BT-Drucksache 17/1127

Fehlerhafte Ausfertigung und Verkündung von Bundesgesetzen

Vom 19. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1127
17. Wahlperiode 19. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Volker Beck (Köln), Winfried Hermann,
Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms, Memet Kilic, Dr. Konstantin
von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fehlerhafte Ausfertigung und Verkündung von Bundesgesetzen

Nach Auskunft des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ist
der von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf auf Bundestags-
drucksache 15/1657 nicht mit den von den Gesetzgebungsorganen beschlosse-
nen Inhalten (Bundestagsdrucksache 15/1657; Bundesratsdrucksache 540/04)
im Bundesgesetzblatt (BGBl.) verkündet worden. Zur laufenden Nummer 404
ist die „Alternative 2“ (Streckenabschnitt Forstinning–Haag–Heldenstein) nicht
in die Bauleistungskarte aufgenommen worden.

Jenseits der schwierigen Rechtsfragen, die sich aus diesem Fehler für die lau-
fende Planung der betroffenen Fernstraße ergeben könnten, sind die Ursachen
dieses Fehlers und die Verantwortlichkeiten hierfür aufzuklären. Es ist zu ver-
muten, dass der Fehler bereits bei der Ausfertigung des Gesetzes durch den
Bundespräsidenten vorlag und nicht erst bei der Verkündung aufgetreten ist.
Mit der Ausfertigung des Gesetzes wird bestätigt, dass die Urschrift des Ge-
setzes mit dem von den gesetzgebenden Organen beschlossenen Gesetzestext
übereinstimmt. Diese Kernfunktion der Ausfertigung wurde hier verfehlt.
Fehler in diesem Bereich sind daher grundsätzlich geeignet, das Vertrauen in
die Rechtsordnung zu erschüttern. In der Staatspraxis hat dabei die Bundes-
regierung (genauer das jeweils federführende Fachministerium) die Verantwor-
tung dafür übernommen, dass die Urschrift, die der Bundespräsident ausfertigt,
die beschlossenen Inhalte hat (vgl. § 58 ff. der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien).

Über den Einzelfall hinaus ist aufzuklären, ob derartige Fehler bereits in ande-
ren Fällen aufgetreten sind. Jedenfalls wenn es sich nicht nur um eine ganz ver-
einzelte Sonderkonstellation handelte, müsste der Gesetzgeber Gegenmaß-
nahmen treffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Trifft es zu, dass das Gesetz (BGBl. I 2004 S. 2574; Anlage nach § 1
Absatz 1 Satz 2 des Fernstraßenausbaugesetzes – FStrAbG) mit einem nicht

vollständig den Beschlüssen der Gesetzgebungsorgane (vgl. Protokoll der
118. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 1. Juli 2004, TOP 12c; Bun-
destagsdrucksache 15/1657) entsprechenden Inhalt – und damit anders als es
nach Artikel 78 des Grundgesetzes zustande gekommen war – im Bundes-
gesetzblatt verkündet worden ist?

2. Ist der Fehler bereits bei oder vor der Erstellung der Urschrift aufgetreten
oder erst danach?

Drucksache 17/1127 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. a) Was waren die Gründe, und wer trug die Verantwortung?

b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Beamte oder die Leitung
des federführenden Ministeriums die – politisch umstrittene – alternative
Streckenführung bewusst nicht aufgenommen haben?

4. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die fehlerhafte Verkündung
ggf. korrigiert werden?

5. a) Hat es in den letzten 10 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte
Abfrage aller Referate) andere Fälle gegeben, in denen Gesetze anders
verkündet wurden als sie von den Gesetzgebungsorganen beschlossen
worden waren?

b) Wenn ja, welche?

6. Welche Vorkehrungen sind aus Sicht der Bundesregierung zu treffen, damit
es künftig nicht zu vergleichbaren Fehlern kommt?

Berlin, den 17. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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