BT-Drucksache 17/11177

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/10743, 17/11059(neu), 17/11175 - Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (Beitragssatzgesetz 2013)

Vom 24. Oktober 2012


Dr. Claudia Winterstein, Dr. Gesine Lötzsch und Priska Hinz (Herborn)
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Beitragssätze in
der allgemeinen und knappschaftlichen Rentenversicherung
für das Jahr 2013 festzusetzen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für
Arbeit und Soziales beschlossenen Änderungen auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Durch die Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen
Rentenversicherung werden Bund, Länder und Kommunen
bei den Beiträgen für ihre Beschäftigten entlastet.

Der Bund als Beitragszahler wird zudem durch die Absen-
kung des Beitragssatzes bei den Beiträgen des Bundes für
Kindererziehungszeiten (§ 177 des Sechsten Buches Sozial-
gesetzbuch – SGB VI) im Jahr 2013 um rund 0,43 Mrd.
Euro entlastet.

Der allgemeine Bundeszuschuss zur Rentenversicherung ist
an die Entwicklung des Beitragssatzes gebunden. Der allge-

112 Mio. Euro, die vom Bund im Rahmen der Defizithaf-
tung zu tragen sind. Sie werden innerhalb der geltenden
Haushalts- und Finanzplanansätze des Einzelplans 11 aus-
geglichen.

In der Alterssicherung der Landwirte ergeben sich 2013
Mindereinnahmen in Höhe von 23 Mio. Euro. Die Auswir-
kungen auf die Defizitdeckung des Bundes (§ 78 des Geset-
zes über die Alterssicherung der Landwirte – ALG) werden
im entsprechenden Ansatz des Regierungsentwurfs zum
Bundeshaushalt 2013 aufgefangen.

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Er-
füllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft, insbesondere auch für die mittelstän-
Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land),
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11177
17. Wahlperiode 24. 10. 2012

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10743, 17/11059(neu), 17/11175 –

Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der
gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013
(Beitragssatzgesetz 2013)
meine Bundeszuschuss für die alten und neuen Länder sinkt
infolge der Beitragssatzsenkung im Jahr 2013 um insgesamt
rund 1,3 Mrd. Euro.

Die Absenkung des Beitragssatzes in der knappschaftlichen
Rentenversicherung führt im Jahr 2013 zu Mindereinnah-
men in der knappschaftlichen Rentenversicherung von

dischen Unternehmen, ist durch dieses Gesetz ein geringer
Aufwand für die Aktualisierung von Softwarelösungen für
die Entgeltabrechnung zu erwarten. Im Regelfall werden
keine gesonderten Kosten anfallen, da diese Softwarelösun-
gen automatisch über ein Update aktualisiert werden. Es
werden keine Informationspflichten neu eingeführt, geän-
dert oder aufgehoben.

Berlin, den 24. Oktober 201

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

cher (Karlsruhe-Land)
tter

Lötzsch
tterin

H. Heene
ese
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

2

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Axel E. Fis
Berichtersta

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine
Berichtersta

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin
Drucksache 17/11177 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Den Rentenversicherungsträgern entsteht durch dieses Ge-
setz ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 163 200
Euro. Der übrigen Verwaltung entsteht ein ebenfalls gerin-
ger einmaliger Umstellungsaufwand, allerdings in nicht
messbarem Umfang.

Weitere Kosten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch die
Senkung der Beitragssätze in der Rentenversicherung mit
insgesamt rund 3,2 Mrd. Euro entlastet. In diesem Umfang
steigt deren verfügbares Einkommen. Dies stärkt die Kon-
sumnachfrage. Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken
ebenfalls um rund 3,2 Mrd. Euro. Der preisdämpfenden
Wirkung geringerer Arbeitskosten steht also eine mögliche
preiserhöhende Wirkung einer verstärkten Nachfrage sei-
tens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber.
Insgesamt ist nicht mit nennenswerten Auswirkungen auf
das Preisniveau zu rechnen.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
mann

x

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