BT-Drucksache 17/10639

Den globalen Schutz der biologischen Vielfalt sichern - strategischen Plan der Biodiversitätskonvention finanzieren und umsetzen

Vom 10. September 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10639
17. Wahlperiode 10. 09. 2012

Antrag
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Thilo Hoppe, Sven-Christian
Kindler, Ute Koczy, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Harald Ebner,
Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Den globalen Schutz der biologischen Vielfalt sichern – Strategischen Plan
der Biodiversitätskonvention finanzieren und umsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Oktober 2012 tagt die 11. Vertragsstaatenkonferenz (COP 11) der Konven-
tion über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD)
und die 6. Konferenz der Unterzeichnerstaaten des Cartagena-Protokolls über
biologische Sicherheit (COP-MOP 6) im indischen Hyderabad. Nach dem
Scheitern an den von der Europäischen Union (EU) und der internationalen Staa-
tengemeinschaft formulierten Zielen, den Verlust der biologischen Vielfalt bis
2010 zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen, wurde 2010 auf der COP 10
im japanischen Nagoya ein Strategischer Plan für die Jahre 2011 bis 2020 be-
schlossen. Verbunden mit den 20 so genannten Aichi-Zielen schreibt dieser das
Ziel, den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen, nicht nur bis 2020 fort, sondern
benennt im Gegensatz zum pauschalen 2010-Ziel auch die wichtigsten Hand-
lungsfelder und Teilziele. Die Umsetzung dieser Ziele und die Anwendung der
beschlossenen Indikatoren muss von den CBD-Vertragsstaaten jetzt mit voller
Kraft vorangetrieben werden. Dafür müssen vor allem auch die finanziellen Mit-
tel zur Verfügung gestellt werden. Daher wird die Frage nach der Finanzierung
des Strategischen Plans eine der zentralen Aufgaben der COP 11 sein. Sie darf
nicht zum Scheitern des Gipfels führen.

Der Umweltausblick der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) bis 2050 bewertet den Strategischen Plan zwar als Erfolg,
warnt aber vor dem fortschreitenden Biodiversitätsverlust, insbesondere getrie-
ben durch Landnutzungsänderungen, Expansion der kommerziellen Forstwirt-
schaft, Infrastrukturausbau, sonstige menschliche Eingriffe, die Zerschneidung
natürlicher Lebensräume sowie Umweltverschmutzung und Klimawandel. An-
gesichts der unveränderten Belastungen warnt die OECD vor irreversiblen

Schäden, Bedrohungen für das menschliche Wohlergehen und sehr hohen
Kosten. So könnten allein der weltweite Waldschwund Kosten in Höhe von 2 bis
5 Bio. US-Dollar pro Jahr verursachen. Insbesondere die arme Bevölkerung in
ländlichen Räumen sowie indigene Gruppen seien dadurch in ihren Lebens-
grundlagen stark gefährdet.

Drucksache 17/10639 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Mobilisierung finanzieller Ressourcen

Im Mittelpunkt der COP 11 wird neben der Umsetzung des Strategischen Plans
auch die Bereitstellung finanzieller Ressourcen stehen. Die entsprechende Stra-
tegie zur Mobilisierung finanzieller Ressourcen wurde auf der COP 9 in Bonn
2008 beschlossen. Ein Beschluss über konkrete Finanzierungsziele wurde auf
der COP 10 2010 in Nagoya jedoch auf die COP 11 vertagt. Entwicklungsländer
sollten bis dahin ihren finanziellen Bedarf präziser formulieren und die Indus-
trieländer sind aufgerufen, mehr zur Mobilisierung zusätzlicher finanzieller Res-
sourcen beizutragen. Über die Bemessungsgrundlage (Baseline), gegenüber der
eine Aufstockung der Mittel quantifiziert werden könnte, besteht noch keine
Einigung. Dazu hätten die Vertragsstaaten Berichte über biodiversitätsschäd-
liche Subventionen, den bisherigen Mitteleinsatz für die Biodiversität und den
Finanzierungsbedarf erstellen sollen. Bisher sind dem allerdings nur wenige
Staaten nachgekommen. Auch die Bundesregierung hat dazu noch immer keine
Daten vorgelegt (siehe Bundestagsdrucksache 17/10380).

Zahlreiche nationale und regionale Studien geben Aufschluss über den Finanz-
bedarf einzelner Aichi-Ziele. Zudem hat das Gastgeberland Indien zusammen
mit Großbritannien ein High Level Panel eingesetzt, das auf der COP 11 Ergeb-
nisse zum gesamten Finanzbedarf zur Umsetzung des Strategischen Plans vor-
stellen wird. Ein deutlich steigender Bedarf an Finanzmitteln sowohl in den In-
dustrie- als auch in den Entwicklungsländern ist absehbar.

Der COP 11 sollten diese unterschiedlichen Studien als Entscheidungsgrundlage
dienen. Die Konferenz wird aber auch vor der Herausforderung stehen, diesen
erhöhten Bedarf zu decken. Damit die Konferenz ein Erfolg wird, kommt es ins-
besondere auf die Bereitschaft der europäischen Vertragsstaaten an, einen Teil
des Finanzierungsbedarfes zu übernehmen. Darüber hinaus ist ein Bedarf an In-
strumenten zur Mobilisierung zusätzlicher privater Mittel absehbar. Mechanis-
men wie die Zahlung für Ökosystemdienstleistungen müssen dabei kritisch auf
ihre Wirksamkeit für den Schutz der biologischen Vielfalt und ihre Vereinbarkeit
mit Menschenrechten und entwicklungspolitischen Zielen geprüft werden.

Eine nachhaltige Finanzierung des Biodiversitätsschutzes ist jedoch nur dann
realisierbar, wenn gleichzeitig umweltschädliche Anreize und Subventionen ab-
geschafft werden. Der Abbau solcher Anreize steht daher als eines der Aichi-
Ziele mit im Zentrum der Aufgaben für die Vertragsstaaten. Auch hier tragen die
EU und Deutschland eine besondere Verantwortung.

ABS-Protokoll

Gemeinsam mit dem Strategischen Plan wurde auf der COP 10 auch ein Proto-
koll über den Zugang und den gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung ge-
netischer Ressourcen (Access and Benefit Sharing; ABS-Protokoll) beschlos-
sen, das den dritten Schwerpunkt der COP 11 bilden wird. Es soll 90 Tage nach
der 50. Ratifizierung durch die Vertragsstaaten in Kraft treten. Bislang haben
zwar neben Deutschland noch 91 weitere Staaten das Protokoll unterzeichnet,
aber erst fünf haben es ratifiziert (Stand: 28. August 2012). Innerhalb der EU
läuft noch immer ein Folgenabschätzungsverfahren, das der Ratifizierung durch
die Mitgliedstaaten vorangestellt wurde. Die Europäische Kommission hat an-
gekündigt, in Hyderabad zumindest einen Entwurf für die Umsetzung innerhalb
der EU vorzulegen. Auf nationaler Ebene laufen in zahlreichen Ländern bereits
Vorbereitungen, das Protokoll umzusetzen. Ein internationaler Mechanismus für
den Vorteilsausgleich und für die verbindliche Einhaltung des Protokolls scheint
aber noch in weiter Ferne.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10639

Biologische Sicherheit

Im Rahmen des Cartagena-Protokolls über die biologische Sicherheit wurde
2010 das Nagoya-Kuala-Lumpur-Zusatzprotokoll zu Haftung und Entschädi-
gung beim grenzüberschreitenden Umgang mit gentechnisch veränderten Orga-
nismen (GVO) verabschiedet. Auch dieses wurde von Deutschland und der EU
zwar unterzeichnet, die Ratifizierung steht aber noch aus.

Zudem hat Deutschland bis heute noch keine Experten/Expertinnen für das so
genannte Roster of Experts benannt, das dazu dient, bei Bedarf qualifizierten
Rat und Unterstützung für Entwicklungs- und Schwellenländer in Fragen zur
Umsetzung des Cartagena-Protokolls verfügbar zu machen, und das auch einen
Fonds für die Finanzierung dieser Leistungen vorsieht.

Das Cartagena-Protokoll berücksichtigt auch sozio-ökonomische Auswirkun-
gen von GVO auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen
Vielfalt, insbesondere für die lokale und indigene Bevölkerung. In Hyderabad
soll die Etablierung einer internationalen Expertengruppe beschlossen werden,
die Richtlinien für die Entwicklung und Anwendung sozio-ökonomischer Krite-
rien zur Bewertung von GVO auf nationaler Ebene erarbeiten soll.

Eine mögliche Liste von GVO, die mit nur „geringer Wahrscheinlichkeit“ nega-
tive Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit
haben und deshalb von den wesentlichen Bestimmungen des Cartagena-Proto-
kolls ausgenommen werden sollten, ist zu Recht auf breite Ablehnung, auch
durch die EU, gestoßen.

Meeresschutz

Der Schutz der marinen Biodiversität ist sowohl bei der Ausweisung von
Schutzgebieten als auch bei der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen
noch weit von den Zielen der CBD entfernt. So schreitet zwar die Auswahl öko-
logisch und biologisch bedeutender Meeresgebiete (EBSAs) voran. Doch das
Ziel, 10 Prozent der Meeresflächen unter Schutz zu stellen, ist nach wie vor in
weiter Ferne. Dies muss auch den Schutz und die nachhaltige Nutzung der
marinen Ressourcen beinhalten. Marines Küstenzonenmanagement und Raum-
planung sind hier ein integraler Bestandteil. Auch andere Probleme wie Unter-
wasserlärm, nicht nachhaltige Fischerei oder Vermüllung der Meere müssen
umgehend stärker durch die Vertragsstaatenkonferenz berücksichtigt werden. In
den Zwischenverhandlungen wurde hier leider teilweise erst auf die COP 12 ver-
wiesen. Das wachsende Interesse an Ressourcen der Tiefsee macht die Aus-
weisung von Schutzgebieten und den Erlass eines Moratoriums auf den Abbau
von Ressourcen der Tiefsee bis zur Einrichtung dieser Schutzgebiete umso drin-
gender. Zudem sind internationale Haftungsregeln bei Schäden durch Tiefsee-
bergbau zwingend notwendig.

Klimawandel und biologische Vielfalt

Aufgrund der zahlreichen Schnittstellen zwischen Klimaschutz und Biodiver-
sität müssen die Klimarahmenkonvention UNFCCC und die CBD besser zu-
sammenarbeiten. Die Vorschläge des technischen Beratungsgremiums der CBD
(SBSTTA) betreffen hierzu insbesondere Leitlinien für den Waldklimaschutz
(REDD+) und das dazugehörige Monitoring. Dabei gilt es, über soziale, öko-
logische und menschenrechtliche Mindestanforderungen hinaus insbesondere
negative Folgen für indigene Gruppen und die im und vom Wald lebende Bevöl-
kerung zu vermeiden.

Drucksache 17/10639 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

IPBES

Das Sekretariat des internationalen wissenschaftlichen Beratungsgremiums zur
biologischen Vielfalt (IPBES) wird in Bonn angesiedelt. Dies bringt für die
Bundesregierung eine zusätzliche Verantwortung mit sich, diesen Prozess zu
unterstützen und eine zügige Arbeitsfähigkeit des Sekretariats zu gewährleisten.
Im Rahmen der Gründungsmodalitäten und der COP 11 gilt es, die Zusammen-
arbeit zwischen dem Rat und der CBD sicherzustellen. Insbesondere der Aus-
schuss für wissenschaftliche und technische Beratung der CBD (SBSTTA) und
IPBES müssen sich ergänzen und ihre Arbeit optimal auf einander abstimmen.

Herausforderungen für Deutschland und Europa

Deutschland steht nicht nur mit der Zusage aus dem Jahr 2010 in der Pflicht, ab
2013 jährlich 500 Mio. Euro für den internationalen Biodiversitätsschutz bereit-
zustellen. Darüber hinaus gilt es, den absehbaren Bedarf für die Umsetzung des
Strategischen Plans zu decken. Dass die bestehenden Zusagen dafür nicht aus-
reichen werden, ist absehbar.

Der Umweltrat der EU hat am 11. Juni 2012 in seinen Schlussfolgerungen zur
COP 11 die Notwendigkeit unterstrichen, den Schutz der biologischen Vielfalt
sektorübergreifend in Beschlüssen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Die
Umsetzung des Strategischen Plans sei ein Schlüsselfaktor für ein nachhaltiges
Europa und müsse integraler Bestandteil bei der Umsetzung der Europa-2020-
Strategie werden. Hierbei hat sich die Bundesregierung jedoch geweigert,
konkrete Finanzierungsziele für die CBD zu formulieren, solange die Bemes-
sungsgrundlage (Baseline) und die Berichterstattung über die Finanzierung
nicht abschließend geklärt seien. Sehr deutlich wurde dagegen der Bedarf an
zusätzlichen „innovativen“ Finanzierungsinstrumenten und privaten Mitteln
formuliert.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich im Rahmen der CBD-Verhandlungen in Hyderabad dafür einzusetzen,
dass

a) die Umsetzung des Strategischen Plans und der Aichi-Ziele regelmäßig
vor jeder COP überprüft wird, um bei Bedarf rechtzeitig intensiver an der
Beseitigung von Defiziten zu arbeiten;

b) entsprechend des Beschlusses der COP 10, die Ergebnisse der bereits exis-
tierenden Studien zum Finanzbedarf offiziell angenommen werden und
Finanzierungsziele für die Umsetzung des Strategischen Plans auf Grund-
lage dieser beschlossen werden;

c) die Finanzierungslücke zur Umsetzung des Strategischen Plans durch die
EU und die Industrieländer geschlossen wird und die Bundesregierung
ihre finanziellen Zusagen der COP 9 weiterhin einhält;

d) die Entwicklungsländer in ihrer Kapazität gestärkt werden, die Gelder ein-
facher und gezielter zu empfangen (direct access) sowie diese Mittel
effektiv und nachhaltig vor Ort einzusetzen (durch Aufbau und Stärkung
nationaler Institutionen und Koordinierungsmechanismen);

e) so genannte innovative Finanzierungsmechanismen kritisch auf ihre
Wirksamkeit zur Finanzierung der einzelnen Aichi-Ziele überprüft und
mögliche negative menschenrechtliche Folgen ausgeschlossen werden,
bevor diese zu einem substanziellen Finanzierungsinstrument der CBD
werden;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10639

f) im Rahmen des ABS-Protokolls ein internationaler Mechanismus für
einen gerechten Vorteilsausgleich und für die verbindliche Einhaltung des
Protokolls geschaffen wird;

g) im Rahmen des Cartagena-Protokolls sozio-ökonomische Richtlinien be-
schlossen werden, die den Vertragspartnern einen klaren und rechtssiche-
ren Rahmen für die Entwicklung und Anwendung angepasster Kriterien
für die sozio-ökonomische und menschenrechtliche Bewertung von GVO
auf nationaler Ebene bieten. Dafür ist ein geeigneter deutscher Vertreter/
eine geeignete deutsche Vertreterin in die geplante Expertengruppe zu ent-
senden, welcher/welche insbesondere über Expertise bezüglich Proble-
men bei der Koexistenz von GVO mit nicht gentechnisch veränderten
Pflanzen verfügt;

h) das Cartagena-Protokoll auch im Falle der grenzüberschreitenden Ver-
bringung von GVO, die nach Ansicht einzelner Vertragspartner nur eine
„geringe Wahrscheinlichkeit“ für negative Auswirkungen haben, weiter-
hin seine volle Gültigkeit behält;

i) Mechanismen gefunden werden, damit das Cartagena-Protokoll und das
ABS-Protokoll nicht durch internationale Handelsabkommen konter-
kariert werden;

j) die Zusammenarbeit zwischen IPBES und der CBD/SBSTTA verbindlich
organisiert wird;

k) schnellstmöglich ein Netz an Hochseeschutzgebieten einschließlich der
Tiefsee ausgewiesen wird, verbunden mit einem Moratorium der Interna-
tional Seabed Authority (ISA) für den Abbau von Bodenschätzen der Tief-
see mindestens bis zur Einrichtung dieser Schutzgebiete, der Verabschie-
dung von Haftungsregeln und der Einrichtung eines Haftungsfonds, der
durch die Bergbau betreibenden Unternehmen finanziert werden muss;

l) eine permanente Koordinierungsstelle (z. B. bei dem Verwaltungsrat des
Umweltprogramms der Vereinten Nationen – UNEP) zur besseren Koor-
dination zwischen den biodiversitätsrelevanten Konventionen und zur Ab-
stimmung mit anderen Prozessen wie dem Klimaschutz eingerichtet wird;

m)im Rahmen eines globalen REDD+-Mechanismus Wälder nicht nur als
Kohlenstoffsenken- und Speicher geschützt werden, sondern gleicher-
maßen sowohl die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften,
die im und vom Wald leben, als auch die biologische Vielfalt. Die Er-
haltung von Primärwäldern muss dabei Vorrang gegenüber der Wieder-
herstellung von Wäldern haben, Plantagen und Monokulturen müssen
ausgeschlossen werden;

n) gegenüber der UNFCCC der Ökosystem-Ansatz und das Vorsorgeprinzip
auch bei der Nutzung biogener Energie zur Anwendung kommt;

o) das CBD-Moratorium für Geoengineering weiterhin unterstützt wird;

2. die von Deutschland auf der CBD COP 9 in Bonn 2008 zugesagten jährlich
500 Mio. Euro für den internationalen Biodiversitäts- und Waldschutz dauer-
haft haushaltsmäßig abzusichern;

3. im Sinne der Strategie zur Mobilisierung finanzieller Ressourcen der CBD
zur Umsetzung des Strategischen Plans beizutragen und dabei insbesondere
die Synergien von Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit zu stei-
gern;

4. die Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Mittel für den Bio-
diversitätsschutz zum Beispiel durch Zahlungen für Ökosystemdienstleistun-

gen zu prüfen;

Drucksache 17/10639 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. die Vergabe von Bürgschaften für Investitionen im Ausland an strenge und
verbindliche Umwelt-, Sozial- und Menschrechtsstandards zu koppeln;

6. auf nationaler und europäischer Ebene das ABS-Protokoll rechtsverbindlich
so umzusetzen, dass eine Nutzung genetischer Ressourcen, die den Zielen
und Regeln des Protokolls nicht entspricht, in der EU gesetzlich sanktioniert
wird;

7. das Nagoya-Kuala-Lumpur-Zusatzprotokoll zu Haftung und Entschädigungs-
fragen zu ratifizieren und sich auf europäischer Ebene für eine zeitnahe Rati-
fizierung bzw. Bestätigung durch den Rat und das Europäische Parlament
einzusetzen;

8. geeignete Experten/Expertinnen für das „Roster of Experts“ zu benennen und
sich dafür einzusetzen, dass die EU einen angemessenen Beitrag zur Finan-
zierung des zugehörigen Unterstützungsfonds leistet. Um die von den Ver-
tragsstaaten geforderte bessere Ausgewogenheit der Geschlechter zu er-
reichen und angesichts der Tatsache, dass qualifizierte deutsche Expertinnen
in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, sind mehr weibliche als männ-
liche Experten zu benennen;

9. die finanzielle und organisatorischen Unterstützung von IPBES sicherzustel-
len, um schnellstmöglich die Arbeitsfähigkeit des Sekretariates in Bonn zu
ermöglichen.

Berlin, den 10. September 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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