BT-Drucksache 17/11905

Ergebnisse und Folgen der Beschlüsse des NATO-Gipfels von Chicago für Abrüstung, Raketenabwehr und europäische Sicherheit

Vom 12. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11905
17. Wahlperiode 12. 12. 2012

Große Anfrage
der Abgeordneten Uta Zapf, Dr. Rolf Mützenich, Rainer Arnold, Klaus Barthel,
Klaus Brandner, Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt, Dr. h. c. Gernot Erler,
Petra Ernstberger, Dagmar Freitag, Iris Gleicke, Günter Gloser, Lars Klingbeil,
Hans-Ulrich Klose, Fritz Rudolf Körper, Dietmar Nietan, Thomas Oppermann,
Johannes Pflug, Ulla Schmidt (Aachen), Franz Thönnes, Heidemarie
Wieczorek-Zeul, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Ergebnisse und Folgen der Beschlüsse des NATO-Gipfels von Chicago
für Abrüstung, Raketenabwehr und europäische Sicherheit

Der NATO-Gipfel von Chicago war aus sicherheits- und friedenspolitischer
Sicht eine Enttäuschung. Die NATO als die einzige weltweit funktionierende
kollektive Verteidigungsorganisation, die von niemandem ernsthaft bedroht
wird, ist ihrer sicherheitspolitischen Verantwortung nicht gerecht geworden und
hat die notwendigen Signale für die Fortentwicklung hin zu einer nuklearwaf-
fenfreien Welt und zu einer gesamteuropäischen Sicherheitsordnung, die auf
Gemeinsamer Sicherheit basiert, nicht gesendet.

Die NATO definiert sich als nukleare Organisation und hat die Rolle ihrer Nuk-
learwaffen nicht substanziell reduziert. Die Verbündeten konnten sich nicht
darauf einigen, die militärisch sinnlosen taktischen Nuklearwaffen aus Europa
und Deutschland abzuziehen. Im Gegenteil, die NATO hat auch mit deutscher
Zustimmung beschlossen, die noch in Europa stationierten US-Atomwaffen
vorerst beizubehalten. Die USA wollen diese Waffen umfassend modernisie-
ren. Von einem Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen ist die Allianz
weit entfernt.

Die Bundesregierung hat es bisher nicht geschafft, die im fraktionsübergreifen-
den Antrag (Deutschland muss deutliche Zeichen für eine Welt frei von Atom-
waffen setzen, Bundestagsdrucksache 17/1159) formulierten Ziele zu errei-
chen. So ist es nicht gelungen, die Rolle der Nuklearwaffen in der NATO-Stra-
tegie substanziell zurückzuführen oder in der Frage der Raketenabwehr mit
Russland gemeinsame und kooperative Lösungen zu finden.

Die NATO hat in Chicago beschlossen, eine Erstbefähigung zur Raketen-
abwehr in Dienst zu stellen, obwohl weder die Funktionstüchtigkeit und Effi-
zienz der Raketenabwehrarchitektur des European Phased Adaptive Approach
(EPAA) belegt sind, noch die Bedrohungen ausreichend begründet wurden

(vgl. Task Force Report on Science and Technology Issues of Early Inter-
cept Ballistic Missile Defense Feasibility, www.acq.osd.mil/dsb/reports/ADA
552472.pdf). Darüber hinaus hat sie auf die russischen Bedenken keine Rück-
sicht genommen und erschwert dadurch zusätzlich den Aufbau einer gesamt-
europäischen Friedens- und Sicherheitsordnung. Auch Russland muss sich
jedoch bewegen, wenn die Bemühungen um Kooperation Erfolg haben sollen.
Durch den Abschluss des New START-Vertrages 2010 wurden die Beziehun-

Drucksache 17/11905 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gen zwischen der NATO/den Vereinigten Staaten und Russland zunächst ent-
spannt und stabilisiert, so dass weitere Schritte der Rüstungskontrolle und Ver-
trauensbildung möglich erschienen. Die mangelnde Kooperationsbereitschaft
beider Seiten bei der Raketenabwehr blockiert die Verhandlungen über ein Fol-
geabkommen allerdings. Die strategische Partnerschaft, die die NATO Russ-
land angeboten hat, ist noch nicht substanziell durch praktische Schritte ausge-
füllt.

Einen wichtigen Schritt für eine weitere Vertrauensbildung könnte der Abzug
der taktischen Atomwaffen aus Europa und Deutschland darstellen. Die Bundes-
regierung war nicht mit ihrer Zielsetzung erfolgreich, die NATO-Partner von
der Notwendigkeit des Abzugs dieser Waffen aus Europa zu überzeugen. Derzeit
besteht sogar die Gefahr, dass die Bundesregierung durch Passivität und falsche
Weichenstellungen die Bedingungen für den Abzug der taktischen Atomwaffen
weiter verschlechtert und dadurch deren Modernisierung befördert.

Der Eurofighter als Nachfolgesystem für den Tornado wird nach dem bisher
bekannten Stand keine Fähigkeit besitzen, Nuklearwaffen zu tragen. Vorläufig
soll der Tornado deshalb weiterhin als nukleares Trägersystem genutzt werden.
Die Nutzungsdauer des Tornados ist jedoch begrenzt und kann auch durch eine
verringerte Nutzung nur begrenzt verlängert werden.

Die seitens der USA geplante Lebensdauerverlängerung der nuklearen Bomben
vom Typ B61 wirft weitere Fragen auf. Aufgrund der derzeit geschätzten Kos-
ten von 8 bis 10 Mrd. Dollar und aufgrund der Aussagen von Projektbeteilig-
ten, es handele sich um das „größte Vorhaben seit mehr als 30 Jahren, wahr-
scheinlich das größte seit der Entwicklung der B61-3 und B61–4“ (Bill Mur-
phy: Launching the B61 Life Extension Program, Sandia Lab News, 23. März
2011, S. 6), muss bezweifelt werden, dass dieses Projekt nur einer simplen Le-
bensdauerverlängerung um einige Jahre dient, wie sie auch durch den Aus-
tausch von Komponenten begrenzter Lebensdauer erreicht werden könnte.
Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass die nuklearen Bomben umfassend
modernisiert werden sollen und dadurch durchaus auch neue militärische Fä-
higkeiten und eine verbesserte Einsetzbarkeit erhalten werden. Dies stünde im
Widerspruch zu einer Festlegung der Nuclear Posture Review 2010, die festhält
„Life Extension Programs (LEPs) will use only nuclear components based on
previously tested designs, and will not support new military missions or pro-
vide for new military capabilities.” (Lebensdauerverlängerungsprogramme
werden nur nukleare Komponenten nutzen, die auf bereits getesteten Designs
basieren, und werden keine neuen militärischen Aufgaben unterstützen oder
neue militärische Fähigkeiten zur Verfügung stellen – eigene Übersetzung –;
Department of Defense: Nuclear Posture Review, Washington DC, April 2010,
S. XIV). So wird das Modernisierungsvorhaben nach Experteneinschätzung
voraussichtlich dazu führen, dass die Nuklearwaffen in Europa zielgenauer ein-
gesetzt werden können. Andere NATO-Partner werden mit dem Tarnkappen-
bomber F-35 ein neues Trägersystem nutzen, was aus russischer Sicht eine neu-
artige militärische Kapazität darstellen dürfte. Dies wäre in Europa die erste
umfangreichere nukleare Modernisierungsmaßnahme seit dem Ende des Kalten
Krieges und sicherheitspolitisch problematisch, da die NATO mit ihr signalisie-
ren würde, noch auf Jahrzehnte Nuklearwaffen der USA in Europa stationieren
zu wollen. Ein solches Signal widerspricht der deklaratorischen Absicht, die
Rolle nuklearer Waffen weiter zu reduzieren.

Verbunden mit der Frage der nuklearen Abrüstung ist auch die Frage der Ent-
wicklung einer europäischen Sicherheitsgemeinschaft, wie im Titel der Gipfel-
erklärung von Astana 2010 erstmals im Rahmen der OSZE (Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) benannt, sowie die Frage der sicher-

heits- und rüstungskontrollpolitischen Kooperation mit Russland und die Zu-
kunft der konventionellen Rüstungskontrolle.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11905

Die konventionelle Rüstungskontrolle in Europa befindet sich in einer dramati-
schen Krise. Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Ver-
trag) wurde 2007 einseitig von Russland suspendiert. Der adaptierte KSE-Vertrag
von Ende 1999 war von Russland ratifiziert worden, die NATO war aber zu einer
Ratifizierung nicht bereit. Im November 2011 stellte die NATO die Informations-
weitergabe an Russland ein. Die Reform des Wiener Dokumentes (WD, das für
mehr Transparenz durch Deklaration von Streitkräftepotentialen sorgen soll) ist
noch nicht vollendet. Die Implementierung des Vertrages über den Offenen
Himmel (OH-Vertrag), der eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme zwi-
schen den Vertragspartnern darstellt, ist durch den Konflikt zwischen Griechen-
land und der Türkei ab dem 1. Januar 2013 blockiert. Zudem hat Georgien im
April 2012 die Umsetzung seiner vertraglichen OH-Verpflichtungen gegenüber
Russland ausgesetzt. Darüber hinaus ist ab dem Jahr 2015 die aktive vollständige
Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an den Maßnahmen des OH-Ver-
trages gefährdet.

Eine Fortführung der nuklearen Abrüstung und der Aufbau einer europäischen
Sicherheitsgemeinschaft lassen sich nur dann umsetzen, wenn gleichermaßen
auf diesen Feldern eine ausbalancierte Politik durchgeführt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

NATO-Gipfel Chicago und „Deterrence and Defence Posture Review” (DDPR)

1. Auf welche Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung die NATO als
Organisation dazu beitragen, „die Voraussetzungen für eine Welt ohne Nuk-
learwaffen zu schaffen“?

Wird die NATO zu einzelnen Fragen der nuklearen Rüstungskontrolle und
Abrüstung gemeinsame Stellungnahmen und Positionen entwickeln, oder
bleibt dies den NATO-Mitgliedern einzeln oder in anderen Kontexten rüs-
tungskontrollpolitisch überlassen?

Welchen Beitrag wird die Bundesregierung dazu leisten?

2. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung nach dem NATO-Gip-
fel in Chicago, um dem Ziel des Abzugs der US-Atomwaffen aus Deutsch-
land und Europa näher zu kommen?

Wird die Bundesregierung mit einzelnen Staaten, die an der Stationierung
festhalten, in einen Dialog treten?

Wann bzw. in welchem Rahmen wird die Bundesregierung diese Frage er-
neut in der NATO thematisieren?

3. Welche konkreten Folgeaufträge ergeben sich aus der DDPR?

Welche Schritte sind in der NATO bereits unternommen worden, um die in
der DDPR enthaltenen Beschlüsse bzw. Arbeitsaufträge umzusetzen?

Welche weiteren Schritte müssen die Verbündeten unternehmen, um die Er-
gebnisse der DDPR umzusetzen?

4. a) Haben die Diskussionen über Konzepte zur Gewährleistung der „mög-
lichst umfassenden Beteiligung der in Rede stehenden Bündnispartner in
Bezug auf Vereinbarungen zur nuklearen Teilhabe […], und zwar auch
für den Fall, dass sich die NATO entschließen würde, ihre Abhängigkeit
von in Europa stationierten nichtstrategischen Kernwaffen zu verringern“
(DDPR, Absatz 12), und damit über eine Reduzierung der Rolle von
Atomwaffen bereits begonnen, und wann ist mit konkreten Ergebnissen
zu rechnen?

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung in diesen Gesprächen, und

welche Ideen wird sie einbringen?

Drucksache 17/11905 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Würde ein Abzug der taktischen Atomwaffen aus Europa, beispielsweise
eine Verlagerung der Waffen in die USA, nach Auffassung der Bundes-
regierung, den Fortbestand der Politik der nuklearen Teilhabe in der
NATO grundsätzlich in Frage stellen?

5. Warum wurde das Ziel der Verstetigung des NATO-Ausschusses für die
Kontrolle von Abrüstung von Massenvernichtungswaffen nicht erreicht?

Welche Aufgaben sollte nach Auffassung der Bundesregierung ein Nachfol-
gegremium für den Ausschuss in der Allianz haben?

Sollte dieser Ausschuss auf Dauer eingerichtet werden oder an die Er-
reichung bestimmter Ziele gebunden sein?

Welche NATO-Mitglieder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu
eine andere Haltung ein, und wie sieht diese konkret aus?

Wann ist damit zu rechnen, dass dieser Ausschuss die Arbeit aufnimmt?

Wieviele Sitzungen des Ausschusses haben in 2012 stattgefunden bzw. sind
noch geplant, und welche Themen wurden bzw. sollen dort behandelt wer-
den (bitte Aufzählung der einzelnen Themen)?

6. Wie weit ist die Bearbeitung der Aufgabenstellung für dieses Nachfolgegre-
mium inzwischen fortgeschritten, und welche vertrauensbildenden Maßnah-
men im Bereich der nichtstrategischen Nuklearwaffen will die Allianz Russ-
land ggf. vorschlagen?

Falls diese Aufgabe noch nicht angegangen wurde, weil sie erst nach der
Konstituierung dieses Nachfolgegremiums angegangen werden soll,

– sieht die Bundesregierung eine Gefahr in dem resultierenden Zeitverzug
mit Blick auf die Aussichten für konstruktive Gespräche mit Russland
und

– welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ggf. auf anderem Wege
zu einem Gesprächsangebot an Russland über vertrauensbildende Maß-
nahmen im Bereich nichtstrategischer Nuklearwaffen in Europa zu kom-
men?

– Welche Initiativen will die Bundesregierung dazu ggf. ergreifen, wenn
weiterer Zeitverzug drohen sollte?

7. Welche Konzeption von „Reziprozität“ im Verhältnis zu Russland, wie in
der Gipfelerklärung von Chicago (Absätze 36 und 37) und der DDPR (Ab-
sätze 26 und 27) erwähnt, vertritt die Bundesregierung mit Blick auf mög-
liche Vereinbarungen zur Abrüstung taktischer Nuklearwaffen mit Russland,
und welche Verbündeten teilen nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Auffassung?

Haben Konsultationen zu dieser Frage bereits stattgefunden (wenn ja, bitte
mit Angaben zum Inhalt), bzw. wann und in welchen Gremien ist damit zu
rechnen?

8. Welche Maßnahmen unternimmt die NATO als Organisation, um Bemühun-
gen im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen zu un-
terstützen?

9. Hat die Bundesregierung Initiativen ergriffen, damit die NATO die von der
Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages 2010 beschlossene
Abhaltung einer Konferenz über eine massenvernichtungswaffenfreie Zone
im Mittleren Osten unterstützt, und welche Maßnahmen wurden oder wer-
den von der NATO konkret unternommen, um dies zu tun?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11905

10. In welchen Punkten unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die nationalen nuklearen Garantien bzw. die gesonderten Bedingungen der
drei NATO-Atomwaffenstaaten Frankreich, Großbritannien und USA vor
dem Hintergrund, dass die Bündnispartner in der DDPR „zur Kenntnis
(genommen haben), dass die Staaten, die der NATO Kernwaffen zuge-
wiesen haben, auf diese Waffen die Garantien anwenden, die sie jeweils
von nationaler Seite her angeboten haben, einschließlich der jeweils geson-
derten Bedingungen, die jeder Staat an diese Garantien geknüpft hat.“ (Ab-
satz 10)?

Betrifft diese Zusage auch Frankreich, das der NATO ja keine Nuklearwaf-
fen zugewiesen hat?

11. Welche Folgen für die Nuklearwaffenpolitik der Allianz ergeben sich nach
Auffassung der Bundesregierung aus den Aussagen der DDPR und den
Unterschieden zwischen den nationalen Garantien?

12. Ist mit der DDPR das Ziel der Bundesregierung einer Übertragung der in
„negativen Sicherheitsgarantien“ innewohnenden Prinzipien, also die Zu-
sicherung, dass Nuklearwaffenstaaten Nuklearwaffen nicht gegen Staaten
einsetzen, die keine Nuklearwaffen besitzen, auf den Bündniskontext
erreicht (siehe Antwort auf die Große Anfrage, Bundestagsdrucksache 17/
8843, S. 31, Antwort zu Frage 92)?

13. Mit welchen Themen hat sich die Nukleare Planungsgruppe der NATO
während ihrer Sitzung auf Ministerebene im Oktober 2012 befasst, und
welche Ergebnisse wurden bei dieser Sitzung ggf. erzielt?

Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis der Sitzung?

Zukunft nuklearer Trägersysteme in Deutschland

14. Wie lange plant die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt Tor-
nado-Flugzeuge bei der Luftwaffe in Dienst zu halten, und auf welcher
Jahresflugstundenzahl für die Tornadoflotte beruht diese Planung?

15. Wie viele Flugstunden haben die 85 Tornados, die die Luftwaffe nach
derzeitiger Planung weiter in Dienst halten will, jeweils bereits absolviert
(bitte um tabellarische Angabe für die Flugzeuge, die bereits für das
ASSTA 3 Upgrade – Avionics System Software Tornado in Ada – ausge-
wählt wurden sowie um Durchschnittsangaben für die Luftfahrzeuge, die
für eine Auswahl zusätzlich in Frage kommen)?

16. Plant die Bundesregierung, nach Ausphasung des Tornados in seiner Rolle
als Trägersystem für Nuklearwaffen ein Nachfolgemodell zu beschaffen
bzw. umzurüsten, und wenn ja, welches Kampfflugzeug soll diese Aufgabe
übernehmen?

17. Welche Maßnahmen der entwicklungstechnischen Betreuung sollen vorge-
nommen werden, um den Tornado bis über das Jahr 2025 hinaus nutzen zu
können – s. Bundestagsdrucksache 17/10875, S. 46 – (bitte um Angaben zu
Laufzeit, Zweck, technischem und finanziellem Umfang der einzelnen
Maßnahmen, die bereits in Durchführung sind, für die bereits Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben durchgeführt werden und der Maßnahmen, die
eingeleitet werden müssten, um den Tornado bis über das Jahr 2030 hinaus
einsatzbereit zu halten)?

18. Sind künftig alle 85 Tornado-Flugzeuge im Bestand der Luftwaffe tech-
nisch so ausgestattet, dass sie theoretisch als Trägersystem im Rahmen der
nuklearen Teilhabe eingesetzt werden können oder nur die 65 Luftfahr-

zeuge vom Typ Tornado-IDS?

Drucksache 17/11905 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

19. Welche jährlichen Kosten sind mit der Bereitstellung der Tornados als Träger-
systeme im Rahmen der nuklearen Teilhabe bis zum Jahr 2025 verbunden?

Wie entwickeln sich diese Kosten im Falle einer Verlängerung der Nut-
zungsdauer über das Jahr 2025 hinaus?

20. Müssen an den vorhandenen Tornado-Kampfflugzeugen der Luftwaffe
technische Änderungen vorgenommen werden, um mit diesen Luftfahrzeu-
gen künftig auch die Bomben vom Typ B61-12 einsetzen zu können?

Wenn ja, welche Änderungen sind dies, und mit welchen Kosten wäre für
diese Änderungen zu rechnen?

21. Kann die Bundesregierung die Zahlen des Forschungsdirektors am NATO
Defense College in Rom, Karl-Heinz Kamp, bestätigen, der feststellt, dass
Deutschland 250 Mio. Euro aufbringen müsse, „um die alternden Tornado-
Flugzeuge noch bis 2024 in ihrer nuklearen Rolle halten zu können.“ (Eine
nukleare Allianz. Die NATO beschließt den Verbleib der amerikanischen
Atomwaffen in Europa. In: Internationale Politik, S. 98 bis 101, S. 100)?

22. Warum hält die NATO es nach Kenntnis der Bundesregierung für erforder-
lich, dass künftig zielgenauere Atomwaffen des Typs B61-12 und moder-
nere Trägersysteme des Typs F35 in Europa stationiert werden, da doch die
DDPR zu dem Ergebnis kommt, dass die „nuklearen Kräfte des Bündnisses
gegenwärtig die Kriterien eines wirksamen Abschreckungs- und Vertei-
digungsdispositivs“ erfüllen?

23. Müssen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den derzeit in Deutschland
stationierten nuklearen Bomben vom Typ B61 bis 2019/20 noch Kompo-
nenten begrenzter Lebensdauer (wie z. B. Neutronengeneratoren o. Ä.)
ausgetauscht werden, um diese Waffen einsatzfähig zu halten, bis die B61-
12 zur Verfügung steht, und wenn ja, um welchen Zeitraum würde ein sol-
cher Austausch die Lebensdauer dieser Waffen nach Kenntnis der Bundes-
regierung verlängern?

24. Verändert nach Ansicht der Bundesregierung die Modernisierung der B61
die militärischen Fähigkeiten der in Europa/Deutschland stationierten nuk-
learen Bomben?

Verändern sich nach Kenntnis der Bundesregierung Zielgenauigkeit und
Sprengkraft der Bomben?

25. Welche Verbündeten sehen nach Kenntnis der Bundesregierung nach der-
zeitigen Planungen ab wann eine Verwendung der F-35 als Trägersystem
vor?

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine Stationierung dieses
schwer aufzuklärenden Waffensystems von russischer Seite eingeschätzt?

26. Bei welchen Gelegenheiten und in welchen Gremien der Allianz haben
Vertreter der USA die Verbündeten über Pläne für ein Lebensdauerverlän-
gerungs- bzw. Modernisierungsprogramm und dessen Zielsetzungen sowie
über die Absicht, die Waffen der Version B61-12 in Europa zu stationieren,
informiert?

Bei welchen Gelegenheiten und in welchen Gremien der Allianz wurden
diese Pläne diskutiert und gemeinsame Vorschläge für Anforderungen an
die B61-12 entwickelt?

Welche Position haben die Vertreter Deutschlands bei diesen Gelegenhei-
ten im Bündnis vertreten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11905

27. Hat die NATO bereits einen Beschluss zur Notwendigkeit einer Moderni-
sierung für die in Europa gelagerten Waffen vom Typ B61 gefasst, und
wenn ja, wann, in welchem Gremium, und wie hat die Bundesregierung da-
bei gestimmt bzw. ihre Position begründet?

Wenn nein, ist ein solcher Beschluss nach Auffassung der Bundesregierung
erforderlich?

28. Hat die NATO bereits einen Beschluss über Notwendigkeit einer Stationie-
rung der B61-12 in Europa gefasst, und wenn ja, wann, und in welchem
Gremium?

Wie hat die Bundesregierung bei dieser Entscheidung gestimmt und dies
begründet?

Wenn nein, ist ein solcher Beschluss des Bündnisses nach Auffassung der
Bundesregierung erforderlich, und muss er im Konsens gefasst werden?

29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der verteidigungspolitischen
Sprecherin der FDP, der Abgeordneten Elke Hoff, dass Deutschland im
Rahmen der nuklearen Teilhabe auf die Pläne zur Stationierung neuer
Atomwaffen keinen Einfluss hat (FDP-Politikerin zum Atombomben-Ab-
zug: „Ich sehe wenig Licht am Horizont“, Frankfurter Rundschau, 5. Sep-
tember 2012, www.fr-online.de/politik/fdp-politikerin-zum-atombomben-
abzug--ich-sehe-wenig-licht-am-horizont-,1472596,17177936.html)?

Wenn nein, über welche Gremien kann Deutschland Einfluss auf die Frage
der Stationierung neuer Atomwaffen in Europa ausüben?

30. Wann steht nach Kenntnis der Bundesregierung in den USA eine abschlie-
ßende Entscheidung über Umfang, Art und Anforderungen der Moderni-
sierung für die B61-12 an?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die nächsten Schritte der
Entscheidungsfindung zu technischem Umfang, Finanzierung und Moder-
nisierung B61 in den USA?

31. Beabsichtigt die Bundesregierung den Vereinigten Staaten zu signalisieren,
dass sie keine Stationierung der neuen Systeme in Deutschland akzeptiert?

Beabsichtigt die Bundesregierung den Vereinigten Staaten während der
dortigen Haushaltsberatungen im Kongress zu signalisieren, dass sie keine
Stationierung der neuen Systeme in Deutschland akzeptiert?

32. Wann rechnet die Bundesregierung mit hinreichenden Kenntnissen, um
eine Entscheidung über die Notwendigkeit der Anpassung des Tornados als
Trägerflugzeug für die B61-12 und deren Integration in die Bewaffnung
des Tornados treffen zu können?

33. Hat sich an der Sachlage, dass lt. Nuclear Posture Review „nur auf bereits
getestete Designs nuklearer Waffen (s. o.) zurückgegriffen werden soll“,
und für die B61-12 deshalb die nicht feuerresistenten Pits der B61 wieder-
verwendet werden sollen, da Nukleartests neuer Pits oder Sprengköpfe
nicht in Frage kommen (vgl. Kidder, Ray E.: Report to Congress: Assess-
ment of the Safety of U.S. Nuclear Weapons and Related Nuclear Test Re-
quirements, LLNL, Report UCRL-LR107454, Livermore CA, 26. Juli
1991, S. 5 f.), seit Anfang der 90er-Jahre nach Kenntnis der Bundesregie-
rung etwas geändert, und können feuerresistente Pits heute ohne Nuklear-
waffentests eingeführt werden oder vorhandene Pits der B61 zu feuer-
resistenten Pits umgerüstet werden, die nicht getestet werden müssen?

Drucksache 17/11905 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

34. Welche Verbesserungen der Sicherheit (surety, safety) sind nach Kenntnis
der Bundesregierung weiterhin geplant, nachdem das Nuclear Weapons
Council der USA den Umfang der Arbeiten zur Modernisierung der Bom-
ben vom Typ B61 Ende 2011 eingeschränkt und dabei einige Teilvorhaben,
die die Sicherheit der Waffen verbessern sollten, aus Kostengründen gestri-
chen (multi-point safety, optical initiation) hat?

Raketenabwehr

35. Wie und nach welchen Kriterien definiert die Bundesregierung in ihren Be-
drohungsanalysen den Begriff „Bedrohung“, und stimmen diese Kriterien
mit den in der NATO angewandten Kriterien überein?

Was definiert die Bundesregierung als „potentielle Bedrohung“, wie in der
Gipfelerklärung von Chicago in Nummer 62 formuliert?

36. Welche der Länder, die in der Antwort zu Frage 70 in der Großen Anfrage
(Bundestagsdrucksache 17/8843) genannt werden (Ägypten, Armenien,
Aserbaidschan, die Volksrepublik China, Indien, Iran, die Demokratische
Volksrepublik Korea, Pakistan, Saudi-Arabien, Syrien und die Russische
Föderation), stellen nach Ansicht der Bundesregierung eine Bedrohung im
Sinne der NATO-Raketenabwehr dar oder könnten nach Einschätzung der
Bundesregierung in absehbarer Zeit eine Bedrohung darstellen?

37. Welche Fortschritte wurden seit Beantwortung der Großen Anfrage (Bun-
destagsdrucksache 17/8843) bei Gesprächen zwischen NATO, NATO-Mit-
gliedern und Russland bei der Entwicklung einer gemeinsamen Raketenab-
wehr erzielt, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung als weitere
Schritte für nötig?

Welche Seite ist für die mangelnden Fortschritte verantwortlich?

38. Welche Fortschritte wurden bislang bei der Ausarbeitung des Missile De-
fense Action Plan der NATO gemacht, und was ergeben sich daraus für ma-
terielle, personelle und finanzielle Folgen für einen deutschen Beitrag?

39. Auf welche Weise kann das taktische Raketenabwehrsystem PATRIOT ei-
nen Beitrag zur territorialen Raketenabwehr leisten, und müssen ggf. Än-
derungen an dem System vorgenommen werden, um den Anforderungen
der NATO-Raketenabwehr gerecht zu werden?

Welche Kosten müssen dafür nach Kenntnis der Bundesregierung aufge-
bracht werden?

40. Plant oder überlegt die Bundesregierung die Beschaffung US-amerikani-
scher Systeme bzw. Komponenten für die NATO-Raketenabwehr, und
wenn ja, um welche Systeme bzw. Komponenten handelt es sich, und wie
hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung der nationale Finanzbe-
darf sein?

Welche haushalterische Vorsorge in welchem zeitlichen Rahmen hat die
Bundesregierung hierfür getroffen?

41. Welche rüstungskontrollpolitischen Folgen hat nach Ansicht der Bundes-
regierung die Erklärung der NATO-Raketenabwehr-Grundfähigkeiten auf
dem Gipfel in Chicago?

Wie wirkt sich diese Erklärung auf die Fortsetzung des Rüstungskontroll-
prozesses mit Russland aus, und an welchen konkreten Ergebnissen lässt
sich das ablesen?

Wie gestaltet sich gegenwärtig konkret die „kooperative Einbindung“
Russlands in den weiteren Aufbau des Raketenabwehrsystems, welche Ge-

spräche mit Russland sind dazu nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen welchen Gesprächspartnern und in welchen Gremien geplant?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11905

42. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass grundsätzlich Fragen der Verifi-
kation und der Vertrauensbildung Gegenstand der Gespräche mit Russland
über die NATO-Raketenabwehr sein sollten, und wenn ja, in welchem Ge-
sprächsstadium befindet man sich?

Wenn ja, welche Fragen der Verifikation und Vertrauensbildung hält die
Bundesregierung für rüstungskontrollpolitisch relevant?

Wenn Fragen der Verifikation und Vertrauensbildung für die Gespräche
nach Ansicht der Bundesregierung nicht relevant sind, warum nicht?

43. Welchen Beitrag leistet die Bundesrepublik Deutschland zu den NATO-Ra-
ketenabwehr-Grundfähigkeiten (interim ballistic missile defence capabi-
lity) organisatorisch, materiell und finanziell, die auf dem NATO-Gipfel in
Chicago erklärt wurden, und wie hoch sind die jährlichen Kosten hierfür?

44. Welche konkreten Beiträge soll die Bundesrepublik Deutschland nach Auf-
fassung der Bundesregierung künftig mittel- und längerfristig zu den Rake-
tenabwehrfähigkeiten der NATO erbringen, und welche Beiträge sollen das
Heer bzw. die Marine jeweils erbringen?

45. Welche Aufgaben übernimmt das Kommando der Raketenabwehr in
Ramstein, welche Nationen besetzen welchen Posten in der Befehlskette,
und wie ist die Entscheidungsfindung für den Fall des Einsatzes der Rake-
tenabwehr organisiert?

46. Auf welche Weise sind der NATO-Raketenabwehrschirm und andere Rake-
tenabwehrschirme oder -maßnahmen mit Beteiligung der USA koordi-
niert?

47. Welche der im MEADS-Programm entwickelten Teilkomponenten können
nach Ansicht der Bundesregierung als mögliche deutsche Beiträge in die
strategische Raketenabwehr der NATO integriert werden (bitte Aufzählung
der in Betracht zu ziehenden Teilkomponenten)?

Welchen konkreten Beitrag kann die „offene Systemarchitektur“ leisten?

Welche Kosten werden dafür entstehen?

48. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen oder Pläne, die Fregatten der
Klasse 124 so umzurüsten, dass sie einen Beitrag zur Raketenabwehrfähig-
keit der NATO leisten können, und wenn ja, mit welchen Kosten rechnet
die Bundesregierung für mögliche Anpassungen?

Europäische Sicherheit

49. Durch welche Initativen plant die Bundesregierung die Entwicklung hin zu
einer euro-atlantischen und eurasischen Sicherheitsgemeinschaft, wie auf
dem OSZE-Gipfeltreffen in Astana beschlossen, voranzutreiben?

Wie und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung diesen Pro-
zess im Rahmen der OSZE befördern?

50. Plant die Bundesregierung weiter nationale Initiativen bzw. Initiativen im
Rahmen der Europäischen Union und der NATO, um den Aufbau einer
euro-atlantischen und eurasischen Sicherheitsgemeinschaft zu unterstüt-
zen?

51. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des
Projektes IDEAS (Initiative for the Development of a Euro-Atlantic and
Eurasian Security Community)?

Drucksache 17/11905 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

52. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die vordringlichen Themen
für die sicherheits- und rüstungskontrollpolitische Kooperation mit Russ-
land?

Zu welchen dieser Themen besteht in der NATO Einigkeit, und welche
Maßnahmen sind geplant?

Welche unterstützenden und verstärkenden Maßnahmen hat die Bundes-
regierung im Rahmen der Europäischen Union initiiert?

53. Welche Themen bergen für den Dialog mit Russland Konfliktpotential, und
welche Initiativen plant die Bundesregierung, um diesen Konflikten zu be-
gegnen bzw. um sie zu vermeiden?

54. Welche Elemente soll ein künftiges Regime konventioneller Rüstungskont-
rolle in Europa nach Meinung der Bundesregierung enthalten?

a) Ist ein reines Transparenzregime ohne Begrenzungen bei Einbeziehung
der Sicherheitsinteressen aller Beteiligten realistisch?

b) Wenn Begrenzungen eingeführt werden, für welche Waffensysteme und
Ausrüstungen sollen sie gelten, (wenn es sich um mehr als die fünf ver-
traglich begrenzten Waffensysteme und Ausrüstungen des KSE-Vertra-
ges handelt, bitte Aufzählung der weiteren zu begrenzenden Katego-
rien)?

c) Sollen weitere Elemente, etwa komplexe militärische Fähigkeiten (z. B.
Verstärkungsfähigkeit und weitreichende Präzisionszerstörungsfähig-
keit) in ein künftiges Regime konventioneller Rüstungskontrolle einbe-
zogen werden?

d) In welcher Weise soll die subregionale Ebene einbezogen werden?

55. Welche Initiativen plant die Bundesregierung wann zur Wiederbelebung
der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa?

Welche Aktivitäten hat sie bisher bilateral oder multilateral initiiert?

56. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung bezüglich der in der
Substanz noch nicht abgeschlossenen Modernisierung des Wiener Doku-
mentes unternommen, bzw. welche sind geplant?

Welche konkreten inhaltlichen Maßnahmen und Punkte sind aus Sicht der
Bundesregierung für eine substanzielle Modernisierung des Wiener Doku-
mentes notwendig?

57. Welche sicherheits- und rüstungskontrollpolitischen Interessen der Bun-
desrepublik Deutschland würden beschädigt, wenn die Bundesrepublik
Deutschland ihre Open-Skies-Verpflichtungen nicht mehr vollständig und
zuverlässig wahrnehmen kann?

58. Wie will die Bundesregierung die aktive und vollständige Mitwirkung an
den Maßnahmen im OH-Vertrag ab dem Jahr 2015 sichern, und welche Al-
ternativen zur Sicherung der deutschen Open-Skies-Fähigkeiten werden
von der Bundesregierung erwogen?

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung, und ist bereits haushal-
terisch Vorsorge getroffen worden?

59. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Blockade in der
Gemeinsamen Beratungskommission des Vertrages über den Offenen Him-
mel aufzubrechen, die die jährlichen Flugquotenverteilung festlegt und die
Flugzeuge zertifiziert, damit die Implementierung des OH-Vertrages nicht
weiterhin gefährdet wird?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11905

60. Auf welcher politischen Ebene wurde die Blockade der Implementierung
des OH-Vertrages nach Kenntnis der Bundesregierung ausgelöst, und auf
welcher politischen Ebene hat sich die Bundesregierung bisher für die Auf-
lösung der Blockade eingesetzt?

Beabsichtigt die Bundesregierung, da die bisherigen Vermittlungsversuche
nicht erfolgreich waren, sich auf höheren politischen Ebenen um die Auflö-
sung der Blockade zu bemühen, und wenn ja, auf welchen?

61. Befürwortet die Bundesregierung eine stärkere Übernahme von Verantwor-
tung der europäischen Verbündeten innerhalb der NATO?

62. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwick-
lung der militärischen Fähigkeiten der europäischen NATO-Staaten wäh-
rend der letzten Jahre insgesamt?

63. Welche Chancen und welche Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung
aktuell für die Zusammenarbeit zwischen EU und NATO?

64. Durch welche konkreten Maßnahmen und Initiativen plant die Bundes-
regierung, die verteidigungs- und sicherheitspolitische Koordination und
Kooperation der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Sicher-
heits- und Verteidigungspolitik voranzutreiben?

Berlin, den 12. Dezember 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.