BT-Drucksache 17/10366

Die Energiewende - Kosten für Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen

Vom 19. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10366
17. Wahlperiode 19. 07. 2012

Große Anfrage
der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter, Rolf Hempelmann, Dirk Becker,
Ingrid Arndt-Brauer, Doris Barnett, Sören Bartol, Gerd Bollmann, Willi Brase,
Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Marco Bülow, Edelgard Bulmahn, Martin
Burkert, Petra Crone, Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Michael Gerdes,
Iris Gleicke, Michael Groß, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, Dr. Bärbel Kofler,
Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier,
Mechthild Rawert, Gerold Reichenbach, Frank Schwabe, Dr. Martin Schwanholz,
Kerstin Tack, Wolfgang Tiefensee, Andrea Wicklein, Waltraud Wolff (Wolmirstedt),
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Die Energiewende – Kosten für Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen

Die Energiewende muss sozialverträglich, gerecht und transparent gestaltet
werden. Pressestimmen von Mitgliedern der Bundesregierung, der Koalition
und von der Bundesnetzagentur schüren die Befürchtung, die vor 10 Jahren
begonnene Energiewende berge hohe Kostensteigerungen für die Verbrauche-
rinnen und Verbraucher, für das Gewerbe und die Industrie. Hingegen gibt es
keine Hinweise aus diesem Kreis, welche Kostensenkungspotenziale mit der
Energiewende kurz- und mittelfristig zu erwarten sind.

Es ist sogar davon auszugehen, dass es ohne entsprechende Umsetzung der
Energiewende zu erheblichen Preissteigerungen kommen würde. Auch ohne
Energiewende hätte es erheblichen Änderungs- und Erneuerungsbedarf in der
Erzeugung, in der Übertragung und in der Verteilung von Energie gegeben.
Erkennbare Zusatzkosten sind auch Aufwendungen für Reinvestitionen –
Bruttokosten bilden also nicht die effektiven Nettokosten der Energiewende ab.
Es ist bisher nicht gelungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher für diesen
Zusammenhang zu sensibilisieren.

Dessen ungeachtet kommt es insbesondere darauf an, die Energieversorgung so
zu gestalten, dass sich weiterhin Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz
miteinander verbinden. Um dies zu erreichen, ist es unabdingbar, dass ein Mas-
terplan alle Elemente der Energiepolitik und alle Investitionsvorhaben mit
direkter Kostenwälzung aufeinander abstimmt. Nur durch die Auswahl von auf
Dauer kosteneffizienten Maßnahmen und durch ein Kostenmonitoring kann ge-
währleistet werden, dass die Verbraucherpreise für Energie weiterhin bezahlbar

bleiben.

Auch wenn sich Kostensteigerungen für die Kilowattstunde, den Liter Kraft-
stoff oder den Kubikmeter Erdgas aufgrund der immer noch steigenden Nach-
frage nach Energie nicht verhindern lassen sollten, so kann doch die Rechnung
für die Verbraucherinnen und Verbraucher gleich bleiben, wenn es gelingt, über
Effizienzgewinne und Einsparungen diese Steigerungen auszugleichen.

Drucksache 17/10366 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Derzeit ist jedoch in keinem der zentralen Handlungsfelder eine konsistente
Strategie der Bundesregierung erkennbar.

Die Bundesregierung ist gefordert, für Klarheit darüber zu sorgen, welche Al-
ternativen es in den Bereichen Netz, Erzeugung und Effizienz, bezogen auf
Strom und Wärme, zur Erreichung ihrer Zielsetzungen gibt und welche von der
Bundesregierung ergriffen werden, was die Kosten für diese Alternativen sind
und wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass die Kosten sozial gerecht
verteilt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Ausbau der erneuerbaren Energien

1. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der EEG-Umlage
(EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) für das kommende Jahr ein?

2. Welche Anteile entfallen demnach auf die verschiedenen Kostenblöcke der
EEG-Umlage 2013 wie neu installierte Anlagen, Differenzkosten, Markt-
prämie und Managementprämie, Flexibilitätsprämie, Industriestrom- bzw.
Eigenversorgungsprivileg, Liquiditätspuffer der Übertragungsnetzbetreiber
sowie der besonderen Ausgleichsregelung?

3. Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, die EEG-Umlage 2013 auf
ihre derzeitige Höhe von 3,59 Cent pro kWh zu begrenzen, und gleichzeitig
das laut EEG 2012 selbstgesteckte Ziel eines Aufwuchses bei den erneuer-
baren Energien im Strombereich von derzeit ca. 20 Prozent auf mindestens
35 Prozent im Einzelnen sicherzustellen?

4. Welche Maßnahmen hat sie zur Begrenzung der Umlagenhöhe ergriffen,
und welche Effekte ergeben sich aus diesen Maßnahmen für den Aufwuchs
der erneuerbaren Energien?

5. Wie schätzt die Bundesregierung die Einführung einer Differenzierung der
EEG-Umlage in verschiedene Blöcke ein, um Transparenz zwischen zu-
baubedingten und sonstigen Kosten (siehe Frage 2) zu erlangen?

6. Ist insbesondere eine weitere Novellierung des EEG geplant, um die Be-
grenzung der EEG-Umlage zu erreichen?

Wenn nein, welche anderen Instrumente wird die Bundesregierung gegebe-
nenfalls einsetzen, um diese Begrenzung sicherzustellen?

7. Wie viele Kraftwerke werden in den kommenden beiden Jahrzehnten jähr-
lich mit welcher Kapazität stillgelegt (Sterbelinie) unter Berücksichtigung
der bisher üblichen durchschnittlichen Betriebsdauer?

8. Welche direkten Kosten fallen bis zum Jahr 2020 und bis zum Jahr 2030
an, wenn statt des Ausbaus der erneuerbaren Energien der Kraftwerkspark
in Deutschland mit konventionell-fossilen Kraftwerken erneuert würde?

9. Wie würden sich der CO2-Preis im Emissionshandel und der Strompreis
entwickeln, wenn ausschließlich konventionell-fossile Kraftwerke die Er-
zeugung gewährleisteten?

10. Wie würde sich eine Erneuerung des Kraftwerksparks in Deutschland mit
konventionell-fossilen Kraftwerken auf die Klimaschutzziele in den Jahren
2020, 2030 und 2050 auswirken?

11. Welche Effekte hätte eine solche konventionelle Erneuerung des Kraft-
werksparks auf die Importabhängigkeit und damit auf die volkswirtschaft-
liche Leistungsbilanz Deutschlands?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10366

12. Welche Mittel wären durch die Kosten von importierter fossiler Energie im
Zeitraum bis 2030 nach Auffassung der Bundesregierung gebunden und
nicht mehr für die inländische Verwendung verfügbar?

13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung generell über die Preisent-
wicklung von Primärenergieimporten (nach Kohle, Öl, Gas und Uran diffe-
renziert) in den kommenden 20 Jahren, und welche Projektionen legt sie
ihren eigenen Planungen zugrunde?

14. In welchem Umfang unterscheiden sich nach Auffassung der Bundesregie-
rung bei einem Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Ausbauziel von
mindestens 35 Prozent im Jahr 2020 und 50 Prozent im Jahr 2030 die
Effekte bei der inländischen Wertschöpfung und Beschäftigung einerseits
und einer Erneuerung des Kraftwerksparks auf Basis fossiler Energien an-
dererseits?

15. In welchem Umfang trägt nach Auffassung der Bundesregierung der Aus-
bau der erneuerbaren Energien seit dem Jahr 1999 zur inländischen Wert-
schöpfung und Beschäftigung bei?

16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Einsatz von Erdgas und
Biogas als Kraftstoff im Verkehrssektor den Wettbewerb in diesem Seg-
ment fördert und gleichzeitig ein erhebliches Kostensenkungspotenzial für
den Einzelnen birgt?

17. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, den Einsatz von Erd-
gas und Biogas als Kraftstoff im Verkehrssektor zu unterstützen, und mit
welchem Zeithorizont sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?

18. Mit welcher Entwicklung der Volllaststunden für Offshore-Windkraft rech-
net die Bundesregierung bei den ersten 10 GW installierte Leistung im Jahr
2020, und welche Summen an Vergütungszahlungen würden sich ergeben,
wenn man zu diesen Volllaststunden die Vergütungszahlungen nach dem
EEG-Stauchungsmodell bzw. ohne das Stauchungsmodell annimmt?

19. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Marktexperten, dass das
jetzige Offshore-Stauchungsmodell für sich genommen ausreichend An-
reize für Investoren bietet und gemeinsam mit der Möglichkeit der Nutzung
der Direktvermarktung nach Beendigung der erhöhten Anfangsvergütungen
zu unnötigen Mehrbelastungen bei den Verbrauchern führen könnte?

20. Wie würde die Bundesregierung eine dementsprechende Anpassung des
Stauchungsmodells bewerten, die unnötige volkswirtschaftliche Zusatz-
kosten verhindert (z. B. durch Herabsetzung der erhöhten Anfangsvergü-
tung oder durch Verringerung des dafür vorgesehenen Zeitraums oder
durch eine verpflichtende Abgabe des Stroms zu 3,5 Cent/kWh nach Aus-
zahlung der Anfangsvergütung)?

21. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für den weiteren Ausbau der
Onshore-Windkraft vor dem Hintergrund der Ausbauziele der Bundes-
länder, die Eingang in das Szenario C des Szenarienrahmens zum Netzent-
wicklungsplan gefunden haben?

22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten der ab Januar
2012 eingeführten Marktprämie und der Managementprämie?

Wie werden sich die Kosten dieser Prämien weiterentwickeln?

23. In welchem Umfang wird die Marktprämie dazu beitragen, die Erzeugung
erneuerbarer Energien zu verstetigen, und welchen Lastprofilen folgt die
Erzeugung infolge der Marktprämie?

Drucksache 17/10366 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

24. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass die der Marktprämie
zugrunde liegenden Kennzahlen für die Wertigkeit des gehandelten Stroms
deutlich von den Zahlen abweichen, die der Konzeption der Prämie zu-
grunde lagen?

25. Welche Erkenntnisse und Informationen hat die Bundesregierung darüber,
dass die Managementprämie zu hoch dimensioniert ist?

Welche Rückschlüsse zieht sie gegebenenfalls daraus?

26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung und
Höhe des Liquiditätspuffers im EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber
für das laufende Jahr und über die Höhe für die nächsten 10 Jahre?

Gibt es eine absolute Obergrenze für die Höhe des Liquiditätspuffers?

27. Wie verhält sich der Aufbau eines Liquiditätspuffers im EEG-Konto zu den
Forderungen nach einer Begrenzung der EEG-Umlage?

28. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Kostenhöhe des
Saldenausgleichs (bitte nach der Höhe pro Jahr für die nächsten 10 Jahre
aufgliedern)?

29. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Kosten zum be-
sonderen Ausgleichsmechanismus ab dem Jahr 2013?

Wie wirkt sich diese Entwicklung auf die EEG-Umlage in Cent/kWh im
Übrigen aus?

30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unterschiedliche
Höhe der Netzentgelte und die hierdurch stärkere EEG-bedingte Belastung
von Endkunden im Osten von Deutschland (bitte nach der Höhe pro Jahr
für die letzten 10 Jahre und nach Bundesländern aufgliedern)?

In welchem Umfang stehen dem Wertschöpfung, Beschäftigung sowie
Steueraufkommen in den ostdeutschen Bundesländern gegenüber?

31. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Kosten des Netzaus-
baus bundesweit umzulegen?

32. Um welchen Betrag steigen die Netznutzungsentgelte für private und ge-
werbliche Endkunden aufgrund der Ausnahmeregelung für die energiein-
tensive gewerbliche Wirtschaft und die Land- und Forstwirtschaft seit dem
Jahr 2000 (bitte für die einzelnen Maßnahmen nach Jahren aufschlüsseln)?

33. Wie hoch sind die Einnahmeausfälle der öffentlichen Haushalte durch die
Steuerbegünstigungen für die energieintensive gewerbliche Wirtschaft und
die Land- und Forstwirtschaft bei der Strom- und Energiebesteuerung und
die daraus resultierenden Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer seit dem
Jahr 2000 (bitte für die einzelnen Maßnahmen nach Jahren aufschlüsseln)?

34. Wie ist sichergestellt, dass die Begünstigung von Unternehmen bei der Ent-
richtung der EEG-Umlage zielgerichtet nur solchen Unternehmen hilft, die
entsprechende Unterstützung im internationalen Wettbewerb benötigen?

35. Wie wird begründet, dass die Begünstigung bei der EEG-Umlage zwar an
die Erstellung einer Analyse zur Erschließung von Einspar- und Effizienz-
potenzialen gekoppelt wird, die dabei identifizierten Maßnahmen aber
nicht umgesetzt werden müssen, um in den Vorteil der Umlagebegüns-
tigung zu gelangen?

36. Welchen Umfang haben die nicht umgesetzten Einspar- und Effizienz-
potenziale?

Welche Gründe gibt es dafür, und wie will die Bundesregierung gegebe-

nenfalls sicherstellen, dass sie dazu entsprechende Informationen erhält?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10366

37. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen bzw. müssten geschaffen wer-
den, um die Umsetzung von identifizierten Einspar- und Effizienzpotenzia-
len als Voraussetzung für eine Begünstigung sicherzustellen?

38. Welche Höhe wird die Begünstigung von Unternehmen im Rahmen der er-
weiterten Ausgleichsregelung im EEG 2012 einnehmen?

Welcher Aufschlag auf die Netznutzungsentgelte für nicht privilegierte
Stromkunden ergibt sich rechnerisch daraus?

Externe Kosten und Umweltlasten der konventionell-fossilen Energienutzung

39. In welcher Höhe lassen sich negative externe Kosten (Ausstoß von Kohlen-
dioxid, Stickoxide und weitere Luftschadstoffe) infolge des Energiever-
brauchs für die Verstromung auf Basis von Kohle, Mineralöl und Erdgas
beziffern?

40. Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Energiepreise
für die Endverbraucher von Strom, Wärme und Warmwasser verändern,
wenn alle externen Kosten auf den jeweiligen Brennstoff aufgeschlagen
werden und keinerlei Subventionen oder Querfinanzierungen erfolgen
(Kostenwahrheit)?

41. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Nutzer von Endener-
gie für die mit ihrem Energieverbrauch verbundenen externen Kosten auf-
geklärt werden?

42. In welcher Höhe lassen sich negative externe Kosten (Ausstoß von Kohlen-
dioxid, Stickoxide und weitere Luftschadstoffe) infolge des Energiever-
brauchs für Heizzwecke und Warmwasserbereitung auf Basis von Mine-
ralöl und Erdgas (bitte getrennt auflisten) einer durchschnittlichen, nicht
sanierten Mietwohnung mit Baujahr vor Inkrafttreten der ersten Wärme-
schutzverordnung bei durchschnittlichem Nutzerverhalten zuordnen?

43. In welcher Höhe lassen sich externe Kosten (Ausstoß von Kohlendioxid,
Stickoxide und weitere Luftschadstoffe) infolge des Energieverbrauchs für
Heizzwecke und Warmwasserbereitung auf Basis von Mineralöl und Erd-
gas eines durchschnittlichen, nicht sanierten freistehenden Einfamilien-
hauses mit Baujahr vor und nach (bitte getrennt auflisten) Inkrafttreten der
ersten Wärmeschutzverordnung bei durchschnittlichem Nutzerverhalten
zuordnen?

Preisbildung an der Börse

44. Ist der Preisbildungsmechanismus an der Strombörse ausreichend transpa-
rent und reguliert, um Missbrauch zu Lasten der Verbraucher zu verhin-
dern?

Wenn nicht, welche weiteren Regulierungsmaßnahmen sind hier geplant?

45. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, die Prognosepflichten von Strom-
vertriebsunternehmen an der Strombörse zu präzisieren, so dass eine Mani-
pulation von Strommengen ausgeschlossen ist?

46. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass aufgrund von Wettervorhersa-
gen vermutete Börsenpreise auch dann nicht eintreten, wenn die Vorher-
sage zutrifft?

47. Welche Möglichkeiten sind nach Information sowie nach Auffassung der
Bundesregierung angesichts steigender Differenzkosten, erhöhter Off-
shorevergütung durch das Stauchungsmodell und verstärkter Privilegie-

rung im Industriestromverbrauch denkbar, um die EEG-Umlage nicht wei-
ter ansteigen zu lassen?

Drucksache 17/10366 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

48. Wie verhalten sich bei starkem Eintrag von EEG-Strom und demzufolge
sinkendem Börsenpreis (Merit-Order-Effekt) die Vermarktungseinbußen in
der EEG-Umlage zu den Kosteneinsparungen durch den geringeren Bör-
senpreis?

49. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die EEG-Umlage
unweigerlich ansteigt, wenn der Börsenpreis für Strom infolge vermehrter
Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien sinkt, und wie wird die-
ser Effekt im Rahmen der Begrenzung der Umlagenhöhe berücksichtigt?

50. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen Effekt künftig
so zu nutzen, dass er sich mindernd auf die EEG-Umlage auswirkt?

51. Wie lässt sich grundsätzlich die Vermarktung des nach dem EEG vergüteten
Stroms an der Börse optimieren, so dass die Differenzkosten minimiert
werden?

Wann ist ggf. mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen, und wie sehen
diese aus?

52. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
an der Börse nur jene Strommengen vermarktet werden, die auch transpor-
tiert werden können?

53. Welche Einflüsse hätte ein funktionierender Emissionshandel mit einem
durchschnittlichen Emissionspreis von 20 Euro, 25 Euro und 30 Euro pro
Zertifikat auf die EEG-Differenzkosten und die Wirtschaftlichkeit von neu
zu bauenden Gaskraftwerken?

Wärmesektor

54. Welches sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung noch immer keinen
Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
vorgelegt hat, obwohl sie dazu bis zum 31. Dezember 2011 gesetzlich ver-
pflichtet war und ein entsprechender Bericht zuletzt von der Parlamentari-
schen Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Katherina Reiche, bis zum Sommer 2012 angekündigt
worden ist?

55. Ist noch in dieser Legislaturperiode mit einer Novelle des EEWärmeG zu
rechnen, und wenn ja, wann wird nach heutigem Planungsstand ein ent-
sprechender Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen werden?

56. Wie will die Bundesregierung das Ziel erreichen, bis zum Jahr 2020 den
Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch für Wärme auf
14 Prozent zu erhöhen?

57. Mit welchen zusätzlichen Kosten – insbesondere für private Haushalte –
wird dabei gerechnet (bitte für die nächsten 10 Jahre angeben)?

Welche finanziellen Mittel will die Bundesregierung als Ausgleich dafür
zur Verfügung stellen?

58. Welche Mittel wird die Bundesregierung zur Förderung erneuerbarer Ener-
gien im Wärmebereich im Bundeshaushalt zur Verfügung stellen?

59. Welche Mittel wird die Bundesregierung zur Förderung erneuerbarer Ener-
gien im Wärmebereich im Energie- und Klimafonds (EKF) zur Verfügung
stellen?

60. Mit welchen Einnahmen ist der EKF unterlegt, und welche Gefahren beste-
hen nach Einschätzung der Bundesregierung, dass diese Einnahmen nicht
planmäßig erzielt werden können?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10366

61. Mit welchen Änderungen der Bevölkerungs- und Sozialstruktur im Quar-
tier rechnet die Bundesregierung bei sukzessiver Modernisierung und ener-
getischer Sanierung des Wohnungsbestandes?

62. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Verdrän-
gungs- und Segregationseffekte zu vermeiden?

63. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeit, einen fi-
nanziellen Anreiz zur Vermeidung der Nutzung von fossilen Energien und
gleichzeitig zur verbreiteten Nutzung von erneuerbaren Energien im Wär-
mebereich zu schaffen?

64. In welchem Umfang kann nach Kenntnis sowie nach Auffassung der Bun-
desregierung durch die Erschließung von erneuerbaren Energien der Import
von fossilen Energien für Zwecke der Raumwärme und Warmwasserberei-
tung bis zum Jahr 2020 vermieden werden?

65. In welchem Umfang ließe sich Energie einsparen, wenn der Bestand an
Feuerungsanlagen für Zwecke der Raumwärme und Warmwasserbereitung
bis zum Jahr 2020 vollständig an den Stand der Technik angepasst würde?

Welche Kosten ließen sich dadurch einsparen?

66. Auf welchen Zeitraum bezieht sich das Wirtschaftlichkeitsgebot für Maß-
nahmen nach dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieein-
sparverordnung (EnEV) im Einzelnen, und sind diese Gebote noch zeitge-
mäß?

67. Inwieweit wären Maßnahmen nach dem EnEG und der EnEV auf Basis der
heutigen Energiepreise „wirtschaftlich“, wenn in die Kostenbetrachtung
negative externe Effekte – insbesondere Schäden durch Emissionen wie
Kohlendioxid, Stickoxid und andere Luftschadstoffe – einbezogen wären?

68. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse und konkrete Zahlen vor, in
welchem tatsächlichen energetischen Zustand die Wohnungsbestände in
Deutschland sind, die vor der Wärmeschutzverordnung von 1978 errichtet
wurden?

Wenn ja, welche, (bitte konkret nach Energieverbrauch, Gebäude, Bauteile
etc. aufschlüsseln)?

69. Kann die Bundesregierung diese Gebäude nach energetischem Zustand,
Gebäudetypen und Baualtersklassen differenzieren (wenn ja, bitte konkrete
Angaben)?

70. Ist der Bundesregierung das tatsächliche energetische Einsparpotenzial
(tatsächlicher Energieverbrauch, nicht rechnerischer Energiebedarf) im
Wohngebäudebestand durch Sanierung bekannt (wenn ja, bitte konkrete
Daten vorlegen)?

71. Bei wie vielen Wohngebäuden wären nach Einschätzung der Bundesregie-
rung der Bestandsersatz und ein zukunftsfähiger Neubau die wirtschaftlich
und technisch sinnvollere Alternative zu einer zeitgemäßen Modernisie-
rung?

72. In wie viel Prozent der Fälle werden bei der Sanierung von Wohngebäuden
in Deutschland auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur Verbesse-
rung von Schallschutz und Wohnwert vorgenommen?

73. Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die tatsächlichen Voll-
kosten (Investitionskosten, nicht nur die sogenannten energiebedingten Sa-
nierungskosten) für Modernisierungen, differenziert nach der jeweiligen
energetischen Zielsetzung (zu erreichende Effizienzhausstandards, EnEV-

Anforderungen etc.)?

Drucksache 17/10366 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

74. In welchem Zeitraum amortisieren sich Maßnahmen zur energetischen Sa-
nierung von Wohnraum, und welcher Zeitraum ist stattdessen anzusetzen,
wenn als Referenzfall die Kosten für Energie bei unterbliebener Sanierung
und einer Steigerung der Energiepreise von 3 oder 7 Prozent pro Jahr (bitte
getrennt ausweisen) angesetzt würde bei Sanierung eines Einfamilienhau-
ses mit durchschnittlicher Wohnfläche und bisher nicht erfolgter Sanierung
aus dem

a) Baujahr 1950,

b) Baujahr 1960,

c) Baujahr 1970,

d) Baujahr 1980,

e) Baujahr 1990,

jeweils auf den Sanierungsstandard KfW 100 bzw. Neubaustandard nach
EnEV 2009, KfW 55 und Passivhaus?

75. Welche verteilungspolitische Wirkung hat eine aus öffentlichen Mitteln
finanzierte Förderung von energetischer Sanierung von selbst genutztem
Wohnraum jeweils für den Fall einer Zinsbegünstigung von Sanierungs-
krediten nach dem aktuellen Programm der KfW Bankengruppe oder einer
steuerlichen Förderung durch Abzug von Sanierungsaufwand von der Steu-
erschuld oder durch Abzug von steuerlichen Bemessungsgrundlagen?

76. Welchen Umfang müsste eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte För-
derung insgesamt annehmen, und welche Jahrestranchen sind jeweils anzu-
setzen, wenn der gesamte Gebäudebestand für Wohnzwecke bis zum Jahr
2050 auf ein nahezu klimaneutrales Niveau energetisch saniert werden soll
und die dazu erforderliche jährliche Sanierungsquote unter Verzicht auf an-
dere Maßnahmen durch eine Zinsbegünstigung über die KfW Banken-
gruppe nach deren aktuellem Programm angereizt wird?

77. Welche verteilungspolitische Wirkung ergibt sich, wenn die öffentliche
Hand ein Drittel der Kosten der energetischen Sanierung des Gebäudesek-
tors trägt, der gesamte Gebäudebestand für Wohnzwecke bis zum Jahr
2050 auf ein nahezu klimaneutrales Niveau energetisch saniert werden soll
und von der Lastenteilung zwischen den Einkommensgruppen bei der Auf-
bringung der öffentlichen Mittel ausgegangen wird?

Welche Verteilungswirkung hätte eine Anhebung der Umsatzsteuer oder
der Einkommensteuer oder der Energiesteuer auf Heizstoffe im entspre-
chenden Umfang?

78. Wie wird im Einzelnen sichergestellt, dass der Bestand an gewerblich ge-
nutzten Gebäuden zu den bestehenden Zielen der Bundesregierung bei Kli-
maschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung beiträgt?

79. Inwieweit steht der energetischen Sanierung von gewerblich genutzten Ge-
bäuden nach Einschätzung der Bundesregierung die Erwartung der Unter-
nehmen zur Amortisationsfrist entsprechender Investitionen entgegen?

Welche Fristen sind heute marktüblich?

80. In welchem Umfang wären nach Einschätzung der Bundesregierung Maß-
nahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden mit gewerblicher Nut-
zung auf den Neubaustandard nach EnEV 2009 „wirtschaftlich“, wenn die
heute marktübliche Erwartung zur Amortisation der Investitionen verdop-
pelt würde?

Wie lange müsste die Amortisationszeit nach Einschätzung der Bundes-
regierung sein, um unter heute üblichen Bedingungen eine Sanierung

„wirtschaftlich“ werden zu lassen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10366

81. In welchem Umfang wären nach Einschätzung der Bundesregierung Maß-
nahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden für Wohnzwecke auf
den Neubaustandard nach EnEV 2009 „wirtschaftlich“, wenn sich die heute
marktübliche Erwartung zur Amortisation der Investitionen bei gewerb-
lichen Vermietungsunternehmen verdoppelt würde?

Wie lange müsste die Amortisationszeit nach Einschätzung der Bundes-
regierung sein, um unter heute üblichen Bedingungen eine Sanierung
„wirtschaftlich“ werden zu lassen?

82. Welcher Amortisationszeitraum müsste bei der Errichtung von Gebäuden
zur gewerblichen Nutzung nach dem Passivhausstandard zugrunde gelegt
werden, um eine „wirtschaftliche“ Investition durch geringere Energie-
kosten für Heizzwecke zu erreichen, wenn unterstellt wird, dass sich die
Kosten für Heizenergie in der Zukunft in dem Maße verteuern wie im
Durchschnitt der letzten 10 Jahre?

83. Welcher Amortisationszeitraum müsste bei der Errichtung von Gebäuden
zur Nutzung als Wohnraum nach dem Passivhausstandard zugrunde gelegt
werden, um eine „wirtschaftliche“ Investition durch geringere Energie-
kosten für Heizzwecke zu erreichen, wenn unterstellt wird, dass sich die
Kosten für Heizenergie in der Zukunft in dem Maße verteuern wie im
Durchschnitt der letzten 10 Jahre?

84. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die energetische Ge-
bäudesanierung nach dem Stand der Technik erfolgt und auch ein umfas-
sendes Angebot mit qualifizierten Handwerksdienstleistungen zur Verfü-
gung steht?

85. Wird die Bundesregierung die Weiterbildung und Qualifizierung von Ge-
bäudeplanung und Handwerk für den Bereich der energetischen Sanierung
fördern?

Wenn ja, in welcher Höhe und mit welchen Maßnahmen?

86. Bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung einer Änderung der DIN-
Norm, um eine schnellere und effizientere Zulassung von kostengünstigen
und innovativen Baustoffen zu erreichen?

87. Wie bewertet die Bundesregierung den Verdrängungseffekt aus dem Um-
stand, dass sie nicht die Absicht hat, die umlagefähigen Kosten der Moder-
nisierung von bislang 11 Prozent auf einen niedrigeren Wert abzusenken
und die Mieter damit vor zu hohen Mieten zu schützen, wenn gleichwohl
der Umfang der energetischen Sanierungen wie gewünscht stark ansteigen
soll?

Netzausbau

88. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei der Anbindung der
Offshore-Windkraft-Anlagen in der Nord- und Ostsee?

Welche Kenntnisse liegen über den Anstieg der Netzkosten vor?

Wie hoch werden die Wartungskosten eingeschätzt?

Mit welcher Verfügbarkeit (Nutzungsdauer in Jahren insgesamt sowie An-
zahl und Dauer von Unterbrechungen pro Jahr) wird gerechnet?

89. Welche Investitionen wären nach Einschätzung der Bundesregierung in den
Zeiträumen bis zum Jahr 2020 und bis zum Jahr 2030 für die Instandhaltung
des Hochspannungsnetzes zu erwarten, wenn Kosten im Zusammenhang
mit der Energiewende nicht anfielen und das Durchschnittsalter des Netzes

nicht weiter ansteigen sollte?

Drucksache 17/10366 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

90. Welche Kosten in den Ausbau des Übertragungsnetzes einschließlich von
technischen Einrichtungen wie Interkonnektoren werden nach Einschät-
zung der Bundesregierung voraussichtlich in den Zeiträumen bis zum Jahr
2020 und bis zum Jahr 2030 allein dadurch anfallen, um das Netz an den
europäischen Stromhandel anzupassen?

91. Welcher Nettobetrag lässt sich für die im Entwurf für einen Netzentwick-
lungsplan aufgeführten Szenarien jeweils benennen, der in den Zeiträumen
bis 2020 und bis 2030 anfallen wird, bei dem von den Aufwendungen in
das Höchstspannungsnetz insgesamt einschließlich der Aufwendungen für
das sogenannte Startnetz all jene Aufwendungen abgezogen werden, die
ganz oder überwiegend dem Erhalt des Netzes, dem ansonsten anfallenden
Ausbaubedarf und dem Bedarf für Zwecke der Stromdurchleitung im eu-
ropäischen Stromhandel dienen?

92. Welche Investitionen in das Höchstspannungsnetz werden nach Einschät-
zung der Bundesregierung notwendig, um den EU-Binnenmarkt für Strom
zu verwirklichen?

93. In welcher Höhe werden Investitionen von der Europäischen Kommission
unterstellt, um ein EU-weites Übertragungsnetz zu errichten, und in wel-
cher Höhe wird sich dies auf die Netzentgelte (insgesamt und pro kWh)
auswirken?

94. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten zum Um-/
Ausbau der Verteilnetze, soweit diese durch die Energiewende veranlasst
sind?

Wie verteilen sich diese nach Regionen (bitte nach Höhe der Kosten pro
Jahr für die nächsten 10 Jahre aufgliedern)?

95. Welche Alternativen zu einer Standardleitung der Verteilnetze im Zuge
der Energiewende sind der Bundesregierung bekannt?

96. Wie beurteilt die Bundesregierung den Aufbau von (n-0)-Einspeisenetzen
insbesondere in Bezug auf Kostenvorteile?

97. In welchem Umfang müssen in den Verteilnetzen Neu- bzw. Ersatzinves-
titionen vorgenommen werden, um einen stabilen Netzbetrieb zu gewähr-
leisten und einer Alterung des Netzes vorzubeugen?

Wie verteilen sich diese nach Regionen (bitte aufgliedern nach Höhe der
Kosten pro Jahr für die nächsten 10 Jahre)?

98. Welche Trassen im Übertragungsnetz wurden seit 1998 neu gebaut und
welche wurden technisch aufgerüstet bzw. verstärkt?

99. In welchem Umfang sind in der Zeit von 1980 bis 1998 Investitionen
jeweils in das Höchst- und Hochspannungsnetz auf der jeweiligen Span-
nungsstufe vorgenommen worden, welcher Anteil entfiel jeweils auf
Erhalt- und Ausbaumaßnahmen (Angaben bitte jeweils nach Jahren und
Gesamtsummen differenzieren), und wie hat sich das Durchschnittsalter
des Übertragungsnetzes in dieser Zeit entwickelt?

100. In welchem Umfang sind in der Zeit von 1999 bis 2011 Investitionen
jeweils in das Höchst- und Hochspannungsnetz auf der jeweiligen Span-
nungsstufe vorgenommen worden, welcher Anteil entfiel jeweils auf
Erhalt- und Ausbaumaßnahmen (Angaben bitte jeweils nach Jahren und
Gesamtsummen differenzieren), und wie hat sich das Durchschnittsalter
des Netzes in dieser Zeit entwickelt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10366

101. In welchem Umfang sind in der Zeit von 1980 bis 1998 Investitionen in
das Verteilnetz vorgenommen worden, welcher Anteil entfiel jeweils auf
Erhalt- und Ausbaumaßnahmen (Angaben bitte jeweils nach Jahren und
Gesamtsummen differenzieren), und wie hat sich das Durchschnittsalter
des Netzes in dieser Zeit entwickelt?

102. In welchem Umfang sind in der Zeit von 1999 bis 2011 Investitionen in
das Verteilnetz vorgenommen worden, welcher Anteil entfiel jeweils auf
Erhalt- und Ausbaumaßnahmen (Angaben bitte jeweils nach Jahren und
Gesamtsummen differenzieren), und wie hat sich das Durchschnittsalter
des Netzes in dieser Zeit entwickelt?

103. In welchem Umfang sind Kostenersparnisse beim Netzausbau durch eine
dezentrale, gebäudenahe Stromerzeugung, z. B. mit Photovoltaik, Mini-/
Mikroblockheizkraftwerken oder Kleinwindkraftanlagen, zu erwarten?

Welche Kostenabschätzungen gibt es dazu?

104. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zielgenauigkeit der
jeweiligen Erlösobergrenzen der Netzbetreiber?

105. Welche Effizienzpotenziale und damit Kostenersparnisse durch Zusam-
menlegung kleinerer Netzgebiete sind der Bundesregierung bekannt?

106. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über zu hohe Netzentgelte
aufgrund der Rechtsunsicherheit, die Ende des Jahres 2011 zum sektora-
len Produktivitätsfaktor bestand?

Wie werden die hierdurch zu hoch angenommenen Netzentgelte an die
Endkunden zurückbezahlt?

107. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der Kosten
für vermiedene Netznutzungsentgelten?

Wie viel Netzausbau wurde durch die begünstigten Anlagen tatsächlich
eingespart?

108. Wie ist sichergestellt, dass die Begünstigung von Unternehmen bei der
Entrichtung von Netznutzungsentgelten zielgerichtet nur solchen Unter-
nehmen hilft, die entsprechende Unterstützung im internationalen Wett-
bewerb tatsächlich benötigen, und auf welche Informationen stützt die
Bundesregierung ihre Position im Einzelnen?

109. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten der Umlage
des § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung?

Wie viele Unternehmen profitieren derzeit von der Ausnahmeregelung?

Wie viele haben derzeit einen Antrag gestellt?

110. Welche Aktivitäten verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf Stromspei-
cher?

In welchem Umfang soll es Forschungsförderprogramme geben?

In welchem Umfang sollen kleinere Speicher, die auch für private Ver-
braucher interessant sind, gefördert werden?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich derartige
technologische Entwicklungen auf den Netzausbau und Kapazitätsmärkte
auswirken?

Drucksache 17/10366 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Energieeffizienz

111. Welche Haushaltsmittel will die Bundesregierung langfristig für Förder-
programme zur Steigerung der Energieeffizienz zur Verfügung stellen?

112. Welche Maßnahmen sind im Einzelnen zur Steigerung

a) der Energieeffizienz generell,

b) der Stromeffizienz (jeweils Erzeugung und Nutzung),

c) im Bereich Raumwärme und

d) im Bereich Warmwasser

für wann und gegebenenfalls mit welchen Haushaltsansätzen geplant?

113. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viel Energie und damit
Kosten durch angepasstes Nutzerverhalten (Strom und Wärme) eingespart
werden könnte (bitte nach Maßnahmen wie insbesondere Mieterinforma-
tion, hydraulischer Abgleich, Stand-by-Verluste etc. aufschlüsseln)?

Wie soll dieses Nutzerverhalten gefördert werden?

114. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele System-
kosten (Netzausbau und Kraftwerke) durch die vorstehend erfragten Ener-
gieeffizienzmaßnahmen eingespart werden können?

115. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der Einspar-
möglichkeiten durch stärkere Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung
(KWK)?

116. Mit welchem Zubau von KWK-Anlagen rechnet die Bundesregierung, die
aufgrund der letzten Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ini-
tiiert werden?

Hat die Bundesregierung gesicherte Kenntnisse, dass das 25-Prozent-Ziel
von KWK an der Stromerzeugung eingehalten werden wird?

Wenn nein, welche Instrumente sind vorzusehen, um das Ziel zu errei-
chen?

Auf welche Informationen stützt die Bundesregierung ihre Position im
Einzelnen?

117. Wie will die Bundesregierung den Ausfall der Erlöse aus dem CO2-Zerti-
fikatehandel kompensieren, der zur Förderung der Gebäudesanierung ein-
geplant war?

Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten werden angestrebt?

118. Wie will die Bundesregierung den Ausfall der Erlöse aus dem CO2-Zerti-
fikatehandel kompensieren, die für das 6. Energieforschungsprogramm
vorgesehen waren?

Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten werden angestrebt?

119. Welche Mittel will die Bundesregierung für den Ausbau der Energiebera-
tung und Qualitätssicherung der Maßnahmen zur Gebäudesanierung zur
Verfügung stellen?

120. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten von Maß-
nahmen zur Qualitätssicherung hocheffizienter Sanierungsmaßnahmen,
und welche Mittel will die Bundesregierung hierfür bereitstellen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10366

121. Welche (Mehr-)Ausgaben für Heizkosten entstehen den kommunalen
Haushalten, weil Bezieher/-innen von Transferleistungen in Wohnungen
leben, die nicht dem energetischen Standard entsprechen?

Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die Höhe dieser Kosten in
den nächsten 10 Jahren unter Berücksichtigung steigender Energiepreise
vor?

122. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, so dass Haushalte, die
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), dem
SGB XII, und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekommen,
energieeffiziente Geräte erhalten können?

Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dazu, in diesen
Rechtskreisen zur Existenzsicherung notwendige langlebige und sparsame
Gebrauchsgüter, z. B. „weiße Ware“ als Antragsleistung zu gewähren?

123. Welche Kriterien sind in den Bereichen des SGB II, SGB XII und
AsylbLG für die Erstausstattung einer Wohnung hinsichtlich der Energie-
effizienz bei Haushaltsgeräten maßgeblich?

124. Welche Maßnahmen und Mittel sind vorgesehen, um im sozialen Woh-
nungsbaubestand energetische Standards nach KfW 100 zu erreichen?

125. Mit welchen Kostenargumenten wird die Reduzierung des Primärenergie-
bedarfs im Gebäudebereich vorrangig durch eine Umstellung der Energie-
träger (z. B. von Öl auf Biomasse) an Stelle einer Energieeinsparung
durch Maßnahmen zum baulichen Wärmeschutz im Arbeitsentwurf des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 28. März 2012
der Novelle der Energieeinsparverordnung begründet?

126. Anhand welcher Studien oder Gutachten beurteilt die Bundesregierung
die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Gebäudesanierung, die im
Hinblick auf zukünftige Effizienzstandards (z. B. durch die Energie-
einsparverordnung) vorgegeben werden?

127. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das angestrebte Ziel einer Senkung
des Energieverbrauchs im Gebäudebestand bis 2050 um 80 Prozent zu er-
reichen, wenn sich die Maßnahmen für Gebäudeeigentümer/-innen unter
aktuellen Bedingungen nicht „wirtschaftlich“ darstellen lassen?

128. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie unterschiedlich wirt-
schaftlich die Energieeffizienzmaßnahmen bei den verschiedenen Gebäu-
detypen wie beispielsweise Hallengebäuden sind?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung die vorhandenen Potenziale aus-
schöpfen?

129. Wenn es zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung im Vermitt-
lungsausschuss eine Einigung gibt, mit welcher Energieeffizienzsteige-
rung im Gebäudebestand rechnet die Bundesregierung bei der nun anste-
henden steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung?

Verbraucherinformation

130. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Verbraucher
stetig und detailliert über die jeweils tatsächlich entstandenen Kosten der
Energiewende zu informieren, damit diese die Möglichkeit haben, Preis-
erhöhungsargumentationen der Energieversorger kritisch zu bewerten und
eine bewusste Entscheidung zu treffen?

Drucksache 17/10366 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

131. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, für Internettarifvergleichspor-
tale eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um im Zuge der Ener-
giewende Markttransparenz zu gewährleisten?

132. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung jeweils im Einzelnen,
um den Verbrauchern

a) die kostensenkenden Effekte beim Strompreis aufgrund der Einspei-
sung von Strom aus erneuerbaren Energien, die vermiedenen externen
Kosten, den vermiedenen Import fossiler Energie und damit die „Net-
tokosten“ des EEG,

b) die vermiedenen externen Kosten aufgrund von Maßnahmen der Ener-
giewende generell,

c) die vermiedenen Kosten einer Erneuerung des Kraftwerksparks im Re-
ferenzfall ohne Energiewende,

d) die durch Erhalt nicht über die Energiewende veranlassten Kosten von
Ausbau und Erhalt der Netze,

e) den durch die Energiewende in Deutschland veranlassten Aufwuchs
bei Beschäftigung und Wertschöpfung

insbesondere auf Stromrechnungen, Rechnungen für den Bezug von
Heizöl, Erdgas, Nah- und Fernwärme sowie auf Nebenkostenabrechnun-
gen durch Vermieter transparent zu machen?

Welche anderen Möglichkeiten bestehen gegebenenfalls?

133. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass bei Werbung und Ver-
kauf von technischem Gerät generell, insbesondere aber Gütern für Haus-
halts-, Informations- und Unterhaltungszwecke bei Endverbrauchern, die
bei typischem Gebrauch und mittlerer Lebensdauer zu erwartenden Le-
benszykluskosten deutlich und transparent dargestellt werden?

134. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Haushalte, die
Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen, eine kos-
tenfreie Energieberatung bekommen?

135. Hat die Bundesregierung bis heute die Möglichkeiten des § 29 des Geset-
zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genutzt, um Preissteigerungen der
Versorgungsunternehmen zu überprüfen?

Wird sie bei der Umsetzung der nächsten Anpassung zur EEG-Umlage
dieses Instrument nutzen?

136. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das gegenwärtig von pri-
vaten Haushalten geforderte Entgelt für Strom um durchschnittlich 3 Cent/
kWh zu hoch liegt?

137. Hat die Bundesregierung im Zuge der wettbewerblichen Analyse des Er-
zeugungsmarktes geprüft, ob die gesunkenen Strompreise für Langfristver-
träge von Großkunden an die privaten Haushalte weitergegeben wurden?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 19. Juli 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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