BT-Drucksache 17/12621

Zukunft der Mehrgenerationenhäuser

Vom 1. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12621
17. Wahlperiode 01. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Schneider, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Tabea Rößner,
Monika Lazar, Elisabeth Scharfenberg, Britta Haßelmann, Kai Gehring, Agnes
Krumwiede, Krista Sager, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Zukunft der Mehrgenerationenhäuser

Das erste Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser lief von 2006 bis
Ende 2012. Bundesweit gab es etwa 500 Mehrgenerationenhäuser. Ziel war es,
für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein Mehrgenerationenhaus zur
Verfügung zu stellen. Um den Anforderungen des demografischen Wandels
gerecht zu werden, sollen durch Mehrgenerationenhäuser nicht innerfamiliale
Beziehungen, sondern generationenübergreifende außerfamiliale Verbindungen
gefördert werden. Sie leisten somit Unterstützung für Kinder, Jugendliche,
Familien und Senioren außerhalb der Familie.

Für das Anschlussprogramm stehen für die Jahre 2012 bis 2014 rund 50 Mio.
Euro zur Verfügung. Insgesamt können nur noch 450 Mehrgenerationenhäuser
an dem Programm teilnehmen. Alle bestehenden Häuser mussten sich neu be-
werben und mit Neubewerbungen um die Förderung konkurrieren. Jedes Haus
erhält wie bislang einen jährlichen Zuschuss von 40 000 Euro. Davon zahlen
der Bund und der Europäische Sozialfonds (ESF) 30 000 Euro, den Rest tragen
Land oder Kommune. Mit Hilfe des Anschlussprogramms soll eine dauerhafte
Verankerung der Häuser in den Kommunen ermöglicht werden. Die Bundesmi-
nisterin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, hat in
ihrer Vorstellung der Vorhabenplanung 2013 am 30. Januar 2013 im Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages bekun-
det, dass der politische Wunsch wahrscheinlich die Fortführung der Mehrgene-
rationenhäuser sei, die Beteiligung der Kommunen allerdings stark ausgeweitet
werden solle.

Angesichts dieser Zielsetzungen und des Auslaufens der Bundesförderung im
kommenden Jahr ergeben sich zahlreiche Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Mehrgenerationenhäuser (MGH) werden momentan im Aktions-
programm MGH II gefördert, und wann läuft die jeweilige Förderung aus?
2. Wie viele davon waren schon Teil des Aktionsprogramms MGH I?

3. Wie viele Mehrgenerationenhäuser sind komplett neu im Aktionspro-
gramm II (bitte Fragen 1 bis 3 tabellarisch aufschlüsseln)?

Drucksache 17/12621 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Wie bewertet die Bundesregierung den Übergang vom Aktionsprogramm I
zum Aktionsprogramm II?

Gibt es Häuser, die aufgrund fehlender Finanzierung für die Übergangszeit
zwischen den Aktionsprogrammen schließen mussten?

Gab es bei den Häusern, die sowohl am Aktionsprogramm I als auch am
Aktionsprogramm II teilgenommen haben, Schwierigkeiten, weil sich die
Häuser, um den Förderkriterien gerecht zu werden, neue Schwerpunkte
setzen mussten?

5. Welche Anteile an der Finanzierung tragen bisher die Länder, die Kommu-
nen und Dritte (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

6. Wie viele Mehrgenerationenhäuser mussten bislang trotz der Bundes-
förderung aus finanziellen Gründen schließen?

7. Welche Voraussetzungen mussten Kommunen erfüllen, um ein anteilig
vom Bund gefördertes Mehrgenerationenhaus vor Ort zu erhalten?

8. Konnten einzelne Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung an die-
sem Programm nicht teilnehmen, weil sie den geforderten Eigenbeitrag
nicht leisten konnten?

9. Gibt es, wie vorgesehen, eine flächendeckende Präsenz der Mehrgeneratio-
nenhäuser, also mindestens eines in jedem Landkreis und in jeder kreis-
freien Kommune?

Falls nein, in wie vielen Landkreisen und kreisfreien Kommunen gibt es
kein Mehrgenerationenhaus (bitte in Prozent und absoluten Zahlen ange-
ben)?

10. Wie viele Mitarbeiter sind in den Mehrgenerationenhäusern haupt- und wie
viele ehrenamtlich tätig (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

11. Welche Veränderung in dem Verhältnis haupt- zu ehrenamtlich Tätiger im
Laufe des Aktionsprogramms I und II gibt es (bitte nach Jahren aufschlüs-
seln)?

12. Wie viele Freiwillige engagierten sich im Jahr 2007 in den Mehrgenera-
tionenhäusern, und wie viele Freiwillige engagierten sich im vergangenen
Jahr 2012 in den Mehrgenerationenhäusern?

13. Welche Anschlusskonzepte gibt es für die Mehrgenerationenhäuser aus
dem Modellprojekt „Mehrgenerationenhäuser II“ auf Kommunal-, Landes-
und Bundesebene?

14. Führt die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern und Kommunen zur
Weiterführung der Mehrgenerationenhäuser?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Form?

15. Gibt es Pläne für eine gezielte Strategie zwischen Bund, Ländern und Kom-
munen für die Weiterführung der Mehrgenerationenhäuser?

Wenn ja, worin besteht die Strategie?

Wenn nein, warum finden solche Gespräche nicht statt?

16. Welche tragfähigen Finanzierungsmodelle für Mehrgenerationenhäuser
ohne finanzielle Beteiligung des Bundes sind der Bundesregierung be-
kannt?

17. Mit welchen Maßnahmen unterstützt der Bund die Kommunen, Länder und

Mehrgenerationenhäuser beim Übergang zur Eigenfinanzierung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12621

18. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mehrgenerationenhäuser durch
Vereine, Verbände, Stiftungen oder Unternehmen mischfinanziert werden,
und in welchem Umfang?

Wie viel trugen die Kooperationspartner jeweils finanziell zu den einzelnen
450 geförderten Mehrgenerationenhäusern bei (bitte in Prozent zum Ver-
hältnis der Bundesförderung von 30 000 Euro pro Jahr und Haus auflisten)?

19. Wie viele externe Kooperationspartner hat ein Mehrgenerationenhaus im
Durchschnitt?

20. Wie viele Mittel konnten die jeweiligen Mehrgenerationenhäuser durch-
schnittlich zusätzlich zu den 30 000 Euro jährliche Förderung durch den
Bund einwerben?

21. Wie viele der Mehrgenerationenhäuser haben einen der großen Wohlfahrts-
verbände als Träger und/oder Kooperationspartner (bitte in Prozent ange-
ben)?

Steht die Bundesregierung bezüglich der finanziellen Zukunft der Mehr-
generationenhäuser über das Jahr 2014 hinaus mit diesen Trägern in Kon-
takt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welchem Rahmen?

22. Wie funktioniert die im Aktionsprogramm II beabsichtigte stärkere struktu-
relle und finanzielle Unterstützung der Mehrgenerationenhäuser durch die
jeweilige Standortkommune?

Was ist unter struktureller Unterstützung konkret zu verstehen?

23. Verfügt die Bundesregierung bereits über Evaluationsergebnisse zum Aus-
bau von Angeboten für an Demenz erkrankte Menschen im Aktions-
programm II?

Ist eine Kooperation mit der Deutschen Alzheimergesellschaft e. V. gelun-
gen?

24. Verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, inwiefern die vier
neuen Handlungsfelder (Alter und Pflege, Integration und Bildung, haus-
haltsnahe Dienstleistungen und freiwilliges Engagement) in den Mehrgene-
rationenhäuser umgesetzt werden?

Gibt es Erkenntnisse darüber, ob alle vier Handlungsfelder gleich stark
bedient werden?

25. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie gut die Mehrgeneratio-
nenhäuser beim Schwerpunkt „Alter und Pflege“ mit den bestehenden
Strukturen vor Ort, z. B. mit den Pflegestützpunkten, kooperieren?

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die im Aktions-
programm II geförderten Mehrgenerationenhäuser zum Thema „Alter und
Pflege“ eine gesonderte Beratung anbieten und damit für den Aufbau von
Parallelstrukturen sorgen?

26. Wie funktioniert der Austausch zwischen den einzelnen Mehrgenerationen-
häusern?

Gibt es Kooperationen zwischen den Häusern in der Region?

Finden regelmäßig Vernetzungs- und Austauschtreffen statt?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/12621 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Plant die Bundesregierung, die Kooperation der Mehrgenerationenhäuser zu
fördern?

Wenn ja, wie?

27. Wie viel Prozent der Angebote in den Mehrgenerationenhäusern waren tat-
sächlich auf mehrere Zielgruppen gleichzeitig, also auf jung wie alt aus-
gerichtet?

Hat sich der in der Evaluation von Rambø ll Management Consulting GmbH
im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend entwickelte Generationenindex des Aktionsprogramms von 2006 bis
2012 verbessert?

28. Welche Qualifikation haben nach Kenntnis der Bundesregierung die An-
sprechpartner/Ansprechpartnerinnen der Freiwilligen in den Mehrgenera-
tionenhäusern?

Wie viele der Koordinatorinnen/Koordinatoren und Ansprechpartnerinnen/
Ansprechpartner in den Mehrgenerationenhäusern haben eine Zusatzquali-
fikation im Bereich Koordination oder Management von Freiwilligen?

29. Wie verläuft die Integration des ausgelaufenen Bundesmodellprogramms
„Freiwilligendienst aller Generationen“ (FDaG) in das Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser II?

Wie viele der Freiwilligen im FDaG sind nun im Mehrgenerationenhaus
engagiert (bitte in Prozent angeben)?

30. Wie viele Menschen leisteten im vergangenen Jahr 2012 einen Freiwilligen-
dienst in einem der vom Bund geförderten Mehrgenerationenhäuser?

Wie viele davon waren Bundesfreiwilligendienstleistende, und wie viele
davon Jugendfreiwilligendienstleistende?

Welchen Alters waren die Freiwilligendienstleistenden?

31. Welche Schlüsse und Strategien zieht die Bundesregierung aus dem
Aktionsprogramm MGH I und II für zukünftige zeitlich befristete Modell-
und Aktionsprogramme dieser Art?

Gibt es Möglichkeiten, eine nachhaltige kommunale Verankerung der im
Modellprogramm aufgebauten Strukturen nach Ablauf der Bundesförde-
rung konkreter zu planen und begleitend zu unterstützen?

32. Wie plant die Bundesregierung, den weiteren Generationendialog zu för-
dern?

Berlin, den 1. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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