BT-Drucksache 17/12730

zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/11207 - Nationale Stelle zur Verhütung von Folter stärken

Vom 13. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12730
17. Wahlperiode 13. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Ingrid
Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11207 –

Nationale Stelle zur Verhütung von Folter stärken

A. Problem

Die Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, ihren völker-
rechtlichen Verpflichtungen aus dem Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkom-
men gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Be-
handlung oder Strafe nachzukommen, indem sie die Nationale Stelle zur Ver-
hütung von Folter mit ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen aus-
stattet und dabei eine multidisziplinäre Ausgewogenheit sicherstellt.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Drucksache 17/12730 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Keine.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Keiner.

F. Weitere Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12730

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/11207 abzulehnen.

Berlin, den 13. März 2013

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender und Berichterstatter

Frank Heinrich
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Katrin Werner
Berichterstatterin

CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE Die Fraktion der SPD betonte, es habe erstens niemand
behauptet – weder in dem Antrag noch sonst irgendwo – dass
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

in diesen zu beobachtenden Gewahrsamseinrichtungen ge-
foltert werde. Zweitens handele es sich bei dieser Nationalen
Stelle um einen Präventionsmechanismus. Es gehe nicht
darum, aufzuklären, was sei, sondern in den Einrichtungen
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Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich, Christoph Strässer, Marina Schuster,
Katrin Werner und Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/11207 in seiner 217. Sitzung am 17. Januar 2013 beraten
und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur federführenden Beratung und an den Innenaus-
schuss und Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung
auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem
Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen gegen Folter
und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe nachzukommen, indem sie die
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter mit ausreichend
personellen und finanziellen Ressourcen ausstattet und dabei
eine multidisziplinäre Ausgewogenheit sicherstellt.

Darüber hinaus soll die Bundesregierung gemeinsam mit
den Ländern die Verwaltungsvereinbarung über die Natio-
nale Stelle zur Verhütung von Folter dahingehend ändern,
dass die finanziellen Mittel hierfür erhöht werden und diese
somit ihren gesetzlichen Auftrag angemessen erfüllen kann.

Die Fraktion verweist in ihrem Antrag darauf, dass die Na-
tionale Stelle zur Verhütung von Folter den gesetzlichen
Auftrag habe, Orte der Freiheitsentziehung aufzusuchen, auf
Missstände aufmerksam zu machen und den Behörden Ver-
besserungsvorschläge zu unterbreiten. Bereits in ihrem
Jahresbericht 2009/2010 habe die Bundesstelle beschrieben,
dass sie ihre Aufgaben „nur ansatzweise“ erfüllen konnte, da
die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen
unzureichend seien. Trotz dieser Kritik sei die Ausstattung
der Nationalen Stelle jedoch nicht verbessert worden, sodass
auch im Jahresbericht 2010/2011 die fehlenden Ressourcen
bemängelt wurden.

In ihrem Antrag betont die Fraktion, die Präventionsme-
chanismen Deutschlands zur Verhütung von Folter dürften
kein Feigenblatt sein. Im internationalen Vergleich stehe
Deutschland zurzeit als negatives Beispiel da. Um einen
wirksamen Beitrag zur Verhütung von Folter und Misshand-
lung leisten zu können, sei deshalb eine erhebliche per-
sonelle und finanzielle Aufstockung der Nationalen Stelle
zur Verhütung von Folter notwendig.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
11207 in seiner 96. Sitzung und der Rechtsausschuss in
seiner 120. Sitzung am 13. März 2013 beraten. Beide Aus-
schüsse empfehlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/

ten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag ab-
zulehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, das
Anliegen des vorliegenden Antrags sei nicht neu. Es sei ein
Petitum, das man schön öfter in Haushaltsanträgen vorge-
bracht habe. Der Fraktion sei es peinlich, dass Deutschland
diese internationale Verpflichtung nicht erfülle und dafür zu
Recht ständig kritisiert werde und man trotzdem dem interna-
tionalen Standard nicht gerecht werde. Frankreich hat seine
Nationale Stelle zur Verhütung von Folter sehr viel angemes-
sener ausgestattet. Es stelle etwa das Zehnfache an finanziel-
ler und personeller Kapazität zur Verfügung. Nicht etwa des-
halb, weil in Frankreich mehr gefoltert werde, sondern weil
man dort das Thema offensichtlich ernster nehme. Diesem
Ärgernis würde die Fraktion gerne vor Ende der Wahlperiode
abhelfen. Deshalb habe man diesen Antrag vorgelegt.

Die Fraktion der CDU/CSU hielt dem entgegen, man habe
sich an dieser Stelle nicht umentschieden. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe gesagt, die Anforderun-
gen würden gar nicht erfüllt. In dem Antrag schreibe sie al-
lerdings, dass es der Form nach eine Erfüllung gegeben habe.
Natürlich könne und müsse man darüber nachdenken – und
man tue das auch –, ob die Ausstattung der Nationalen Stelle
ausreichend ist. Man erinnere sich sehr gut an den Besuch
von Herrn Lange-Lehngut, der im Ausschuss dargelegt habe,
dass die Ausstattung für seine Arbeit ungenügend sei. Trotz-
dem sei es ja nicht eindeutig, dass, weil die Stelle so wenig
untersuchen könne, mehr Fälle von Folter auftauchen wür-
den. Die Berichte seien an der Stelle eindeutig, dass nämlich
hierfür keine Indizien vorlägen. Man könne natürlich ins
Feld führen, dass man nicht genug untersuchen könne. Um-
gekehrt könne man auch sagen, dass diese Fälle auch von
anderen Seiten angemerkt worden wären. Der Ausschuss
habe erst vor Kurzem ein Gefängnis besucht. Und wie gut
die Beziehungen nach außen seien, nicht nur über die Ge-
fängnisleitung, habe man an der Stelle auch dargestellt be-
kommen. In dem vorliegenden Antrag stehe die Formu-
lierung, „gemeinsam mit den Ländern“ sei die Verwaltungs-
vereinbarung zu ändern. Da müssten die Länder schon mit
im Boot sein. Und die müssten das dann auch ändern wollen.
Dies einfach so anzuzeigen, halte man für ein bisschen
forsch. Man sehe, dass die menschenrechtliche Situation,
auch wenn sie nur aus der eigenen Perspektive ungenügend
untersucht werden könne, in Deutschland keinen Grund zur
Sorge in großem Ausmaß biete. Deshalb werde die Fraktion
der CDU/CSU dem Antrag nicht zustimmen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 80. Sitzung am 13. März 2013 bera-

dafür zu sorgen, dass nichts passieren könne, und dass es in
Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern Mög-

gebe einen festen Schlüssel von 1 zu 2. Nicht nur dieser men. Aber man begrüße dass die Fraktion BÜNDNIS 90/

Schlüssel sei festgeschrieben, sondern auch die absolute
Summe. Manche Bundesländer hätten gewisse Bereitschaft

DIE GRÜNEN diesen Antrag gemacht habe und werde zu-
stimmen.

Berlin, den 13. März 2013

Frank Heinrich
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Katrin Werner
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12730

lichkeiten gebe, Menschen zu behandeln. Es gehe ja nicht
nur um die Folter. Man habe Einrichtungen in Deutschland,
zum Beispiel im Bereich von Altenpflege, wo viele sagen,
dass es dort eine unangemessene Behandlung gebe. Die
Fraktion der CDU/CSU habe recht, wenn sie darlege, dass
die internationalen Forderungen formal umgesetzt seien,
aber das sei in der Sache zu wenig. In diesem Ausschuss sei
man sich auch lange Zeit sehr einig darüber gewesen, dass es
zu wenig sei und verbessert werden müsse und dass es im
Übrigen auch daran liege, dass es in Deutschland Föderalis-
mus gebe. Von diesem Antrag solle der Appell ausgehen, ein
politisches Zeichen zu setzen, dass die Fraktionen im Men-
schenrechtsausschuss der Meinung seien, das Bisherige rei-
che nicht aus und dass man besser werden müsse. Und das
insbesondere im internationalen Bereich. Im April komme
eine VN-Kommission, die sich um diese Thema kümmere.
Man sei ziemlich sicher, was sie Deutschland sagen werde.
Es sei eine Absichtserklärung, diesem Antrag zuzustimmen,
deshalb werde die Fraktion der SPD dies tun. Es sei im
Übrigen nicht einmal ein haushaltswirksamer Antrag.

Die Fraktion der FDP erläuterte, man unterstütze die Na-
tionale Stelle zur Verhütung von Folter. Es sei mehrfach
angesprochen worden, dass es ein ganz wichtiger internatio-
naler Präventionsmechanismus sei. Man komme hier nur an
das Problem, dass es zu einer Anhebung des Finanzansatzes
nur kommen könne, wenn die bestehende Verwaltungsver-
einbarung zwischen Bund und Ländern geändert werde. Es

signalisiert, den Ansatz zu erhöhen. Andere hätten sich nicht
geäußert. Es gebe aber einen Beschluss der Herbstkonferenz
der Justizministerinnen und Justizminister. Da habe der Be-
richterstatter Hessen, das Vorsitzland, noch einmal darauf
hingewiesen, dass man prüfe, ob und in welchen Umfang
eine Verbesserung der Ausstattung der Nationalen Stelle um-
gesetzt werden könne. Das solle auf der Konferenz der Amts-
chefinnen und -chefs am 24. und 25. April in Freiburg auf
der Tagesordnung stehen. Was jeder der Abgeordneten tun
könne – man komme ja aus unterschiedlichen Bundes-
ländern – sei, bei den jeweiligen Bundesländern für dieses
Thema zu sensibilisieren. Die Fraktion der FDP werde das
versuchen und man hoffe, dass man zu einer guten Lösung
kommen werdet, wohl wissend, dass es nicht so einfach sei,
bestehende Verwaltungsvereinbarungen zu ändern. Vielleicht
sei das auch eine Lehre für andere Mechanismen, die man
im Zuge internationaler Verpflichtungen eingehe. Insofern
könne man zum heutigen Stand dem Antrag leider nicht zu-
stimmen. Aber ein Signal sei klar, dass man die Arbeit von
Herrn Lange-Lehngut unterstütze und anerkenne.

Die Fraktion DIE LINKE. schloss sich den Ausführungen
der Fraktion der SPD ausdrücklich an und erklärte, sie unter-
stütze den Antrag ebenfalls. Man habe deshalb im Haushalts-
titel bei den Etatberatungen ja bereits eine Erhöhung der Mit-
tel für die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter auf
500 000 Euro beantragt. Das sei leider nicht durchgekom-

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