische Stellen weitergegeben?

a) Welche Daten wurden jeweils an US-Behörden übergeben (bei mehreren
Übermittlungen von Informationen, bitte eine genaue Auflistung über
die jeweiligen Lieferungen, insbesondere Reisetätigkeiten der Betroffe-
nen und ihrer Familien, Geldtransfers, Kontaktpersonen, vermutete
Tätigkeiten, weitere geheimdienstliche Erkenntnisse etc.)?

b) Welche deutschen Behörden haben die Information jeweils zur Verfü-
gung gestellt?

c) Welche US-Dienste haben die Informationen erhalten?

d) Welche Dienste anderer Länder haben die Informationen, soweit der
Bundesregierung bekannt, ebenfalls erhalten?

e) Haben die US-Behörden die Daten aktiv angefordert, oder haben die
deutschen Beteiligten die Informationen nach Erlangung der Erkennt-
nisse „proaktiv“, also von sich aus weitergegeben?

9. Inwiefern hat die Bundesregierung nach den Drohnenangriffen auf
Bünyamin E. und Samir H. ihre Politik der Informationsweitergabe an US-
Behörden überdacht?

10. Inwiefern werden wie im Falle von Bünyamin E. und Samir H. weiterhin
Reiserouten verdächtiger deutscher Staatsangehöriger bzw. Ausländerinnen
und Ausländer nach Pakistan an die USA weitergegeben?

11. Wie wird sichergestellt und überprüft, dass die immer noch an die USA
übermittelten Daten nicht zu einer Lokalisierung der Betroffenen führen
können?

a) Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass über die Ortung von
Mobiltelefonen eine geographisch lokalisierungsfähige Bestimmung des
Aufenthaltsortes seiner Besitzerinnen und Besitzer ermöglicht werden
kann, bzw. inwiefern sind ihre eigenen Behörden dazu in der Lage (bitte
nicht nur für Deutschland, sondern auch für den BND, den Militärischen
Abschirmdienst und die Bundeswehr in Pakistan und Afghanistan dar-
stellen)?

b) Werden Telefonnummern von Mobiltelefonen Verdächtiger an die USA
weitergegeben?

c) Welche Zweckbestimmungen des Umgangs mit übermittelten Telefon-
nummern wurde der Bundesregierung durch US-Behörden zugesichert,
und für wie glaubhaft hält sie diese?

12. Welche Hinweise oder Annahmen liegen der Bundesregierung vor, wonach
auch in Deutschland angesiedelte US-Einrichtungen in die in dieser Kleinen
Anfrage gegenständlichen Tötungen, aber auch ähnliche Operationen in an-
deren Ländern involviert sind oder hierfür Informationen sammeln und ver-
arbeiten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13169

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwiefern die in Stuttgart
eingerichteten „United States Africa Command“ (AFRICOM) und „Uni-
ted States European Command“ (EUCOM) diesbezüglich aktiv sind
(Bundestagsdrucksache 17/11540)?

b) Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen oder ausschließen, dass
auch das ebenfalls in Stuttgart ansässige „Joint Interagency Counter
Trafficking Center“ (JICTC) hierzu Informationen erhält oder weiter-
gibt, zumal zu dessen Tätigkeitsfeldern neben Waffenhandel auch „Ter-
rorismus“ gehört und das mit „internationalen Partnern“ in Europa und
Afrika zusammenarbeitet (Bundestagsdrucksache 17/11540)?

c) Sofern zuträfe, dass in Deutschland angesiedelte US-Einrichtungen in
besagte Tötungen in Afghanistan, Pakistan und anderen Ländern invol-
viert wären, inwiefern wären diese Einrichtungen dann nach Einschät-
zung der Bundesregierung aus völkerrechtlicher Sicht legitime Angriffs-
ziele für gegnerische Kräfte?

d) Inwiefern wäre hierfür nach Einschätzung der Bundesregierung maß-
geblich, ob in den besagten Ländern ein „bewaffneter Konflikt“ vorliegt,
und für welche Länder träfe dies zu?

13. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht bzw. ist anderer Meinung,
wonach zuvor geheim gehaltene Informationen über die Verwicklung
deutscher Behörden in die Durchführung oder Aufklärung des Todes von
Bünyamin E. und Samir H. nunmehr öffentlich gemacht werden können, da
dies keine laufenden Ermittlungen mehr beeinträchtigt?

14. Was haben die Anstrengungen der Bundesanwaltschaft ergeben, zu prüfen,
ob in Pakistan ein „bewaffneter Konflikt“ vorliegt?

a) Wie haben sich das Auswärtige Amt und der BND hierzu positioniert?

b) Welche zwei Institute (DER SPIEGEL vom 16. Mai 2011) bzw. weitere
Stellen waren im Auftrag der Bundesregierung mit der Überprüfung zum
bewaffneten Konflikt in Pakistan befasst, und welche Ergebnisse kann
sie hierzu mitteilen?

15. Was haben die Prüfvorgänge bzw. Ermittlungen des Generalbundesanwalts
hinsichtlich der Tötungen von Bünyamin E. und Samir H. bislang ergeben?

a) Welche „Erkenntnisanfragen“ wurden hierzu an welche Behörden ge-
richtet?

b) Welche Zeuginnen oder Zeugen wurden hierzu bislang vernommen?

c) Welches Material wurde bislang beschafft, und auf welches wird gewar-
tet?

d) Gegen wen wird mit welchem Vorwurf ermittelt?

e) Sofern „gegen Unbekannt“ ermittelt wird, inwiefern liegt nach Ansicht
der Bundesregierung eine Täterschaft von US-Staatsangehörigen nahe?

16. Welche Ermittlungshindernisse sieht die Bundesregierung in den beiden
Prüfvorgängen bzw. Ermittlungen des Generalbundesanwalts?

17. Wie könnten demnach vergleichbare Schwierigkeiten der Aufklärung oder
Strafverfolgung zukünftig vermieden werden (bitte insbesondere zur Zu-
sammenarbeit mit den USA darstellen)?

18. Inwiefern trifft es zu, dass in mindestens zwei Fällen erst „auf Anforderung
deutscher Isaf-Kräfte“ US-Drohnen an Kriegshandlungen teilnahmen?

a) Wann und wo ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vorge-

kommen?

Drucksache 17/13169 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) In welchen der Fälle wurde diesbezüglich jeweils eine Luftnahunterstüt-
zung (Close Air Support) bzw. ein Luftangriff (Air Strike) oder andere
Maßnahmen angefordert (bitte jeweils einzeln darstellen)?

c) In welchen der Fälle waren Soldatinnen oder Soldaten der Bundesregie-
rung bzw. anderer Kräfte direkt bedroht, zum Beispiel in einer unmittel-
baren Kampfhandlung?

19. Wieviele Tote und Verletzte hatten die Drohnenangriffe nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils zur Folge?

a) Inwiefern kann die Bundesregierung sicherstellen, dass dabei keine Un-
beteiligten getötet wurden?

b) Sofern sie dies nicht sicherstellen kann, wie viele Unbeteiligte wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung getötet, und wie viele Kinder befan-
den sich darunter?

c) Sofern hierzu keine belastbaren Statistiken existieren, inwiefern kann
die Bundesregierung wenigstens über einzelne Fälle berichten?

20. Wer hat in den jeweiligen Fällen entschieden, welche Art der Luftunterstüt-
zung entsandt wird (beispielsweise Kampfjet, Kampfhubschrauber oder
Drohne)?

a) In welchen Fällen und inwiefern hatten die verantwortlichen Bundes-
wehrsoldaten hierzu die Möglichkeit, die Wahl der Mittel mitzubestim-
men?

b) Auf welche Art und Weise und mit welchem Ergebnis wurden bzw. wer-
den die von der Bundeswehr „angeforderten“ Drohneneinsätze nach An-
forderung durch die Bundeswehr im Nachhinein untersucht?

21. Wie bewertet die Bundesregierung die in dieser Kleinen Anfrage gegen-
ständlichen Drohnenangriffe vom 4. Oktober 2010, 11. November 2010 und
9. März 2012 mittlerweile aus menschen-, bürger- und völkerrechtlicher
Perspektive?

22. Welche weitergehenden, über die auf der Projektwebseite aufgeführten De-
tails (www.ce.informatik.tu-chemnitz.de/forschung/projekte/sagitta) kann
die Bundesregierung zu ihrer Beteiligung am Projekt „Sagitta“ mitteilen,
das von EADS Cassidian, vier deutschen Hochschulen, der Bundeswehr
und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. betrieben wird
und die Entwicklung einer Drohnenplattform zum Ziel hat, um den „Fokus
der Forschung mittel- bis langfristig in eine geschäftsorientierte Richtung
für unbemannte/autonome Flugsysteme zu lenken“?

a) Inwiefern beinhalten die Forschungen an „Sagitta“ auch Erkenntnisse
zur Entwicklung einer Kampfdrohne bzw. der Bewaffnung bestehender
oder zukünftiger Systeme?

b) Inwieweit wird im Rahmen von „Sagitta“ auch an Verfahren geforscht,
Drohnen in den allgemeinen, zivilen Luftraum zu integrieren?

c) Inwiefern sind die Forschungen an „Sagitta“ geeignet, die Entwicklung
einer „europäischen Lösung“ zu Kampfdrohnen zu beschleunigen oder
zu erleichtern, wie es seitens des Verteidigungsministeriums angestrebt
wird (SPIEGEL ONLINE vom 1. April 2013 „Skepsis in der CDU:
Widerstand gegen de Maizières Drohnenpläne wächst“)?

23. Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Spionagefall in
Bremen, in dessen Zusammenhang ein pakistanischer Wissenschaftler ver-
haftet wurde, der angeblich das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt

e. V. ausgeforscht hatte (FOCUS vom 28. März 2013)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13169

a) Mit welchen Verfahren zur Herstellung, Steuerung oder Kontrolle von
Drohnen war das ausgeforschte Unternehmen betraut?

b) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Ver-
dächtige ein Agent des pakistanischen Geheimdienstes sein könnte?

c) Welche Informationen konnte der Verdächtige nach jetzigem Stand er-
langen und weitergeben, bzw. welcher Verdacht besteht hierzu?

d) Welche Behörden der Bundesregierung sind zu dem Fall mit welchen Er-
mittlungen und Nachforschungen betraut?

24. Wer waren die „Top-Politiker“, die nach einem Bericht des „SPIEGEL“
(21. März 2013) nach Einladung des Verteidigungsministeriums über die
Beschaffung von Kampfdrohnen berieten und schließlich vorzogen, eine
Entscheidung hierzu auf die Zeit nach der Bundestagswahl zu verschieben,
und wer ist für das Zustandekommen des Treffens bzw. die Auswahl der
Eingeladenen verantwortlich?

Berlin, den 11. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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