BT-Drucksache 17/1241

Ablauf der Frist des Heimkehrerentschädigungsgesetzes

Vom 25. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1241
17. Wahlperiode 25. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic,
Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Ablauf der Frist des Heimkehrerentschädigungsgesetzes

Am 10. Dezember 2007 wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz über eine
einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet (HKEntschG)
beschlossen, welches am 1. Juli 2008 in Kraft trat.

Darin wurde geregelt, dass Heimkehrer, die in das Beitrittsgebiet zurückgekehrt
sind, zum Ausgleich für den erlittenen Gewahrsam eine einmalige Entschädigung
erhalten.

Der Antrag sollte innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, also
bis spätestens 30. Juni 2009, gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Anträge auf einmalige Entschädigung sind nach der Novellierung des
Heimkehrerentschädigungsgesetzes eingegangen (bitte aufschlüsseln nach
Bundesländern)?

2. Wie viele dieser Anträge sind noch unbearbeitet?

3. Wie viele Anträge sind nach dem Ablaufen der Frist eingegangen und wurden
noch nicht bearbeitet bzw. nicht berücksichtigt?

4. Wie und in welcher Form wurde die Bevölkerung über das HKEntschG und das
Ablaufen der Antragsstellungsfrist am 30. Juni 2009 informiert?

5. Ist es geplant, eine ähnliche Regelung erneut einzuführen bzw. zu verlängern?

Berlin, den 25. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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