BT-Drucksache 17/12969

Leistungen des Bundes für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte und Entwicklungen an der Militärbasis Ansbach

Vom 28. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12969
17. Wahlperiode 28. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kornelia Möller, Harald Weinberg, Inge Höger, Dr. Kirsten
Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter,
Nicole Gohlke, Paul Schäfer (Köln), Alexander Süßmair, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.

Leistungen des Bundes für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten
US-Streitkräfte und Entwicklungen an der Militärbasis Ansbach

Laut den Auftragsbautengrundsätzen (ABG 1975) als Verwaltungsabkommen
zum NATO-Truppenstatut (www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_us/index.
html) in der aktuell gültigen Fassung vom 1. Oktober 1982 haben die in der Bun-
desrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte, bei Baumaßnahmen auf
den ihr zur Nutzung überlassenen Liegenschaften lediglich zwischen 5 und
7 Prozent der Ausführungskosten als Baunebenkosten zu tragen (Artikel 23
ABG 1975). Die tatsächliche Höhe der Baunebenkosten bewegt sich jedoch,
nach Erfahrungen der ausführenden Behörden – etwa dem Staatlichen Bauamt
Nürnberg –, zwischen 15 und 20 Prozent der Ausführungskosten. Durch diese
Deckungslücke wird der Bundeshaushalt belastet.

Die US-Armee hat Anfang Oktober 2012 am Standort Ansbach damit begonnen,
die 150 Hektar große Militärsiedlung „Urlas“ mit mehreren Kilometern Stachel-
draht zu umzäunen, obwohl die Stadt Ansbach in Ratsbeschlüssen ausdrücklich
den Verzicht auf diese Maßnahme gefordert hat. Am US-Stützpunkt Grafenwöhr
entstand bis zum Jahr 2008 eine ähnliche Militärsiedlung in Eschenbach-
Netzaberg, die nicht umzäunt wurde.

In die hermetische Abriegelung des Urlas-Geländes in Ansbach wurde auch das
von der Bevölkerung seit jeher zur Naherholung genutzte Gebiet „Soldaten-
weiher“ nahe dem Stadtteil Obereichenbach mit einbezogen. Bürgerinnen und
Bürgern ist der Zutritt seit Frühjahr 2012 nicht mehr gestattet. Auch den Bun-
destagsabgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Kornelia Möller und Dr. Kirsten
Tackmann wurde im April 2012 im Rahmen eines Besuchs in Ansbach der
Zutritt durch US-Militärpolizei verwehrt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Höhe belasteten die Bauvorhaben der in Deutschland stationierten
US-Streitkräfte den Bundeshaushalt in den vergangenen zehn Jahren (bitte

nach Jahren, Standorten und konkreten Baumaßnahmen aufschlüsseln) nach
Maßgabe der ABG 1975?

2. Welche dieser Kosten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher
Höhe durch die Länder und/oder Kommunen erbracht (bitte nach Jahren,
Standorten und konkreten Baumaßnahmen aufschlüsseln)?

Drucksache 17/12969 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Welche Leistungen erbringt die Bundesregierung an das in Deutschland
stationierte US-Militär?

4. In welchen Haushaltstiteln sind die in den Fragen 1 und 3 sowie nach
Kenntnis der Bundesregierung auch die in Frage 2 genannten Kosten und
Kostenersätze aufgelistet?

5. Welche Entschädigungszahlungen nach Maßgabe der ABG 1975 wurden
seitens der US-Streitkräfte für die Baumaßnahmen des Bundes in den letzten
zehn Jahren geleistet, und in welchen Haushaltstiteln werden diese Einnah-
men verbucht (bitte nach Jahren, Standorten und konkreten Baumaßnahmen
aufschlüsseln)?

6. Aus welchen Gründen wurde die Forderung der Stadt Ansbach nach einem
Verzicht auf die Umzäunung abgelehnt?

7. Hat die Bundesregierung, in Anbetracht der Tatsache, dass in Grafenwöhr
auf eine Umzäunung verzichtet wurde, Erkenntnisse, nach denen die
Gefährdungslage bei den der US-Armee überlassenen Liegenschaften des
Bundes sich in Ansbach grundsätzlich von der Situation in Grafenwöhr
unterscheidet?

8. Welchem militärischen Zweck für das US-Militär dient nach Kenntnis der
Bundesregierung der Naturraum des „Soldatenweihers“?

9. Plant die Bundesregierung für das Gebiet um den „Soldatenweiher“ eine
Aufhebung der militärischen Nutzung oder eine Rückgabe an die Stadt
Ansbach, um den Zutritt für die Bürgerinnen und Bürger wieder zu ermög-
lichen, und wenn nein, warum nicht?

10. Welches Antrags- und Genehmigungsverfahren gewährleistet, dass Mit-
glieder des Deutschen Bundestages Flächen des Bundes, die derzeit den
US-Streitkräften überlassen werden, in Augenschein nehmen können?

Berlin, den 22. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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