BT-Drucksache 17/11145

Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen

Vom 23. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11145
17. Wahlperiode 23. 10. 2012

Antrag
der Abgeordneten Lars Klingbeil, Martin Dörmann, Doris Barnett, Klaus Barthel,
Ingo Egloff, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Hubertus Heil
(Peine), Rolf Hempelmann, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Aydan Özog˘uz, Thomas
Oppermann, Stefan Rebmann, Gerold Reichenbach, Dr. Martin Schwanholz, Rita
Schwarzelühr-Sutter, Kerstin Tack, Wolfgang Tiefensee, Andrea Wicklein, Brigitte
Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
schaffen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Dem Zugang zu einem freien und leistungsfähigen Internet kommt in der digi-
talen Gesellschaft grundlegende Bedeutung zu. In der Digitalisierung steckt ein
enormes Potenzial der gesellschaftlichen Teilhabe und Wissensvermehrung.
Drahtlose lokale Netzwerke (Wireless Local Area Network – WLAN) haben
sich als Teil der Telekommunikationsinfrastruktur etabliert und ihnen kommt
eine wichtige Bedeutung für den flächendeckenden Ausbau kabelloser Zugangs-
infrastrukturen zu. Gerade in Städten und Ballungsräumen aber auch in öffent-
lichen Räumen können lokale Netze einen Zugang zum Internet eröffnen und so
die öffentlichen Räume im Netz und den Zugang zum Netz im öffentlichen
Raum sicherstellen. Dies ist nicht zuletzt auch aus tourismuspolitischer Perspek-
tive ein wichtiges Anliegen.

Neben WLAN-Angeboten der Access-Provider, deren Kerngeschäft darin be-
steht, Nutzern öffentlichen Zugang zum Internet zu bieten, gibt es auch zahlrei-
che WLANs, die z. B. von Hotels oder Gaststätten lediglich als zusätzlicher Ser-
vice für ihre Kunden betrieben werden. Darüber ist in den vergangenen Jahren
auch die Zahl von privaten, offenen WLANs und von Gemeinschaftsinitiativen
stark angestiegen. Anders als bei den Access-Providern ist die Frage der Haftung
bei diesen (gewerblichen) Anbietern oftmals unklar, da es sich nicht um klas-
sische Telekommunikationsdienstleister handelt und daher nicht abschließend
geklärt ist, ob sie sich auf die Haftungsreglungen des Telemediengesetzes beru-
fen können und ob und in welchem Umfang von ihnen auch unter dem Gesichts-
punkt der von den Gerichten insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen an-
genommenen „Störerhaftung“ Schutzmaßnahmen verlangt werden. Daher stellt

der Betrieb von öffentlichen WLANs für diese Betreiber ein beträchtliches wirt-
schaftliches Risiko dar und verhindert so den weiteren Ausbau von öffentlichen
WLAN-Zugängen.

Klare gesetzliche Vorgaben fehlen auch für die technischen Vorkehrungen ge-
gen missbräuchliche Nutzung, die unter Einbeziehung von Zumutbarkeitskri-
terien von WLAN-Betreibern erfüllt werden müssen, um ein Haftungsrisiko zu

Drucksache 17/11145 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
begrenzen. Seit Langem steht die Forderung im Raum, dass entsprechende Re-
gelungen für die Betreiber von WLANs geschaffen werden müssen, um letzt-
lich den Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Eröffnung von Zugängen
zum Netz im öffentlichen Raum voranzutreiben.

Der Senat von Berlin und der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg haben
eine Entschließung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber draht-
loser lokaler Netzwerke (WLANs) in den Bundesrat eingebracht. Ziel der Ini-
tiative ist es, dass die Bundesregierung prüfen möge, „ob und wie durch Ände-
rungen der bisherigen Gesetzeslage

1. das Potenzial vorhandener WLAN-Netze stärker nutzbar gemacht werden
kann,

2. das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann, z. B. in-
dem die Haftungsbeschränkung für Access-Provider gemäß § 8 TMG auf
andere WLAN-Betreiber erstreckt wird,

3. die Schutzmaßnahmen, die die Betreiber von WLAN-Netzen zur Vermei-
dung ihrer Verantwortlichkeit für unbefugte Nutzung durch Dritte zu ergrei-
fen haben, zwecks Erhöhung der Rechtssicherheit unter Einbeziehung von
Zumutbarkeitskriterien so konkretisiert werden können, dass die Betreiber
bei Erfüllung dieser Anforderungen ihre WLANs ohne Haftungs- und Ab-
mahnungsrisiken betreiben können.

Dies soll unter Wahrung der Rechte und Rechtsverfolgungsmöglichkeiten der
Inhaber von Urheberrechten und der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung
geschehen.“

Der Bundesrat hat diese Initiative am 12. Oktober 2012 einstimmig beschlossen.
Auch die Justizministerkonferenz hat auf ihrer Frühjahrskonferenz am 13. und
14. Juni 2012 das Bundesministerium der Justiz gebeten, sich dieser Problematik
anzunehmen und die sog. Störerhaftung für Inhaber von offenen WLAN- Access-
Points und mobilen Internetzugängen einer Überprüfung zu unterziehen. Gleich-
zeitig soll mit einer entsprechenden Neuregelung „ein Beitrag gegen den Ab-
mahnmissbrauch geleistet werden“.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. das Potenzial von WLAN-Netzen für den Netzzugang im öffentlichen Raum
nicht länger aufgrund der bestehenden Haftungsrisiken brachliegen zu las-
sen;

2. die Initiative des Bundesrates sowie der Justizministerinnen und Justizmi-
nister aufzugreifen und umzusetzen und einen Gesetzentwurf zur Beschrän-
kung des Haftungsrisikos für WLAN-Betreiber vorzulegen;

3. in diesem Gesetzentwurf darüber hinaus in einer für gewerbliche sowie auch
für nicht kommerzielle Angebote handhabbaren Weise klarzustellen, in wel-
chen konkreten Grenzen die Betreiber offener WLAN-Zugänge Vorkehrun-
gen zur Wahrung von Datensicherheit, Datenschutz und Kommunikations-
geheimnis zu treffen haben.

Berlin, den 23. Oktober 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.