BT-Drucksache 17/10271

Repression gegen Jugendliche wegen virtueller Proteste gegen die GEMA

Vom 4. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10271
17. Wahlperiode 04. 07. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens, Sevim Dag˘delen, Ulla Jelpke,
Stefan Liebich, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

Repression gegen Jugendliche wegen virtueller Proteste gegen die GEMA

Im Juni 2012 hatte das Bundeskriminalamt (BKA) laut mehrerer Medienbe-
richte die Wohnungen von über 100 Personen durchsucht und Computer und
andere Ausrüstung (z. B. externe Festplatten, Kartenlesegeräte, Mobiltelefone,
Playstations) beschlagnahmt. Ihnen wird vorgeworfen, an einer virtuellen Pro-
testaktion gegen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechani-
sche Vervielfältigungsrechte (GEMA) teilgenommen zu haben. Die Website der
GEMA wurde hierfür am Abend des 17. Dezember 2011 von den Demonstran-
ten mit Denial-of-Service-Anfragen (DoS) besucht. Angeblich sei die Website
der GEMA aber zu keinem Zeitpunkt unerreichbar gewesen.

Offensichtlich hatte ein Nutzer namens „AnonLulz“ zum Protest aufgerufen.
Die Razzien richteten sich demzufolge gegen vermeintliche Mitglieder oder
Sympathisanten des Hackerkollektivs „Anonymous“, schreibt „WELT ON-
LINE“ am 13. Juni 2012. Dies habe ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt bestätigt. Hackerangriffe sei die GEMA gewohnt, berichtet „WELT
ONLINE“ weiter. Laut „SPIEGEL ONLINE“ (13. Juni 2012) werfen die Behör-
den den Verdächtigen Computersabotage (§ 303b des Strafgesetzbuchs – StGB)
vor, was mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die Er-
mittlungen hierzu leitet die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit Unterstüt-
zung des Bundeskriminalamts.

Nach Ansicht der Fragesteller/Fragestellerinnen handelt es sich bei der inkrimi-
nierten Aktion weder um einen Hackerangriff noch um Computersabotage,
wonach gegen die Verdächtigen ermittelt wird. Die Protestierenden nutzten ein
Programm (Low Orbit Ion Cannon – LOIC), das über den Dienst PasteHTML
im Internet bereitgestellt wurde. Teilnehmer an der Aktion mussten hierfür le-
diglich einen Mausklick auf der Website von PasteHTML vornehmen. Vielmehr
handelt es sich um eine Protestaktion, die Kriterien einer Onlinedemonstration
erfüllt. Die GEMA protokollierte aber die IP-Adressen der Demonstranten und
übergab diese Polizeibehörden.

„SPIEGEL ONLINE“ berichtet weiter, dass es sich bei den Verdächtigen eher

um Jugendliche und Heranwachsende handele, nicht aber um die Anschlussin-
haber, gegen die sich die Durchsuchungsbeschlüsse richteten. Teilweise hätten
die Betroffenen aber auch keine Ahnung, wer die Geräte bzw. IP-Adressen
genutzt haben könnte. Das „Handelsblatt“ gibt die Staatsanwaltschaft überdies
mit dem Zitat wieder, es seien „überwiegend Mitläufer“ festgenommen worden
(Onlineausgabe, 14. Juni 2012). Das Ziel der hundertfachen Durchsuchungen
sei eine „heilsame Schockwirkung“. Viele würden mit einer Ermahnung und

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Auflagen wie Sozialstunden davonkommen. Ob weitere zwangspädagogische
Maßnahmen folgen ist unklar: Am 15. Juni 2012 hatte die GEMA laut der
„Mitteldeutsche Zeitung“ (Meldung von dapd, Onlineausgabe MZ, 15. Juni
2012) erneut eine Strafanzeige gestellt, da neuerliche Proteste verzeichnet wur-
den. Laut der GEMA-Sprecherin Ursula Goebel habe die Gesellschaft „deshalb
eine neue Strafanzeige gestellt und die Daten der Angreifer an das BKA weiter-
geleitet“. Laut einem Bericht von heise.de (19. Juni 2012) habe die GEMA
jedoch keine IP-Adressen aufzeichnen können.

Nach Ansicht der Fragesteller/Fragestellerinnen sollen die übertriebenen Re-
pressalien eine Symbolwirkung entfalten, um derartige Proteste zukünftig zu
unterbinden. Allerdings wird zu wenig gewürdigt, dass es sich dabei um eine
virtuelle Versammlung handelt, deren Schutzwürdigkeit unter dem Versamm-
lungsrecht geprüft werden muss.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Bundes- und – nach Kenntnis der Bundesregierung – Landesbehör-
den sind seit wann an den Ermittlungen wegen Störungen der GEMA-Web-
site beteiligt, und von wem wurden diese geleitet?

Welche Rolle haben in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Sicher-
heit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA), das
Zollkriminalamt und die Bundespolizei übernommen?

2. Gegen wie viele Verdächtige werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
diesem Zusammenhang Ermittlungsverfahren geführt?

a) Wie viele Beschuldigte wurden in diesem Zusammenhang jeweils mit
welchen Zwangsmaßnahmen aufgesucht?

b) In welchen Bundesländern wurden wie viele Durchsuchungen durchge-
führt?

c) Trifft es zu, dass sich die Zwangsmaßnahmen vielfach gegen Anschluss-
inhaber richteten, diese aber offensichtlich nicht selbst an den Protesten
teilnahmen, sondern stattdessen gegen „Jugendliche und Heranwach-
sende“ (stern, Onlineausgabe, 14. Juni 2012)?

3. Trifft es zu, dass die von der GEMA „ausgelieferten“ IP-Adressen von Ver-
dächtigen über einen Link bei PasteHTML auf die GEMA-Website gelangt
waren?

a) Falls nein, auf welche Weise sollen die Verdächtigen die GEMA-Website
sonst „attackiert“ haben?

b) In welchem Maße sind laut den Ermittlungen Werkzeuge zum Generieren
wiederholter Besuche der GEMA-Website genutzt worden (z. B. auch
Add ons für Browser)?

c) Inwieweit kamen auch automatisierte Javascripts zur Anwendung?

4. Welche Technik wurde bei den Razzien durch das BKA und – nach Kenntnis
der Bundesregierung – durch die Generalstaatsanwaltschaft oder weitere be-
teiligte Polizeien konkret beschlagnahmt?

a) Trifft es zu, dass auch Router, externe Festplatten, Kartenlesegeräte, Mo-
biltelefone und Playstations mitgenommen wurden?

b) Falls ja, wie viele?

c) Falls ja, inwiefern soll deren forensische Auswertung Rückschlüsse auf
ein Teilnahme an den GEMA-Protesten liefern?

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d) Welche Erkenntnisse erhoffen sich die Ermittlungsbehörden durch die
Beschlagnahme oder Untersuchung von Playstations?

e) Nach welchem Zeitraum wurden die Geräte ihren Besitzern/Besitzerinnen
wieder ausgehändigt?

f) Welche Geräte werden immer noch und aus welchen Gründen einbehal-
ten?

5. Welche Praxis existiert bei Bundesbehörden hinsichtlich der Auswertung
und Rückgabe von in Ermittlungen beschlagnahmter Informationstechnik?

a) Inwieweit versuchen Bundesbehörden, eine unnötige Beschlagnahme
durch eine forensische Datensicherung vor Ort zu vermeiden?

b) Inwieweit wird durch Bundesbehörden im Falle einer Mitnahme der
Technik der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet?

c) Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung Praxis, dass die Poli-
zei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme so schnell
wie möglich wieder aufhebt?

d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil
des Amtsgerichts Reutlingen, wonach Ermittlungsbehörden die Technik
in einem Zeitraum von drei Werktagen sichern und zurückgeben müssen
(Beschluss vom 5. Dezember 2011)?

e) Inwieweit wurde im konkreten Fall der 106 Razzien durch das BKA und
andere beteiligte Behörden versucht, eine unnötige Beschlagnahme durch
eine forensische Datensicherung vor Ort zu vermeiden?

6. Welche technischen Werkzeuge (Soft- und Hardware) wurden zur forensi-
schen Auswertung der beschlagnahmten Technik genutzt?

a) Kam zur forensischen Auswertung der Mobiltelefone seitens der Bundes-
behörden oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – Landesbehörden
Technik der Firmen Micro Systemation, Cellebrite, Oxygen Software
GmbH, COMPELSON oder anderer in der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck-
sache 17/10077 genannten Firmen zum Einsatz?

b) Inwieweit kamen zur Auswertung und Analyse der sichergestellten Daten
Anwendungen der Hersteller rola Security und IBM zum Einsatz?

c) Welche „unterschiedliche[n] kriminalistische[n] Fragestellungen“ können
mit der hier erfragten Technik überhaupt bearbeitet werden (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/6587)?

d) Welche „unterschiedliche[n] kriminalistische[n] Fragestellungen“ wurden
mit der aufgeführten Technik im Einzelfall der hier nachgefragten
GEMA-Proteste bearbeitet?

7. Wurden Verdächtige im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen offensicht-
lich politisch motivierten, massenhaften DoS-Anfragen auch mit verdeckten
Ermittlungen infiltriert?

a) Haben Bundesbehörden mit Informanten/Informantinnen oder verdeckten
Ermittlern/Ermittlerinnen entsprechende Zusammenhänge ausspioniert
bzw. von verdeckt operierenden Beamten/Beamtinnen der Landesbehör-
den gelieferte Informationen verarbeitet?

b) Wurde bei den Ermittlungen Software zum Eindringen in private Rech-
nersysteme (Trojaner) eingesetzt?

Drucksache 17/10271 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

c) Kamen in den Ermittlungen auch Maßnahmen der Funkzellenauswertung
zur Anwendung?

8. Trifft die Aussage des Amtsgerichts Wiesbaden nach Ansicht der Bundes-
regierung zu, dass „obwohl eine Vielzahl von Personen dem Aufruf von
‚Anonymous‘ folgten, […] der Internetauftritt der GEMA zu keinem Zeit-
punkt unerreichbar [war]“ und stattdessen lediglich die „Datenverarbei-
tungsgeschwindigkeit reduziert“ gewesen ist (http://politgirl.wordpress.
com/2012/06/12/rechner-beschlagnahmt, 14. Juni 2012)?

Sind nach Ansicht von Bundesbehörden in diesem Fall kommerzielle Inter-
essen tangiert, sodass Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden
können?

9. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die GEMA Daten
weiterer Proteste an Bundes- oder Landesbehörden übergeben hat (Mel-
dung der dapd, Onlineausgabe MZ, 15. Juni 2012)?

a) Falls ja, um welche Aktionen und Daten handelte sich?

b) Inwieweit hat die GEMA zur Verfolgung der Proteste im Dezember 2011
und Juni 2012 (oder etwaiger anderer) selbst eine Strafanzeige gestellt?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Strafbarkeit einer Nutzung von
Werkzeugen wie LOIC?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Strafbarkeit eines Besitzes von
Werkzeugen wie LOIC?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Strafbarkeit einer Herstellung
von Werkzeugen wie LOIC?

c) Trifft die Bewertung von Werkzeugen wie LOIC auch auf Add ons für
handelsübliche Browser zu, die ebenfalls massenhafte Besuchsanfragen
für eingestellte Webseiten bewerkstelligen können?

11. Inwieweit verfolgen Bundesbehörden in dem Ermittlungsverfahren zu den
Protesten bei der GEMA, ob Werkzeuge wie LOIC oder andere (auch Add
ons) heruntergeladen wurden?

Auf welche Weise arbeiten Ermittler hierzu mit Telekommunikationspro-
vidern zusammen?

12. Inwieweit sind Bundesbehörden mit weiteren Ermittlungen gegen ver-
meintliche „Anonymous“-Aktivisten befasst?

a) Welche Abteilungen welcher Behörden sind hieran beteiligt?

b) Welche Arbeitsgruppen oder sonstigen Strukturen existieren hierfür?

c) Inwieweit werden die Ermittlungen mit den Bundesländern abge-
stimmt?

d) Welche Datensammlungen wurden zu Aktionen von „Anonymous“ oder
ähnlichen Gruppierungen bzw. Netzwerken angelegt?

13. Inwieweit arbeiten die Behörden in Ermittlungen gegen vermeintliche
„Anonymous“-Aktivisten auch mit internationalen Institutionen zusam-
men?

a) Inwieweit werden Ermittlungen auch mit der EU-Polizeiagentur Euro-
pol und mit Interpol geführt?

b) An welchen Treffen hierzu haben welche Stellen des Bundesministe-
riums des Innern in den letzten zwei Jahren teilgenommen?
c) Inwieweit sind Bundesbehörden mit Ermittlungen gegen den Filehoster
PirateBay befasst?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10271

14. Inwieweit waren Bundesbehörden in die „Operation Unmask“, die im Fe-
bruar 2012 von Interpol mittels Razzien in verschiedenen Ländern gegen
vermeintliche „Anonymous“-Aktivisten ausgeführt wurde, informiert oder
haben etwa durch Bereitstellung von „Erkenntnissen“ oder anderen Kapazi-
täten sogar daran teilgenommen (Guardian, 29. Februar 2012)?

a) Was war das Ziel der „Operation Unmask“?

b) In welchen internationalen Arbeitsgruppen wurde die „Operation
Unmask“ vor oder nach den Razzien erörtert?

c) Auf welche Art und Weise waren kommerzielle, private Unternehmen
in die Ermittlungen, Razzien oder Auswertung der „Operation Unmask“
eingebunden?

15. Inwieweit waren Bundesbehörden in die „Operation Thunder“ eingebun-
den, die gleichzeitig zur „Operation Unmask“ von Europol ausgeführt
wurde und dort als erfolgreicher Schlag gegen „eine Gruppe von Hackern“
gewertet wird (Pressemitteilung, 28. Februar 2012)?

a) Welche Handlungen sollen die Verdächtigen vorgenommen haben?

b) Inwieweit hat sich die leitende Spanish National Police Cyber Crime
Unit (BIT) in den Ermittlungen an Bundesbehörden gewandt?

c) Auf welche Weise hatte Europol die „Operation Unmask“ mit der „Ope-
ration Thunder“ abgestimmt?

d) Auf welche Art und Weise waren kommerzielle, private Unternehmen
in die Ermittlungen, Razzien oder Auswertung der „Operation Thunder“
eingebunden?

16. Auf welche Art und Weise war das Europol Cyber Crime Centre in die
„Operation Unmask“ und „Operation Thunder“ eingebunden?

a) Wurden in diesem Zusammenhang von Europol aus den EU-Mitglied-
staaten gelieferte Vorratsdaten ausgewertet?

b) In welchen Datensammlungen werden bei Europol Aktivitäten von
„Anonymous“ oder ähnlichen Protestformen abgelegt?

c) Inwieweit werden politische Internetproteste, wie etwa die gemeinsamen
Besuche der GEMA-Website, bei Europol in der Analysearbeitsdatei
„Cyborg“ gespeichert?

17. Nach welcher Maßgabe wird von Bundesbehörden bestimmt, ob ein Besu-
cher eine Website lediglich blockiert, eine Datenveränderung vornimmt
oder ob es sich um eine Computersabotage handelt?

a) Welche technischen Werkzeuge stehen zur Bestimmung der An-
griffstiefe zur Verfügung?

b) An welchen Richtlinien orientieren sich Bundesbehörden bei der Klassi-
fizierung derartiger Angriffe oder massenhafter Besuche?

18. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller/Fragestel-
lerinnen, dass die gemeinsamen, gleichzeitigen Besuche der GEMA-Web-
site als politischer Protest zu werten sind, zumal dies unter anderem unter
dem Motto „GEMA nach Hause“ auch im Internet veröffentlicht wurde
(z. B. www.youtube.com/watch?v=ibN28v-VLr4)?

a) Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass die Handlungen der im
Rahmen der GEMA-Proteste mit Repressionen bedachten Jugendlichen
im Internet eher als virtuelle Sitzblockade zu betrachten sind, als als ver-
suchte Computersabotage?

Drucksache 17/10271 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller/
Fragestellerinnen, dass es bei der juristischen und politischen Beurtei-
lung der Handlungen darauf ankommt, ob die gemeinsame Aktion oder
aber der möglich angerichtete Schaden im Mittelpunkt stand?

c) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller/
Fragestellerinnen, dass es sich bei den Protesten nicht um Sachbeschädi-
gung handeln kann, sondern allenfalls um eine „Unterdrückung“ eines
Datenstroms?

19. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Bedarf für die Regelung
eines virtuellen Demonstrationsrechts?

a) Sieht die Bundesregierung einen rechtlichen Spielraum, der es erlauben
würde, Aktionen, die darauf gerichtet sind, die Erreichbarkeit von Web-
seiten durch massenhafte Nutzeranfragen zu behindern, als Protestaktio-
nen, virtuelle Demonstrationen oder virtuelle Sitzblockaden einzuordnen?

b) Inwieweit haben Bundesbehörden juristisch geprüft, ob sich Initiatoren
von Onlinedemonstrationen auf das Demonstrationsrecht berufen kön-
nen, wie es eine Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz 2001
gegenüber heise.de andeutete (www.heise.de/tp/artikel/7/7907/1.html)?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit von Websperren, wie
sie etwa YouTube für nicht von der GEMA freigegebene Inhalte den jewei-
ligen Besuchern/Besucherinnen vorzeigt?

Welche Dienste, Add ons oder andere Werkzeuge sind Bundesbehörden be-
kannt, mit denen sich die Sperren mühelos umgehen lassen?

21. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die ermittelnde
Staatsanwaltschaft die Repression öffentlich als „heilsame Schockwir-
kung“ bezeichnet hat?

a) Falls ja, worin besteht diese nach Ansicht der Bundesregierung?

b) Haben Bundesbehörden im Rahmen der Ermittlungen wegen der
GEMA-Proteste nach Kenntnis des entsprechenden Programms bei
PasteHTML jemals dessen Löschung ersucht?

c) Falls nein, warum nicht?

22. Ist den ermittelnden Behörden bekannt, ob der Link bei PasteHTML inzwi-
schen gelöscht ist?

Falls ja, von wem wurde die Löschung veranlasst?

Berlin, den 29. Juni 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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