BT-Drucksache 17/11964

Maßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher

Vom 20. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11964
17. Wahlperiode 20. 12. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Jens Petermann, Alexander Süßmair,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Maßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen
und Verbraucher

Unberechtigte Inkassoforderungen sind das Hauptärgernis vieler Verbrauche-
rinnen und Verbraucher (siehe Presserklärung der Verbraucherzentrale Bran-
denburg zu ihrem Jahresbericht 2011, 15. Juni 2012). Im Dezember 2011 haben
die Verbraucherzentralen in einer bundesweiten Untersuchung festgestellt, dass
99 Prozent von 4 000 untersuchten Inkassoforderungen unberechtigt waren
(www.vzbv.de/8264.htm). Im März 2012 hatte das Bundesministerium der Justiz
daraufhin einen Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse
Geschäftspraktiken“ erarbeitet und die Einbringung des Gesetzentwurfes noch
vor der parlamentarischen Sommerpause 2012 angekündigt, der Inkassogebüh-
ren deckeln und mehr Transparenz schaffen soll. Anfang November 2012
befand sich der Entwurf allerdings noch immer in der Ressortabstimmung
(siehe Schriftliche Frage der Abgeordneten Caren Lay, Bundestagsdrucksache
17/11283, Frage 24). Bis Ende 2012 wurde der Gesetzentwurf nicht in den
Deutschen Bundestag eingebracht. So werden weiter tagtäglich Verbraucherin-
nen und Verbraucher durch unseriöse Geschäftspraktiken der Inkassobranche
zu unberechtigten Zahlungen veranlasst. Dazu zählen die Beitreibung nicht
existierender Forderungen, unlautere Beitreibungsmethoden wie Drohungen oder
das Anschwellen von Bagatellforderungen durch die von den Unternehmen in
Rechnung gestellten, überhöhten Inkassokosten bzw. allgemein überhöhte Auf-
wendungsersatzansprüche der Inkassodienstleister (unseriöses Inkasso).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Erkenntnisse, Statistiken und Zahlen hat die Bundesregierung über
unseriöse Geschäftspraktiken der Inkassobranche?

2. Wie viele Verbraucherbeschwerden wegen unseriösem Inkasso sind in den
Jahren 2011 und 2012 bei der Bundesregierung, den Behörden und den Ver-
braucherzentralen eingegangen?

3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer der Verbraucherin-
nen und Verbraucher, die unberechtigte Inkassoforderungen aufgrund von

Druck, Angst oder mangelndem Wissen zahlen?

4. Wie hoch waren die Verluste der Verbraucherinnen und Verbraucher in den
Jahren 2011 und 2012 bundesweit durch unseriöses Inkasso?

5. Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass Verbraucherinnen und Ver-
braucher durch unseriöse Inkassounternehmen erheblich geschädigt werden,
und was hat sie seither hinsichtlich des Verbraucherschutzes unternommen?

Drucksache 17/11964 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Methoden, mit de-
nen unseriöse Inkassounternehmen agieren?

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Verbraucherinnen und Verbrau-
cher, sich diesen Methoden zu widersetzen?

7. Welche Studien hat die Bundesregierung neben der Untersuchung der Ver-
braucherzentralen von 2011 in Auftrag gegeben, die sich mit unseriösem
Inkasso auseinandersetzen?

Welche sonstigen aktuellen Studien und wissenschaftlichen Untersuchun-
gen gibt es zu diesem Thema?

8. Wie viele Inkassounternehmen verstießen in den Jahren 2011 und 2012 ge-
gen die derzeitigen Gebührenregelungen (prozentual)?

9. Wird die Inkassobranche nach Auffassung der Bundesregierung ausrei-
chend kontrolliert?

Falls nein, wo sieht sie Defizite?

10. Wie vielen Inkassounternehmen wurde bundesweit bis Ende 2012 die ge-
richtliche Zulassung (Registrierung) aufgrund unseriöser Inkassomethoden
entzogen (Gesamtzahl und prozentual)?

Was waren die Hintergründe für den Entzug?

11. Welchen Schwierigkeiten begegnen die Behörden und die Gerichte beim
Entzug der Zulassung?

12. Welchen gesetzlichen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die
Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen unseriöses Inkasso zu
stärken?

13. Aus welchen Gründen befindet sich der Gesetzentwurf gegen unseriöse
Geschäftspraktiken immer noch in der Ressortabstimmung der Bundes-
regierung?

14. Welche Regelungen gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind in dem Ge-
setzentwurf derzeit streitig?

15. Welchen zeitlichen Abstimmungsrahmen hat sich die Bundesregierung mit
Blick auf die im Jahr 2013 endende Legislaturperiode zur Verabschiedung
des Gesetzentwurfs gesetzt?

16. Wird die Bundesregierung die streitigen Themen abtrennen und zumindest
die unstreitigen Regelungen als Gesetzentwurf in den Deutschen Bundes-
tag einbringen?

Falls nein, warum nicht?

17. Welche Veränderungen wurden seit März 2012 an dem Gesetzentwurf vor-
genommen?

18. Welche davon betrafen die Regelungen zur Regulierung der Inkassobran-
che?

19. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Schutz der Ver-
braucherinnen und Verbraucher vor unseriösem Inkasso in den Deutschen
Bundestag einbringen?

Berlin, den 20. Dezember 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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