BT-Drucksache 17/11658

Pläne der Bundesregierung zum Bildungssparen

Vom 26. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11658
17. Wahlperiode 26. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Britta Haßelmann,
Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Ulrich Schneider,
Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Pläne der Bundesregierung zum Bildungssparen

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wurde unter dem Stichwort
„Bildungsfinanzierung“ angekündigt „jedem neu geborenen Kind beispiels-
weise ein Zukunftskonto mit einem Startguthaben von 150 Euro [einzurichten]
und Einzahlungen bis zur Volljährigkeit mit einer Prämie [zu] unterstützen.“

Im Gesetzentwurf für ein Betreuungsgeldergänzungsgesetz (Bundestagsdruck-
sache 17/11315) wird nun vorgeschlagen, dass „Betreuungsgeldberechtigte,
die sich dafür entscheiden, das Betreuungsgeld für eine zusätzliche private
Altersvorsorge oder für ein Bildungssparen einzusetzen, einen Bonus von
15 Euro pro Monat“ erhalten sollen.

In der Debatte zur Einbringung des Gesetzes am 9. November 2012 wurde es
aus den Reihen der Regierungskoalition als „Türöffner für ein Bildungssparen
in der Bundesrepublik Deutschland“ bezeichnet. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie habe „ein entsprechendes Gutachten in Auftrag
gegeben […], damit wir in der Bundesrepublik Deutschland eine breite Diskus-
sion über die richtigen Wege eines klugen und intelligenten Sparens ein Leben
lang führen können.“ Die neue Leistung sei als „Vorsorge für die Ausbildung“
gedacht. Zudem wolle die „christlich-liberale Koalition die Lücke mit einem
Bildungssparbuch von der Geburt bis hin zur Erwerbstätigkeit schließen.“ Es
solle „ein lebensbegleitendes Bildungskonto aufgebaut werden.“ Mit „einem
solchen Bildungssparbuch von Geburt an“ ließe sich „auch das Bildungspaket
verbinden, wodurch vieles einfacher [werde].“ Der Bundesminister für Wirt-
schaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, wurde in verschiedenen Medien
damit zitiert, dass mit der neuen Bildungssparkomponente die bis zum Bachelor
fälligen Studiengebühren in einigen Bundesländern (d. h. derzeit nur noch in
Bayern und Niedersachen) vollständig bezahlt werden könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welches Gesamtkonzept verfolgt die Bundesregierung zur Einführung des
Bildungssparens, und welche konkreten Instrumente will sie dafür in der

laufenden Legislaturperiode innerhalb welches Zeitplans schaffen?

2. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Konzept des Zu-
kunftskontos in der Form, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist?

3. Welche Zielgruppen sollten nach Einschätzung der Bundesregierung durch
das Bildungssparen besonders angesprochen werden, und wie will sie diese
erreichen?

Drucksache 17/11658 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Welche Zielzahlen zur Inanspruchnahme der Bildungssparkomponente des
Betreuungsgelds strebt die Bundesregierung an?

5. Mit welchen Verteilungswirkungen im Hinblick auf Einkommen, Ge-
schlecht, Bildungsgrad und Migrationshintergrund rechnet die Bundes-
regierung?

6. Inwiefern müssen das Vermögensbildungsgesetz und andere Gesetze zu
Gunsten des Bildungssparens analog zum Bausparen weiterentwickelt
werden, und wie ist der Zeitplan der Bundesregierung bezüglich der Um-
setzung dieser Änderungen?

7. Wie bewertet die Bundesregierung politisch und rechtlich den Umstand,
dass die Möglichkeiten des Bildungssparens zunächst auf Betreuungs-
geldberechtigte beschränkt bleiben sollen, wie es etwa im Betreuungsgeld-
ergänzungsgesetz vorgesehen ist?

8. Welche Regelungen erwägt die Bundesregierung bei vollständiger oder
teilweiser Kündigung eines Bildungssparvertrages, insbesondere bezogen
auf die Rückzahlung der geleisteten Erhöhungsbeträge?

9. Sollte die gleiche Regelung wie bei der Kündigung von Altersvorsorge-
verträgen gelten, wonach die auf den Altersvorsorgevertrag geleisteten
Erhöhungsbeträge an die nach § 12 zuständige Behörde zurückzuzahlen
sind?

10. Für welche Bildungsmaßnahmen sollten die Bildungsspargelder nach Ein-
schätzung der Bundesregierung verwendet werden?

Welche Zweckbestimmungen bzw. Einschränkungen sind geplant?

11. Welche Regelungen erwägt die Bundesregierung für den Fall, dass es zu
Konflikten über die Verwendung der Bildungsspargelder zwischen Eltern
und denjenigen Kindern, für die das Bildungssparkonto angelegt wurde,
kommt, und wären diese rechtlich auszugestalten?

12. Inwiefern könnte das vorgesehene Bildungssparen als Instrument zur
Finanzierung von Bildung ein Risiko für ein durch den Staat auskömmlich
finanziertes Bildungssystem darstellen?

13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundeswirtschaftsminister
Dr. Philipp Rösler, dass mit den Leistungen nach dem Betreuungsgeldergän-
zungsgesetz „die bis zum Bachelor fälligen Studiengebühren in einigen Bun-
desländern vollständig“ bezahlt werden könnten (vgl. Handelsblatt-online
vom 5. November 2012), und inwiefern sieht sie in den Erträgen nach dem
Betreuungsgeldergänzungsgesetz eine Stimulation der Bundesländer, Stu-
diengebühren einzuführen bzw. beizubehalten?

14. Welche Erkenntnisse erhofft sich die Bundesregierung aus dem vom Bundes-
wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten, welches in der De-
batte zur Einbringung des Betreuungsgeldergänzungsgesetz am 9. November
2012 erwähnt wurde, welche Schwerpunkte hat der Gutachterauftrag, und bis
wann ist mit der Vorlage des Gutachtens zu rechnen?

15. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, Verbraucherschutzfragen in der
Ausgestaltung der Bildungssparkomponente bzw. des Bildungssparkontos
zu berücksichtigen?

16. Wen sieht die Bundesregierung als Anbieter für Bildungssparverträge?

17. Welche gesetzlichen Regelungen und Mindeststandards plant die Bundes-
regierung den Bildungssparvertragsanbietern vorzugeben?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11658

18. Welches konkrete Vereinfachungspotential sieht die Bundesregierung bei
einer Kombination aus Bildungspaket und Bildungskonto („wodurch vieles
einfacher [würde]“, vgl. Plenarprotokoll 17/205 der Bundestagsdebatte
vom 9. November 2012)?

19. Inwiefern sollen auch die Leistungen und Erträge des Bildungssparens nach
dem Betreuungsgeldergänzungsgesetz mit denen des Bildungs- und Teil-
habepakets kombinierbar sein?

Berlin, den 26. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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