BT-Drucksache 17/10237

Militärischer Fluglärm im Saarland

Vom 29. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10237
17. Wahlperiode 29. 06. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Herbert Behrens, Christine Buchholz,
Sevim Dag˘delen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Sabine Leidig,
Thomas Lutze, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Militärischer Fluglärm im Saarland

Militärische Übungsmanöver quälen besonders die Bewohner des Saarlandes,
die im Gebiet TRA Lauter (Temporary Reserved Airspace Lauter) leben.

Der schwerwiegende militärische Flugverkehr im Saarland sowie in der west-
lichen Region von Rheinland-Pfalz führt nicht nur zu einer Verminderung der
allgemeinen Lebensqualität und zur Schwächung der Tourismusbranche; ebenso
sind Krankheitsbilder, die durch ständige Lärmbelästigung hervorgerufen wer-
den, und Emigrationsbewegungen aus den betroffenen Gebieten zu bedenken.

Erfahrungsberichte von Lärmgeschädigten verdeutlichen, dass Anwohner von
Militärbasen nachts häufig nicht oder schlecht Schlaf finden und dementspre-
chend nicht voll arbeitsfähig sind, Kleinkinder bei Überflügen aufwachen und
Seniorinnen und Senioren seit Zunahme des Fluglärms vermehrt über Bluthoch-
druck klagen.

In letzter Zeit nahm die Zahl der Beschwerden wegen Fluglärms deutlich zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hält das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an der „TRA Lauter“,
die sich nahezu über das gesamte Saarland – dem zweitdichtest besiedelten
Flächenland – erstreckt, fest?

a) Hält das BMVg an der Konzentration der Kampfjetübungen in dieser stark
genutzten TRA fest?

b) Hält das BMVg daran fest, dass die TRA und der Luftraum unter der TRA
stark von Nationen genutzt werden, die menschenleere Einöden (USA)
oder eine nahe Küste (Belgien) ihr Eigen nennen?

c) Wird das BMVg angesichts neuer Erkenntnisse der Lärmwirkungsfor-
schung die Verhältnismäßigkeit von bequemem Üben der US Air Force
und anderer ausländischer Streitkräfte (vor allem Belgien) einerseits und
der Gesundheit vieler Tausender Bürger andererseits neu bewerten?

Drucksache 17/10237 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Plant das BMVg bezüglich des Luftraums „TRA Lauter“ und darunter
Nutzungseinschränkungen, zum Beispiel Einschränkungen der Übungszeiten
– am Abend, über die Mittagszeit, in den Sommerferien und im Advent –, die
weitergehend sind, als die derzeitigen Bestimmungen?
Wenn ja, wie sollen diese aussehen?
Wenn nein, warum nicht?

3. Möchte das BMVg die Vorgaben in einer TRA in Franken, wo nach „Mili-
tärischem Luftfahrthandbuch“ der Bundeswehr um 16 Uhr Flugübungen be-
endet sein müssen, für die „TRA Lauter“ übernehmen?
Wenn nein, warum nicht?

4. Werden die im Jahr 2008 eingeführten Beschränkungen, dass der Flugbetrieb
in der „TRA Lauter“ im Sommer bis 21 Uhr eingegrenzt und Flugübungen
unter 3 000 Metern zeitlich beschränkt wurden, eingehalten?

a) Wurde die Beschränkung unterlaufen, indem unter der TRA oder im Be-
reich der TRA ohne Aktivierung der TRA geflogen wurde?
Wurden Kampfjetflüge in oder unter diesem Luftraum außerhalb der Be-
triebszeiten der TRA durchgeführt?

b) Wurde es zum Erhalt der Einsatzbereitschaft der Luftwaffe oder der Streit-
kräfte der Vereinigten Staaten von Amerika in Deutschland seit 2008 er-
forderlich, von dieser freiwilligen Selbstbeschränkung abzuweichen?
Falls ja, wie oft ist das seit 2008 geschehen (bitte chronologisch aufschlüs-
seln)?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass es gängige Praxis ist, dass schon
vor dem Betriebsstart in die TRA eingeflogen wird, um schon vor Ort zu
sein, wenn die TRA aktiviert wird?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, dagegen vorzugehen?

5. Warum liegen der Bundesregierung keine Informationen über die Lärmwerte
in den Spitzenzeiten im Durchschnitt und den damit verbundenen gesund-
heitlichen Beeinträchtigungen für die Menschen in den betroffenen Gebieten
im nördlichen Saarland vor, und plant sie, solche Informationen zu erheben
und zu analysieren?
Wenn nein, warum nicht?

6. Wann will die Bundesregierung das Fluglärmgesetz von 2007 mit dem im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP erklärten Ziel novellieren,
die Anwohner von Militärflughäfen bei den Grenzwerten und den Entschädi-
gungen den Anwohnern von zivilen Flugplätzen gleichzustellen?
Sind die bereits seit 2010 laufenden Prüfungen zu der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP angesprochenen Anpassungen des Fluglärm-
gesetzes abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nicht, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen, und auf welchem Stand
befindet sich die Prüfung?

7. Wann wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt –
die gesetzlichen Grundlagen für die Anpassung sowie Harmonisierung der
Berechnungsmethoden bei den Lärmbelastungswerten verschiedener Lärm-
quellen im Rahmen der Vorbereitungen für die Weiterentwicklung der EU-
Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 vorlegen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10237

8. Wie ist die Entwicklung der Beschwerdefälle von Anwohnern in dem vom
„TRA Lauter“ betroffenen Gebiet im Zeitraum 2005 bis 2012 (bitte chrono-
logisch auflisten)?
Wurden mehrere Anrufe derselben Person an einem Tag in der Statistik zu-
sammengefasst?
Wenn ja, warum?

Berlin, den 29. Juni 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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