BT-Drucksache 17/11908

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Krista Sager, Wolfgang Wieland, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/8128 - Entwurf eines Gesetzes zur Streichung des Doktorgrades aus dem Passgesetz, dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis, der Personalausweisverordnung sowie dem Aufenthaltsgesetz und der Aufenthaltsverordnung

Vom 13. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11908
17. Wahlperiode 13. 12. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Krista Sager, Wolfgang Wieland,
Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8128 –

Entwurf eines Gesetzes zur Streichung des Doktorgrades aus dem Passgesetz,
dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis,
der Personalausweisverordnung sowie dem Aufenthaltsgesetz und der
Aufenthaltsverordnung

A. Problem

Der Doktorgrad wird in Deutschland auf Wunsch in Personalausweis und Pass
aufgenommen. Zur Begründung wurde im Gesetzgebungsverfahren neben der
Verwaltungspraxis angeführt, dass der Doktorgrad im täglichen Leben in der
Regel neben dem Namen verwendet werde. Der Doktor ist tatsächlich jedoch
kein Bestandteil des Namens und auch kein persönlicher Titel, sondern ein aka-
demischer Grad wie der Diplomingenieur (Dipl.-Ing.), Master (M. A.) oder
Magister (Mag.). Die Praxis der Eintragung in Personaldokumente ist auch
international unüblich und sorgt für Verwirrung, wenn z. B. die Buchstaben
„Dr.“ für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens gehalten werden. Die
Streichung des Doktorgrades aus dem Personalausweis und dem Pass bedeutet
eine Anpassung an internationale Gepflogenheiten.

Für die Pass- und Ausweisbehörden ist die Bewertung der Eintragungsfähigkeit
ausländischer Hochschulgrade schwierig und aufwendig, da sie in diesem Be-
reich über keine eigene Expertise verfügen. Durch die Streichung des Doktor-
grades aus Pass und Personalausweis können sie entlastet und ein Beitrag zum
Bürokratieabbau geleistet werden. Auch ist der Doktorgrad in Ausweisdoku-
menten zur Identifizierung einer Person nicht notwendig; daher soll die Auf-
nahme des Doktorgrades in Personaldokumente zukünftig entfallen.

Darüber hinaus hat eine Reihe öffentlich gewordener prominenter Plagiatsfälle
in letzter Zeit deutlich gemacht, dass es in Deutschland offenbar Anreize gibt,

den Doktor nicht als Nachweis wissenschaftlicher Qualifikation zu erlangen,
sondern vorrangig zur Steigerung der gesellschaftlichen Reputation. Plagiate
schaden dem gesamten Wissenschaftssystem und dem hohen Ansehen, das
Promotionen von deutschen Universitäten im In- und Ausland genießen. Maß-
nahmen, die dazu beitragen, das hohe Ansehen des in Deutschland erworbenen
Doktorgrades zu erhalten, sind mit Sicherheit v. a. im Wissenschaftsbereich zu
ergreifen. Die Streichung des Doktorgrades aus Personalausweis und Pass ver-

Drucksache 17/11908 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

deutlicht, dass es sich bei dem akademischen Doktorgrad nicht um die ehren-
volle Kennzeichnung einer Person, sondern um einen wissenschaftlichen Qua-
lifizierungsnachweis handelt.

B. Lösung

Der vorliegende Gesetzentwurf greift eine Initiative des damaligen Bundesmi-
nisters des Innern Dr. Wolfgang Schäuble von 2007 auf sowie die wiederholt
auch aus dem Kreis der Bundesländer vorgetragene Forderung, die Eintragung
des Doktorgrades in den Pass und den Personalausweis abzuschaffen. Er hebt
die Bestimmungen des Pass- und Personalausweisrechts auf, die sich auf die
Eintragung, Erhebung und Speicherung des Doktorgrades beziehen und entlas-
tet so Pass- und Personalausweisbehörden. Die Maßnahme trägt dazu bei, den
Doktorgrad aus der Sphäre der Statuskonventionen herauszulösen und aufwän-
dige Prüfungen der Pass- und Ausweisbehörden einzusparen. Im Interesse einer
Gleichbehandlung von ausländischen und deutschen Staatsangehörigen werden
außerdem die entsprechenden Bestimmungen des Aufenthaltsrechts aufgeho-
ben.

Die Streichung des Doktorgrades aus den genannten Personaldokumenten
macht eine Änderung des Melderechtsrahmengesetzes erforderlich. Da sich
dieses Gesetz im parlamentarischen Verfahren zwischen Bundesrat und Bun-
destag befindet, werden die notwendigen Änderungen zur Streichung des Dok-
torgrades aus dem Melderegister über Änderungsanträge vorgenommen wer-
den.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11908

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8128 abzulehnen.

Berlin, den 12. Dezember 2012

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Manuel Höferlin
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Drucksache 17/11908 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting), Gabriele Fograscher,
Manuel Höferlin, Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8128 wurde in der
149. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Dezember
2011 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss und den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung
überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 107. Sitzung am 12. De-
zember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 90. Sitzung am 12. Dezember
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetz-
entwurf abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
88. Sitzung am 12. Dezember 2012 abschließend beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung des Gesetzentwurfs.

Berlin, den 12. Dezember 2012

Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Manuel Höferlin
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

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