BT-Drucksache 17/12878

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Gerhard Schick, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12697 - Europäische Tonnagesteuer statt Steuersparmodell

Vom 20. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12878
17. Wahlperiode 20. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Gerhard Schick, Bettina
Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12697 –

Europäische Tonnagesteuer statt Steuersparmodell

A. Problem

Die Tonnagesteuer hat sich international als Förderinstrument für Reederei-
standorte etabliert. Die Tonnagesteuer gehört zum größten Beihilfeposten für
die deutsche bzw. europäische Seeschifffahrt und ist die viertgrößte Einkom-
mensteuervergünstigung in Deutschland. Damit sind mehrere Probleme ver-
bunden:

– Mit einer in Deutschland geltenden Besonderheit können Anteilseigner von
Schiffen direkt von den Steuervorteilen der Tonnagesteuer profitieren. Viele
Privatanleger haben deswegen ihr Geld in Schiffsfonds angelegt und damit
zum enormen Anwachsen der deutschen Flotte beigetragen. Die Flut an Pri-
vatinvestitionen hat so zu enormen Überkapazitäten beigetragen, in deren
Folge die Charterraten für Schiffe einbrachen und Reeder massive Probleme
zu bewältigen haben. Der Ertrag ist für viele Anleger geringer als erwartet
ausgefallen.

– International existiert ein ruinöser Steuerwettbewerb bei der Besteuerung
von Schiffen.

– Die Tonnagesteuer hat zwar dazu geführt, dass sich mehr Schiffsmanage-
mentgesellschaften in Deutschland angesiedelt haben, sie hat jedoch nicht
dazu geführt, dass mehr Schiffe unter deutscher Flagge fahren. Die Ziele,
mehr Beschäftigung im maritimen Sektor zu erreichen sowie mehr Schiffe
unter deutscher Flagge fahren zu lassen, wurden daher nur zum Teil erreicht.

Außerdem sind die Bedingungen, ein Schiff unter deutscher Flagge fahren zu
lassen, nicht mehr zeitgemäß. So müssen bei der Registrierung mindestens
zwölf verschiedene Behörden angelaufen werden.

B. Lösung

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sowohl in Deutsch-
land die Tonnagebesteuerung durch die Einführung des Trennungsprinzips zu
ändern als auch in der Europäischen Union auf eine Harmonisierung und ent-
sprechende Änderungen bei der Besteuerung zu drängen. Außerdem soll das im

Drucksache 17/12878 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

November 2012 eingerichtete Fondsmodell für die Ausbildung auf Seeschiffen
alle zwei Jahre überprüft, das sog. Maritime Bündnis für Ausbildung und Be-
schäftigung in der Seeschifffahrt aus dem Jahr 2004 beibehalten und verbindli-
cher gestaltet und die Bedingungen der deutschen Flagge sollen dienstleis-
tungsorientiert verändert werden.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

Der Antrag quantifiziert keine finanziellen Auswirkungen. Der Vorteil für den
Staatshaushalt bei einer Einführung des Trennungsprinzips bei der Tonnage-
besteuerung wäre, dass der ohnehin sehr niedrige Tonnagegewinn nicht mit
Verlusten bei den privaten Anlegern verrechnet werden könnte.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12878

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12697 abzulehnen.

Berlin, den 20. März 2013

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende

Dr. Mathias Middelberg
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

Dr. Gerhard Schick
Berichterstatter

Drucksache 17/12878 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Mathias Middelberg, Lothar Binding (Heidelberg)
und Dr. Gerhard Schick

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/12697 in seiner 228. Sitzung am 14. März 2013 dem Fi-
nanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbe-
ratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag sieht vor, dass der Deutsche Bundestag

I. die Problematik der Anreize und Auswirkungen der Ton-
nagebesteuerung in Deutschland und Europa sowie der Er-
reichung und Einhaltung der Ziele des sog. Maritimen
Bündnisses für Ausbildung und Beschäftigung in der See-
schifffahrt aus dem Jahr 2004 gemäß der im Antrag enthal-
tenen Darstellung feststellt;

II. die Bundesregierung auffordert,

1. das Besteuerungsprinzip von Schiffsgesellschaften in-
nerhalb der Tonnagegewinnermittlung zu ändern und an-
stelle des bisherigen Transparenzprinzips das Tren-
nungsprinzip einzuführen;

2. bei der Europäischen Union im Rahmen der Verhandlun-
gen zu Förderungen in der Seeschifffahrt auf eine Har-
monisierung der Tonnagesteuer-Vorschriften hinzuwir-
ken;

3. bei der Europäischen Union auf die Einführung eines eu-
ropäischen Flaggenregisters hinzuwirken und das Füh-
ren von mindestens 60 Prozent der Schiffstonnage an die
europäische Flagge als Bedingung für die Begünstigung
einer europaweit harmonisierten Tonnagesteuer festzu-
setzen;

4. die Funktionsfähigkeit des im November 2012 einge-
richteten Fondsmodells für die Ausbildung auf Seeschif-
fen alle zwei Jahre anhand folgender Kriterien zu über-
prüfen:

a) Anzahl der Schiffe unter deutscher bzw. einer zu-
künftigen europäischen Flagge (im sog. Monitoring-
bestand),

b) Anzahl ausgeflaggter Schiffe,

c) Anzahl der angebotenen Ausbildungsplätze der Ree-
der,

d) Verwendung der Ausgleichsmittel, die bei Ausflag-
gung eines Schiffes in einen privatrechtlichenFonds
fließen sollen;

5. das Maritime Bündnis und seine Bausteine als standort-
sichernde Maßnahme beizubehalten und die einzelnen
Bedingungen anhand der bisherigen Ziele des Maritimen
Bündnisses regelmäßig zu überprüfen;

6. die Bedingungen des Maritimen Bündnisses für alle
Partner verbindlicher zu gestalten und auch Sanktions-
maßnahmen bei Nichteinhaltung der Bedingungen ver-
pflichtend vorzusehen;

7. die Bedingungen der deutschen Flagge dienstleistungso-
rientiert zu verändern und sich für die Einrichtung einer
Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern einzusetzen mit
der Federführung beim Bundesministerium des Innern,
welche den Auftrag erhält, innerhalb von maximal zwei
Jahren die bisher zerstreuten Zuständigkeiten bei Bund,
Ländern und Kommunen im Rahmen der Eintragung ei-
nes Schiffes im Schiffsregister bzw. beim Wechsel der
Flagge eines Schiffes in das deutsche Register so zusam-
menzuführen, dass ein Reeder nur noch eine Stelle zur
Registrierung anlaufen muss und hierbei dafür zu sor-
gen, dass

a) deutlich einfachere Verwaltungswege gewährleistet
sind,

b) die betreffenden Behörden deutlich besser erreichbar
sind,

c) der Verwaltungsaufwand bei Eintragung in die deut-
schen Schiffsregister abgebaut und

d) die Internetplattform www.deutsche-flagge.de nut-
zerorientiert aktiviert wird.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 100. Sitzung am 20. März 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung
des Antrags.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Antrag in seiner 97. Sitzung am 20. März 2013 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ableh-
nung des Antrags.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union hat den Antrag in seiner 85. Sitzung am
20. März 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrags.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 131. Sitzung
am 20. März 2013 erstmalig und abschließend beraten.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/
12697.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12878

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP be-
gründeten ihre Ablehnung des Antrags der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der im Antrag vorgesehe-
nen Anwendung des Trennungsprinzips anstelle des Trans-
parenzprinzips für die Besteuerung von Kommanditgesell-
schaften bei der Schifffahrtfinanzierung. Eine solche gesetz-
liche Regelung würde einen Ausnahmetatbestand bei einem
grundlegenden Prinzip der Unternehmensbesteuerung in
Deutschland darstellen. Man sollte davon Abstand nehmen,
das Steuerrecht weiter zu verkomplizieren, indem bei einem
solch grundlegenden Prinzip Ausnahmen für bestimmte
Branchen oder Anlageformen eingeführt würden. Ein sol-
ches Vorgehen wäre nicht angemessen und könnte inhaltlich
nicht überzeugen. Im Übrigen sei festzuhalten, dass die im
Antrag beschriebene Fehlentwicklung zum Teil aus der Ein-
führung der Tonnagesteuer im Jahr 1998 unter der damali-
gen rot-grünen Bundesregierung resultiere. Die Intention
des Antrags, auf europäischer Ebene zu einer zukünftigen
Harmonisierung im Bereich der Besteuerung bei der inter-
nationalen Schifffahrt zu gelangen sei sinnvoll, damit sich
Fehlentwicklungen nicht fortsetzen würden. Die Lösung der
Problematik müsse angegangen werden.

Die Fraktion der SPD betonte, sie teile die Zielrichtung
des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es
gebe eine Reihe von Gutachten, z. B. vom Finanzwissen-
schaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln
(FiFo), vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
GmbH (ZEW) oder vom Bundesrechnungshof, die die Pro-
blematik der Tonnagesteuer verdeutlichen würden. Es sei
eindeutig, dass die mit Einführung der Tonnagesteuer ange-
strebten Ziele wie die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze
in Deutschland oder die Erhöhung der Attraktivität, Schiffe
unter Deutscher Flagge fahren zu lassen, nicht erreicht wor-
den seien. Das ZEW schlage in seinem Gutachten ebenfalls
die Einführung des Trennungsprinzips für die Tonnage-
steuer vor. Die Fraktion der SPD halte es aber für problema-
tisch, bei der Besteuerung von Personengesellschaften im
Schifffahrtsbereich zum Trennungsprinzip überzugehen.
Wenn eine Besteuerung auf der Ebene der Gesellschaft er-
wünscht wäre, stünde die Rechtsform der GmbH zur Verfü-
gung. Wenn aber stattdessen als Rechtsform eine Personen-
gesellschaft gewählt werde, sei es problematisch, bei die
Frage der Besteuerung nun eine Option zur Behandlung als
Kapitalgesellschaft nach dem Trennungsprinzip zu schaf-
fen. Damit würde eine Reihe ungeklärter Fragen einherge-
hen, wie etwa diejenige nach dem Geschäftsführergehalt.
Die Besteuerung von Kommanditgesellschaften mit Hilfe
des Trennungsprinzips hätte unabsehbare Konsequenzen,
weswegen man den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN ablehnen müsse, obwohl man die in den
weiteren Punkten formulierten Anliegen teile.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, der Antrag greife ein
sehr wichtiges Problem auf. Die Sonderregelung bei der
Tonnagesteuer werde zu Recht von der Europäischen Kom-
mission als Steuersubvention bewertet. Die Reeder würden
ihre im Bündnis für Beschäftigung, Ausbildung und Wett-
bewerbsfähigkeit eingegangene Selbstverpflichtung nicht
einhalten, aber dennoch aufgrund der Tonnagesteuer zusätz-
liche Gewinne realisieren. Genauso wenig werde das Ziel

erreicht, vermehrt Schiffe unter deutscher bzw. europäischer
Flagge fahren zu lassen. Aktuell sei stattdessen die Absicht
eines Reeders bekannt geworden, zur Einhaltung der EU-
Vorgaben 1 000 Schiffen in Rumänien registrieren zu las-
sen. Auf diese Weise würden deutsche Arbeits- und Sozial-
rechtsbestimmungen unterlaufen. So würden mit deutschen
Steuergeldern Arbeitsplätze in anderen EU-Mitgliedstaaten
gefördert, ohne dass gleichzeitig deutsche Arbeits- und So-
zialrechtsstandards eingehalten würden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies auf
den Steuerwettbewerb in Europa bei der Besteuerung von
Reedereien, der zu vielfältigen steuerlichen Sonderregelun-
gen geführt habe. Die pauschale Gewinnermittlungsvor-
schrift für den Bereich der international verkehrenden Han-
delsschiffe in Deutschland, die sog. Tonnagesteuer, sollte
nach Ansicht vieler Steuerexperten als Ausnahmeregelung
im Steuerrecht abgeschafft werden, da diese Sondernorm an
sich nicht gerechtfertigt sei. Fraglich sei aber zum einen, in
welcher Marktphase eine Abschaffung sinnvoll wäre. Zum
anderen müsse vermieden werden, dass durch eine Neure-
gelung Steuersubstrat von Deutschland ins Ausland abwan-
dere. Ein endgültiger Ausweg könne nur europapolitisch ge-
funden werden. Es sei notwendig, auf europäischer Ebene
zumindest bestimmte Mindestkriterien festzulegen. Man be-
grüße den fraktionsübergreifenden Konsens für die Forde-
rung nach einer entsprechenden Initiative bei der EU und
bitte die Bundesregierung, das Signal wahrzunehmen, dass
der Finanzausschuss hier Handlungsbedarf sehe.

Die Anwendung des Trennungsprinzips statt des Transpa-
renzprinzips bei der Besteuerung von Schiffsgesellschaften
würde das Steuerrecht nicht zusätzlich verkomplizieren.
Damit würden lediglich die Bedingungen der bereits beste-
henden Sonderregelung für die Inanspruchnahme einer pau-
schalen Gewinnermittlungsregelung verändert. Eine gene-
relle Veränderung des deutschen Steuerrechts würde damit
jedoch nicht einhergehen.

Die Besteuerung von Personengesellschaften, die sowohl in
der Schifffahrt als auch in anderen Bereichen tätig seien und
somit bei Umsetzung des vorgelegten Antrags einerseits
nach dem Transparenzprinzip und andererseits nach dem
Trennungsprinzip besteuert werden müssten, wäre unpro-
blematisch. Auch die Tonnagesteuer gelte lediglich für die
Schifffahrt. Typisch sei dabei die Finanzierung über einen
Schiffsfonds, so dass eine Abgrenzung leicht erfolgen
könnte. Der vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsfor-
schung (ZEW) vorgelegte Vorschlag sei nach Ansicht der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durchdacht und be-
grenze das Trennungsprinzip auf genau solche Finanzie-
rungsmodelle. Andere Aktivitäten der Gesellschaften müss-
ten genau so abgetrennt werden, wie heute die Gewinner-
mittlung für die Schiffe isoliert werde.

Obwohl eine Abschaffung der Tonnagesteuer vor dem Hin-
tergrund des europäischen Steuerwettbewerbs fraktions-
übergreifend momentan nicht als möglich angesehen werde,
würden mit dem im Antrag vorgelegten Vorschlag aber zu-
mindest Konsequenzen aus der Finanzmarktblase im Bereich
der Schifffahrt in Deutschland gezogen. Die Diskussion in
Deutschland über die Konsequenzen aus der speziell in

Drucksache 17/12878 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutschland zu beobachtenden Blase bei der Schiffsfinan-
zierung sei angesichts der daraus entstandenen Probleme bei

der HSH Nordbank AG, der Commerzbank Aktiengesell-
schaft und anderen Kreditinstituten erstaunlich leise.

Berlin, den 20. März 2013

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