Vom 12. März 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12701
17. Wahlperiode 12. 03. 2013
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Jens Petermann, Raju Sharma,
Frank Tempel, Alexander Ulrich, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der
Fraktion DIE LINKE.
zu der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss)
– Drucksache 17/12670 –
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
(Anlage 1 der Geschäftsordnung)
Der Bundestag wolle beschließen:
Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:
‚1a. § 1 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Der Präsident hat in diesen Fällen in den Ausführungsbestimmungen
festzulegen, dass die Anzeigepflicht so zu erfüllen ist, dass die in Satz 1
genannten Rechte und Pflichten nicht verletzt werden.“
b) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Hierzu ist statt der Angaben zum Auftraggeber eine Branchenbezeich-
nung anzugeben.“‘
Berlin, den 12. März 2013
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Die Branchenbezeichnung ist bereits nach geltendem Recht als Möglichkeit des
Präsidenten zum Schutz der in § 1 Absatz 5 Satz 1 der Verhaltensregeln für Mit-
glieder des Deutschen Bundestages genannten Zeugnisverweigerungsrechte und
Verschwiegenheitspflichten der Abgeordneten vorgesehen. Zukünftig soll die
Branchenangabe zwingend werden.