BT-Drucksache 17/12271

Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit

Vom 4. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12271
17. Wahlperiode 04. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Kerstin Andreae, Birgitt Bender,
Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg,
Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit

Eine wesentliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist die Vermittlung von
Erwerbslosen in Arbeit. Diese Aufgabe beinhaltet, dass die Vermittlung in
Arbeit nachhaltig und dauerhaft erfolgt. Seit der Reform der Arbeitnehmer-
überlassung im Jahre 2003 hat die Zahl der gemeldeten Stellen in der Leiharbeit
und damit auch die Zahl der vermittelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
in Leiharbeit deutlich zugenommen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat zudem zahlreiche regionale und überregionale
Kooperationsvereinbarungen mit Leiharbeitsunternehmen abgeschlossen, um
die Vermittlung in Leiharbeit zu erleichtern und zu intensivieren.

Der Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, sieht jetzt
allerdings „Fehlentwicklungen“ bei der Zusammenarbeit der Arbeitsagentur
mit Zeitarbeitsfirmen, die korrigiert werden müssten (DIE WELT, 12. Januar
2013).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele offene Stellen waren in den Jahren 2006 bis 2012 jeweils gemeldet,
und wie viel Prozent davon können jeweils der Leiharbeitsbranche zugeord-
net werden (bitte nach Regionaldirektionen und bundesweit differenzieren)?

2. Wie viele Erwerbslose wurden jährlich in den Jahren 2006 bis 2012 von der
Bundesagentur für Arbeit vermittelt, und wie viele davon in die Leiharbeits-
branche (bitte nach Rechtskreisen, Regionaldirektionen und bundesweit dif-
ferenzieren)?

3. Wie viele Vermittlungen in die Leiharbeitsbranche wurden jährlich in den
Jahren 2006 bis 2012 von der Bundesagentur in welcher Form gefördert,
und auf welche Summe beliefen sich die Kosten pro Jahr?
4. Wie hoch war die Verweildauer der in Leiharbeit vermittelten Arbeitnehme-
rinnen und Arbeitnehmer jährlich in den Jahren 2006 bis 2012?

5. Wie stellt sich die Verweildauer der in Leiharbeit vermittelten Arbeitnehme-
rinnen und Arbeitnehmer ohne Förderung im Vergleich zu in Leiharbeit ver-
mittelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Fällen mit finanzieller
Förderung dar?

Drucksache 17/12271 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Wie viele Leiharbeitskräfte erhielten jährlich in den Jahren 2006 bis 2012
ergänzendes Arbeitslosengeld II, und welche Summe wurde pro Jahr für
diesen Personenkreis verausgabt?

7. Wie viele regionale und überregionale Kooperationsvereinbarungen zwi-
schen der Bundesagentur für Arbeit und Leiharbeitsunternehmen gab es
jährlich in den Jahren 2006 bis 2012?

8. Welche Ziele verfolgt die Bundesagentur für Arbeit mit den Kooperations-
vereinbarungen mit Leiharbeitsunternehmen, und wurden diese Ziele er-
reicht?

9. Welche Vorteile ergeben sich für die in Leiharbeit vermittelten Beschäftig-
ten durch die Kooperationsvereinbarungen mit Leiharbeitsunternehmen,
und wie können diese Vorteile nachgewiesen werden?

10. Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass
die Bundesagentur für Arbeit in den letzten Jahren – trotz guter Konjunktur –
Erwerbslose immer weniger direkt in Beschäftigungsverhältnisse außerhalb
der Leiharbeit vermitteln konnte und der Umweg über die Leiharbeit an Be-
deutung gewonnen hat?

11. Bewertet die Bundesregierung die Vermittlungspraxis der Bundesagentur
für Arbeit in Leiharbeit als nachhaltig und qualitativ gut?

Wenn ja, wie wird dies begründet?

12. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die
Bundesagentur für Arbeit jetzt Maßnahmen ergreifen will, um sich bei der
Vermittlung in Leiharbeit stärker „an Qualität und am nachhaltigen Kun-
denwohl“ zu orientieren, wie dies auch in dem Papier des Hauptpersonal-
ratschefs der Bundesagentur für Arbeit Eberhard Einsiedler gefordert wird
(www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/121213_bundesagentur_analyse.pdf),
und welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in diesem Zusammenhang geplant?

13. Wie bewertet die Bundesregierung die geplanten Maßnahmen der Bundes-
agentur für Arbeit für mehr Qualität und nachhaltigem Kundenwohl, und
wie wird sie diese unterstützen?

Berlin, den 1. Februar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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