BT-Drucksache 17/12349

Kredite aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus für Zypern

Vom 14. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12349
17. Wahlperiode 14. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Sevim Dag˘delen,
Werner Dreibus, Annette Groth, Inge Höger, Harald Koch, Stefan Liebich,
Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost,
Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Kredite aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus für Zypern

Im Juni 2012 hat mit Zypern das fünfte Mitglied des Euro-Währungsgebietes
Unterstützung aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) bzw.
dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) beantragt. Zypern ist vor
allem wegen der engen Verwobenheit des eigenen Finanzsektors mit dem grie-
chischen stark von der Krisendynamik im Euro-Währungsgebiet erfasst worden.
Zudem spielt auch die realwirtschaftliche Verflechtung mit anderen südeuropä-
ischen Ökonomien eine bedeutende Rolle.

Noch im Jahr 2008 lag nach einer Pressemitteilung von eurostat vom 23. April
2012 die zyprische Staatsschuldenquote bei 48,9 Prozent. Das Land hatte über
Jahre hinweg hohe Wachstumsraten verzeichnet. Im Jahr 2011 ist die Verschul-
dungsrate auf 71,1 Prozent der Wirtschaftsleistung angestiegen und soll nach
Schätzungen der Europäischen Kommission u. a. aufgrund der Rekapitalisie-
rung der Laiki-Bank bis Ende 2012 ca. 90 Prozent des Bruttoinlandprodukts
erreicht haben (European Economic Forecast Autumn 2012). Zudem steht das
Land, ebenfalls nach Einschätzung der Kommission, am Anfang einer mehrjäh-
rigen Rezession.

Dass es trotz des relativ geringen Kreditumfangs von erwartungsgemäß
17,5 Mrd. Euro noch zu keiner Einigung über eine Kreditlinie aus EFSF- und
ESM-Geldern kam, liegt unter anderem an politischen Differenzen zwischen der
zyprischen Regierung und der Troika. Mit Verweis auf die auch durch die An-
passungsprogramme verursachte tiefe Rezession in anderen südeuropäischen
Ländern lehnt die zyprische Regierung einige der in der „Absichtserklärung für
eine spezifische wirtschaftspolitische Konditionalität“ (im Folgenden: Memo-
randum) anvisierten Kürzungs- und Privatisierungsmaßnahmen ab. Zudem ist es
fraglich, ob es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit für eine entsprechende
Kreditlinie gäbe.

Dazu haben auch Medienberichte über angebliche Schwarzgeldkonten russi-
scher „Oligarchen“ bei zyprischen Banken beigetragen, die durch die Kredite

gerettet würden. Den zyprischen Behörden wird unterstellt, nicht genug gegen
Geldwäsche zu unternehmen und dadurch das Land zu einem Einfallstor für
Schwarzgeld in die EU zu machen. Insbesondere ein Spiegel-Bericht (DER
SPIEGEL, 45/2012) über einen Bericht des Bundesnachrichtendienstes (BND)
förderte das Argumentationsmuster, demnach mit Krediten für Zypern vor
allem russisches Schwarzgeld gerettet würde.

Drucksache 17/12349 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Entspräche eine Kreditlinie des ESM für Zypern nach Auffassung der Bun-
desregierung dem in Artikel 3 des ESM-Vertrages definierten Zweck, nach
dem Finanzhilfeinstrumente nur dann bereitgestellt werden sollen, wenn
dies für die Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsraums insge-
samt unabdingbar ist?

Wenn ja, woraus ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung eine ent-
sprechende Relevanz der fiskalischen Lage Zyperns für das gesamte Euro-
Währungsgebiet?

Wenn nein, warum nicht?

2. Bedeutet die Einführung einer Asset Management Company (AMC) in
Zypern nach Kenntnis der Bundesregierung eine Übertragung „fauler Ver-
mögensposten“ von privaten Kreditinstituten an den zyprischen Staat?

In bis zu welchem Umfang kann dies die Staatsschulden erhöhen?

3. Wie hoch ist derzeit das jährliche Aufkommen aus vermögensbezogenen
Steuern im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung in Zypern?

Wie würde sich diese Quote nach Einschätzung der Bundesregierung durch
eine Sicherstellung von Mehreinnahmen im Sinne des Absatzes 2.7. (Ver-
mögensbesteuerung) des Memorandums verändern?

4. Wie hoch ist derzeit das jährliche Aufkommen aus der Bankenabgabe auf
Einlagen, die von Banken und Kreditinstituten in Zypern aufgenommen
wurden, und wie würde sich das Aufkommen nach Einschätzung der Bun-
desregierung durch eine Erhöhung der Abgabe im Sinne des Absatzes 2.9.
des Memorandums verändern?

5. Wie sind die Leistungsbezieher der Klassen A und B im Absatz 3.2. des Me-
morandums definiert?

6. Welchen konjunkturellen Effekt erwartet die Bundesregierung im Falle der
vollständigen Umsetzung aller in Abschnitt 2 (Fiskalpolitik) des Memoran-
dums aufgeführten „ausgabenbezogenen Maßnahmen“?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die im Memorandum
aufgeführten „einnahmewirksamen Maßnahmen“ zur Steigerung der Staats-
einnahmen weit überwiegend die Erhöhung von Verbrauchssteuern und Ge-
bühren für öffentliche Leistungen enthalten?

a) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass – nicht zuletzt vor dem Hinter-
grund des an Zypern gerichteten Vorwurfs des „Steuerdumpings“ und des
überdimensionierten zyprischen Finanzsektors – eine Erhöhung von Ein-
kommenssteuern auf hohe Einkünfte, die Erhöhung der Körperschafts-
steuern für Finanzunternehmen und eine Einführung bzw. eine Erhöhung
von Kapitalertragssteuern – weitaus höhere Einnahmeeffekte erzielen
würde?

Wenn nein, warum nicht?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob in den Verhandlungen
zwischen der zyprischen Regierung und der Troika über eine, über die im
Memorandum hinausgehenden Maßnahmen, stärkere Besteuerung von
hohen Einkommen und Vermögen verhandelt wurde?

c) Warum wurden derartige Steuervorschläge nicht berücksichtigt?

d) Wie hat sich die Bundesregierung in dieser Frage positioniert?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12349

8. Welche konjunkturellen Effekte erwartet die Bundesregierung im Falle der
vollständigen Umsetzung aller im Memorandum aufgeführten „einnahme-
wirksamen Maßnahmen“, und wie schätzt sie dabei die Auswirkungen v. a.
der Verbrauchssteuer- und Gebührenerhöhungen auf die zyprische Binnen-
nachfrage ein?

9. Aus welchen Gründen ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll,
im Falle Zyperns wie im Falle Spaniens einen ESM-Kredit gemäß Artikel 15
des ESM-Vertrags speziell zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten zu ge-
währen und die Anpassungsmaßnahmen dementsprechend im Wesentlichen
auf den Finanzsektor zu beschränken?

10. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber den neben Zypern
u. a. vom IWF (Internationaler Währungsfonds) geäußerten Forderungen
einer direkten Bankenrekapitalisierung und der IWF-Forderung nach einem
Schuldenschnitt (SPIEGEL ONLINE vom 21. Januar 2013 „Troika Tra-
vails: Split Emerges Over Cyprus Bailout Package“)?

a) Wie groß schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass ein ESM-
Kreditpaket in Höhe von bis zu 17,5 Mrd. Euro, wie es die Eurogruppe
vorschlägt, die Schuldentragfähigkeit Zyperns bei weitem übersteigen
wird?

b) Sind nach Ansicht der Bundesregierung weitere Maßnahmen, die über
die im Memorandum genannten hinausgehen, notwendig, um die
drohende Überschuldung Zyperns abzuwenden?

11. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die zyprischen staatlichen bzw.
teilstaatlichen Unternehmen im Bereich Häfen/Schifffahrt, Elektrizität und
Telekommunikation profitabel arbeiten, d. h. für den Staat Einnahmen er-
wirtschaften?

a) Sieht die Bundesregierung eine Privatisierung dieser Betriebe als ziel-
führend an, um die Haushaltslage in Zypern zu verbessern?

b) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von Seiten der Troika eine
Privatisierung dieser Betriebe angestrebt wird?

c) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Zypern durch
eine Privatisierung lukrativer Betriebe nicht nur Möglichkeiten der öko-
nomischen Steuerung des Landes verliert, sondern auch die der Be-
schäftigungs- und Sozialpolitik erheblich eingeschränkt werden?

12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die zyprische Gläubigerstruk-
tur, d. h. wie viele Milliarden (Prozent) der zyprischen Staatsverschuldung
entfallen auf ausländische Gläubiger (bitte zwischen öffentlichen und
privaten Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Hedgefonds u. a. diffe-
renzieren) und einheimische Gläubiger (bitte zwischen öffentlichen und
privaten Banken, Versicherungen, Pensionskassen u. a. differenzieren)?

13. Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einlagen deutscher
Konzerne und Privatpersonen bei zyprischen Finanzinstituten?

In welcher Relation stehen diese Einlagen zu den Einlagen von Konzernen
und Privatpersonen anderer Länder?

14. An welchen zyprischen Finanzinstituten halten welche natürlichen und/
oder juristischen Personen aus welchen Staaten Anteile?

15. Aus welchen Staaten kommen die wichtigsten Kundengruppen der
zyprischen Finanzinstitute (Wichtigkeit gemessen an der Höhe der Ein-
lagen sowie der Kredite)?
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Existenz und den
Umfang von Schwarzgeldkonten bei zyprischen Banken?

Drucksache 17/12349 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

a) Aus welchen Quellen bezieht sie diese Erkenntnisse, und für wie belast-
bar hält sie diese?

b) Welche Aussagen kann die Bundesregierung über die Besitzer dieser
Konten in Bezug auf deren Herkunft machen?

17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannte BND-Bericht darlegt, dass vor allem „russische
Oligarchen, Geschäftsleute und Mafiosi, die ihr Schwarzgeld in Zypern
angelegt haben“ (DER SPIEGEL, 45/2012) von Krediten an Zypern profi-
tieren würden?

a) Welchen Institutionen liegt der BND-Bericht vor?

b) Geht aus dem BND-Bericht hervor, dass in Zypern 26 Mrd. US-Dollar
russischen Schwarzgeldes deponiert sind?

c) Verwendet der Bericht die Bezeichnungen „Oligarchen“ oder „Mafiosi“,
und wenn ja, wie werden diese Begriffe definiert?

Werden sie auch auf Staatsbürger anderer Länder als Russland ange-
wandt?

d) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Kredite für Zypern „russi-
schen Oligarchen“ zugutekommen könnten?

Wenn ja, wie definiert sie diesen Begriff?

18. Für wie „belastbar“ hält die Bundesregierung den BND-Bericht?

a) Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung trotz Nachfrage geweigert
hat, den Bericht an die zyprische Regierung weiterzugeben, weil sie ihn
nicht für belastbar genug hielt (www.cicero.de/blog/eric-bonse-lost-
europe/2013-01-31/der-zyprische-knoten)?

b) Hat die Bundesregierung den Bericht inzwischen an die zyprische
Regierung übermittelt?

Wenn nein, warum nicht?

19. Hält die Bundesregierung die zyprische Gesetzeslage in Bezug auf Geld-
wäsche für ausreichend (bitte begründen)?

20. Hält die Bundesregierung die Umsetzung der zyprischen Gesetze in Bezug
auf Geldwäsche für ausreichend (bitte begründen)?

a) Wie viele Verfahren hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren wegen Geldwäsche in Zypern gegeben, und
wie viele dieser Verfahren endeten mit Verurteilungen?

b) Wie viele vergleichbare Verfahren hat es in den vergangenen fünf Jah-
ren in Deutschland gegeben, und wie viele endeten mit Verurteilungen?

c) Teilt die Bundesregierung die Meinung des stellvertretenden Fraktions-
vorsitzende der Fraktion der CDU/CSU, Michael Fuchs, der der zypri-
schen Regierung eine mangelnde Bereitschaft bei der Umsetzung der
„EU-Regeln zur Transparenz und gegen Geldwäsche“ unterstellt hat
(Manager-Magazin online, 10. Januar 2013)?

21. Ist der Bundesregierung der Bericht des Expertenkomitees des Europarates
für die Evaluierung von Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und der Finanzie-
rung von Terrorismus (MONEYVAL) über die Situation der Bekämpfung
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Zypern bekannt, und
wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dessen Inhalt für die Ent-
scheidung über die Kreditlinie für Zypern und den Inhalt des sich noch in

Verhandlung befindlichen Memorandums?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12349

22. Sind der Bundesregierung die im Memorandum (Abschnitt 1.27.), in dem
auch der MONEYVAL-Bericht angeführt wird, nur allgemein angespro-
chenen „Empfehlungen“ des IWF zur Verbesserung der zyprischen Geld-
wäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung bekannt?

a) Welche konkreten Maßnahmen wurden vom IWF eingefordert, und wie
positioniert sich die Bundesregierung dazu?

b) Wurden bereits Maßnahmen, die im Abschnitt 1.27. aufgeführt werden,
umgesetzt?

23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Debatte um
die Geldwäschevorwürfe gegenüber Zypern angesichts der Tatsache, dass
Zypern im Financial Secrecy Index (FSI) des Tax Justice Network (TJN) in
derselben Kategorie wie Deutschland eingestuft wird?

a) Welche Auswirkungen hat der Umstand, dass nach der Schweiz und den
Cayman Islands Luxemburg an der Spitze der am wenigsten transparen-
ten Finanzplätze stand, auf die bilaterale Zusammenarbeit Deutschlands
mit Luxemburg?

b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass „russische Oligarchen“ das
strenge Bankgeheimnis, die laxe Finanzaufsicht und Niedrigsteuersätze
in Luxemburg zur Geldwäsche nutzen?

24. Hat die deutsche Botschafterin in Zypern oder anderes Botschaftspersonal
Anfang Januar 2013 an einem Treffen im zyprischen Finanzministerium
teilgenommen, bei dem es u. a. um den Kampf gegen Geldwäsche ging
(vgl. FINANCIAL TIMES vom 17. Januar 2013)?

a) Was war der genaue Inhalt des Treffens?

b) Wie bewertet die Bundesregierung den Inhalt der Präsentation, die nach
Medienberichten bei dem Treffen vorgestellt wurde und zu dem Ergeb-
nis kam, dass Zypern alle 49 Empfehlungen der OECD Financial Action
Task Force (FATF) mindestens teilweise umgesetzt habe, während
Deutschland und Finnland jeweils lediglich 44 Empfehlungen mindes-
tens teilweise umgesetzt hätten?

25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von der
Europäischen Kommission im Dezember 2012 vorgelegten „Aktionsplan
zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterzie-
hung“ (KOM(2012) 722), vor dem Hintergrund, dass Steuerbetrug und -hin-
terziehung ein EU-weites Problem darstellen, das nicht auf Zypern be-
schränkt ist?

a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den diesbe-
züglichen Beratungen auf der Sitzung des Rates Wirtschaft und Finanzen
(ECOFIN-Rat) im Januar 2013, und welche Initiativen plant sie – auf
europäischer und nationaler Ebene – zur Umsetzung des Aktionsplans?

b) Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung auf nationaler
Ebene, um wirksamer gegen Steuerbetrug und -hinterziehung in
Deutschland vorzugehen, und welche konkreten Initiativen plant sie?

26. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen wird die Bundesregierung
im Jahr 2013 auf EU- bzw. internationaler Ebene zur Bekämpfung von
Steueroasen und zur Etablierung steuerlicher Mindeststandards ergreifen?

27. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne der Troika, substan-
zielle Teile des Memorandums – z. B. über die Privatisierung von Staats-
unternehmen – neu zu verhandeln vor dem Hintergrund der anstehenden

Präsidentschaftswahlen in Zypern im Februar 2013, die dazu führen, dass

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Beobachter nicht mehr mit einer Einigung zwischen Troika und jetziger
Regierung über das Memorandum rechnen?

a) Über welche Passagen wird es Neuverhandlungen geben?

b) Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?

Berlin, den 14. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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