BT-Drucksache 17/11035

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/10756 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt über den Sitz des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt

Vom 17. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11035
17. Wahlperiode 17. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/10756 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
über den Sitz des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt

A. Problem

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 29. Juni 2012 mit dem Globalen Treu-
handfonds für Nutzpflanzenvielfalt ein Abkommen unterzeichnet, welches die
Ansiedlung des Treuhandfonds in Bonn auf eine gesicherte rechtliche Grund-
lage stellen soll. Das Abkommen regelt die Rechte und Befugnisse des Globalen
Treuhandfonds sowie die seines Personals und der Delegationen und Mitglieder
in Deutschland.

Das Abkommen bedarf nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der
Zustimmung des Deutschen Bundestages in Form eines Bundesgesetzes.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.

Drucksache 17/11035 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10756 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 17. Oktober 2012

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Peter Beyer
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Berlin, den 17. Oktober 20

Peter Beyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter
im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/10756 in seiner 65. Sitzung am 17. Oktober 2012 beraten
und empfiehlt einstimmig die Annahme.

12

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11035

Bericht der Abgeordneten Peter Beyer, Dr. Rolf Mützenich, Marina Schuster,
Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/10756 in seiner 195. Sitzung am 27. September 2012 in
erster Lesung beraten und zur Beratung dem Auswärtigen
Ausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 29. Juni 2012 mit
dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt ein
Abkommen unterzeichnet, welches die Ansiedlung des
Treuhandfonds in Bonn auf eine gesicherte rechtliche
Grundlage stellen soll. Das Abkommen regelt die Rechte
und Befugnisse des Globalen Treuhandfonds sowie die
seines Personals und der Delegationen und Mitglieder in
Deutschland.

Das Abkommen bedarf nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes der Zustimmung des Deutschen Bundestages
in Form eines Bundesgesetzes.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse

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