BT-Drucksache 17/11188

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/10749, 17/10962, 17/11185 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze

Vom 24. Oktober 2012


Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Gesine Lötzsch und Priska Hinz (Herborn)

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Altersversor-
gung der Bezirksschornsteinfegermeister neu zu regeln und
Änderungen im Recht der Arbeitsförderung vorzunehmen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschorn-
steinfegermeister:

Die Belastung des Bundeshaushalts (in heutigen Werten)
setzt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 mit rund
63 Mio. Euro ein. Im Folgejahr beträgt sie rund 72 Mio.
Euro, erreicht im Jahr 2025 mit 76 Mio. Euro ihren Höhe-
punkt, um dann über die kommenden Jahrzehnte kontinuier-

Haushalte der Länder:

Die Berufsorientierung wird ganz überwiegend durch die
Länder kofinanziert. Auf diese Kofinanzierung durch die
Länder entfällt voraussichtlich ein Betrag, der den Aus-
gaben der Bundesagentur für Arbeit entspricht. Für durch
die Flexibilisierung ermöglichte Berufsorientierungs-
maßnahmen ist unter Berücksichtigung der demografi-
schen Entwicklung ab 2014 mit Ausgaben der Bundesagen-
tur für Arbeit in Höhe von jährlich rund 52 Mio. Euro zu
rechnen.

Kommunale Haushalte:

Für die kommunalen Haushalte ergeben sich keine finan-
ziellen Auswirkungen.
Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11188
17. Wahlperiode 24. 10. 2012

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10749, 17/10962, 17/11185 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der
lich zurückzugehen.

Zu den Änderungen im Recht der Arbeitsförderung:

Bundeshaushalt:

Für den Bundeshaushalt ergeben sich keine finanziellen
Auswirkungen.

Haushalt der Bundesagentur für Arbeit:

Für durch die Flexibilisierung ermöglichte Berufsorien-
tierungsmaßnahmen ist unter Berücksichtigung der demo-
grafischen Entwicklung ab 2014 mit Ausgaben in Höhe von
jährlich rund 52 Mio. Euro zu rechnen. Ein nicht zu be-
ziffernder Teil der derzeitigen erweiterten Berufsorientie-
rung dürfte nach einer entsprechenden Anpassung der

Drucksache 17/11188 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
oder verändert.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschorn-
steinfegermeister:

Infolge der Schließung des bestehenden Zusatzversorgungs-
systems entfällt ab dem 1. Januar 2013 der Verwaltungsauf-
wand für die Erhebung und Vereinnahmung von Beiträgen.
Die langfristig abnehmende Zahl von Leistungsempfängern
führt zu einem weiteren allmählichen Rückgang des verblei-
benden Verwaltungsaufwands, bis dieser schließlich ganz
entfällt.

Keine.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

Berlin, den 24. Oktober 2012

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin
Maßnahmen auch über die derzeitige Grundregelung
förderfähig sein und dort künftig zu Mehrausgaben führen,
sofern die Berufsorientierungsmaßnahmen nicht flexibili-
siert würden.

Bei einer Verlängerung der Regelung zur Erprobung inno-
vativer Ansätze ist in den Jahren 2014 bis 2016 mit jährli-
chen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von
rund 10 Mio. Euro zu rechnen.

2. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Durch die Neuordnung der Altersversorgung der Bezirks-
schornsteinfegermeister und durch die Änderungen im
Recht der Arbeitsförderung ergeben sich für die Bürgerin-
nen und Bürger keine Änderungen des Erfüllungsauf-
wandes.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft werden keine Informationspflichten oder
andere Vorgaben eingeführt, geändert oder abgeschafft. Ent-
sprechend werden auch keine Bürokratiekosten verursacht

Zu den Änderungen im Recht der Arbeitsförderung:

Die Flexibilisierung der erweiterten Berufsorientierungs-
maßnahmen führt zu keinem Erfüllungsaufwand bei der
Bundesagentur für Arbeit.

Die Verlängerung der Regelung zur Erprobung innovativer
Ansätze führt zu keinem zusätzlichen Erfüllungsaufwand
bei der Bundesagentur für Arbeit gegenüber der bis 2013
geltenden Rechtslage.

3. Weitere Kosten

Zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschorn-
steinfegermeister:

Kosten für die Wirtschaft sowie Auswirkungen auf Einzel-
preise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbrau-
cherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Die Möglichkeit
zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzli-
chen Rentenversicherung kann dort zu sehr geringen Min-
dereinnahmen führen, die langfristig durch entsprechende
Minderleistungen kompensiert werden.

Zu den Änderungen im Recht der Arbeitsförderung:

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.