BT-Drucksache 17/1124

Nationale Aktionsprogramme zur Alkoholprävention sowie zur Tabakprävention

Vom 19. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1124
17. Wahlperiode 19. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kai Gehring, Katja Dörner, Birgitt Bender,
Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Markus Kurth, Christine Scheel
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nationale Aktionsprogramme zur Alkoholprävention sowie zur Tabakprävention

Der Drogen- und Suchtrat der Bundesregierung hat im Juni 2008 Empfehlungen
an die Drogenbeauftragte für Nationale Aktionsprogramme zur Alkoholpräven-
tion sowie zur Tabakprävention vorgelegt. Verschiedene Bundesministerien lei-
teten der Drogenbeauftragten danach im Zuge der Ressortabstimmung umfang-
reiche Änderungsvorschläge zu. Letztlich erfolgte aber wegen der „Blockade-
haltung der CDU/CSU-geführten Bundesministerien für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz (BMELV)“ (Pressemitteilung der damaligen Drogenbeauftrag-
ten vom 15. Mai 2009) keine Beschlussfassung im Bundeskabinett. Die ur-
sprünglichen Entwürfe der Nationalen Aktionsprogramme enthielten unter
anderem Strategieempfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz in der Alkohol-
und Tabakwerbung, zur Preisgestaltung bei Alkohol und Tabak, zum Alkohol-
verzicht im Straßenverkehr sowie zum Verkauf von Zigaretten an Automaten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Aus welchem Grund wurden die Nationalen Aktionsprogramme zur Alkohol-
und Tabakprävention 2009 nicht durch das Bundeskabinett beschlossen?

2. Welche konkreten Änderungsvorschläge hatte das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) seinerzeit vorgetragen, und wie be-
gründet das Bundesministerium diese?

3. Welche konkreten Änderungsvorschläge hatte das BMFSFJ vorgetragen,
und wie begründet das Bundesministerium diese?

4. Welche konkreten Änderungsvorschläge hatte das BMELV vorgetragen, und
wie begründet das Bundesministerium diese?

5. Inwieweit treffen Presseberichte (z. B. DIE ZEIT vom 14. Mai 2009) zu,
wonach Verbände der Alkoholindustrie sowie der Werbewirtschaft an der
Stellungnahme des BMWi mitgewirkt und auf die Streichung einzelner Emp-
fehlungen in den Entwürfen der Aktionsprogramme hingewirkt haben?
Wenn ja, um welche Maßnahmen und Verbände handelte es sich im Einzel-
nen?

Drucksache 17/1124 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, Tabakwerbung im öffentlichen Raum
etwa auf Großflächen entgegen den Strategieempfehlungen des Drogen-
und Suchtrates beizubehalten?

Wenn ja, warum?

7. Beabsichtigt die Bundesregierung Tabakwerbung im Kino entgegen den
Strategieempfehlungen des Drogen- und Suchtrates beizubehalten?

Wenn ja, warum?

8. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Automatenverkauf von Zigaretten
in der Öffentlichkeit auch künftig beizubehalten?

Wenn ja, warum?

9. Beabsichtigt die Bundesregierung, Alkoholwerbung im Fernsehen und im
Kino vor 20 Uhr sowie im Umfeld von Sportsendungen entgegen den Stra-
tegieempfehlungen des Drogen- und Suchtrates beizubehalten?

Wenn ja, warum?

10. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Promilleobergrenze im Straßenver-
kehr entgegen den Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates (der lang-
fristig eine Absenkung auf 0,0 Promille vorschlägt) beizubehalten?

Wenn ja, warum?

11. Beabsichtigt die Bundesregierung, die ungleichmäßige Besteuerung aller
Tabakprodukte entgegen den Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates
zukünftig beizubehalten?

Wenn ja, warum?

12. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die vom
Drogen- und Suchtrat empfohlene europaweite Harmonisierung der Steuer-
sätze für alkoholische Getränke?

13. Beabsichtigt die Bundesregierung, neue Empfehlungen zur Alkohol- und
Tabakprävention erarbeiten zu lassen?

Wenn ja, bis wann, und mit welcher Zielrichtung?

Wenn nein, warum nicht?

14. In welcher Weise und in welcher Zusammensetzung ist die Fortführung
des Drogen- und Suchrates geplant?

15. Welche Vorstellungen zum Arbeitsprogramm des Drogen- und Suchtrates
bestehen derzeit?

16. Plant die Bundesregierung eine Fortschreibung des aktuellen Aktionsplans
Drogen und Sucht?

Wenn ja, wann, und mit welcher Zielrichtung?

17. Trifft es zu, dass die Bundesregierung 2010 keinen Drogen- und Sucht-
bericht veröffentlichen wird?

Wenn ja, warum nicht?

Berlin, den 19. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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