BT-Drucksache 17/1171

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 25. und 26. März 2010 in Brüssel

Vom 23. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1171
17. Wahlperiode 23. 03. 2010

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Alexander Ulrich, Andrej Hunko, Thomas
Nord, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dag˘delen, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema
Movassat, Paul Schäfer (Köln), Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin

zum Europäischen Rat am 25./26. März 2010 in Brüssel

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Island stellte am 17. Juli 2009 den Antrag auf Beitritt zur Europäischen
Union. Am 27. Juli 2009 forderte der Rat der Europäischen Union die EU-
Kommission auf, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. Mit ihrer Stellung-
nahme vom 24. Februar 2010 – SEK(2010) 153 – empfahl die EU-Kommis-
sion, die Verhandlungen mit Island über den Beitritt zur Europäischen Union
zu eröffnen.

2. Island erfüllt vollständig die Kriterien, die der Europäische Rat auf seiner
Tagung im Juni 1993 in Kopenhagen aufgestellt hat: Parlamentarische
Demokratie, Gewaltenteilung und ein funktionsfähiges Gerichtswesen stehen
außer Frage. Island zeichnet sich zudem durch wichtige Elemente direkter
Demokratie aus.

3. Die Auswirkungen der Deregulierung der Finanzmärkte und unverantwort-
licher Finanzspekulationen, nicht zuletzt internationaler Hedgefonds, haben
Island in besonderer Weise getroffen. Die Folgen der Krise insoweit einsei-
tig Island aufzubürden, würde diese Zusammenhänge vernachlässigen und
einer dauerhaften Lösung der Probleme nicht dienen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. auf der Tagung des Europäischen Rates am 25. und 26. März 2010 darauf
hinzuwirken, dass die Entscheidung über den Aufnahmeantrag Islands nicht
verschoben und verzögert wird, sondern unmittelbar erfolgt,

2. ihre Stimme für die Eröffnung der Aufnahmeverhandlungen abzugeben und

für ein entsprechendes Stimmverhalten der anderen Mitgliedstaaten zu wer-
ben,

3. etwaige Bestrebungen zurückzuweisen, die einen unmittelbaren Zusammen-
hang zwischen geltend gemachten Forderungen anderer Mitgliedstaaten ge-
genüber Island und der Entscheidung über den Beitritt herstellen wollen.

Drucksache 17/1171 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
III. Der Deutsche Bundestag weist darauf hin,

dass dieser Beschluss nach den §§ 9 und 10 des Gesetzes über die Zusammen-
arbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der
Europäischen Union verbindlich ist, da wichtige außen- und integrationspoli-
tische Gründe, die ihm entgegenstehen könnten, nicht ersichtlich sind.

Berlin, den 23. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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