BT-Drucksache 17/11572

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10823, 17/10824, 17/10825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 19. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11572
17. Wahlperiode 19. 11. 2012

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heike Hänsel, Annette Groth, Niema Movassat, Dr. Gesine
Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Michael Leutert
und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10823, 17/10824, 17/10825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)

hier: Einzelplan 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Der im Gesetzentwurf der Bundesregierung für 2013 vorgesehene Aufwuchs
im Budget des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) reicht nicht aus, um bis 2015 das Ziel zu erreichen, die
Quote der Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) – Anteil der
Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen –, wie international verein-
bart, auf 0,7 Prozent anzuheben. Ein deutlich höherer Aufwuchs ist dafür
schon im kommenden Haushaltsjahr notwendig.

2. Die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung für den Haushalt des
BMZ zeigt, dass die Bundesregierung nicht darauf setzt, das ODA-Ziel über
eine Aufstockung der realen Haushaltsmittel zu erreichen. Vielmehr setzt sie
verstärkt auf das Instrument der Hebelung. Abgesehen davon, dass die
Anrechnung gehebelter Kredite die ODA-Quote künstlich aufbläht, ver-
schiebt sie strukturell den Schwerpunkt der finanziellen Zusammenarbeit
weg von der Armutsbekämpfung und den ärmsten Ländern hin zur wirt-
schaftsorientierten Zusammenarbeit mit Schwellenländern und zu Großpro-

jekten.

3. Das Festhalten an der Regelung, wonach höchstens ein Drittel der ODA in
multilaterale Zusammenarbeit fließen darf, ist ebenso kontraproduktiv wie
die Zurückhaltung der Bundesregierung bei der Vergabe von Budgethilfe.
Um mehr ODA effektiv abfließen lassen zu können und gleichzeitig den
Aufbau staatlicher Systeme zu unterstützen, müssen die Instrumente der

Drucksache 17/11572 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Budgethilfe verstärkt zum Einsatz kommen und die Beiträge an multilaterale
Institutionen erhöht werden.

4. Naturkatastrophen in den Ländern des Südens, auch solche, die Folge der
Wirtschaftsweise des Nordens sind, wie durch den Klimawandel ausgelöste
Flutkatastrophen und Dürren, werden zunehmend zur Herausforderung für
die Entwicklungspolitik. Deshalb müssen wesentlich mehr Mittel zur Verfü-
gung gestellt werden, um unmittelbare Not lindern und den Übergang zur
Entwicklungszusammenarbeit gestalten zu können.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

den Einzelplan 23 – Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung – um 2 150 Mio. Euro aufzustocken und die Summe der Ver-
pflichtungsermächtigungen um 2 054 Mio. Euro aufzustocken.

Dabei werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

1. Stärkung der Vereinten Nationen und anderer Strukturen der multilateralen
Zusammenarbeit

• In Kapitel 23 02 wird der Titel 687 01 „Beiträge an die Vereinten Nationen,
ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen
und internationale Nichtregierungsorganisationen“ um 95,1 Mio. Euro auf
213,9 Mio. Euro erhöht. Die Verpflichtungsermächtigung für kommende
Haushaltsjahre beträgt 70 Mio. Euro.

• In Kapitel 23 02 wird der Titel 896 07 „Beitrag an den Globalen Fonds
zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM)“ um
250 Mio. Euro auf 450 Mio. Euro erhöht. Die Verpflichtungsermächti-
gung für kommende Haushaltsjahre beträgt 1 350 Mio. Euro.

2. Verstärkung der Übergangshilfe

• In Kapitel 23 02 wird der Titel 687 20 „Entwicklungsfördernde und struk-
turbildende Übergangshilfe“ um 201 Mio. Euro auf 250 Mio. Euro erhöht.
Die Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre wird
um 120 Mio. Euro auf 150 Mio. Euro erhöht.

• In Kapitel 23 02 wird der Titel 687 23 „Beteiligung am Welternährungs-
programm“ um 27 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro erhöht.

• In Kapitel 23 02 wird der neue Titel „Wiederaufbau in Haiti“ eingefügt.
Der Titelansatz beträgt 100 Mio. Euro. Die Verpflichtungsermächtigung
für die kommenden Haushaltsjahre beträgt 100 Mio. Euro.

• In Kapitel 23 02 wird der neue Titel „Unterstützung der Länder Ostafrikas
und Sahelzone bei der Überwindung der Hungersnot und beim Aufbau
nachhaltiger ländlicher Strukturen“ eingefügt. Der Titelansatz beträgt
100 Mio. Euro. Die Verpflichtungsermächtigung für die kommenden
Haushaltsjahre beträgt 100 Mio. Euro.

3. Erhöhung der Finanziellen Zusammenarbeit

• In Kapitel 23 02 wird der Titel 866 01 „Bilaterale Finanzielle Zusammen-
arbeit“ um 679 Mio. Euro auf 2 300 Mio. Euro erhöht. Die Verpflichtungs-
ermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre wird um 340 Mio. Euro
auf 2 200 Mio. Euro erhöht.

Berlin, den 19. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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