BT-Drucksache 17/12333

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und der Besteuerungsprozess

Vom 14. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12333
17. Wahlperiode 14. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
und der Fraktion DIE LINKE.

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und der Besteuerungsprozess

Die Erhebung der Lohnsteuer als Quellensteuer und Vorauszahlung der Ein-
kommensteuer betrifft in Deutschland Millionen von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern. Die Steuererhebung erfolgt dabei teilweise nach individuellen
Verhältnissen, die u. a. durch die Lohnsteuerklassen oder persönliche Freibe-
träge abgebildet werden. Bisher wurden diese persönlichen Verhältnisse mittels
der jährlich neu auszugebenden Lohnsteuerkarte ermittelt. Dieses Verfahren
soll nun mit der Einführung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
(ELStAM) entbürokratisiert werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben
für den Lohnsteuerabzug 2013 erstmals die Möglichkeit, die ELStAM anzu-
wenden. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Verzögerungen bei der
Einführung des ELStAM-Verfahrens. Überdies fehlt für das Jahr 2013 die
rechtliche Grundlage für notwendige Übergangsregelungen, die bisher in § 52b
des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthalten waren. Die bisherige Nichtum-
setzung des Jahressteuergesetzes 2013 hat dazu geführt, dass derzeit die Ver-
fahrenserleichterungen lediglich im Billigkeitswege erlassen werden konnten.
Neben technischen Fragestellungen ergeben sich hierdurch auch neue daten-
schutzrelevante Aspekte.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Ausbauschritte des ELStAM-Verfahrens sind derzeit in Betrieb
(bitte mit Begründung)?

2. Welche Ausbauschritte sind zukünftig im ELStAM-Verfahren geplant (bitte
mit Begründung und Darstellung der Ausbauschritte)?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ähnliche Projekte im
europäischen Ausland (bitte nach Ländern darstellen)?

4. Wer ist für die federführende Koordination und Weiterentwicklung des Pro-
jekts ELStAM zuständig (bitte mit Begründung)?

5. Welche externen Dienstleister sind an der Entwicklung bzw. Fortentwicklung
des Projekts ELStAM in welchem Umfang beteiligt (bitte mit Begründung)?
6. Wann wurde die Entwicklung des ELStAM-Projekts gestartet, und welche
Kosten sind diesbezüglich bei Bund und Ländern angefallen (bitte differen-
ziert nach Jahren und Aufteilung der Kosten angeben)?

7. Welche Verschiebungen im Bereich der behördlichen Zuständigkeiten im
Besteuerungsverfahren haben sich durch die Einführung des Projekts
ELStAM ergeben (bitte mit Begründung)?

Drucksache 17/12333 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

8. Welche zusätzlichen Stellen wurden durch das Projekt ELStAM in Bundes-
ministerien oder diesen nachgelagerten obersten Bundesbehörden notwen-
dig bzw. geschaffen (bitte nach Stellen, Institutionen, Jahren und Auswir-
kungen auf den Haushalt differenzieren)?

9. Mit welchen Einsparungen an Bürokratiekosten und/oder Personal- sowie
Sachkosten rechnet die Bundesregierung durch das Projekt ELStAM bei
der Verwaltung und Wirtschaft (bitte mit Begründung)?

10. Mit welchen finanziellen Zusatzbelastungen rechnet die Bundesregierung
durch die Umstellung auf das Projekt ELStAM bei der Verwaltung und
Wirtschaft (bitte mit Begründung)?

11. Plant die Bundesregierung, das Projekt ELStAM zu evaluieren (bitte mit
Begründung)?

12. Wann müssen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber spätestens unter Beachtung
sämtlicher Übergangsfristen die ELStAM abrufen bzw. dem Lohnsteuer-
abzug zugrunde legen (bitte mit Begründung)?

13. Wo werden die Daten des ELStAM-Verfahrens gespeichert (bitte mit Dar-
stellung der technischen Ausgestaltung)?

14. Welche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen wurden getroffen, um die
Daten des ELStAM-Verfahrens gegenüber dem Zugriff durch Dritte zu
schützen (bitte mit Darstellung)?

15. Welche externen Dienstleister haben im Zuge der Speicherung der Daten
bei den Behörden Zugriff auf diese (bitte mit Begründung)?

16. Welche Teile der Verwaltung haben zu welchem Zweck Zugriff auf die
Daten des ELStAM-Verfahrens (bitte mit Darstellung der Zugriffsberech-
tigung und des Grundes für den Zugriff)?

17. Welche konkreten Bestandteile bzw. Datenfelder enthält jeweils ein Daten-
satz (bitte mit Darstellung des Aufbaus des Datensatzes)?

18. Wie viele ELStAM wurden jeweils in den einzelnen Monaten seit dem Start
des Projekts gebildet (bitte differenziert nach Monaten darstellen)?

19. Wie viele ELStAM wurden jeweils in den einzelnen Monaten seit dem Start
des Projekts von den Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern abgerufen (bitte diffe-
renziert nach Monaten darstellen)?

20. Wie viele ELStAM wurden jeweils in den einzelnen Monaten seit dem Start
des Projekts von den Finanzbehörden abgerufen (bitte differenziert nach
Monaten darstellen)?

21. In wie vielen Fällen wurde jeweils in den einzelnen Monaten seit dem Start
des Projekts eine Vollsperrung von Datensätzen vorgenommen (bitte diffe-
renziert nach Monaten sowie nach Sperrgrund darstellen)?

22. Wie viele Datensätze werden derzeit von dem ELStAM-Projekt bereitgestellt
(bitte mit Darstellung der Anzahl der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer)?

23. Wie ist sichergestellt, dass die Daten der melderechtlichen Behörden zeit-
nah für die Bildung der ELStAM zur Verfügung stehen (bitte mit Begrün-
dung)?

24. Welche Rechte werden den Steuerpflichtigen gegenüber Finanzverwaltung
und Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern eingeräumt, um ihr Selbstbestimmungs-
recht über die von ihnen erhobenen Daten zu wahren (bitte mit Darstellung)?

25. Wer ist zivilrechtlicher Eigentümer der vorgehaltenen ELStAM (bitte mit
Begründung)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12333

26. Wie lange werden die ELStAM vorgehalten, nachdem ein Arbeitsverhält-
nis beendet wurde (bitte mit Begründung)?

27. Welche Einschränkungen der ELStAM existieren hinsichtlich beschränkt
steuerpflichtiger Personen (bitte mit Begründung)?

28. Welche rechtlichen Bedenken sieht die Bundesregierung darin, dass sich
Teile der Ausführungen des Schreibens des Bundesministeriums der Finan-
zen vom 19. Dezember 2012 (IV C 5 – S 2363/07/0002-03) auf eine Rechts-
norm beziehen (§ 52b EStG), die derzeit noch nicht vom Gesetzgeber
verabschiedet ist (bitte mit Begründung)?

29. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über technische Probleme bei dem
erstmaligen Abruf der ELStAM durch die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber
(bitte mit Begründung)?

30. Wann wird es möglich sein, Freibeträge mit einer zweijährigen Gültigkeits-
dauer im ELStAM-Verfahren zu berücksichtigen (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 14. Februar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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