BT-Drucksache 17/12702

zu der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) - Drucksache 17/12670 - Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung)

Vom 12. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12702
17. Wahlperiode 12. 03. 2013

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank
Tempel, Alexander Ulrich, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion
DIE LINKE.

zu der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss)
– Drucksache 17/12670 –

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
(Anlage 1 der Geschäftsordnung)

Der Bundestag wolle beschließen:

Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

‚2. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden nach den Wörtern „und Abs. 2 Nr. 1 bis 6“ die Wörter
„sowie Absatz 3“ eingefügt.

b) Die Sätze 2 bis 5 werden aufgehoben.‘

Berlin, den 12. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Die Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
(VR) sieht vor, dass die Nebeneinkünfte der Mitglieder des Deutschen Bundes-

tages, die gemäß § 1 Absatz 3 VR anzugeben sind, betragsgenau („auf Euro und
Cent“) veröffentlicht werden.

In seinem Urteil zur Offenlegung der Nebeneinkünfte hatte das Bundesverfas-
sungsgericht ausgeführt, „[…] dass eine Veröffentlichung von Einkünften in
ihrer jeweiligen Höhe dem Idealbild eines offenen, in jeder Hinsicht durch-

Drucksache 17/12702 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
schaubaren Prozesses politischer Willensbildung […] mehr entspräche.“
(BVerfG, Urteil vom 4. Juli 2007, Az. 2 BvE 1/06 u. a., Rn. 329).

Die Angaben gemäß § 1 Absatz 3 VR über die Höhe der jeweiligen Einkünfte
werden in § 3 Satz 1 VR ergänzt. Sie werden im Amtlichen Handbuch und auf
den Internetseiten des Deutschen Bundestages in ihrer jeweiligen genauen Höhe
veröffentlicht. Die bisher die Veröffentlichung in der Form von Einkommensstufen
regelnden Sätze 2 bis 5 sind aufzuheben.

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