BT-Drucksache 17/11508

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10823, 17/10824, 17/10825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Vom 19. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11508
17. Wahlperiode 19. 11. 2012

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine
Stüber, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn, Roland Claus,
Michael Leutert und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10823, 17/10824, 17/10825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)

hier: Einzelplan 16
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 16 02 wird der neue Titel „Energiesparfonds“ eingefügt. Der Titel-
ansatz beträgt 2,5 Mrd. Euro.

Berlin, den 19. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Effiziente und sparsame Energienutzung kann mittelfristig für nahezu alle
Probleme der Energiepolitik (Energiekostensenkung, Versorgungssicherheit,
Klimaschutz) den schnellsten, größten und wirtschaftlichsten Lösungsbeitrag

leisten und dabei positive Nettoeffekte für Wirtschaft und Beschäftigung bewir-
ken. Um dieses Potenzial zu erschließen, bedarf es einer „Energieeffizienz-
offensive“. Neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen müssen insbesondere
Investitionszuschüsse bereitgestellt, aber auch Informationskampagnen und
Handwerkerschulungen durchgeführt werden.

Nur durch die Verknüpfung verschiedener Maßnahmen und Instrumente kann
die nötige Breitenwirkung erzielt und neuen Technologien zum Durchbruch ver-

Drucksache 17/11508 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
holfen werden. Für die Koordinierung und Steuerung dieser Aufgaben soll ein
„Energiesparfonds“ als unabhängige Einrichtung des Bundes eingerichtet wer-
den – und geht damit weit über den im Sondervermögen „Energie- und Klima-
fonds“ vorgesehenen Energieeffizienzfonds hinaus. Der Energiesparfonds soll
ein breites Portfolio von Energieeffizienzprogrammen umfassen, die das Ener-
giesparen für private Haushalte, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung
erleichtern. Dabei sollen sich spezielle Förderprogramme insbesondere an ein-
kommensschwache Haushalte richten sowie eine Abwrackprämie in Höhe von
200 Euro für den Ersatz alter Elektrogeräte in Haushalten mit Geräten der höchs-
ten Energieeffizienzklasse eingeführt werden.

Der Energiesparfonds wird beginnend in 2013 für eine Laufzeit von zehn Jahren
mit jährlich 2,5 Mrd. Euro ausgestattet.

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