BT-Drucksache 17/10188

Der Tierschutzbericht 2011 und seine Umsetzung im novellierten Tierschutzrecht

Vom 22. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10188
17. Wahlperiode 22. 06. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder,
Kornelia Möller, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Der Tierschutzbericht 2011 und seine Umsetzung im novellierten Tierschutzrecht

Im Tierschutzbericht 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6826) berichtet die Bun-
desregierung nicht nur über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes. Darin
befinden sich auch Anregungen zu dessen weiteren Entwicklung, die sich jedoch
nur teilweise in der Kabinettsvorlage zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom
Mai 2012 wiederfinden.

Ziel der Kleinen Anfrage ist es, mehr über den konzeptionellen Hintergrund der
Bundesregierung zum Thema Tierschutz zu erfahren. Dabei möchte die Fraktion
DIE LINKE. auch Wissenslücken schließen, die der Tierschutzbericht 2011
offengelassen hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Um wie viele Euro wurden die finanziellen Mittel des Förderschwerpunktes
„Ersatzmethoden zum Tierversuch“ im Berichtszeitraum durch das Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgestockt?

a) Wie hoch ist der Gesamtumfang der vom BMBF diesbezüglich investier-
ten finanziellen Mittel?

b) Welche Ergebnisse wurden im Rahmen dieses Förderschwerpunktes seit
dem Tierschutzbericht 2011 erzielt?

c) Wie viele und welche Tierversuche könnten derzeit bereits ersetzt wer-
den?

2. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, warum die Arbei-
ten des Europarates im Bereich Tierschutz im Berichtszeitraum ins Stocken
geraten waren (vgl. Tierschutzbericht 2011, S. 7)?

Sind die Arbeiten mittlerweile wieder aufgenommen worden?

3. Wurde die Anpassung des sogenannten Säugetiergutachtens des Bundesmi-
nisteriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
an den aktuellen Kenntnisstand abgeschlossen?

Wenn ja, mit welchen Änderungen?
Wenn nein, wann ist mit der Anpassung zu rechnen?

Ist die Überarbeitung der Zirkusleitlinien aufbauend auf dem aktualisierten
Säugetiergutachten erfolgt?

Wenn ja, welche Änderungen gab es?

Drucksache 17/10188 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Wird die Einhaltung der Europäischen Erklärung vom 15. Dezember 2010
über Alternativen zur chirurgischen Kastration bei Schweinen kontrolliert
(diese sieht vor, dass die chirurgische Kastration bei Ferkeln ab dem 1. Ja-
nuar 2012 nur noch unter Anwendung von Schmerzmitteln durchgeführt
wird)?

Wenn ja, wird die Anwendung von Schmerzmitteln bei chirurgischer Kas-
tration von Ferkeln eingehalten?

Was unternimmt die Bundesregierung, um das im Tierschutzbericht 2011
formulierte Ziel, die chirurgische Kastration bei Ferkeln bis zum 1. Januar
2018 vollständig einzustellen, im genannten Zeitraum zu erreichen?

5. Wie hat sich das BMELV für EU-weite, rechtsverbindliche Vorgaben, um
den Tierschutz in der Mastputenhaltung zu verbessern, eingesetzt, und was
haben diese Bemühungen bewirkt?

a) Welche gesetzlichen Konsequenzen wurden für Deutschland aus dem
Forschungsvorhaben „Indikatoren einer tiergerechten Mastputenhal-
tung“ gezogen?

b) Welche weiteren Aspekte sollen beim Folgeprojekt erforscht werden?

6. Warum ist der vom BMELV initiierte Runde Tisch zur Beratung über
Lösungswege aus der finanziell kritischen Situation vieler Tierheime nicht
zustande gekommen?

Welche Lösungsansätze hat die diesbezüglich ins Leben gerufene Arbeits-
gruppe seit Januar 2011 entwickelt?

7. Was unternimmt die Bundesregierung, um die durch die erhöhte Zahl der in
Tierheimen abgegebenen Tiere verursachten Mehrkosten der Tierheime zu
decken?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese erhöhte Zahl der ab-
gegebenen Tiere dadurch bedingt sein könnte, dass die Haltung von Haus-
tieren bei den Hartz-IV-Regelsätzen nicht berücksichtigt wird?

8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Vorschlägen,
Hartz-IV-Empfängern die Hundesteuer zu erlassen?

9. Ist mittlerweile entschieden, ob das BMBF die Untersuchungen der Fraun-
hofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. zur
„Entwicklung einer Strategie zur Bildung von Kategorien und Definitionen
neuer Kategorien für die Endpunkte subakute, subchronische und chro-
nische Toxizität zur Minimierung von Tierversuchen unter REACH“ im
Rahmen des Förderschwerpunktes „Ersatzmethoden zum Tierversuch“
fortsetzt?

Falls das BMBF diese Untersuchungen auf genannte Weise nicht fortführt,
mit welcher Begründung tut es das nicht?

10. Warum gab es von 2009 gegenüber 2008 und 2007 für umwelt- und tierge-
rechte Haltungsverfahren des Förderungsgrundsatzes markt- und standort-
angepasste Landbewirtschaftung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) einen
Fördermittelrückgang von über 50 Prozent (2007: 18,4 Mio. Euro, 2008:
18,4 Mio. Euro, 2009: 7,1 Mio. Euro)?

11. Welche Erkenntnisse gewinnt die Bundesregierung aus den Untersuchun-
gen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Sächsischen
Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bezüglich der Aus-
wirkungen verschiedener Bodenperforationen bei in Kastenständen gehal-
tenen Sauen auf die Tiergesundheit, und welche Konsequenzen zieht die

Bundesregierung aus diesen Ergebnissen für die Änderungen des Tier-
schutzrechts?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10188

12. Liegen die Ergebnisse des BMELV-Projekts zur Ausgestaltung der Wasser-
becken in der Nerzhaltung vor?

Falls ja, wie werden sie im Tierschutzrecht und in dessen Vollzug Berück-
sichtigung finden?

13. Welche Erkenntnisse gewinnt die Bundesregierung aus den Untersuchun-
gen der Justus-Liebig-Universität Gießen bezüglich artgerechter Haltung
von Mastkaninchen, und welche Konsequenzen zieht sie aus diesen Ergeb-
nissen für die Änderungen des Tierschutzrechts?

14. Welche Erkenntnisse gewinnt die Bundesregierung aus den beiden Ver-
bundprojekten zur Kleingruppenhaltung von Legehennen vom Institut für
Tierschutz und Tierhaltung (ITT) des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), und
welche Konsequenzen zieht sie aus diesen Ergebnissen für die Änderungen
des Tierschutzrechts?

15. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Überarbeitung der „Leitlinien zur
Ausrichtung von Tierbörsen“ von 2006 unter Berücksichtigung neuer wis-
senschaftlicher Erkenntnisse und Untersuchungen von Tierschutzverbän-
den zur oft tierschutzwidrigen Praxis auf Tierbörsen?

16. Auf Vorschlag welcher Verbände werden die Mitglieder der Tierschutz-
kommission (Bundesebene) berufen?

a) Mit welcher Begründung sind die beiden großen Kirchen an der Beru-
fung der Mitglieder der Tierschutzkommission beteiligt statt der Arbeits-
gemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e. V. als ganzer?

b) Warum werden kleinere Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften
nicht eingebunden?

c) Warum werden keine Vertreterinnen und Vertreter islamischer und jüdi-
scher Gemeinden eingebunden?

17. Wie können Umsetzungsdefizite im Tierschutzrecht beseitigt und verbes-
serte Kontrollen der Ausführung der Gesetze und Richtlinien erreicht wer-
den?

Berlin, den 20. Juni 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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