BT-Drucksache 17/1009

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/200, 17/201, 17/624, 17/625- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)

Vom 15. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1009
17. Wahlperiode 15. 03. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn,
Roland Claus, Michael Leutert und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/200, 17/201, 17/624, 17/625 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010
(Haushaltsgesetz 2010)

Der Bundestag wolle beschließen:

1. § 22 wird wie folgt gefasst:

㤠22

Entlastung der Exekutive von Lobby-Druck

Für sämtliche Personaltitel des Bundeshaushalts gilt: Den Bundesbehörden
ist es untersagt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender und/oder
Vorgesetztenfunktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder
ruhenden Arbeits- und/oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Per-
sonen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben.“

2. Die bisherigen §§ 22 bis 24 werden die neuen §§ 23 bis 25.

Berlin, den 15. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

In Ministerien und Kanzleramt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die
gleichzeitig vertraglich an Unternehmen und Verbände gebunden sind. Die Ab-
gesandten wirken zum Teil direkt an der Erstellung von Gesetzentwürfen mit.
Lobby-Gruppen können so ihre Interessen unmittelbar durchsetzen. Sich darü-
ber öffentlich empört zu zeigen, reicht nicht aus. Die Exekutive kann nur durch
eindeutige Regeln von Lobby-Druck entlastet werden.

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