BT-Drucksache 17/12929

Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus der Europäischen Union

Vom 22. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12929
17. Wahlperiode 22. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Nicole Gohlke,
Niema Movassat, Thomas Nord, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel,
Alexander Ulrich, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen
und arbeitslosen jungen Fachkräften aus der Europäischen Union

Im Zuge der Debatte über die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Südeuropa hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Förderprogramm „MobiPro-EU“
initiiert. Damit sollen ausbildungsinteressierte Jugendliche und arbeitslose Fach-
kräfte bei der Vermittlung in eine betriebliche Berufsausbildung oder qualifi-
zierte Beschäftigung unterstützt werden. Allerdings muss die Ausbildung bzw.
Beschäftigung ausschließlich in einem so genannten Engpass- bzw. Mangelberuf
erfolgen. Interessierte Arbeitgeber haben bisher 400 Ausbildungsstellen zur Ver-
fügung gestellt. Das Programm ist für den Zeitraum von 2013 bis 2016 angelegt
und umfasst Mittel in Höhe von insgesamt 139 Mio. Euro. Darin enthalten sind
unter anderem Leistungen für Deutschsprachkurse, Reisekosten sowie Leistun-
gen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Förderung gemäß dem Programm „MobiPro-EU“
sind seit Beginn des Förderzeitraums gestellt worden (bitte Antragstellende
aufschlüsseln nach Geschlecht, Herkunftsland, ggf. beruflichen Qualifika-
tionen und vermittelten Berufszweig)?

2. Wie viele Anträge auf Förderung gemäß dem Programm „MobiPro-EU“ sind
seit Beginn des Förderzeitraums bewilligt worden (bitte Antragstellende auf-
schlüsseln nach Geschlecht, Herkunftsland, ggf. beruflichen Qualifikationen
und vermittelten Berufszweig)?

3. Welche Tendenz bzw. Erwartungshaltung leitet die Bundesregierung aus den
vorliegenden Antragszahlen für das Programm „MobiPro-EU“ ab?

4. In welchem Zusammenhang steht das Programm „MobiPro-EU“ mit anderen
Initiativen und Maßnahmen zur Umsetzung der von der Europäischen Kom-
mission empfohlenen Jugendgarantie?

5. Erachtet die Bundesregierung das Programm „MobiPro-EU“ als ein geeig-

netes Instrument, um die Mobilität junger Menschen aus von hoher Jugend-
arbeitslosigkeit betroffenen Ländern zu erhöhen (bitte begründen)?

6. Erachtet die Bundesregierung das Programm „MobiPro-EU“ als ein ge-
eignetes Instrument, um den Fachkräftebedarf in den Engpass- und Mangel-
berufen in Deutschland zu befriedigen (bitte begründen)?

Drucksache 17/12929 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

7. Erachtet die Bundesregierung die ausschließliche Vermittlung in Engpass-
und Mangelberufe als vereinbar mit den Interessen, Fähigkeiten und
Kenntnissen junger Menschen?

8. In welchen Ausbildungsberufen werden die im Rahmen der European Youth
Conference von der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Arbeitergebern ver-
einbarten 400 Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt, und werden zusätz-
lich zu den bereits vereinbarten 400 Stellen weitere Berufsausbildungs-
stellen bzw. Arbeitsplätze eingeworben?

Wenn ja, wie viele und in welchen Bereichen?

Wenn nein, warum nicht?

9. Inwieweit ist geplant, auch Ausbildungsberufe außerhalb der Engpass- und
Mangelberufe zur Verfügung zu stellen und in diese zu vermitteln?

10. Wie viele Vermittlungen in Ausbildung bzw. Arbeit können mit dem Förder-
volumen des Programms insgesamt abgedeckt werden?

11. Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine Untersuchung, welche
Berufe Perspektiven in den Herkunftsländern aufweisen?

Wenn ja, was sind die zentralen Ergebnisse?

12. Welche Dauer eines ausbildungsvorbereitenden Praktikums erachtet die
Bundesregierung für ausreichend und sinnvoll, und welche genauen Inhalte
sind für diese Praktika festgelegt?

13. Hält die Bundesregierung einen achtwöchigen Sprachkurs im Herkunfts-
land von maximal 170 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 Mi-
nuten) für ausreichend, um die für eine Berufs-, Ausbildungs- bzw. Prakti-
kumsaufnahme entsprechenden Sprachkenntnisse zu erwerben?

14. Hält die Bundesregierung einen Sprachkurs im Herkunftsland von maximal
170 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten) und vor Be-
ginn der Ausbildung von maximal 85 Unterrichtseinheiten für ausreichend,
um den sprachlichen Anforderungen des Berufsschulunterrichts sowie der
Arbeitsabläufe im Betrieb zu entsprechen?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sämtliche Kosten, die
den Antragstellenden im Herkunftsland zur Aufnahme einer Berufsausbil-
dung entstehen – das betrifft Kosten für Sprachkurse, für die Anreise zu
Bewerbungsgesprächen und zur Aufnahme von Ausbildung oder Praktikum
sowie für Umzüge – von den Antragstellenden vorgeleistet werden müssen?

a) Sieht die Bundesregierung in diesen Kosten ein Hemmnis für junge
Menschen, einen Antrag auf Förderung zu stellen bzw. sich für eine
Ausbildung oder Arbeit in Deutschland zu entscheiden?

b) Wie schätzt die Bundesregierung die finanzielle Situation junger arbeits-
loser Menschen in Europa, vor allem in Südeuropa, generell ein?

16. Hält die Bundesregierung die Höhe der Anreisekostenpauschale zur Auf-
nahme einer Berufsausbildung, die gleichzeitig die Umzugskosten abdecken
soll, in Höhe von 500 Euro für ausreichend (bitte begründen)?

17. Hält die Bundesregierung die Höhe der Umzugskostenpauschale zur Auf-
nahme einer qualifizierten Arbeit in Höhe von 890 Euro für ausreichend,
und welche Gründe gibt es für die Differenz zur Anreisekostenpauschale
bei der Aufnahme einer Berufsausbildung (bitte begründen)?

18. Wie sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines auf die Aufnahme
eines Praktikums vorbereitenden Deutschsprachkurses während dieser Zeit

finanziell abgesichert?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12929

19. Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die Anrechnung der Aus-
bildungsvergütung auf die Höhe der finanziellen Förderung im Rahmen
des „MobiPro-EU“-Programms eine Gefahr, dass die durch den Betrieb
tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung sinkt bzw. die Betriebe bei der
Festsetzung der Vergütungshöhe die Förderungsleistungen im Rahmen von
„MobiPro-EU“ berücksichtigen?

20. Welchen Einfluss nimmt die Bundesregierung auf die Einhaltung tariflicher
Standards während der Ausbildung bzw. Beschäftigung?

21. Wie bewertet die Bundesregierung ihr Engagement zur Erhöhung der
Mobilität bzw. Rekrutierung von Auszubildenden und jungen Arbeitslosen
aus Europa?

22. Wie bewertet die Bundesregierung ihr Engagement, in Deutschland lebende
junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung in Ausbildung zu
integrieren?

23. Inwieweit kommen nach Auffassung der Bundesregierung die in Deutsch-
land lebenden jungen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren (bzw. bis ein-
schließlich 34 Jahre) ohne abgeschlossene Berufsausbildung für eine Aus-
bildung in Frage, und welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung
derzeit für diese Personengruppe?

24. In welchen reglementierten Engpassberufen werden die Kosten für ein
Anerkennungsverfahren in Höhe von 1 000 Euro übernommen, und ist eine
Kostenübernahme von bereits in Deutschland lebenden EU-Bürgern, die
ihre Qualifikationen in einem dieser Berufe anerkennen lassen wollen, an-
gedacht?

25. Unter welchen Kriterien werden junge Menschen im Rahmen des Pro-
gramms „MobiPro-EU“ durch ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützt?

a) Welche Institutionen bieten ausbildungsbegleitende Hilfen an?

b) Welche Qualifikationen müssen die Beschäftigten, die diese ausbildungs-
begleitenden Hilfen anbieten/ausführen, vorweisen, und wie werden sie
vergütet?

Berlin, den 22. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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