BT-Drucksache 17/10401

Der Conterganskandal - 40 Jahre nach Gründung der Conterganstiftung

Vom 24. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10401
17. Wahlperiode 24. 07. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping,
Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Der Conterganskandal – 40 Jahre nach Gründung der Conterganstiftung

Vor 55 Jahren begann der größte Medikamentenskandal der Bundesrepublik
Deutschland. Das angeblich harmlose Schlafmittel „Contergan“ wurde 1957
von der Firma Grünenthal GmbH auf den Markt gebracht.

Der in Contergan enthaltene Wirkstoff heißt Thalidomid. Er wurde – laut
Grünenthal – 1954 von der Firma Grünenthal GmbH entwickelt. Ohne entspre-
chende Tests des Medikaments wurde es von der Firma Grünenthal GmbH als
„völlig ungiftig“ beworben und verkauft. Zahlreiche Hinweise auf den Einfluss
von Thalidomid auf den menschlichen Embryo vor und nach der Markteinfüh-
rung wurden ignoriert. Erst am 27. November 1961 erfolgte der Verkaufsstopp
thalidomidhaltiger Produkte in der Bundesrepublik Deutschland. In der Folge
erlitten weltweit ca. 15 000 im Mutterleib heranwachsende Embryos Miss-
bildungen. Allein in Deutschland leben noch ca. 2 700 Contergangeschädigte,
darunter viele ohne Gliedmaßen, mit weiteren erheblichen Schäden und zu-
nehmend gravierenden Folgeschäden.

Die Bundesrepublik Deutschland steht für die Schäden aus dem Conterganskan-
dal in der Verantwortung, da sie – nach jahrelanger Verschleppung des Prozesses
und mit Abschluss eines sittenwidrigen Vertrages – sämtliche Ansprüche gegen
die Schädigerin, die Firma Grünenthal GmbH, ausgeschlossen hat (§ 23 Absatz 1
des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kin-
der“). Demnach steht der Staat in der Verpflichtung, den Contergangeschädigten
wirksame und dauerhafte Hilfen zu gewährleisten (siehe auch Urteil des Bun-
desverfassungsgerichtes vom 8. Juli 1976).

Die Conterganstiftung für behinderte Menschen wurde am 31. Oktober 1972 als
öffentlich-rechtliche Stiftung, zunächst unter dem Namen Stiftung „Hilfswerk
für behinderte Kinder“, gegründet. Die Stiftung speist sich aus Mitteln eines am
10. April 1970 zwischen den Eltern der betroffenen Kinder und der Hersteller-
firma geschlossenen Vergleichs in Höhe von damals 100 Mio. DM sowie aus
einer Aufstockung des Stiftungskapitals durch Haushaltsmittel des Bundes. Mit
Inkrafttreten des Gesetzes über die Conterganstiftung für behinderte Menschen

(Conterganstiftungsgesetz) am 19. Oktober 2005 erhielt die Stiftung ihren heu-
tigen Namen. Bis heute sind die Stiftungsgremien mehrheitlich von Vertreterin-
nen und Vertretern der Bundesregierung besetzt, die Betroffenen sind durch
demokratisch legitimierte Vertretungen lediglich (als Minderheit) im Stiftungs-
rat präsent.

Am 14. Mai 2009 wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstif-
tungsgesetzes im Deutschen Bundestag beschlossen. Gleichzeitig wurden der

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Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Soforthilfe zur Teilhabe-Ermöglichung für
Conterganbetroffene“ (Bundestagsdrucksache 16/11639) sowie der Änderungs-
antrag der Fraktion DIE LINKE. zum Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache
16/13030) abgelehnt, obwohl in beiden Anträgen maßgebliche und berechtigte
Forderungen der Betroffenen aufgegriffen wurden.

Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes kritisieren Betroffene und ihre Organisa-
tionen, dass die Situation der Contergangeschädigten weiterhin nicht bedarfsge-
recht bzw. angemessen ist und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in der Contergan-
stiftung für behinderte Menschen und deren Gremien völlig unzureichend sind.

Am 27. Juni 2012 stellte das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg
in einem „Zusammenfassenden Bericht über die ersten Untersuchungsergeb-
nisse und Ableitung erster Handlungsempfehlungen“ ihre Längsschnittstudie zur
Lebenssituation contergangeschädigter Menschen im Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages vor. Grundlage war der
Beschluss des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache 16/11625 vom
20. Januar 2009. Bestandteil der Studie sind 13 Handlungsempfehlungen,
welche durch den Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen
konkretisiert wurden (siehe www.conterganstiftung.de).

In der Studie heißt es zusammenfassend auf S. 60: „Die Gruppe der Contergan-
geschädigten wird sich zahlenmäßig nicht mehr verändern. Allerdings unterlie-
gen die Beschwerden, die durch vorgeburtliche Schädigungen bedingt sind, wie
auch die Folgeschäden einer kontinuierlichen Zunahme. In den nächsten Jahren
werden die Folgeschäden, die heute schon eindeutig erkennbar sind, und auch
die Spätschäden mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Nach Aussagen der
Contergangeschädigten sind die Folgeschäden in den letzten fünf bis zehn Jah-
ren zunehmend in den Mittelpunkt gerückt. Die Verschlechterung der Gesund-
heit und die zunehmenden Einbußen der Selbstständigkeit erfordern vermehrt
Personalassistenz, technische Assistenz und Umbaumaßnahmen.“

Bereits am 20. Mai 2009 stellte die Fraktion DIE LINKE. eine Kleine Anfrage
„Der Conterganskandal – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“ auf Bundes-
tagsdrucksache 16/13086, am 23. August 2010 folgte eine gleichlautende Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2801. Die Antworten der Bundesregie-
rung vom 5. Juni 2009 auf Bundestagsdrucksache 16/13308 und vom 14. Sep-
tember 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/2915 waren zum Teil unvollständig
oder nichtssagend. Dieser Umstand und neu hinzugekommene Fragen, Entwick-
lungen und Erkenntnisse führen nunmehr zu dieser dritten Kleinen Anfrage zum
Thema Contergan.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was hat die Bundesregierung bisher getan, um die Forderungen 1, 2, 5, 6
und 7 aus dem am 22. Januar 2009 im Deutschen Bundestag beschlossenen
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP „Angemessene und
zukunftsorientierte Unterstützung der Contergangeschädigten sicherstellen“
auf Bundestagsdrucksache 16/11223 zu erfüllen, was wurde bisher erreicht,
und was ist darüber hinaus noch im Jahr 2012 geplant (bitte zu den Punkten
einzeln Stellung nehmen)?

2. Wie viele Petitionen von Contergangeschädigten an den Deutschen Bundes-
tag im Zeitraum 2010 bis 2012 sind der Bundesregierung bekannt, und in-
wieweit haben diese Petitionen Handlungen und Entscheidungen durch die
Bundesregierung bzw. die Conterganstiftung für behinderte Menschen aus-
gelöst?

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3. Ist die Bundesregierung bereit, die Homepage der Conterganstiftung für
behinderte Menschen mit Gebärdensprachenvideos sowie angesichts von
Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Ländern auch mehrsprachig
anzubieten?

Wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?

4. Wie viele Contergangeschädigte in Deutschland sowie im Ausland lebend
(bitte die einzelnen Länder und die jeweilige Personenzahl nennen) erhalten
gemäß deutschem Recht derzeit noch Zahlungen von der Conterganstiftung
für behinderte Menschen und in welcher Höhe (monatliche Leistungen, Ein-
malzahlungen, jährliche Durchschnittsrente, weitere staatliche Leistungen)?

5. Wie viele der Contergangeschädigten sind seit dem Jahr 2010 verstorben
(bitte Zahl der Verstorbenen, aufgeschlüsselt nach Jahren, Geschlecht und
Schadenseingruppierung nennen)?

Welche (neuen) Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Mortalitätsrate (Sterberate) von Contergangeschädigten im Vergleich zu
den übrigen Personen ihrer Geburtsjahrgänge?

6. Wie hoch sind die insgesamt an einen Contergangeschädigten gezahlten
Leistungen vom Inkrafttreten des Conterganstiftungsgesetzes bis heute aus
der Stiftung im Minimum, Maximum und Durchschnitt?

7. Wie viele Contergangeschädigte erhalten Leistungen nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, „Hartz IV“), Elften Buch Sozialgesetz-
buch (SGB XI, Pflegeversicherung) oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XII, Eingliederungshilfe), und wie viele Contergangeschädigte sind
von Leistungen ihrer Lebens- oder Ehepartner sowie von anderen Verwand-
ten nach Kenntnis der Bundesregierung abhängig?

8. Inwieweit verfügt die Bundesregierung inzwischen über Erkenntnisse hin-
sichtlich der Fragen 26 sowie 28 bis 31 (Berufstätigkeit, Rentenansprüche
usw.) aus der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestags-
drucksache 16/13086?

9. Wie ist gewährleistet, dass contergangeschädigte Personen einen angemes-
senen Ausgleich ihrer Renten-/Pensionsverluste erhalten, die sie aufgrund
ihrer schädigungsbedingt verkürzten Erwerbsbiographien bzw. ihrer fehlen-
den Erwerbsbiographie erleiden?

Was ist aus Sicht der Bundesregierung in dieser Hinsicht „angemessen“?

10. Wie hoch würden die durchschnittlich zu gewährenden Leistungen nach
Einschätzung der Bundesregierung sein, wenn das Arzneimittel „Conter-
gan“ in den Verkehr gebracht worden wäre und die zivilrechtliche Herstel-
lerhaftung aus § 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) greifen
würde?

11. Wie hoch würden die durchschnittlich zu gewährenden Leistungen nach
Einschätzung der Bundesregierung sein, wenn das Arzneimittel „Conter-
gan“ nach dem 1. Januar 1978 in den Verkehr gebracht worden wäre und bei
der zivilrechtlichen Haftung zusätzlich § 84 ff. des Arzneimittelgesetzes
(AMG) anzuwenden wäre?

12. Inwieweit reichen nach Auffassung der Bundesregierung die nach den So-
zialleistungsgesetzen sowie dem Conterganstiftungsgesetz für Contergan-
geschädigte gewährten Hilfen, um – auch mit Blick auf die UN-Behinder-
tenrechtskonvention – ein selbstbestimmtes Leben führen zu können?

13. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung
der Firma Grünenthal GmbH „einzelne Contergan-Betroffene zu unterstüt-

zen, die sich in akuter Not befinden. Dieses Angebot richtet sich vor allem
an jene Betroffene, die unter besonders schwerwiegenden Schädigungen

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leiden. Die Unterstützung erfolgt durch die Kostenübernahme für individu-
elle Sachleistungen, deren Finanzierung die Sozialkassen (Krankenkasse,
Sozialamt etc.) nicht übernehmen.“ (siehe www.gruenenthal.de), auch unter
dem Gesichtspunkt, dass es solche akuten Notfälle eigentlich nicht geben
dürfte?

Wie viele solcher „Härtefallbeihilfen“ durch die Firma Grünenthal GmbH
gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher?

14. Inwieweit kompensieren die Leistungen an Contergangeschädigte nach
Einschätzung der Bundesregierung anfallende Heilungskosten, den erlitte-
nen Verdienstausfall, die behinderungsbedingten Mehrkosten, die entgan-
genen Dienste und den Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld
(im Vergleich zum BGB, insbesondere §§ 249, 842, 843, 845, 847)?

15. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der ersten Hand-
lungsempfehlung aus der aktuellen Studie (Folgeschäden) einschließlich
der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen acht Punkte?

16. Wie und ab wann werden nach Auffassung der Bundesregierung künftig
Folgeschäden bei der Bemessung der Höhe der Zahlungen aus der Con-
terganstiftung für behinderte Menschen berücksichtigt?

17. Wie bewertet die Bundesregierung die zweite Handlungsempfehlung aus
der aktuellen Studie (Einkommensnachteile) einschließlich der durch den
Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen zwei Punkte?

18. Wie bewertet die Bundesregierung die dritte Handlungsempfehlung aus der
aktuellen Studie (einkommens- und vermögensunabhängige Nachteilsaus-
gleiche) einschließlich der durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen
drei Punkte?

19. Wie bewertet die Bundesregierung die achte Handlungsempfehlung aus der
aktuellen Studie (persönliche Assistenz) einschließlich der durch den Stif-
tungsrat dazu vorgeschlagenen drei Punkte?

20. Was hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren unternommen, um
die medizinische Versorgung der Contergangeschädigten inklusive der Be-
reitstellung und Kostenübernahme von Hilfs- und Heilmitteln spürbar zu
verbessern?

21. In welchem Umfang werden durch die Geschäftsstelle der Stiftung psycho-
soziale Beratungen und Einzelfallbetreuungen für die Betroffenen angebo-
ten?

22. Wie bewertet die Bundesregierung die vierte und fünfte Handlungsempfeh-
lung aus der aktuellen Studie (medizinische Versorgung) einschließlich der
durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen acht Punkte?

23. Wie bewertet die Bundesregierung die elfte Handlungsempfehlung aus der
aktuellen Studie (zahnärztliche Versorgung) einschließlich der durch den
Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen Konkretisierung?

24. Wie bewertet die Bundesregierung die zwölfte Handlungsempfehlung aus
der aktuellen Studie (Folgeschäden) einschließlich der durch den Stiftungs-
rat dazu vorgeschlagenen sechs Punkte?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die 13. Handlungsempfehlung aus der
aktuellen Studie (Untersuchung von Spätschäden) einschließlich der durch
den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen drei Punkte?

26. Hat die Bundesregierung Kenntnis von vererbbaren genetischen Schäden
bei Contergangeschädigten, und wenn ja, von welchen?

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27. Wie bewertet die Bundesregierung die sechste und siebte Handlungsemp-
fehlung aus der aktuellen Studie (Pkw und Rollstühle) einschließlich der
durch den Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen vier Punkte?

28. Wie bewertet die Bundesregierung die neunte Handlungsempfehlung aus
der aktuellen Studie (barrierefreie Wohnung) einschließlich der durch den
Stiftungsrat dazu vorgeschlagenen drei Punkte?

29. Wie bewertet die Bundesregierung die zehnte Handlungsempfehlung aus
der aktuellen Studie (zusätzliche Bedarfe) einschließlich der durch den Stif-
tungsrat dazu vorgeschlagenen zwei Punkte?

30. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Contergangeschädigte sowie auf
Neubewertung der Schadenseingruppierung sind seit Inkrafttreten des
Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes bei der
Stiftung eingegangen (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?

Wie viele Anträge wurden jeweils bereits positiv oder mit einer Ablehnung
entschieden?

Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit?

31. Wie viele dieser Antragstellerinnen und Antragsteller hatten bereits in den
Jahren 1984 bis 2008 schon einmal einen Antrag auf Anerkennung als
Contergangeschädigte oder auf Neubewertung der Schadenseingruppierung
gestellt?

32. Wie ist die medizinische Kommission der Conterganstiftung für behinderte
Menschen zusammengesetzt?

Wie oft hat sie in den letzten drei Jahren getagt, und welche Verträge zwi-
schen dem Bund bzw. der Conterganstiftung für behinderte Menschen und
der Firma Grünenthal GmbH gibt es zur Finanzierung der medizinischen
Kommission und der medizinischen Gutachten?

33. Inwieweit kann die Bundesregierung die von den Antragstellerinnen und
Antragstellern kritisierten zu langen Bearbeitungszeiten bestätigen, und was
unternahm bzw. unternimmt die Bundesregierung, um eine zügige Antrags-
bearbeitung zu sichern?

34. Für welche Projekte und Forschungsvorhaben wurden seit dem Jahr 2010
Mittel aus der Conterganstiftung für behinderte Menschen oder (im Zusam-
menhang mit dem Thema Contergan) aus dem Bundeshaushalt zur Verfü-
gung gestellt (bitte einzeln das Vorhaben, Bewilligungsdatum, die Höhe der
Mittel und die Träger des Projektes bzw. Forschungsvorhabens benennen)?

35. Wo, wann, wie und von wem wurde das von der Universität Heidelberg der-
zeit realisierte Forschungsvorhaben „akrobatik@home – Evidenzbasierte
Trainingsunterstützung zur alltäglichen Bewegungsaktivierung für Conter-
ganbetroffene und Menschen mit körperlichen Behinderungen“ nach
Kenntnis der Bundesregierung ausgeschrieben, und wer hat über die Ver-
gabe des Auftrages entschieden?

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für dieses
Projekt, und woraus wird es finanziert?

In welcher Weise waren die Contergangeschädigten und ihre Organisatio-
nen nach Kenntnis der Bundesregierung in die Planung und Entscheidung
einbezogen?

36. Wann hat die Bundesregierung Auskünfte von der Firma Grünenthal GmbH
über die Geschichte und Herkunft des für „Contergan“ verwendeten Wirk-
stoffes sowie die Tätigkeit von SS-Angehörigen und anderen NS-belasteten

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Personen in der Firma Grünenthal GmbH erbeten, und welche Auskünfte
erhielt sie?

In welcher Weise hat die Bundesregierung selbst diesbezügliche Unter-
suchungen durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?

37. Wo, wann, wie und von wem wurde der Forschungsauftrag für die Längs-
schnittstudie (siehe Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Bundestagsdrucksache 16/11625
vom 21. Januar 2009) öffentlich ausgeschrieben, und wer hat über die Ver-
gabe des Auftrages entschieden?

38. Wie hoch sind die Kosten für diese Studie, und woraus wird sie finanziert?

39. In welchen Ländern wurde das Medikament „Contergan“ (ggf. auch unter
anderem Namen) der Firma Grünenthal GmbH nach Kenntnis der Bundes-
regierung verkauft bzw. über die Firma Grünenthal GmbH direkt vertrie-
ben?

40. In welchen Ländern wurde das Medikament nach Kenntnis der Bundes-
regierung über Lizenznehmer vertrieben?

Wer waren diese Lizenznehmer?

41. Wo, wann, wie und von wem wurde die von der Rechtsanwaltskanzlei DLA
Piper erstellte „Internationale Studie zu Leistungen und Ansprüchen thalido-
midgeschädigter Menschen in 21 Ländern“ (siehe www.conterganstiftung.de)
öffentlich ausgeschrieben, und wer hat über die Vergabe des Auftrages ent-
schieden?

42. Wie hoch waren die Kosten für diese Studie, und woraus wurden sie finan-
ziert?

43. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Interessenkolli-
sionen infolge der Tätigkeit von DLA-Piper-Anwälten für die Firma
Grünenthal GmbH oder deren Lizenznehmer (z. B. die Firma Distillers)?

44. Inwieweit hält die Bundesregierung das Niveau der Entschädigungsleistun-
gen für Contergangeschädigte in Deutschland im Vergleich zu den Leistun-
gen in anderen westeuropäischen Ländern für angemessen?

45. Wie hoch sind die durch den Bund aus Steuermitteln sowie nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die Firma Grünenthal GmbH aufgebrachten
Kosten (einschließlich Folgekosten) infolge des Conterganskandals seit
2010 (gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Kostenarten und Jahren)?

Wie hoch ist darunter der Anteil der Zahlungen an die Contergangeschädig-
ten bzw. deren Angehörige?

46. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Firma Grünenthal GmbH
über die 2008 angekündigte Zahlung von 50 Mio. Euro an die Stiftung hi-
naus weitere Leistungen für die Contergangeschädigten erbringen sollte?

Wenn ja, wie ist der diesbezügliche Gesprächsstand?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 24. Juli 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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