BT-Drucksache 17/10155

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/8672, 17/8990 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus

Vom 27. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10155
17. Wahlperiode 27. 06. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/8672, 17/8990 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des
Rechtsextremismus

A. Problem

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, angesichts der Bedrohung durch den gewaltbezo-
genen Rechtsextremismus den Informationsaustausch zwischen Polizeien und
Nachrichtendiensten weiter zu verbessern.

B. Lösung

Es werden die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer gemeinsamen
Datei und deren Nutzung durch die Polizeien und Nachrichtendienste geschaffen.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Erweiterung der bestehenden Antiterrordatei um den gewaltbezogenen Rechts-
extremismus: Eine Erweiterung der Antiterrordatei um den Rechtsextremismus
wurde geprüft. Im Gegensatz zum internationalen Terrorismus hat jedoch für
den gewaltbezogenen Rechtsextremismus in Deutschland der Bundesnachrich-
tendienst keinen gesetzlichen Auftrag und soll deshalb keinen Zugriff auf die
Datei haben. Weiterhin fordern die Besonderheiten dieses Phänomenbereiches
einen von der Antiterrordatei abweichenden Datenkranz und Auswertemöglich-
keiten, so dass umfangreiche Anpassungsarbeiten erforderlich wären. Die vor-

handene Computerhardware kann nicht von einem weiteren Personenkreis mit-
benutzt werden, da sie für den internationalen Terrorismus ausgelegt und voll-
ständig ausgelastet ist.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

Drucksache 17/10155 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, davon Bürokratiekosten aus Informa-
tionspflichten

Keiner.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Die Einrichtung einer gemeinsamen standardisierten zentralen Datei führt beim
Bundeskriminalamt (BKA) zu einem einmaligen finanziellen Mehraufwand für
konzeptionelle und technische Arbeiten in Höhe von rund 6,2 Mio. Euro. Beim
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) entstehen einmalige Umstellungskos-
ten für die Anpassung der dort eingesetzten Systeme in Höhe von rund 1 Mio.
Euro, bei der Bundespolizei (BPOL) in Höhe von 135 000 Euro und beim
Militärischen Abschirmdienst (MAD) in Höhe von 3 000 Euro.

Beim BKA entstehen dauerhaft ein Personalmehrbedarf von 19 Planstellen ein-
schließlich der Personalausgaben in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro sowie lau-
fende Sachkosten von jährlich etwa 0,9 Mio. Euro. Beim BfV entsteht ein per-
soneller Mehrbedarf von einer Planstelle A 9 einschließlich Personalausgaben
in Höhe von rund 45 000 Euro für Administration und Anwenderbetreuung. Bei
der Bundespolizei entstehen jährlich laufende Sachkosten von 31 500 Euro.

Der anfallende Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stel-
lenmäßig im Einzelplan 06 ausgeglichen werden.

Die Kosten, die bei den Ländern entstehen, werden auf Basis einer Abfrage auf
einen einmaligen finanziellen Investitionsaufwand von 2 Mio. Euro sowie auf
laufende Kosten von jährlich etwa 52 500 Euro geschätzt. An personellem Auf-
wand ist mit 39 Stellen bei den Bundesländern (2 Mio. Euro) zu rechnen.

Der Entwurf führt neue Informationspflichten im Sinne des Gesetzes zur Einset-
zung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKR-Gesetz) für die Verwaltung
ein. Für die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger werden keine Infor-
mationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.

F. Weitere Kosten

Sonstige Kosten für die Wirtschaft, insbesondere die mittelständischen Unter-
nehmen, und Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere
das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10155

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksachen 17/8672, 17/8990 mit folgenden Maßga-
ben, im Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Satz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort „Sicherheitsbehörden“ die
Wörter „aufgrund von Tatsachen“ eingefügt.

2. In § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe oo werden vor dem
Wort „zusammenfassende“ die Wörter „auf Tatsachen beruhende“ eingefügt.

3. § 5 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Die abfragende Behörde darf im Falle eines Treffers unmittelbar auf die er-
weiterten Grunddaten zugreifen, wenn dies aufgrund bestimmter Tatsachen
zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit
des Staates oder für Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder
für Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung und Funktion im beson-
deren öffentlichen Interesse geboten ist, im Zusammenhang mit der Bekämp-
fung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus unerlässlich ist und die Da-
tenübermittlung aufgrund eines Ersuchens nicht rechtzeitig erfolgen kann
(Eilfall) und keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Behörde, die die Daten
eingegeben hat, den Zugriff nach Absatz 1 Satz 4 verweigern würde.“

4. In § 6 Absatz 2 werden die Wörter „im Zusammenhang mit der Bekämpfung
des gewaltbezogenen Rechtsextremismus“ gestrichen.

5. In § 12 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „zum Schutz besonders hochwer-
tiger Rechtsgüter“ durch die Wörter „zur Abwehr einer Gefahr für den Be-
stand oder die Sicherheit des Staates, für Leib, Leben, Gesundheit oder Frei-
heit einer Person oder für Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung und
Funktion im besonderen öffentlichen Interesse geboten ist“ ersetzt.

Berlin, den 27. Juni 2012

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Clemens Binninger
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen der
von Staatsschutzdelikten zu begegnen. Hinsichtlich einer
Gefahr für Sachen von erheblichem Wert, deren Erhal-
CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(4)534 an-
zunehmen.

Zuvor wurde der Änderungsantrag auf Ausschussdruck-
sache 17(4)534 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/

tung und Funktion im besonderen öffentlichen Interesse
geboten ist, soll ausgeschlossen werden, dass die Tatbe-
standsvoraussetzungen auch erfüllt sind, wenn das öf-
fentliche Erhaltungsinteresse aus rein ideellen Gründen
Drucksache 17/10155 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Clemens Binninger, Michael Hartmann (Wackernheim),
Gisela Piltz, Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland

I. Zum Verfahren

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8672 wurde in der
162. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. März 2012
an den Innenausschuss federführend sowie an den Sportaus-
schuss, den Rechtsausschuss, den Verteidigungsausschuss
und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Sportausschuss hat in seiner 57. Sitzung am 27. Juni
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetz-
entwurf in der Fassung des Änderungsantrags anzunehmen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 89. Sitzung am 27. Juni
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetz-
entwurfs in der Fassung des Änderungsantrags der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 121. Sitzung am
27. Juni 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags der
Koalitionsfraktionen anzunehmen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 71. Sitzung am 27. Juni 2012 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die
Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ände-
rungsantrags der Koalitionsfraktionen empfohlen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 66. Sitzung am 29. Februar
2012 beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetz-
entwurf durchzuführen. Die öffentliche Anhörung hat der In-
nenausschuss in seiner 68. Sitzung am 19. März 2012 durch-
geführt. Auf das Protokoll Nr. 17/68 der Anhörung, an der
sich acht Sachverständige beteiligt haben, wird hingewiesen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 78. Sit-
zung am 27. Juni 2012 abschließend beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in der

II. Zur Begründung

1. Zur Begründung wird allgemein auf die Drucksache
17/8672 hingewiesen. Die vom Innenausschuss auf
Grundlage des Änderungsantrags der Koalitionsfraktio-
nen auf Ausschussdrucksache 17(4)534 empfohlenen
Änderungen begründen sich wie folgt:

Zu Nummer 1

Die Voraussetzungen für die Speicherung von sogenann-
ten Kontaktpersonen sind im Gesetzentwurf bereits sehr
eng gefasst. Voraussetzung ist, dass die Personen als An-
gehörige der rechtsextremistischen Szene bekannt sind,
mit den Personen nach den Nummern 1 und 2 der Vor-
schrift nicht nur flüchtig in Kontakt stehen und durch sie
weiterführende Hinweise für die Aufklärung oder Be-
kämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus zu
erwarten sind.

Um sicherzustellen, dass die bloße Vermutung einer Zu-
gehörigkeit zur rechtsextremistischen Szene nicht bereits
zu einer Speicherung führt, wird als weiteres Tatbe-
standsmerkmal eingeführt, dass die Zugehörigkeit den
Sicherheitsbehörden aufgrund von Tatsachen bekannt ist.

Zu Nummer 2

Die Speicherung der Datenarten gemäß § 3 Absatz 1
Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe oo dient als
Korrektiv für die grundsätzliche Standardisierung der er-
weiterten Grunddaten. Um eine Begrenzung für den Um-
fang der Speicherung zu gewährleisten, ist nach dem Vor-
bild des Antiterrordateigesetzes das Tatbestandsmerkmal
„Tatsachen“ zu ergänzen.

Zu den Nummern 3 und 4

§ 5 Absatz 2 regelt den Zugriff auf erweiterte Grunddaten
im Eilfall ohne vorhergehende Einwilligung der Behörde,
die die Daten eingegeben hat. Dies ist dann zulässig, wenn
eine dringende Gefahr wie in Absatz 2 Satz 1 definiert
vorliegt. Mit der Änderung wird ein möglicher Zugriff im
Eilfall von höheren Anforderungen abhängig gemacht.

Durch die Auflistung der höchstwertigen Rechtsgüter
„Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person“ so-
wie „Bestand oder die Sicherheit des Staates“ als Schutz-
güter wird verdeutlicht, dass im Lichte der aufgelisteten
Rechtsgüter auch an die „Sachen von erheblichem Wert“
hohe Anforderungen zu stellen sind. Zudem wird durch
die Einfügung des Schutzgutes „Bestand oder die Sicher-
heit des Staates“ hervorgehoben, dass dieses Gesetz ge-
rade darauf gerichtet ist, Gefahren der Begehung etwa
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

gegeben ist oder aber der Zweck nicht wesentlich für die
Allgemeinheit ist. Daher wird als weitere kumulative

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10155

Voraussetzung eingefügt, dass auch die Funktion der
Sachen im besonderen öffentlichen Interesse stehen
muss. Beispiele für Sachen von erheblichem Wert, deren
Erhaltung und Funktion im besonderen öffentlichen Inte-
resse geboten ist, sind unter anderem Einrichtungen der
Strom- oder Wasserversorgung, Rechenzentren und ähn-
liche für die Gesellschaft unerlässliche Infrastrukturein-
richtungen, wenn die zugrundeliegende Gefahrenlage
einen Ausfall der Versorgung in einem nicht unerheb-
lichen Umfang besorgen ließe.

Außerdem muss bereits die Abfrage der Daten im Zu-
sammenhang mit der Bekämpfung des gewaltbezogenen
Rechtsextremismus unerlässlich sein. Das bislang für die
Nutzung der Daten vorgesehene Tatbestandsmerkmal
wird insoweit von § 6 Absatz 2 in § 5 Absatz 2 Satz 1 vor-
gezogen.

Durch das Erfordernis, dass der abfragenden Behörde
keine Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Gewährung des
Zugriffs durch die die Daten einstellende Behörde ver-
weigert würde, wird schließlich sichergestellt, dass nur
dann im Wege des Eilfalls unmittelbar auf alle Daten zu-
gegriffen werden kann, wenn im Wege einer Ex-ante-Be-
trachtung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon
ausgegangen werden darf, dass die Daten unter normalen
Umständen auch übermittelt werden dürften. Damit wird
sichergestellt, dass etwa die Möglichkeit der Enttarnung
von V-Leuten mitberücksichtigt wird und jedenfalls ex
ante eine Interessenabwägung stattfindet, um die Be-
hörde, die die Daten eingestellt hat, zu schützen.

Zu Nummer 5

Nach § 12 Absatz 3 sind Daten unter bestimmten Voraus-
setzungen nicht zu löschen, sondern lediglich zu sperren.
Gesperrte Daten dürfen nur unter sehr engen Vorausset-
zungen genutzt werden, unter anderem zum Schutz be-
sonders hochwertiger Rechtsgüter. Um zu verdeutlichen,
dass hierunter nur Güter fallen, die auch für die Allge-
meinheit einen besonders hohen Wert besitzen, wird der
Begriff wie in § 5 Absatz 2 konkretisiert.

2. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP be-
tonen, mit der Errichtung der gemeinsamen Datei werde
eine erste richtige und wichtige Konsequenz aus der
NSU-Mordserie gezogen. Das vorhandene Wissen über
den gewaltbezogenen Rechtsextremismus aus 36 ver-
schiedenen Behörden werde in einer Datei zusammenge-
führt. Es würde keine Rechtsgrundlage für die Erhebung
neuer Daten geschaffen, sondern nur auf bereits erhobene
Daten zurückgegriffen. Aus der mangelnden Zusammen-
arbeit der Behörden, die im NSU-Untersuchungsaus-
schuss schon jetzt deutlich geworden sei, müsse man ler-
nen. Erst alle Ergebnisse des Untersuchungsausschusses
abzuwarten, würde aber zu lange dauern. Die Koalitions-
fraktionen hätten das Gespräch mit allen Fraktionen ge-
sucht und im Änderungsantrag sowohl Anregungen aus
der Sachverständigenanhörung wie auch von den Oppo-
sitionsfraktionen aufgegriffen. So dürften in das Freitext-
feld jetzt nur Informationen eingetragen werden, die auf
Tatsachen beruhten, der Kreis der Kontaktpersonen sei
eingeengt worden und die Hürden bei den Eilfallregelun-

gen und dem Zugriff auf gesperrte Daten seien heraufge-
setzt worden. Dem Gesetzentwurf könne und müsse an
sich jeder zustimmen, der es mit der Bekämpfung des ge-
waltbereiten Rechtsextremismus wirklich ernst meine.
Schließlich verweise man auf den Entschließungsantrag,
der im Plenum vorgelegt werde.

Die Fraktion der SPD erklärt, sie werde dem Gesetzent-
wurf zustimmen, da es sich um ein Gesetz handele, dass
notwendig und anständig sei, wenn auch keinesfalls per-
fekt. Es stelle einen Mosaikstein im Kampf gegen den
Rechtsextremismus dar, bei dem es kein kleinkariertes
parteipolitisches Taktieren geben dürfe. Man errichte mit
der Datei ein Gebäude, das noch mit Inhalten gefüllt wer-
den müsse. Die beeindruckende Sachverständigenanhö-
rung habe zu wichtigen Veränderungen im Bereich
Datenschutz und Bürgerrechte geführt, z. B. bei den
Kontaktpersonen und dem Freitextfeld. Da die Zusam-
menarbeit und der Informationsaustausch zwischen den
Sicherheitsbehörden ganz offensichtlich nicht optimal
funktionierten, müsse dieser Bereich formalisiert und
müssten – bereits vorhandene – Daten zusammengeführt
werden. Von der Bundesregierung wünsche sich die
Fraktion der SPD die Vorlage eines geschlossenen strate-
gischen Konzepts zur Rechtsextremismusbekämpfung.

Die Fraktion DIE LINKE. wird dem Gesetzentwurf
nicht zustimmen und hält auch den sofortigen Abschluss
angesichts der kurzen Beratungszeit für falsch. Es wäre
sinnvoller, die Erkenntnisse aus dem Untersuchungsaus-
schuss erst noch abzuwarten. Die Fehler seien auch in
den Behörden noch nicht aufgearbeitet worden. In der
Anhörung habe die Hälfte der Sachverständigen als Min-
destvoraussetzung für die Errichtung einer neuen Datei
eine Evaluierung der bestehenden Antiterrordatei gefor-
dert, die bislang nicht vorliege. Auch die Kritik des BfDI
an mangelnden Kontrollbefugnissen sei nicht berück-
sichtigt worden. Die Koalition wolle die gesetzlichen
Grundlagen für eine umfangreiche Verbunddatei schaf-
fen und das Gebot der Trennung von Polizei und Nach-
richtendiensten aufheben. Das Gesetz sei nicht ausgereift
und der Änderungsantrag enthalte keine substanziellen
Verbesserungen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnert
daran, dass sie sinnvolle Maßnahmen im Kampf gegen
den Rechtsextremismus, wie die Einrichtung des Ge-
meinsamen Abwehrzentrums, immer unterstützt habe.
Eine gemeinsame Datei von Polizei und Nachrichten-
diensten habe sie aber stets abgelehnt. Eine Eilfallrege-
lung sei nicht erforderlich. Die Regelung zu den Kontakt-
personen habe die Koalition nicht mehr verändern wol-
len. Eine Evaluation der Antiterrordatei liege auch nach
15 Monaten noch nicht vor. Diese hätte man sinnvoller-
weise abwarten müssen, ebenso wie eine anstehende Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichts zu gesetzli-
chen Möglichkeiten und Schranken. Schließlich habe die
Koalition von den wertvollen Anregungen der Sachver-
ständigen aus der Anhörung höchstens ein Achtel über-
nommen. Die Fraktion könne dem Gesetzentwurf daher
nicht zustimmen.

Drucksache 17/10155 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Berlin, den 27. Juni 2012

Clemens Binninger
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

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