BT-Drucksache 17/11892

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 17/11783 - Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012

Vom 12. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11892
17. Wahlperiode 12. 12. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/11783 –

Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten
Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts
auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen)
sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012

A. Problem

Die Türkei ist der gegenwärtig vom Syrien-Konflikt am stärksten betroffene
NATO-Partner. Die anhaltenden Vorfälle an der syrisch-türkischen Grenze ein-
schließlich Todesopfern unter der türkischen Zivilbevölkerung unterstreichen
die regionale Dimension des Konflikts. Die Türkei ist einer potentiellen Bedro-
hung durch ihren Nachbar Syrien ausgesetzt. Das syrische Regime verfügt so-
wohl über ballistische Trägersysteme als auch über ein Chemiewaffenarsenal.
Mit einer Reichweite von bis zu 700 km können syrische Raketen einen großen
Teil des türkischen Territoriums erreichen. Der politische Wille des syrischen
Regimes zum Einsatz seines Waffenarsenals gegen die Türkei ist derzeit nicht
erkennbar. Allerdings kann ein künftiger Einsatz insbesondere im Zuge einer
irrationalen Endphase des Regimes von Bashar al-Assad nicht vollkommen aus-
geschlossen werden.

Die Türkei hat die Allianz um Unterstützung durch die Verlegung von Flug-
abwehrraketensystemen des Typs Patriot gebeten. Der Nordatlantikrat hat dieser
Bitte durch seinen Beschluss vom 4. Dezember 2012 entsprochen. Mit ihrem
Beschluss und einer entsprechenden Verlegung schafft die NATO die Voraus-
setzung für die beteiligten Parteien, für den Fall eines bewaffneten Angriffs auf
die Türkei (Artikel 5 des Nordatlantikvertrages) vom Recht zur individuellen
oder kollektiven Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Na-
tionen) Gebrauch machen zu können. Es handelt sich dabei um eine ausschließ-
lich defensive Maßnahme, die als Mittel militärischer Abschreckung verhindert,

dass sich der Konflikt innerhalb Syriens auf die Türkei ausweitet. Der Einsatz
dient nicht der Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syri-
schem Territorium. Einsatzgebiet ist das Staatsgebiet der Türkei. Die bodengebun-
dene Luftverteidigung wird nicht in den syrischen Luftraum hineinwirken.

Der durch die Bundesregierung beschlossene militärische Beitrag demonstriert
die Solidarität Deutschlands mit dem Bündnispartner Türkei. Die Verlegung
deutscher Patriot-Systeme erfolgt in engster Kooperation mit den Niederlanden

Drucksache 17/11892 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

und den USA und ist Ausdruck gelebter Bündnissolidarität sowie praktizierter
Interoperabilität im NATO-Rahmen.

Der Deutsche Bundestag wird gebeten, dem von der Bundesregierung am 6. De-
zember 2012 beschlossenen Antrag auf Grundlage des Ersuchens der Türkei und
auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung zur Entsendung
deutscher bewaffneter Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidi-
gung der NATO in der Türkei mit bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten bis zum
31. Januar 2014 zuzustimmen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Deut-
schen Bundestages (GO-BT) in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stel-
lung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11892

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/11783 anzunehmen.

Berlin, den 12. Dezember 2012

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Bündnispartner Türkei. Die Verlegung deutscher Patriot- Annahme.

Systeme erfolgt in engster Kooperation mit den Niederlan-
den und den USA und ist Ausdruck gelebter Bündnissolida-
rität sowie praktizierter Interoperabilität im NATO-Rahmen.

Der Deutsche Bundestag wird gebeten, dem von der Bundes-

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im
Haushaltsausschuss
Drucksache 17/11892 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Dr. Rolf Mützenich, Marina Schuster,
Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/11783 in seiner 213. Sitzung am 12. Dezember 2012 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innenaus-
schuss, dem Rechtsausschuss, dem Verteidigungsausschuss,
dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung sowie dem Haushaltsausschuss gemäß § 96
GO-BT überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Türkei ist der gegenwärtig vom Syrien-Konflikt am
stärksten betroffene NATO-Partner. Die anhaltenden Vorfäl-
le an der syrisch-türkischen Grenze einschließlich Todes-
opfern unter der türkischen Zivilbevölkerung unterstreichen
die regionale Dimension des Konflikts. Die Türkei ist einer
potentiellen Bedrohung durch ihren Nachbar Syrien ausge-
setzt. Das syrische Regime verfügt so-wohl über ballistische
Trägersysteme als auch über ein Chemiewaffenarsenal. Mit
einer Reichweite von bis zu 700 km können syrische Rake-
ten einen großen Teil des türkischen Territoriums erreichen.
Der politische Wille des syrischen Regimes zum Einsatz sei-
nes Waffenarsenals gegen die Türkei ist derzeit nicht erkenn-
bar. Allerdings kann ein künftiger Einsatz insbesondere im
Zuge einer irrationalen Endphase des Regimes von Bashar
al-Assad nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

Die Türkei hat die Allianz um Unterstützung durch die Ver-
legung von Flugabwehrraketensystemen des Typs Patriot
gebeten. Der Nordatlantikrat hat dieser Bitte durch seinen
Beschluss vom 4. Dezember 2012 entsprochen. Mit ihrem
Beschluss und einer entsprechenden Verlegung schafft die
NATO die Voraussetzung für die beteiligten Parteien, für den
Fall eines bewaffneten Angriffs auf die Türkei (Artikel 5 des
Nordatlantikvertrages) vom Recht zur individuellen oder
kollektiven Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der
Vereinten Nationen) Gebrauch machen zu können. Es han-
delt sich dabei um eine ausschließlich defensive Maßnahme,
die als Mittel militärischer Abschreckung verhindert, dass
sich der Konflikt innerhalb Syriens auf die Türkei ausweitet.
Der Einsatz dient nicht der Einrichtung oder Überwachung
einer Flugverbotszone über syrischem Territorium. Einsatz-
gebiet ist das Staatsgebiet der Türkei. Die bodengebundene
Luftverteidigung wird nicht in den syrischen Luftraum hi-
neinwirken.

Der durch die Bundesregierung beschlossene militärische
Beitrag demonstriert die Solidarität Deutschlands mit dem

Rechts auf kollektive Selbstverteidigung zur Entsendung
deutscher bewaffneter Streitkräfte zur Verstärkung der inte-
grierten Luftverteidigung der NATO in der Türkei mit bis zu
400 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. Januar 2014 zu-
zustimmen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/11783
in seiner 88. Sitzung am 12. Dezember 2012 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/11783 in seiner 107. Sitzung am 12. Dezember 2012 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/11783 in seiner 130. Sitzung am 12. Dezember
2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 17/11783 in seiner 73. Sit-
zung am 12. Dezember 2012 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/11783 in
seiner 70. Sitzung am 12. Dezember 2012 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/11783 in seiner 70. Sitzung am 12. Dezember 2012 im
Wege der Selbstbefassung beraten und empfiehlt in seiner
71. Sitzung am 12. Dezember 2012 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
regierung am 6. Dezember 2012 beschlossenen Antrag auf
Grundlage des Ersuchens der Türkei und auf Grundlage des

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11892

Berlin, den 12. Dezember 2012

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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