BT-Drucksache 17/12522

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 17/12368 - Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 27. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12522
17. Wahlperiode 27. 02. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/12368 –

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der
Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung
(AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen

A. Problem

Mali befindet sich seit 2012 in einer krisenhaften Entwicklung, die die Erosion
der staatlichen Strukturen verschärft hat. Im Januar 2012 brachen im Norden
des Landes Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Tuareg-Rebellen aus.
Ein Putsch im März 2012 von Teilen der malischen Streitkräfte gegen den
damaligen Präsidenten hat die Lage verschärft. Im Zuge dieses Putsches gelang
es radikal-islamistischen Gruppen, weite Teile des Nordens Malis unter ihre
Kontrolle zu bringen. Diese Gruppen bedrohen seither die territoriale Unver-
sehrtheit des Landes und die Sicherheit der malischen Bevölkerung. Bei einer
weiteren Schwächung staatlicher Stabilität droht Mali zu einem Rückzugsort
für terroristische Gruppierungen und zu einem Umschlagplatz für illegalen
Handel mit Menschen, Waffen und Drogen zu werden. Damit kann die Situa-
tion in Mali die Stabilität in der gesamten Region Westliches Afrika gefährden.

Entscheidend für die Lösung des Konflikts in Mali ist der politische Prozess.
Eine rein militärische Lösung kann es nicht geben. Auch die Unterstützung von
AFISMA dient dem politischen Prozess. Ein nach Süden drohender weiterer
Vorstoß der Extremisten konnte im Rahmen des französischen Einsatzes
SERVAL seit dem 10. Januar 2013 verhindert werden. Der Einsatz franzö-
sischer Streitkräfte hat den Einsatz von AFISMA vorbereitet und unterstützt.
Ein wirkungsvoller Einsatz militärischer Fähigkeiten wird bis auf weiteres für
die Aufgabenerfüllung von AFISMA unerlässlich sein. Dazu ist u. a. die Unter-
stützung der für AFISMA truppenstellenden Nationen durch Lufttransport nach

Mali und innerhalb Malis zur Verlegung erforderlich. Deutschland wird die bis-
herige Lufttransportunterstützung für den Aufwuchs von AFISMA fortführen
und erweiterte Lufttransportunterstützung zur Gewährleistung des Erfolges von
AFISMA leisten. Darüber hinaus wird AFISMA bis auf weiteres der Unterstüt-
zung durch französische Streitkräfte bedürfen. Von französischer Seite wurde
diesbezüglich ein Bedarf an Luftbetankung über Mali und dessen Anrainer-
staaten artikuliert. Zusätzlich hat Frankreich um Unterstützung im Bereich

Drucksache 17/12522 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Lufttransport nach Mali und innerhalb Malis gebeten. Um Frankreich gezielt zu
entlasten, hält Deutschland seine dem Europäischen Lufttransportkommando
(EATC) bereitgestellten Luftbetankungskapazitäten bereit. Deutschland will
mit diesen mittelbaren und unmittelbaren Unterstützungsmaßnahmen für
AFISMA dazu beitragen, die Gebiete im Norden Malis, die noch unter der
Kontrolle terroristischer, extremistischer und bewaffneter Gruppen stehen, un-
ter staatliche Kontrolle zu bringen, wodurch dazu beigetragen wird, die Bedro-
hung, die von terroristischen Organisationen in Mali ausgeht, zu verringern.

Der Deutsche Bundestag wird ersucht, dem Antrag der Bundesregierung auf
Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen zuzustimmen, zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungs-
mission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) längstens bis zum
28. Februar 2014 bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten mit entsprechender Aus-
rüstung einzusetzen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12522

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12368 anzunehmen.

Berlin, den 27. Februar 2013

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Bedarf an Luftbetankung über Mali und dessen Anrainer-
staaten artikuliert. Zusätzlich hat Frankreich um Unterstüt- Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache

zung im Bereich Lufttransport nach Mali und innerhalb
Malis gebeten. Um Frankreich gezielt zu entlasten, hält
Deutschland seine dem Europäischen Lufttransportkom-
mando (EATC) bereit gestellten Luftbetankungskapazitäten

17/12368 in seiner 78. Sitzung am 27. Februar 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimmenthal-
Drucksache 17/12522 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Marina Schuster,
Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/12368 in seiner 221. Sitzung am 20. Februar 2013 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechts-
ausschuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie gemäß
§ 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mali befindet sich seit 2012 in einer krisenhaften Entwick-
lung, die die Erosion der staatlichen Strukturen verschärft
hat. Im Januar 2012 brachen im Norden des Landes
Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Tuareg-Rebellen
aus. Ein Putsch im März 2012 von Teilen der malischen
Streitkräfte gegen den damaligen Präsidenten hat die Lage
verschärft. Im Zuge dieses Putsches gelang es radikal-
islamistischen Gruppen, weite Teile des Nordens Malis unter
ihre Kontrolle zu bringen. Diese Gruppen bedrohen seither
die territoriale Unversehrtheit des Landes und die Sicher-
heit der malischen Bevölkerung. Bei einer weiteren Schwä-
chung staatlicher Stabilität droht Mali zu einem Rückzugs-
ort für terroristische Gruppierungen und zu einem Um-
schlagplatz für illegalen Handel mit Menschen, Waffen und
Drogen zu werden. Damit kann die Situation in Mali die
Stabilität in der gesamten Region Westliches Afrika gefähr-
den.

Entscheidend für die Lösung des Konflikts in Mali ist der
politische Prozess. Eine rein militärische Lösung kann es
nicht geben. Auch die Unterstützung von AFISMA dient
dem politischen Prozess. Ein nach Süden drohender weite-
rer Vorstoß der Extremisten konnte im Rahmen des franzö-
sischen Einsatzes SERVAL seit dem 10. Januar 2013 ver-
hindert werden. Der Einsatz französischer Streitkräfte hat
den Einsatz von AFISMA vorbereitet und unterstützt. Ein
wirkungsvoller Einsatz militärischer Fähigkeiten wird bis
auf weiteres für die Aufgabenerfüllung von AFISMA uner-
lässlich sein. Dazu ist u. a. die Unterstützung der für
AFISMA truppenstellenden Nationen durch Lufttransport
nach Mali und innerhalb Malis zur Verlegung erforderlich.
Deutschland wird die bisherige Lufttransportunterstützung
für den Aufwuchs von AFISMA fortführen und erweiterte
Lufttransportunterstützung zur Gewährleistung des Erfolges
von AFISMA leisten. Darüber hinaus wird AFISMA bis auf
weiteres der Unterstützung durch französische Streitkräfte
bedürfen. Von französischer Seite wurde diesbezüglich ein

tragen, die Gebiete im Norden Malis, die noch unter der
Kontrolle terroristischer, extremistischer und bewaffneter
Gruppen stehen, unter staatliche Kontrolle zu bringen,
wodurch dazu beigetragen wird, die Bedrohung, die von
terroristischen Organisationen in Mali ausgeht, zu verrin-
gern.

Der Deutsche Bundestag wird ersucht, dem Antrag der Bun-
desregierung auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zuzustimmen, zur
Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in
Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) längstens bis
zum 28. Februar 2014 bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten
mit entsprechender Ausrüstung einzusetzen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/12368 in seiner 119. Sitzung am 27. Februar 2013
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/12368 in seiner 134. Sitzung am 27. Februar 2013
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die An-
nahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/12368 in seiner
78. Sitzung am 27. Februar 2013 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/12368 in
seiner 74. Sitzung am 27. Februar 2013 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss
bereit. Deutschland will mit diesen mittelbaren und unmit-
telbaren Unterstützungsmaßnahmen für AFISMA dazu bei-

tung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12522

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 27. Februar 2013

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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