BT-Drucksache 17/1244

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/653 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Privatisierung von bundeseigenen oberirdischen Gewässern

Vom 25. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1244
17. Wahlperiode 25. 03. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth
(Quedlinburg), Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/653 –

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Privatisierung von bundeseigenen
oberirdischen Gewässern

A. Problem

Seen und sonstige Gewässer können herausragende soziale und ökologische
Funktionen erfüllen. Auch der Bund ist Eigentümer solcher Seen. Aufgrund der
Vermögenszuordnung im Zuge der Wiedervereinigung betrifft dies insbesonde-
re Gewässer in Ostdeutschland. Viele dieser Gewässer stehen derzeit zum Ver-
kauf. Die Privatisierung von solchen Gewässern kann die Nutzung der Seen zur
Naherholung, zum Naturtourismus sowie die ökologische Funktion der Gewäs-
ser gefährden.

B. Lösung

Der Verkauf bundeseigener oberirdischer stehender Gewässer – insbesondere
Seen – wird beendet. Lediglich eine Übertragung der Seen an die Länder sowie
Umweltstiftungen oder Umweltvereinigungen zu Zwecken des Naturschutzes
und zur Vermeidung weiterer Privatisierungen ist möglich.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs.
D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/1244 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/653 abzulehnen.

Berlin, den 24. März 2010

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Norbert Brackmann
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Stephan Kühn
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1244

Bericht der Abgeordneten Norbert Brackmann, Carsten Schneider (Erfurt),
Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch und Stephan Kühn

I. Überweisung Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/653 in

Berlin, den 24. März 2010
Norbert Brackmann
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 24. Sitzung am 25. Fe-
bruar 2010 den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/653 zur
federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss und zur
Mitberatung an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss,
den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit sowie an den Ausschuss für Tourismus
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sieht für stehende bundeseigene Oberflächenge-
wässer ein grundsätzliches Verkaufsverbot vor.

Möglich bleiben soll aber eine Übertragung an die Länder
sowie an Umweltstiftungen oder Umweltvereinigungen.
Hierzu müssen jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt werden:
Zum einen darf das Gewässer nur zu Naturschutzzwecken
verwendet werden; zum anderen muss sichergestellt sein,
dass eine Weiterveräußerung nicht erfolgt.

Der Gesetzentwurf sieht eine spezielle Regelung für das in
§ 1 Absatz 1 genannte Bundeseigentum vor, die anderen ein-
schlägigen Vorschriften im Zweifel vorgeht. Dies betrifft
beispielsweise Vorschriften über die Privatisierung von
Bundesvermögen, welche für den genannten Bereich nicht
zu beachten sind (beispielsweise § 1 Absatz 1 des Treuhand-
gesetzes – TreuhG). Etwaig bereits erteilte Einwilligungen
von Bundesministerien zum Verkauf dieser Gewässer sind
nicht länger wirksam, soweit Rechte Dritter nicht betroffen
sind. Ist jedoch beispielsweise vor Inkrafttreten dieses Ge-
setzes bereits ein Kaufvertrag über ein Gewässer abge-
schlossen worden, kann dieser auch weiterhin vollzogen
werden. Das Gesetz findet dann keine Anwendung.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/653 in
seiner 8. Sitzung am 24. März 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD, die Vorlage abzulehnen.

seiner 9. Sitzung am 24. März 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD, die Vorlage abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Gesetzentwurf der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/653 in
seiner 9. Sitzung am 24. März 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD, die Vorlage abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/653 in seiner 9. Sitzung
am 24. März 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD, die
Vorlage abzulehnen.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
17/653 in seiner 8. Sitzung am 24. März 2010 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD, die Vorlage abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/653 in
seiner 14. Sitzung am 24. März 2010 abschließend beraten.
Er beschloss mehrheitlich, dem Deutschen Bundestag zu
empfehlen, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/653 abzulehnen.

Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD gefasst.
Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Stephan Kühn
Berichterstatter

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