BT-Drucksache 17/1123

Inanspruchnahme von Lehrgängen nach dem Zivildienstgesetz

Vom 19. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1123
17. Wahlperiode 19. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Priska Hinz
(Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Inanspruchnahme von Lehrgängen nach dem Zivildienstgesetz

Zum 1. Januar 2010 ist die erste Stufe des Dritten Zivildienständerungsgesetzes
in Kraft getreten. Ein wichtiges Ziel dieser Gesetzesnovelle ist es, den Zivil-
dienst zu einem Lerndienst weiterzuentwickeln. Hierbei ist die Durchführung
und Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen Lehrgänge von besonderer
Wichtigkeit.

Für das Parlament, seine weitere Arbeit und aktuelle zivildienstpolitische Dis-
kussionen ist es von entscheidender Bedeutung, wie sich die letzte Novelle des
Zivildienstgesetzes (ZDG) auf die konkrete Situation der Zivildienstleistenden
auswirkt und ob die gesetzlich verankerten Vorgaben in der Praxis tatsächlich
erfüllt und umgesetzt werden.

Die frühzeitige Absolvierung der Einführungslehrgänge für Zivildienstleistende,
die in den Tätigkeitsgruppen der Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen ein-
gesetzt werden, war in den vergangenen Jahren nicht ausreichend gewährleistet.
Gerade hier gilt es zu hinterfragen, ob die mit dem Zivildienständerungsgesetz
bezweckten Verbesserungen bezüglich der Lehrgänge eingetreten sind und ob
die Bundesregierung konkrete Veränderungsbedarfe bei der Gesetzesumsetzung
erkennt.

Des Weiteren ist unter anderem kritisch zu hinterfragen, ob die Zivildienstleis-
tenden, deren Einrichtungen keinem Wohlfahrtsverband angehören und die
unmittelbar vom Bundesamt für den Zivildienst ausgebildet werden, weiterhin
vergleichsweise unterdurchschnittliche Kenntnisse im Umgang mit alten, kran-
ken und behinderten Menschen besitzen, wenn sie ihren Einsatz beginnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Zivildienstleistende haben im Januar 2010 den Zivildienst ange-
treten?

2. Wie viele davon haben im Januar 2010 an einem eintägigen Seminar über
ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende sowie die ihnen zustehenden

Geld- und Sachbezüge nach § 25b Absatz 1 Satz 1 ZDG teilgenommen?

Wie viele haben im Februar 2010 an einem solchen eintägigen Seminar teil-
genommen?

Drucksache 17/1123 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. In wie vielen Fällen war bei Dienstantritt festgelegt, an welchem viertägigen
Seminar zur politischen Bildung nach § 25b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1
ZDG die Zivildienstleistenden teilnehmen?

Wie viele davon nehmen

a) im zweiten Dienstmonat,

b) im dritten Dienstmonat,

c) im vierten Dienstmonat,

d) im fünften Dienstmonat,

e) im sechsten Dienstmonat,

f) im siebten Dienstmonat,

g) im achten Dienstmonat,

h) im neunten Dienstmonat

an einem solchen Seminar teil?

4. Wie viele Dienstleistende haben den Zivildienst im Januar 2010 jeweils auf
einem Platz mit der Tätigkeitsgruppe 01, 08, 11, 19 oder 45 angetreten?

Wie viele dieser Dienstleistenden sind zu Einrichtungen einberufen, die kei-
nem Wohlfahrtsverband angehören?

5. Wie viele der Dienstleistenden, die im Januar 2010 den Dienst angetreten
haben, haben bereits teilgenommen, nehmen gerade teil oder sind angemel-
det für ein Seminar zu speziellen Fachthemen nach § 25b Absatz 1 Satz 2
Nummer 2 ZDG?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

6. Wie viele der Zivildienstleistenden, die im Januar 2010 den Dienst angetre-
ten haben, sind bisher für ein einwöchiges Seminar zur Förderung sozialer
Kompetenz nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZDG angemeldet worden
oder haben an einem solchen Seminar teilgenommen?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

7. Wie viele Zivildienstleistende, die 2009 ihren Dienst angetreten haben und
am 1. März 2010 noch im Dienst waren, sind bisher für ein einwöchiges
Seminar zur Förderung sozialer Kompetenz nach § 25b Absatz 2 Satz 1
Nummer 1 ZDG angemeldet worden oder haben nach dem 1. Januar 2010
an einem solchen Seminar teilgenommen?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

8. Wie viele Zivildienstleistende haben im Februar 2010 den Zivildienst ange-
treten?

9. Wie viele davon haben im Februar 2010 an einem eintägigen Seminar über
ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende sowie die ihnen zustehenden
Geld- und Sachbezüge nach § 25b Absatz 1 ZDG teilgenommen?

Wie viele der Zivildienstleistenden, die im Februar 2010 begonnen haben,
werden im März 2010 an einem solchen eintägigen Seminar teilnehmen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1123

10. In wie vielen Fällen war bei Dienstantritt festgelegt, an welchem viertägi-
gen Seminar zur politischen Bildung die Zivildienstleistenden teilnehmen?

Wie viele davon nehmen

a) im zweiten Dienstmonat,

b) im dritten Dienstmonat,

c) im vierten Dienstmonat,

d) im fünften Dienstmonat,

e) im sechsten Dienstmonat,

f) im siebten Dienstmonat,

g) im achten Dienstmonat,

h) im neunten Dienstmonat

an einem solchen Seminar teil?

11. Wie viele Dienstleistende haben den Zivildienst im Februar 2010 jeweils
auf einem Platz mit der Tätigkeitsgruppe 01, 08, 11, 19 oder 45 angetreten?

Wie viele dieser Dienstleistenden sind zu Einrichtungen einberufen, die
keinem Wohlfahrtsverband angehören?

12. Wie viele der Dienstleistenden, die im Februar 2010 den Dienst angetreten
haben, haben bereits teilgenommen, nehmen gerade teil oder sind an-
gemeldet für ein Seminar zu speziellen Fachthemen nach § 25b Absatz 1
Satz 2 Nummer 2 ZDG?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

13. Wie viele der Zivildienstleistenden, die im Februar 2010 den Dienst ange-
treten haben, sind bisher für ein einwöchiges Seminar zur Förderung sozia-
ler Kompetenz nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZDG angemeldet
worden oder haben an einem solchen Seminar teilgenommen?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

14. Wie viele Zivildienstleistende haben im Januar 2010 den Zivildienst been-
det?

Wie viele davon haben an einem dienstlichen Erfahrungsaustausch nach
§ 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ZDG, der ihnen die Gelegenheit gibt, das
im Dienst Erlebte zu reflektieren, teilgenommen?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

15. Wie viele Zivildienstleistende haben im Februar 2010 den Zivildienst be-
endet?

Wie viele davon haben an einem dienstlichen Erfahrungsaustausch nach
§ 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ZDG, der ihnen die Gelegenheit gibt, das
im Dienst Erlebte zu reflektieren, teilgenommen?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

Drucksache 17/1123 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
16. Wie bewertet die Bundesregierung im Einzelnen die erfragten Zahlen (Fra-
gen 2 bis 7 und 9 bis 15) im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele des Zivil-
dienständerungsgesetzes, und inwiefern leitet sie konkrete Veränderungs-
bedarfe bezüglich der Lehrgänge aus diesen Einschätzungen ab?

Berlin, den 19. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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