BT-Drucksache 17/12520

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 17/12367 - Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 27. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12520
17. Wahlperiode 27. 02. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/12367 –

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der
EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des
Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des
Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar
2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

A. Problem

Mali befindet sich seit dem Jahr 2012 in einer krisenhaften Entwicklung, die die
Erosion der staatlichen Strukturen verschärft hat. Im Januar 2012 brachen im
Norden des Landes Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Tuareg-Rebellen
aus. Ein Putsch im März 2012 von Teilen der malischen Streitkräfte gegen den
damaligen Präsidenten hat die Lage verschärft. Im Zuge dieses Putsches gelang
es radikal-islamistischen Gruppen, weite Teile des Nordens Malis unter ihre Kon-
trolle zu bringen. Diese Gruppen bedrohen seither die territoriale Unversehrtheit
des Landes und die Sicherheit der malischen Bevölkerung. Bei einer weiteren
Schwächung staatlicher Stabilität droht Mali zu einem Rückzugsort für terro-
ristische Gruppierungen und zu einem Umschlagplatz für illegalen Handel mit
Menschen, Waffen und Drogen zu werden. Damit kann die Situation in Mali die
Stabilität in der gesamten Region Westliches Afrika gefährden.

Entscheidend für die Lösung des Konflikts in Mali ist der politische Prozess.
Eine rein militärische Lösung kann es nicht geben. Die territoriale Unversehrt-
heit des Landes und Rechtstaatlichkeit sind unentbehrliche Voraussetzungen für
den politischen Prozess. Die EUTM Mali (EUTM = European Union Training
Mission) hat die Zielsetzung, die malische Regierung bei der Stabilisierung der
Lage im Land effektiv zu unterstützen. Die EUTM soll in der Phase des demo-
kratischen Übergangs die militärischen Fähigkeiten der Armee verbessern und

dadurch die Wiederherstellung der territorialen Einheit des Landes unterstützen.
Der deutsche Beitrag zur EUTM Mali ordnet sich ein in eine breit angelegte
Unterstützung des politischen Prozesses. Der deutsche Anteil übernimmt die
Aufgabe der Pionierausbildung. Die EUTM Mali und die in ihrem Rahmen ein-
gesetzten deutschen Streitkräfte beteiligen sich nicht an Ausbildungsmaßnahmen
zugunsten der militärischen Kräfte der afrikanisch geführten internationalen
Unterstützungsmission AFISMA (AFISMA = African-led International Support

Drucksache 17/12520 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Mission to Mali). Eine Begleitung der malischen Streitkräfte in Kampfeinsätzen
(„Mentoring“) oder eine aktive Unterstützung der militärischen Operation von
AFISMA oder der malischen Streitkräfte ist nicht vorgesehen.

Der Deutsche Bundestag wird ersucht, dem Antrag der Bundesregierung auf
Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüsse 2013/
34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und
vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und
2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zuzustimmen, im Rah-
men der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali längstens bis zum
28. Februar 2014 bis zu 180 Soldatinnen und Soldaten mit entsprechender Aus-
rüstung einzusetzen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Deut-
schen Bundestages in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12520

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12367 anzunehmen.

Berlin, den 27. Februar 2013

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Berlin, den 27. Februar 2013

Philipp Mißfelder Dr. Rolf Mützenich Marina Schuster Wolfgang Gehrcke Kerstin Müller (Köln)
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/12367 in seiner 221. Sitzung am 20. Februar 2013 in ers-
ter Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mali befindet sich seit dem Jahr 2012 in einer krisenhaften
Entwicklung, die die Erosion der staatlichen Strukturen ver-
schärft hat. Im Januar 2012 brachen im Norden des Landes
Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Tuareg-Rebellen
aus. Ein Putsch im März 2012 von Teilen der malischen
Streitkräfte gegen den damaligen Präsidenten hat die Lage
verschärft. Im Zuge dieses Putsches gelang es radikal-isla-
mistischen Gruppen, weite Teile des Nordens Malis unter ih-
re Kontrolle zu bringen. Diese Gruppen bedrohen seither die
territoriale Unversehrtheit des Landes und die Sicherheit der
malischen Bevölkerung. Bei einer weiteren Schwächung
staatlicher Stabilität droht Mali zu einem Rückzugsort für
terroristische Gruppierungen und zu einem Umschlagplatz
für illegalen Handel mit Menschen, Waffen und Drogen zu
werden. Damit kann die Situation in Mali die Stabilität in der
gesamten Region Westliches Afrika gefährden.

Entscheidend für die Lösung des Konflikts in Mali ist der
politische Prozess. Eine rein militärische Lösung kann es
nicht geben. Die territoriale Unversehrtheit des Landes und
Rechtstaatlichkeit sind unentbehrliche Voraussetzungen für
den politischen Prozess. Die EUTM Mali hat die Zielset-
zung, die malische Regierung bei der Stabilisierung der Lage
im Land effektiv zu unterstützen. Die EUTM soll in der Pha-
se des demokratischen Übergangs die militärischen Fähig-
keiten der Armee verbessern und dadurch die Wiederherstel-
lung der territorialen Einheit des Landes unterstützen. Der
deutsche Beitrag zur EUTM Mali ordnet sich ein in eine
breit angelegte Unterstützung des politischen Prozesses. Der
deutsche Anteil übernimmt die Aufgabe der Pionierausbil-
dung. Die EUTM Mali und die in ihrem Rahmen eingesetz-
ten deutschen Streitkräfte beteiligen sich nicht an Ausbil-
dungsmaßnahmen zugunsten der militärischen Kräfte der
afrikanisch geführten internationalen Unterstützungsmission
AFISMA. Eine Begleitung der malischen Streitkräfte in
Kampfeinsätzen („Mentoring“) oder eine aktive Unterstüt-
zung der militärischen Operation von AFISMA oder der
malischen Streitkräfte ist nicht vorgesehen.

Der Deutsche Bundestag wird ersucht, dem Antrag der Bun-
desregierung auf Grundlage des Ersuchens der Regierung
von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der
Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom
18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071
(2012) und 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen zuzustimmen, im Rahmen der EU-geführten Aus-
bildungsmission EUTM Mali längstens bis zum 28. Februar
2014 bis zu 180 Soldatinnen und Soldaten mit entsprechen-
der Ausrüstung einzusetzen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/12367 in seiner 119. Sitzung am 27. Februar 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/12367 in seiner 134. Sitzung am 27. Februar 2013
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 17/12367 in seiner
78. Sitzung am 27. Februar 2013 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/12367 in
seiner 74. Sitzung am 27. Februar 2013 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/12367 in seiner 78. Sitzung am 27. Februar 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und eine Stimme aus der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im
Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Drucksache 17/12520 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Marina Schuster,
Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin
t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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