BT-Drucksache 17/12214

Die Strom-Versorgungssicherheit in Deutschland erhalten und stärken

Vom 30. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12214
17. Wahlperiode 30. 01. 2013

Antrag
der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Hubertus Heil (Peine), Dirk Becker, Ingrid
Arndt-Brauer, Doris Barnett, Sören Bartol, Gerd Bollmann, Marco Bülow, Edelgard
Bulmahn, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Michael
Groß, Petra Hinz (Essen), Oliver Kaczmarek, Ulrich Kelber, Dr. Bärbel Kofler, Ute
Kumpf, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann, Holger Ortel,
Heinz Paula, Gerold Reichenbach, Frank Schwabe, Dr. Martin Schwanholz,
Rita Schwarzelühr-Sutter, Wolfgang Tiefensee, Ute Vogt, Waltraud Wolff
(Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Die Strom-Versorgungssicherheit in Deutschland erhalten und stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Zum 1. Januar 2012 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen der An-
reizregulierungsverordnung (ARegV) die Regulierung der Versorgungsqualität
aufgenommen. Durch die Einführung des sogenannten Q-Elements erhalten die
Netzbetreiber, deren Netz sich in den vergangenen Jahren im Vergleich zum
Durchschnitt der Netzbetreiber durch eine gute Qualität auszeichnete, einen
Zuschlag auf die Erlösobergrenze. Die Netzbetreiber mit einer vergleichsweise
schlechten Qualität müssen dagegen Abschläge in Kauf nehmen (Bonus-
Malus-System). Durch die monetäre Bewertung der Versorgungsqualität im
Rahmen der Qualitätsregulierung haben Netzbetreiber einen Anreiz, ihre Netz-
qualität zu optimieren.

Bei der Qualitätsregulierung beschränkt sich die BNetzA zunächst auf eine
Grundvariante, die sich auf die Nieder- und Mittelspannungsebene beschränkt
und Stromunterbrechungen über drei Minuten erfasst.

Gegebenenfalls kann diese Grundvariante um zusätzliche Aspekte ergänzt wer-
den (Erweiterungsvariante). Diese Erweiterungsoptionen betreffen im Wesent-
lichen die Erhebung von Versorgungsstörungen kleiner als drei Minuten und
eine Ausweitung der Qualitätsregulierung auf die Hoch- und Höchstspannungs-
ebene.

Diese Aspekte sind wichtig, um die notwendige Versorgungssicherheit mit
Strom für viele Unternehmen, vom Mittelständler bis zum energieintensiven
Industriebetrieb, auch künftig zu gewährleisten. Deshalb ist es wichtig, sie

nicht als vage Optionen zu behandeln, sondern jetzt die notwendigen Grund-
lagen zu schaffen, um sie als möglichen Teil der Qualitätsregulierung imple-
mentieren zu können.

Bisher bietet Deutschland eine verlässliche Versorgungssicherheit, die sich in
den letzten Jahrzehnten zu einem wichtigen Standortfaktor entwickelt hat.
Doch gerade in den letzten vier Jahrefn haben die Versorgungsstörungen beson-

Drucksache 17/12214 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
ders im (Milli-)Sekundenbereich stark zugenommen. Auch solche kurzen Lie-
ferunterbrechungen sind für viele Unternehmen mit Produktionsausfällen und
erheblichen Folgekosten verbunden. Für die wirtschaftlichen Auswirkungen ist
es daher oftmals unerheblich, ob eine Netzstörung weniger als eine Sekunde
oder drei Minuten dauert, da die Prozesse zur Wiederaufnahme der Produktion
in allen Fällen gleich viel Zeitverluste und Kosten verursachen.

Für einen zielorientierten Umgang mit den beschriebenen kurzzeitigen
Versorgungsunterbrechungen brauchen der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber
und die Regulierungsbehörde als Grundlage eine verlässliche Datenbasis. Des-
halb muss die Bundesnetzagentur zügig damit beginnen, auch diese Lieferun-
terbrechungen zu erfassen. Zeigt sich hierbei eine weitere Verschlechterung der
Versorgungsqualität, ist die Bundesnetzagentur gefordert, gemeinsam mit den
Netzbetreibern, den Stromeinspeisern und weiteren technischen Experten die
konkreten Ursachen dieser Entwicklung zu ermitteln. Darauf aufbauend müs-
sen die genannten Akteure gemeinsam technische und regulatorische Maßnah-
men vorschlagen, mit denen die hohe Versorgungsqualität in Deutschland er-
halten und gestärkt werden kann.

Besonders industrielle Kunden sind an das Hoch- bzw. Höchstspannungsnetz
angeschlossen. Werden diese Netze nicht in die Qualitätsregulierung einbezo-
gen, können die betroffenen Unternehmen Qualitätsverluste nicht nachweisen
und möglicherweise Maßnahmen der Netzbetreiber einfordern.

Darüber hinaus sind die Hoch- und Höchstspannungstrassen das Herz der deut-
schen und europäischen Stromversorgung. Mögliche Einbußen der Versor-
gungsqualität haben demzufolge negative Auswirkungen weit über gewerb-
liche Kunden hinaus. Deshalb ist eine Einbeziehung dieser Ebenen in die Qua-
litätsregulierung nur folgerichtig.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. zügig eine Novellierung der Anreizregulierungsverordnung auf den Weg zu
bringen, die für eine Ausweitung der Qualitätsregulierung auf die Hoch- und
Höchstspannungsebenen einen festen Zeitplan festschreibt und

2. unverzüglich die Bundesnetzagentur anzuweisen, Versorgungsunterbrechun-
gen unter drei Minuten zu erheben und somit eine solide Datenbasis für den
weiteren Umgang mit diesen Lieferunterbrechungen zu erarbeiten.

Berlin, den 30. Januar 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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