BT-Drucksache 17/10248

Kosten- und Finanzierungsplan für die Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

Vom 2. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10248
17. Wahlperiode 02. 07. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Thilo Hoppe, Sven-Christian
Kindler, Ute Koczy, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Nicole Maisch,
Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kosten- und Finanzierungsplan für die Umsetzung der nationalen Strategie
zur biologischen Vielfalt

Die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wurde 2007 vom Bun-
deskabinett beschlossen, um Visionen, Qualitätsziele und Handlungsziele für
den Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland festzulegen. Die Strategie
enthält jedoch keine Übersicht zu den Kosten und zur Finanzierung der notwen-
digen Maßnahmen oder zum volkswirtschaftlichen Nutzen der Umsetzung der
Strategie im Vergleich zum Nichterreichen der Ziele. In der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Vorhaben der
Bundesregierung zum Schutz der biologischen Vielfalt“ (Bundestagsdrucksache
17/512) erläutert die Bundesregierung einzelne Elemente des Biodiversitäts-
schutzes. Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt und seine Umsetzung und
Finanzierung standen zu diesem Zeitpunkt jedoch noch aus.

Die Studie „Naturkapital Deutschland“ soll den Wert von Ökosystemdienstleis-
tungen im Sinne der Studie „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“
(TEEB) auch für die nationale Ebene beziffern. Um die Aussagen solch einer
Studie bewerten zu können, müssen Kosten und Finanzierungspläne als Rah-
menbedingungen ebenfalls klar benannt werden.

Die NBS formuliert auch Ziele zum internationalen Biodiversitätsschutz, bei-
spielsweise in Verbindung mit Armutsbekämpfung und Entwicklungszusam-
menarbeit. Im Rahmen der 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP 9) der Konvention
zur biologischen Vielfalt (CBD) 2008 hat die Bundesregierung ab 2013 jährlich
500 Mio. Euro für den internationalen Biodiversitätsschutz zugesagt. Diese Mit-
tel sollen entsprechend der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/512 in
erster Linie für den Wald-Klimaschutz im Rahmen der Entwicklungszusammen-
arbeit eingesetzt und über die LifeWeb-Initiative vergeben werden. Nach Infor-
mationen der Internetseite www.cbd.int/lifeweb/ stehen Projektvorschlägen im
Rahmen von 454 Mio. Euro geförderten Projekten im Rahmen von 195 Mio.
Euro gegenüber. 129 Mio. Euro hat die Bundesregierung beigetragen, wovon
allerdings knapp 50 Mio. Euro schon vor Einrichtung der LifeWeb-Initiative

durch die CBD bewilligt waren.

Seit Beschluss der deutschen Strategie sind auf europäischer wie auf internatio-
naler Ebene zudem neue strategische Ziele formuliert worden (Mitteilung der
Kommission „Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrate-
gie der EU für das Jahr 2020“, KOM(2011) 0244, und der Strategische Plan der
CBD mit 20 so genannten Aichi-Zielen). Die kohärente Umsetzung dieser Ziele

Drucksache 17/10248 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

erfordert in erster Linie in vielen Bereichen verbesserte ordnungsrechtliche Rah-
menbedingungen, insbesondere bei der Landnutzung und im Planungsrecht, um
Schäden an der biologischen Vielfalt zu verhindern bzw. zu lindern. Dennoch
sind gezielte Förderprogramme und Maßnahmen wie beispielsweise Flächen-
management oder Ausgleichszahlungen notwendig, mit denen Kosten verbun-
den sind. Eine klare Vorstellung von den Kosten der Umsetzung dieser Strate-
gien und ein ressortspezifischer Finanzierungsplan sind daher unerlässlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung einen Kostenplan zur Umsetzung der nationalen
Biodiversitätsstrategie?

a) Wenn ja, welche Kosten werden in welchem Zeitraum für welches der in
der NBS formulierten Handlungsziele und die vorgeschlagenen Maßnah-
men auf Bundesebene veranschlagt?

b) Wenn nein, welche Annahmen zu Kosten der Umsetzung liegen dem Um-
setzungsprozess der Bundesregierung zugrunde?

c) Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für andere Akteure wie
Länder und Kommunen?

2. Hat die Bundesregierung einen Finanzierungsplan für die Umsetzung der
nationalen Biodiversitätsstrategie?

a) Wenn ja, welche Gelder sind für welches der in der NBS formulierten
Handlungsziele und die vorgeschlagenen Maßnahmen auf Bundesebene
vorgesehen, aus welchen Quellen stammen diese Mittel, und wie sind die
Mittel auf die betroffenen Ressorts bzw. Haushaltstitel verteilt?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wie plant die Bundesregierung, andere Akteure bei der Umsetzung der
NBS zu unterstützen?

3. Welche Mittel sind seit Beschluss der NBS in Maßnahmen zur Umsetzung
der Strategie geflossen (bitte nach Jahren und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

4. Wie sind die bereits geflossenen Mittel auf die in der NBS formulierten
Handlungsziele und die vorgeschlagenen Maßnahmen sowie auf die unter-
schiedlichen Ressorts bzw. Haushaltstitel verteilt?

5. Wie hoch ist der Mitteleinsatz, der für europäische und internationale Ver-
pflichtungen zum Schutz der Biodiversität aufgewendet wird?

6. Welchen zusätzlichen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Errei-
chung der auf europäischer und internationaler Ebene festgelegten Ziele und
Strategien?

a) Welche Kosten sind mit der Umsetzung dieser Strategien verbunden?

b) Wie soll die Umsetzung dieser Strategien finanziert werden?

c) Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, damit diese finanziel-
len Ziele auch von der EU und auf der internationalen Ebene erreicht wer-
den?

d) Welche Mittel sind seit der Zusage der 500 Mio. Euro für den Zeitraum
von 2009 bis 2012 über welche Verteilungswege abgeflossen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10248

e) In welcher Form wird die Bundesregierung die zugesagten 500 Mio. Euro
jährlich für den internationalen Biodiversitätsschutz bereitstellen, und
wie sind die Gelder auf LifeWeb oder neuere Instrumente wie REDD
(Reducing Emissions from Deforestation and Degradation) verteilt?

Welche weiteren Instrumente will die Bundesregierung für die Bereitstel-
lung der Mittel nutzen?

7. Welchen Anteil sollten – angesichts des in der TEEB-Studie verdeutlichten
wirtschaftlichen Nutzens der biologischen Vielfalt und der Leistungen von
Ökosystemen – aus Sicht der Bundesregierung private Mittel an der Finan-
zierung des Biodiversitätsschutzes in Deutschland und international haben?

8. Welche Mittel bzw. welchen Anteil an Mitteln zum Schutz der biologischen
Vielfalt rechnet die Bundesregierung auf die ODA-Quote (ODA = Official
Development Assistance) an (bitte nach Jahren und Haushaltstitel aufschlüs-
seln)?

9. In welcher Höhe werden Mittel für Maßnahmen eingesetzt, die nicht den
internationalen Standards (ODA-Kriterien) entsprechen und daher nicht auf
die ODA-Quote angerechnet werden können?

Berlin, den 2. Juli 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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