BT-Drucksache 17/12344

Auskünfte der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ankäufen sogenannter Steuer-CDs

Vom 14. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12344
17. Wahlperiode 14. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
und der Fraktion DIE LINKE.

Auskünfte der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ankäufen
sogenannter Steuer-CDs

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. vom 27. September 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10876) die
Vereinbarung zwischen Bund und Länder bestätigt, dass „die Länder, denen
Steuer-Daten angeboten werden, diese Offerten dem Bundeszentralamt für
Steuern mitteilen.“, weiter heißt es: „Das jeweilige Land betreibt aber das wei-
tere Verfahren in eigener Zuständigkeit und Verantwortung; vor einem Ankauf
ist das Bundesministerium der Finanzen schriftlich zu unterrichten.“ Medien-
berichten war zu entnehmen, dass bezüglich der Handhabung des beschriebenen
Verfahrens unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bundesminister der
Finanzen und den Finanzministern der Länder bestünden (FINANCIAL TIMES
DEUTSCHLAND vom 13. September 2012 „Lügenstreit um Kauf von Steuer-
CDs“).

In der Antwort auf die Schriftliche Frage 23 der Abgeordneten Dr. Barbara Höll
(Bundestagsdrucksache 17/10968) hat die Bundesregierung zum wiederholten
Male keine Angaben zu den erfolgten Meldungen der Bundesländer an das Bun-
deszentralamt für Steuern sowie zu den konkreten Beteiligungen der Bundes-
regierung an den jeweiligen Anschaffungskosten gegeben. Daher ist weiterhin
offen, über welche CD-Ankäufe die Bundesregierung wann im Einzelnen infor-
miert wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wurde das in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebene Proze-
dere hinsichtlich des gegenseitigen Informationsaustausches zwischen den
Bundesländern und dem Bund beschlossen, und auf welcher Rechtsgrund-
lage erfolgte dieser Beschluss (bitte mit Begründung)?

2. Bezieht sich das in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Verfahren
auch auf die Entscheidung, ob das jeweilige Bundesland tatsächlich einen
Ankauf durchführt (bitte mit Begründung)?

3. Welche Folgen bzw. Sanktionen ergeben sich, wenn eine entsprechende

Information durch ein Bundesland an das Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) unterbleibt (bitte mit Begründung)?

4. Auf welche Weise erfolgt die Mitteilung hinsichtlich von Offerten an die
Bundesländer über angebotene Steuer-CDs (oder andere Medienträger mit
relevanten Steuerdaten) an das BZSt und/oder das Bundesministerium der Fi-
nanzen – BMF – (schriftlich, mündlich, per Fax usw.; bitte mit Begründung)?

Drucksache 17/12344 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Auf welche Weise erfolgt die Mitteilung hinsichtlich der Absicht einzelner
Länder, konkret Steuer-CDs (oder andere Medienträger mit relevanten
Steuerdaten) anzukaufen, an das BZSt und/oder das BMF (schriftlich,
mündlich, per Fax usw.; bitte mit Begründung)?

6. Wurde zu den in den Fragen 4 und 5 genannten Vorgängen eine bestimmte
Übermittlungs- bzw. Medienform und ein bestimmtes Prozedere hinsicht-
lich Art und Zeitpunkt der Informationsübermittlung einvernehmlich mit
den Bundesländern bestimmt (bitte mit Begründung und ggf. den Angaben,
wann und wo das vereinbart wurde)?

7. Wurden auch nach Unterzeichnung des Steuerabkommens mit der Schweiz
vom 21. September 2011 Offerten von Steuer-CDs (oder anderen Medien-
trägern mit relevanten Steuerdaten) an die Bundesländer, an das BZSt,
unabhängig davon, in welcher Form die Meldung erfolgte, gemeldet (bitte
mit Angabe der Anzahl der Meldungen)?

8. Welche Offerten von Steuer-CDs (oder anderen Medienträgern mit relevan-
ten Steuerdaten) an die Bundesländer wurden von diesen an das BZSt ge-
meldet (bitte mit Nennung des Datums der Meldung, meldendes Bundes-
land und Form der Meldung)?

9. Welche konkreten Ankäufe von Steuer-CDs (oder anderen Medienträgern
mit relevanten Steuerdaten) durch die Bundesländer wurden von diesen an
das BZSt gemeldet (bitte mit Nennung des Datums der Meldung, melden-
des Bundesland und Form der Meldung)?

10. In welchen Fällen, in denen die Bundesregierung Kenntnis von Offerten
von Steuer-CDs (oder anderen Medienträgern mit relevanten Steuerdaten)
an die Bundesländer hatte, hat die Bundesregierung das weitere Verfahren
hinsichtlich des Datenankaufs federführend begleitet (bitte mit Nennung
des Bundeslandes und Datum für die Dauer des Verfahrens)?

11. In welchen Fällen, in denen die Bundesregierung Kenntnis von einer
Offerte einer Steuer-CD (oder eines anderen Medienträgers mit relevanten
Steuerdaten) an ein Bundesland hatte, hat sie gegenüber dem Bundesland
den Ankauf befürwortet (bitte mit Einzeldarstellung der jeweiligen Fälle
und Datum der Entscheidung)?

12. In welchen Fällen, in denen die Bundesregierung Kenntnis von einer
Offerte einer Steuer-CD (oder eines anderen Medienträgers mit relevanten
Steuerdaten) an ein Bundesland hatte, hat sie gegenüber dem Bundesland
den Ankauf nicht befürwortet (bitte mit Einzeldarstellung der jeweiligen
Fälle und Datum der Entscheidung)?

13. In welchen Fällen der Offerte und in welchen Fällen des Ankaufs von
Steuer-CDs (oder anderen Medienträgern mit relevanten Steuerdaten), die
nicht an das BStZ oder das BMF gemeldet wurden, hat die Bundesregie-
rung durch die Medien oder anderweitig Kenntnis davon erhalten (bitte mit
Darstellung der einzelnen Fälle)?

14. In welcher betragsmäßigen Höhe hat sich die Bundesregierung an An-
käufen von Steuer-CDs (oder anderen Medienträgern mit relevanten Steu-
erdaten) beteiligt (bitte mit Auflistung der einzelnen Beträge und Datum)?

15. Aus welchen Bundeshaushaltspositionen wurden die Mittel für die An-
käufe von Steuer-CDs (oder anderen Medienträgern mit relevanten Steuer-
daten) finanziert (bitte mit Begründung)?

16. Wie erfolgte die Kostenverteilung des Ankaufspreises bei den bisher erwor-
benen Steuer-CDs (oder anderen Medienträgern mit relevanten Steuerdaten)

unter Rückgriff auf den Königsteiner Schlüssel (bitte je erworbenen Daten-
träger und nach den beteiligten Bundesländern darstellen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12344

17. Wie erfolgt in Bezug auf die Beteiligung des Bundes an den Einnahmen aus
den nachträglich erhobenen Steuern infolge aufgedeckter Steuerstraftaten
mittels Auswertung von Steuer-CDs (oder anderen Medienträgern mit rele-
vanten Steuerdaten) die technische Umsetzung (bitte mit Begründung)?

18. Wie erfolgt in Bezug auf die Beteiligung des Bundes an den Einnahmen aus
den nachträglich erhobenen Steuern infolge aufgedeckter Steuerstraftaten
im Rahmen von Selbstanzeigen die technische Umsetzung (bitte mit Be-
gründung)?

19. In welcher Höhe wurden bisher durch die jeweiligen Bundesländer dem
Bund finanzielle Mittel aus den in den Fragen 17 und 18 genannten Vor-
gängen zugewiesen (bitte differenziert nach Datum und Steuerart, mit Nen-
nung der Steuerbeträge und des Bundeslandes angeben)?

20. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass es inkonsequent ist, auf
der einen Seite den Ankauf von Steuer-CDs (oder anderen Medienträgern
mit relevanten Steuerdaten) abzulehnen, gleichwohl aber weiterhin an den
Mehraufkommen partizipieren zu wollen (bitte mit Begründung)?

21. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, welche fiskalischen Auswirkungen
aus den bisher eingegangenen Selbstanzeigen infolge von vermehrten An-
käufen von Steuer-CDs (oder anderen Medienträgern mit relevanten Steuer-
daten) bzw. direkt aus den Ankäufen für Bund und Länder sich ergaben
(bitte mit Begründung)?

22. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass durch vermehrt erfolgte
Selbstanzeigen und abgeschlossene Strafverfahren infolge von ausgewerte-
ten Steuer-CDs (oder anderen Medienträgern mit relevanten Steuerdaten)
sich positive Effekte für die Haushalte von Bund und Länder ergeben haben
(bitte mit Begründung)?

23. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass durch vermehrt erfolgte
Selbstanzeigen und abgeschlossene Strafverfahren infolge von ausgewerte-
ten Steuer-CDs (oder anderen Medienträgern mit relevanten Steuerdaten)
die nachträglich erhobenen Steuern die bisherigen Ausgaben im Zusam-
menhang mit den Ankäufen mehr als kompensiert haben (bitte mit Begrün-
dung)?

24. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die bei den einzelnen Bundes-
ländern eingegangenen Selbstanzeigen, und wie erfolgt diesbezüglich der
Informationsaustausch zwischen dem Bund und den Ländern (bitte mit Be-
gründung)?

25. Auf welchen Erkenntnissen stützen sich die Aussagen der Bundesregierung,
dass Zahlen über das Aufkommen aus dem Erwerb der Steuer-CDs (oder
anderen Medienträgern mit relevanten Steuerdaten) nicht zu belegen seien
(vgl. FOCUS Online vom 1. Oktober 2012, „Trickserei“ in Nordrhein-
Westfalen – Finanzministerium zweifelt an Erfolg von Steuer-CD-Kauf;
bitte mit Begründung)?

26. Auf welchen Erkenntnissen stützen sich die Aussagen der Bundesregierung,
dass die Erfolge aus Steuerdatenankäufen übertrieben dargestellt werden
(vgl. FOCUS Online vom 1. Oktober 2012, „Trickserei“ in Nordrhein-
Westfalen – Finanzministerium zweifelt an Erfolg von Steuer-CD-Kauf;
bitte mit Begründung)?

27. Auf welchen Erkenntnissen stützen sich die Aussagen der Bundesregierung,
dass eine statistische Erfassung von Mehrergebnissen aus eingegangenen
Selbstanzeigen in Bezug auf einzelne Ankaufsvorgänge nicht möglich sei
(vgl. FOCUS Online vom 1. Oktober 2012, „Trickserei“ in Nordrhein-

Westfalen – Finanzministerium zweifelt an Erfolg von Steuer-CD-Kauf;
bitte mit Begründung)?

Drucksache 17/12344 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass die von Nordrhein-
Westfalen veröffentlichten Schätzungen hinsichtlich der fiskalischen Aus-
wirkungen aus dem Ankauf von Steuerdaten sich auf alte Zahlen stützen
(vgl. FOCUS Online vom 1. Oktober 2012, „Trickserei“ in Nordrhein-
Westfalen – Finanzministerium zweifelt an Erfolg von Steuer-CD-Kauf;
bitte mit Begründung)?

29. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass fiskalische Auswirkungen
aus dem Ankauf von Steuerdaten nur im Rahmen von Schätzungen möglich
sind, die regelmäßig mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind (bitte
mit Begründung)?

30. Wie werden die im Rahmen des Ankaufs von Steuerdaten durch Deutsch-
land erhobenen Quellensteuern auf den Kaufpreis im Zuge des Doppel-
besteuerungsabkommens (DBA) mit der Schweiz für Staatsbürger/Staats-
bürgerinnen der Schweiz behandelt, und welchem Staat steht für derartige
Einkünfte das Besteuerungsrecht zu (bitte mit Angabe der entsprechenden
Artikel des DBA Deutschland Schweiz)?

31. Wir wird die Quellensteuer auf den Ankaufspreis von Steuer-CDs (oder
anderen Medienträgern mit relevanten Steuerdaten) auf Bund und Länder
verteilt (bitte mit Begründung)?

32. Erwägt die Bundesregierung nach dem Scheitern des Steuerabkommens
mit der Schweiz, Kürzungen der bisherigen Förderung zur Verbesserung
des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs
vorzunehmen, so wie es im Dezember 2012 im Falle eines Scheiterns an-
gekündigt wurde (vgl. RP Online vom 15. Dezember 2012, Verkehrs-
projekte – Bund will Gelder für Kommunen kürzen; bitte mit Begrün-
dung)?

33. Wird die Bundesregierung, nachdem das Steuerabkommen mit der Schweiz
nicht in Kraft tritt, zukünftige Ankäufe von Steuer-CDs (oder anderen
Medienträgern mit relevanten Steuerdaten) aus der Schweiz wieder befür-
worten (bitte mit Begründung)?

34. Wie viele Gruppenanfragen wurden seit der Änderung der OECD-Kom-
mentierung (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung) zu Gruppenanfragen seitens Deutschlands gestellt (bitte
differenziert nach Monaten und zu ersuchendes Land angeben)?

Berlin, den 14. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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