BT-Drucksache 17/12477

Visaerteilungen im Jahr 2012

Vom 19. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12477
17. Wahlperiode 19. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Agnes Alpers, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat,
Petra Pau, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Visaerteilungen im Jahr 2012

Wie aus den Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der
Fraktion DIE LINKE. zur Visapraxis hervorgeht, sind die Ablehnungsquoten in
Bezug auf einzelne Länder, aber auch bei einzelnen Auslandsvertretungen
innerhalb eines Landes, höchst unterschiedlich (vgl. zuletzt Bundestagsdruck-
sache 17/8823). Insbesondere in ärmeren Regionen und Ländern, aus denen
viele Asylsuchende kommen, werden Visumanträge überdurchschnittlich häu-
fig abgelehnt. Während die Ablehnungsquote im Jahr 2011 weltweit 7,5 Pro-
zent betrug, lag sie in Afghanistan bei 35, im Kosovo bei 25 und im Iran bei
20,5 Prozent. In einigen subsaharischen Ländern wie Angola, Elfenbeinküste,
Ghana, Guinea, Kamerun, Kongo, Mali, Nigeria, Senegal und Sudan, wo z. B.
Zweifel an vorgelegten Dokumenten eine besondere Rolle spielen, reichten die
Ablehnungsquoten von knapp einem Drittel bis zu 56 Prozent (Guinea). Aller-
dings sind in diesen Quoten Fälle nicht erfasst, in denen Betroffene angesichts
hoher Anforderungen oder Schikanen im Verfahren ein Visumverfahren nicht
länger betreiben und aufgeben oder mangels Erfolgsaussichten erst gar keinen
Antrag stellen. In der Praxis reicht es nach Angaben von Betroffenen für eine
Ablehnung oftmals bereits aus, keine minderjährigen Kinder zu haben und/oder
über keine hohen regelmäßigen Einkünfte zu verfügen. Daraus wird dann häu-
fig auf eine angeblich „mangelnde familiäre bzw. wirtschaftliche Verwurze-
lung“ im Herkunftsland bzw. „mangelnde Rückkehrbereitschaft“ geschlossen.
Solche Ablehnungen sind für die Betroffenen oftmals nicht nachvollziehbar,
zumal sie zumeist aus dem bloßen Ankreuzen eines vorgegebenen Standard-
satzes bestehen, etwa: „Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheits-
gebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden“.

Trotz gleichbleibender bzw. sogar leicht gestiegener Visazahlen wurden die im
Visabereich eingesetzten Mitarbeiterkapazitäten in den letzten beiden Jahren
reduziert. Im Jahr 2010 gab es einen Rückgang um 6,5 Prozent und 2011 um
4,2 Prozent. Die Arbeitsbelastung (bearbeitete Fälle pro statistisch Vollzeit
tätigem Mitarbeiter/tätiger Mitarbeiterin) stieg entsprechend an: Um 6,5 bzw.
3,2 Prozent bzw. in Russland sogar um 12,3 bzw. 15 Prozent in den Jahren 2010

bzw. 2011 (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/8221 und 17/8823).

Diese Personalentwicklung ist vermutlich einer der Gründe dafür, dass die durch
den EU-Visakodex vorgegebene maximale Wartezeit für einen Vorsprache-
termin von im Regelfall zwei Wochen in etlichen Auslandsvertretungen der
Bundesrepublik Deutschland über eine längere Zeit deutlich überschritten
wurde (vgl. hierzu Bundestagsdrucksachen 17/10022, 17/10479 und 17/12476).
Zum Stand Ende Juli 2012 betrug die Wartezeit an den wichtigen deutschen

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Auslandsvertretungen in Moskau, Novosibirsk, Peking, Shanghai, Chengdu,
Kiew, Teheran und Kairo für privat Reisende zwischen fünf und elf Wochen, für
geschäftlich Reisende stellte sich die Lage nur in zwei dieser Auslandsvertretun-
gen besser dar.

91 Prozent aller weltweit erteilten Visa waren im Jahr 2011 EU-Schengen-
Visa, dabei machten Geschäftsvisa 44 Prozent aus, Familienvisa knapp 27 und
touristische Visa 17,6 Prozent. Bei für längerfristige Aufenthalte (Ehegatten-
und Kindernachzug, Studium, Werkvertragsarbeit usw.) beantragten Visa nach
nationalem Recht betrug die Ablehnungsquote im Durchschnitt 13,3 Prozent
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/8823).

Statt für eine ausreichende Personalausstattung, vereinfachte Verfahren und er-
leichterte Erteilungsbedingungen zu sorgen, setzt die Bundesrepublik Deutsch-
land verstärkt auf die Übertragung von Aufgaben im Visumverfahren auf externe
Dienstleister, obwohl dies nach dem Visakodex eigentlich die Ausnahme sein
sollte und obwohl z. B. der Abgeordnete Reinhard Grindel für seine Fraktion
erklärt hatte, dass es „mit den Innenpolitikern von CDU und CSU … in dieser
Legislaturperiode keine Änderungen im Visumverfahren“ geben werde, was
auch für den vom Auswärtigen Amt geplanten Einsatz von Privatfirmen im
Visumverfahren gelte (Plenarprotokoll 17/178, S. 21269). Durch externe Dienst-
leister entstehen für Reisende, die diese Dienste in Anspruch nehmen (müssen),
zusätzliche Kosten zu den ohnehin bereits hohen Visagebühren (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 17/8221).

Das im Visakodex vorgesehene Instrument der Mehrjahresvisa wird von der
Bundesrepublik Deutschland nur zurückhaltend genutzt. Im Jahr 2010 waren
nur etwa 12,2 Prozent aller erteilten Visa Einjahres- oder Mehrjahresvisa. Im
Jahr 2011 waren es trotz einer allgemeinen Weisung, verstärkt Mehrjahresvisa
zu erteilen, weiterhin nur 14,7 Prozent, von denen wiederum zwei Drittel nur
Einjahresvisa waren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8823, zu den Fragen 7 bis
10 und 18).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch war die Zahl der im Jahr 2012 beantragten, erteilten bzw. abge-
lehnten Visa (bitte tabellarisch und in der Differenzierung wie zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 17/8823 antworten, jedoch auch bei Tabelle 1b bei
Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen die jeweiligen Gesamtsummen
nennen)?

2. Wie haben sich die Zahlen erteilter bzw. abgelehnter Visa bzw. die Ableh-
nungsquoten im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr prozentual entwickelt
(bitte wie zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 17/8823 antworten, jedoch
bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen auch die jeweiligen Ge-
samtsummen nennen)?

3. Wie viele Ausnahmevisa wurden im Jahr 2012 an den Grenzen von der
Bundespolizei erteilt (bitte zusätzlich nach den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern und den Gründen bzw. der Rechtsgrundlage differenziert darstellen)?

4. Wie viele der im Jahr 2012 erteilten Schengenvisa waren Jahres-, 2-Jahres-,
3-Jahres-, 5-Jahresvisa bzw. insgesamt Jahres- bzw. Mehrjahresvisa (bitte
auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen und darstellen und differen-
zieren wie zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/8823, jedoch bei Län-
dern mit mehreren Auslandsvertretungen auch die jeweiligen Gesamt-
summen nennen), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung
vor dem Hintergrund ihrer Anweisung zur verstärkten Erteilung von Mehr-
jahresvisa im Rahmen des geltenden Rechts?

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5. Welche aktuellen konkreten Anweisungen gibt es bzw. gab es im Jahr 2012
an die deutschen Auslandsvertretungen, die Möglichkeiten des Visakodex
auszuschöpfen bzw. Erleichterungen im Visumverfahren vorzunehmen,
inwieweit lassen sich entsprechende Auswirkungen in der Praxis empirisch
feststellen, bzw. inwieweit wurde überprüft, ob und wie diese Anweisun-
gen umgesetzt wurden (bitte ausführen)?

6. In welchen Ländern bzw. Auslandsvertretungen werden welche externen
Dienstleister seit wann unter welchen Bedingungen (Kosten usw.) für
welche Aufgaben (z. B. Terminvermittlung, Annahme bzw. Überprüfungen
von Visaanträgen usw.) eingesetzt, warum war dies jeweils das letzte Mittel
(vgl. Artikel 40 Absatz 3 des Visakodex), um die Visabearbeitung bewerk-
stelligen zu können, welche konkreten Erfahrungen wurden dabei gemacht,
und wie haben sich die Bearbeitungszahlen und Ablehnungsquoten in den
jeweiligen Ländern bzw. Auslandsvertretungen seit dem Einsatz externer
Dienstleister konkret verändert (bitte differenziert beantworten)?

7. Unter welchen genaueren Bedingungen (insbesondere zu welchen Zeiten)
können Visabeantragende in Ländern, in denen externe Dienstleister zum
Einsatz kommen, direkt und ohne Inanspruchnahme dieser Dienstleister in
den deutschen Auslandsvertretungen vorsprechen bzw. ein Visum beantra-
gen, und wie lange waren in diesen Fällen jeweils zuletzt die Wartezeiten
bis zur Vorsprache bzw. Beantragung (bitte nach Auslandsvertretungen dif-
ferenziert angeben)?

8. Wie hat sich in den Ländern bzw. Auslandsvertretungen (bitte differenzie-
ren) die Zeit der durchschnittlichen Wartezeit bis zur Vorsprache bzw. der
Bearbeitung eines Visumantrages (bitte differenzieren) nach Einführung
externer Dienstleister verändert?

9. Wieso ist auf der Internetseite des Generalkonsulats in Novosibirsk nicht
mehr die Wartezeit bis zur Vorsprache zur Visumbeantragung offen ersicht-
lich – im Gegensatz zu früher, als dies bis auf den Tag genau nachzuvoll-
ziehen war –, und wie ist dies auf Internetseiten anderer Auslandsvertretun-
gen bzw. allgemein geregelt?

10. Welche Veränderungen bei Visaerleichterungsabkommen gab es seit der
Beantwortung der Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/8823?

11. Wie lauten die statistischen Angaben über die Visaerteilung im Jahr 2012,
differenziert nach Aufenthaltszwecken und Schengen- bzw. nationalen
Visa (bitte wie zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 17/8823 antworten,
aber zusätzlich auch Angaben differenziert nach den 20 wichtigsten Her-
kunftsländern machen)?

12. Wie hoch waren im Jahr 2012 die Personalkosten, wie viele MAK (statis-
tisch Vollzeit arbeitende Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter) gab es, wie
viele Fälle pro MAK wurden im Visumbereich 2012 bearbeitet (bitte neben
den Gesamtzahlen auch nach Kontinenten und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenziert darstellen und jeweils die prozentualen Ver-
änderungen gegenüber dem Vorjahr nennen; bitte wie zu Frage 20 auf
Bundestagsdrucksache 17/8823 darstellen), und wie werden entsprechende
Veränderungen begründet?

13. Wie hoch war die Zahl von Remonstrationen und/oder Klagen gegen ab-
lehnende Visumbescheide im Jahr 2012 im Bereich der Kurzzeit- bzw.
Langzeitvisa (bitte so differenziert wie möglich angeben), und in welchem
Umfang wurden im Jahr 2012 nach einer Klageerhebung Visa erteilt (be-
rücksichtigt werden sollen auch Fälle, in denen Visa infolge eines gericht-
lichen Vergleichs oder auch nach Klagerücknahme nach Zusicherung der

Behörde zur Visumerteilung erteilt wurden)?

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14. Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen im Visumverfahren im Jahr 2012
(bitte auch nach den 20 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und
für jedes Land die durchschnittliche Gebühr pro bearbeitetem bzw. erteil-
tem Visum nennen; bitte auch die Zahlen für die jeweils zehn Länder mit
den höchsten bzw. niedrigsten durchschnittlichen Gebühren pro Visum
nennen)?

15. Wie viele gefälschte bzw. „erschlichene“ (bitte differenzieren) Visa wurden
im Jahr 2012 von bundesdeutschen Behörden entdeckt (etwa bei Zurück-
schiebungen/Zurückweisungen), und welche genaueren Angaben hierzu
lassen sich machen (z. B. in welchen Ländern wurden die Visa beantragt,
von welchen Ländern wurden sie ausgestellt, welche Personen- bzw. Fall-
konstellationen sind auffällig usw.)?

16. Welche Erkenntnisse liegen dazu vor, wie viele Personen nach Ablauf der
Gültigkeit eines Schengenvisums nicht bzw. zu spät wieder ausgereist sind
bzw. welche sonstigen „Missbrauchsfälle“ es im Zusammenhang der Visa-
erteilung bzw. -nutzung gibt (bitte so konkret wie möglich beantworten)?

17. Wie ist der genaue Stand der Implementierung des Visainformationssys-
tems (VIS) und der Visawarndatei, und welche Erfahrungen oder Probleme
gibt es diesbezüglich, auch hinsichtlich des automatischen Datenabgleichs
zwischen Visawarn- und Antiterrordatei (welche empirischen Daten liegen
diesbezüglich vor bzw. werden erfasst)?

18. In welchem Umfang und in Bezug auf welche Länder haben sich frühere
Befürchtungen der Bundesregierung, die Offenlegung der Ablehnungsquo-
ten im Visumverfahren in Bezug auf einzelne Länder könnte „nachteilige
Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zu einzelnen Staaten haben
und zudem Versuche des Visummissbrauchs begünstigen“ (Bundestags-
drucksache 16/5546, zu Frage 1), nach Veröffentlichung dieser Daten nicht
nur durch die Europäische Kommission, sondern auch infolge der Anfragen
der Fraktion DIE LINKE. und hierauf folgender Presseberichterstattung
(z. B. DER TAGSSPIEGEL vom 19. Juli 2011: „Türken erhalten oft kein
Visum für Deutschland“) realisiert, und wenn es keine solchen nachteiligen
Auswirkungen gegeben hat, wie bewertet die Bundesregierung im Nach-
hinein das diesbezüglich aus Sicht der Fragesteller restriktive Auskunftsver-
halten gegenüber parlamentarischen Anfragen in der Vergangenheit (Nach-
frage zu Frage 28 in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestags-
drucksache 17/8823)?

19. Wie lang sind derzeit die Wartezeiten für privat bzw. geschäftlich Reisende
(bitte differenzieren) für einen Termin zur Visumantragstellung in den ver-
schiedenen deutschen Auslandsvertretungen in den 20 wichtigsten visum-
pflichtigen Ländern weltweit (bitte nicht wie zu Frage 1 auf Bundestags-
drucksache 17/10479 antworten, sondern wie auf Bundestagsdrucksache
17/12476 in einer differenzierten Tabelle mit den Angaben der realen Warte-
zeiten und Umfang der Visabearbeitung in diesen Auslandsvertretungen)?

20. In welchen Ländern bzw. Auslandsvertretungen wurde im Jahr 2012 für
welche Zeiträume gegen die 2-Wochen-Frist nach Artikel 9 Absatz 2
Satz 2 des Visakodex verstoßen (bitte auch nach privat und geschäftlich
Reisenden differenzieren), was wurde diesbezüglich unternommen und
welche Ergebnisse wurden erzielt?

21. In welcher Weise ist die Europäische Kommission seit dem Jahr 2011 ge-
genüber der Bundesregierung wegen der langen Wartezeiten im Visumver-
fahren (vgl. Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 Visakodex) tätig geworden, und wie
hat die Bundesregierung jeweils hierauf reagiert?

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22. In welchen Ländern bzw. Auslandsvertretungen erhielten im Jahr 2012
geschäftlich Reisende früher einen Vorsprachetermin als privat Reisende,
bzw. wo und mit welcher Begründung gab es überhaupt getrennte Termin-
systeme für diese unterschiedlichen Gruppen?

23. Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung das Handbuch zum
Visakodex für rechtlich nicht verbindlich, sondern betrachtet die Vorgaben
des Handbuchs lediglich als Empfehlungen (vgl. Bundestagsdrucksache
17/12476), obwohl

a) es in Erwägungsgrund 22 des Visakodex heißt, dass die Mitgliedstaaten
den Weisungen zur einheitlichen Anwendung des Visakodex (und somit
auch aus dem Handbuch) entnehmen können, wie sie bei der Bearbei-
tung der Visumanträge verfahren „müssen“,

b) aus dem Erwägungsgrund 2 des Beschlusses der Europäischen Kom-
mission vom 19. März 2010 über ein Visa-Handbuch eindeutig hervor-
geht, dass dieses Handbuch eine Weisung nach Artikel 51 des Visako-
dex darstellt, die bei der Anwendung des Kodex nach dessen Erwä-
gungsgrund 22 beachtet werden muss,

c) sowohl aus Artikel 3 als auch Artikel 2 Nummer 1 zweiter Anstrich des
Beschlusses der Europäischen Kommission vom 19. März 2010 über
ein Visa-Handbuch der verbindliche Charakter des Handbuchs hervor-
gehen,

d) und was bedeutet all dies in Hinblick darauf, dass nach Punkt 3.2.2. des
Handbuchs die Kapazitäten der Konsulate der Mitgliedstaaten für die
Bearbeitung von Visumanträgen so anzupassen sind, dass die höchstens
zweiwöchige Wartefrist auch in Stoßzeiten eingehalten werden kann
(bitte ausführlich begründen)?

Berlin, den 19. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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